An die Erteilung eines Rufs schlie?en sich weitere Verwaltungs- und Verhandlungsschritte an. Rufinhaberinnen und Rufinhaber stimmen mit der Rektorin, dem Kanzler und der Dekanin oder dem Dekan die Rahmenbedingungen ihrer Professur ab. Wenn ein Ruf nach erfolgreichen Verhandlungen angenommen wird, beginnt die Vorbereitung der Berufung.

Von der Ruferteilung zur Berufung

Mit der Erteilung eines Rufs auf eine W3- oder W2-Professur bietet Ihnen die Rektorin die Aufnahme von Berufungsverhandlungen an.

Zur Vorbereitung bittet Sie die Rektorin, ein Konzept Ihrer zukünftigen Lehr- und Forschungst?tigkeit und der dafür ben?tigten Ausstattung bei der Dekanin oder dem Dekan (W2) bzw. der Kanzlerin (W3) vorzulegen.

Die Vor- und Nachbereitung der Berufungsverhandlungen werden vom Dezernat 3 Personal organisiert, das Sie in allen offenen Fragen gern ber?t.

Bei gemeinsamen Berufungen erfolgt die Berufung durch das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Das Ministerium führt in diesen F?llen auch die Berufungsverhandlungen in Abstimmung mit der Universit?t Leipzig und der Forschungseinrichtung.

Bereits mit der Ruferteilung stellt Ihnen die Rektorin die Ernennung ins Beamtenverh?ltnis auf Zeit in Aussicht, die erfolgt, sofern die rechtlichen und pers?nlichen Voraussetzungen dazu vorliegen.

Sie bittet darum, die zur Einstellung notwendigen Unterlagen einzureichen, sobald Sie die Annahme des Rufs gegenüber der Rektorin erkl?rt haben.

Bei einer Juniorprofessur werden keine Ausstattungsverhandlungen geführt. Stattdessen informiert Sie die Dekanin oder der Dekan der jeweiligen Fakult?t über die für Sie vorhandenen Ressourcen. Detaillierte Informationen zum Prozess der Berufung auf eine Juniorprofessur erhalten Sie in dem jeweiligen Leitfaden für die Berufung von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren unter dem Punkt Ordnungen und Leitf?den auf dieser Seite.

Die Besoldung für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren ist mit zwei Grundgehaltsstufen festgelegt, die sich auf die jeweilige Phase vor beziehungsweise nach der Evaluation beziehen. Die M?glichkeit der Verhandlung von Leistungsbezügen sieht das S?chsische Besoldungsgesetz nicht vor.

Grundgehalt (in Euro / S?chsBesG, Paragraf 34; Anlage 5)

Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren mit Tenure-Track erhalten grunds?tzlich die Zusage zur Gew?hrung von Umzugskosten für den privaten Hausstand, sofern sie nicht bereits in Leipzig wohnhaft sind. N?heres regelt das S?chsische Umzugskostengesetz.

Die zust?ndigen Mitarbeiter:innen vom Dezernat 3, Sachgebiet 32 bereiten Ihre Einstellung vor und stimmen mit Ihnen den Dienstbeginn ab. Sie stehen Ihnen für Fragen rund um Ihre Einstellung gern zur Verfügung.

Wir streben für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren die ?bernahme ins Beamtenverh?ltnis auf Zeit für insgesamt sechs Jahre an. Dabei betr?gt die Phase vor der Evaluation in der Regel drei Jahre. Nach positiver Evaluation schlie?t sich die zweite Phase mit einer Dauer von weiteren drei Jahren an.

Berufungsverhandlungen

Die Ausstattungsverhandlungen werden durch die Rektorin und den Kanzler geführt. Das Besoldungsangebot erhalten Sie vom Kanzler. Falls dies für Sie von Interesse ist, werden in den Verhandlungen auch Dual Career-Fragen angesprochen. Eine detaillierte Darstellung der wesentlichen Verhandlungspunkte sowie des Prozesses der Berufungsverhandlungen finden Sie in dem jeweiligen Leitfaden für Berufungsverhandlungen unter dem Punkt Ordnungen und Leitf?den auf dieser Seite.

Rufannahme oder Rufablehnung

Ein vom Kanzler formuliertes Angebotsschreiben gilt als Ausstattungszusage und soll sowohl durch Sie als auch durch die Fakult?t auf Vollst?ndigkeit und Korrektheit überprüft werden.

