Zur Gew?hrleistung eines geordneten Universit?tsbetriebes hat das Rektorat auf der Grundlage des § 13 Abs. 5 S. 1 des S?chsischen Hochschulfreiheitsgesetzes eine Hausordnung erlassen. Erg?nzend zu diesen Festlegungen erhalten Sie Hinweise, wie Sie sich in Notfallsituationen auf unserem Gel?nde verhalten sollten und wer zu informieren ist.

HAUSORDNUNG

Verhalten in Notf?llen

Alarm- und Notfallplan

Interner Alarm-und Notfallplan für die Universit?t Leipzig

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Sicherheitshinweise

der Universit?t Leipzig für Mitglieder, Angeh?rige, G?ste der Universit?t sowie für die an der Universit?t t?gigen Fremdfirmen

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