Zur Gew?hrleistung eines geordneten Universit?tsbetriebes hat das Rektorat auf der Grundlage des § 13 Abs. 5 S. 1 des S?chsischen Hochschulfreiheitsgesetzes eine Hausordnung erlassen. Erg?nzend zu diesen Festlegungen erhalten Sie Hinweise, wie Sie sich in Notfallsituationen auf unserem Gel?nde verhalten sollten und wer zu informieren ist.