Nach Erhalt des Besoldungs- und Ausstattungsangebots des Kanzlers (und ggf. vorgenommenen ?nderungen) bitten wir Sie, sich in einem angemessenen Zeitraum zu entscheiden, ob Sie den Ruf an die Universit?t Leipzig annehmen. Ihre Entscheidung teilen Sie der Rektorin schriftlich mit. Dafür wird in der Regel eine Frist von vier Wochen gesetzt.

Vorbereitung der Berufung

Entscheiden Sie sich durch Rufannahme für die Fortsetzung Ihrer wissenschaftlichen Karriere an der Universit?t Leipzig, bereiten wir gemeinsam Ihre Berufung als Professorin oder Professor vor.

Liegen die rechtlichen und pers?nlichen Voraussetzungen dazu vor, streben wir die ?bernahme ins Beamtenverh?ltnis auf Lebenszeit an. Nach Rufannahme ben?tigen wir für die Vorbereitung Ihrer Ernennung ca. drei Monate.

Mit unseren Neuberufenen starten wir vorzugsweise zu Semesterbeginn (1. April bzw. 1. Oktober) den gemeinsamen wissenschaftlichen Weg.

Ordnungen und Leitf?den der Universit?t

Leitfaden für Berufungsverhandlungen

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Leitfaden für Bleibeverhandlungen

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Leitfaden für die Berufung von Juniorprofessor:innen

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Leitfaden für die Berufung von Juniorprofessor:innen

mit Tenure-Track-Option

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Leitfaden für die Berufung von Juniorprofessor:innen

mit Tenure-Track-Option (WISNA)

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Ordnung über die Vergabe von Leistungsbezügen und Zulagen

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Merkblatt Forschungsfreisemester

Merkblatt ?ffnen
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S?chsische Rahmenbedingungen

In Sachsen ist die Besoldung der Professorinnen und Professoren in den Besoldungsgruppen W3 und W2 jeweils in vier Erfahrungsstufen mit einem Stufenaufstieg alle fünf Jahre durch das S?chsische Besoldungsgesetz (S?chsBesG) in Anlage 5 festgelegt.

Leistungsbezüge k?nnen im Rahmen der Berufungsverhandlungen befristet oder unbefristet vergeben werden. Die individuelle Qualifikation, vorliegende Evaluationsergebnisse, die Bewerberlage und die Arbeitsmarktsituation in dem jeweiligen Fach beeinflussen dabei die Entscheidung.

Unbefristete Berufungsleistungsbezüge

  • sind gem?? Paragraf 8, Absatz 2 der Leistungsbezügeordnung bis zur H?he von 30 Prozent des jeweiligen Endgrundgehalts ruhegehaltsf?hig, wenn sie mindestens zwei Jahre bezogen worden sind
  • nehmen gem?? Paragraf 8, Absatz 1 der Leistungsbezügeordnung an den allgemeinen linearen Besoldungsanpassungen teil

 

Befristete Berufungsleistungsbezüge

  • werden in der Regel befristet für drei Jahre gew?hrt, sind nicht ruhegehaltf?hig und nehmen nicht an den allgemeinen linearen Besoldungsanpassungen teil

In den Berufungsverhandlungen wird nicht über besondere Leistungsbezüge und Funktionsleistungsbezüge verhandelt, da sich diese immer auf erbrachte Leistungen beziehungsweise auf die Ausübung einer besonderen Funktion im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung beziehen.

Als Professorinnen und Professoren der Universit?t Leipzig k?nnen Sie sich um besondere Leistungsbezüge (Paragrafen 5 und 7 der Leistungsbezügeordnung der Universit?t Leipzig) bewerben. Bei der Vergabe wendet die Universit?t Leipzig einen einheitlichen Vergabezyklus an (Dreijahreszeitraum).

In Sachsen ist die Lehrverpflichtung in der S?chsischen Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (DAVOHS) festgelegt. Sie betr?gt für Professorinnen und Professoren regelm??ig (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 der DAVOHS) acht Lehrveranstaltungsstunden (LVS).

Eine Reduktion der Lehrverpflichtung unterliegt den Regelungen des Paragraf 8 (DAVOHS), das hei?t einem Antragsverfahren.

Für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren betr?gt die Lehrverpflichtung in der ersten Phase vier LVS. Positiv evaluiert sind in der zweiten Phase sechs LVS zu erbringen (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2 DAVOHS).

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Zwei Menschen sitzen an einem Tisch und sprechen miteinander. Zu sehen sind die H?nde. Eine Person schreibt, die andere gestikuliert.
Im Rahmen eines Berufungsverfahrens k?nnen viele Fragen entstehen. Unsere FAQ sollen Ihnen eine kleine Hilfestellung geben. Foto: Nik MacMillan/Unsplash

H?ufig gestellte Fragen – FAQ

Werden Umzugskosten erstattet?

Sofern die Inhaberin bzw. der Inhaber eines Rufs auf eine W3- oder W2-Professur oder auf eine Juniorprofessur (W1) mit Tenure-Track nicht in Leipzig wohnhaft ist, wird die Zusage zur Gew?hrung von Umzugskosten gem?? S?chsischem Umzugskostengesetz für den privaten Hausstand grunds?tzlich erteilt, um die ordnungsgem??e Wahrnehmung der Dienstgesch?fte zu erm?glichen.

Gibt es Unterstützung bei Dual Career und der Suche nach Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schulen?

Die Universit?t Leipzig unterstützt die Partnerinnen und Partner der neuberufenen Professorinnen und Professoren, damit auch sie erfolgreich eine Karriere in und um Leipzig beginnen oder fortführen k?nnen. Soweit gewünscht, unterstützen wir Sie gern bei der Aufnahme von Kindern in Leipziger Kindereinrichtungen oder Schulen. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Thomas Arndt, Sachgebiet 34 Personalentwicklung und Gesundheitsmanagement, zur Verfügung.

Thomas Arndt

Sachgebietsleiter

Personalentwicklung und Gesundheitsmanagement
Goethestra?e 6, Raum 713
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 30086

Werden vorhergehende Lehrsemester an anderen Hochschulen bei der Gew?hrung eines Forschungsfreisemesters an der Universit?t Leipzig angerechnet?

Zwischen zwei Freistellungsphasen ist ein zeitlicher Abstand von vier Jahren zu beachten (§ 70 Abs. 1 Satz 6 S?chsisches Hochschulgesetz). Im Rahmen der Berufungsverhandlungen wird hierzu keine Entscheidung getroffen, da die Organisation eines Forschungsfreisemesters in erster Linie mit den Kolleginnen und Kollegen der zukünftigen Einrichtung abgestimmt sein muss. Die an der Universit?t Leipzig geltenden Grunds?tze senden wir den Inhaberinnen und Inhabern eines Rufs zu. Sie sehen eine gesondert begründete Antragstellung vor, worüber das Rektorat im Einzelfall nach Rufannahme entscheidet.

Wie kann ich meine Lehrverpflichtung reduzieren?

Die regelm??ige Lehrverpflichtung einer Professorin bzw. eines Professors betr?gt in Sachsen acht LVS. ?ber eine befristete Reduzierung der Regellehrverpflichtung wird vom Rektorat im Einzelfall entschieden. Hierfür sieht § 8 Abs. 5 S?chsische Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (DAVOHS) ein Antragsverfahren einschlie?lich einer umf?nglichen Begründung vor.

Wie erfolgt die Vergabe von besonderen Leistungsbezügen (zu einem sp?teren Zeitpunkt)?

Als Professorin oder Professor der Universit?t Leipzig werden Sie die M?glichkeit haben, sich um Besondere Leistungsbezüge zu bewerben. Bei der Vergabe wendet die Universit?t Leipzig einen einheitlichen Vergabezyklus an (Dreijahreszeitraum). Die n?chstm?gliche Antragsfrist für Sie w?re der 31.05.2026. Zu gegebener Zeit besteht so die M?glichkeit, weitere Gehaltssteigerungen zu erreichen. Die Vergabe besonderer Leistungsbezüge beruht auf einer Gesamtschau aller im Bewertungszeitraum erbrachten Leistungen. Die Grundlage für die Entscheidung des Rektorats bilden ein Selbstbericht  sowie die Einsch?tzung der Dekanin oder des Dekans. Weitere Informationen zur Vergabe von Leistungsbezügen finden Sie in §§ 5 und 7 der Ordnung der Universit?t Leipzig über die Vergabe von Leistungsbezügen und Zulagen (Leistungsbezügeordnung W - LBezO).

Sie haben Fragen zur Organisation der Verhandlungen, zur W-Besoldung, zum Beamtenrecht und zur Vergabe von Leistungsbezügen an der Universit?t Leipzig? Sprechen Sie uns an.

 Carsta Betzold

Carsta Betzold

Goethestra?e 6, Raum 530
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 33012
Telefax: +49 341 97 - 33099

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