Sie werden als neue:r internationale:r Mitarbeiter:in oder Gastwissenschaftler:in an unserer Hochschule t?tig sein? Unser Welcome Centre ist Ihre Beratungs- und Servicestelle für alle Fragen zur Planung und Durchführung Ihres Aufenthalts.

Willkommen an unserer Universit?t

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Foto: Blick auf das Paulinum und das Neue Augusteum mit dem Bronzemodell der alten Paulinerkirche im Vordergrund.
Blick auf das Paulinum und das Neue Augusteum mit dem Bronzemodell der alten Paulinerkirche im Vordergrund, Foto: Christian Hüller

Das Welcome Centre unserer Universit?t

Das Welcome Centre agiert als Schnittstelle zwischen der universit?ren Verwaltung, den einzelnen Instituten sowie den st?dtischen Beh?rden und kulturellen Einrichtungen. Nutzen Sie die Angebote zur pers?nlichen Beratung.

  • Sie erhalten von uns alle wichtigen Informationen zur Vorbereitung und für die Zeit Ihres Aufenthalts.
  • Wir unterstützen Sie bei Ihrer Integration in Leipzig, wenn Ihr Aufenthalt als Gastwissenschaftler:in an unserer Universit?t l?nger als 90 Tage dauert und Sie bereits eine Einladung und/oder eine Aufnahmevereinbarung von Ihrem Institut erhalten haben.

Internationale Studierende und Promovierende ohne Arbeitsvertrag finden die Sprechzeiten und Kontaktdaten ihrer Ansprechpartnerinnen auf unserer Seite Kontakt & Beratung.

Aufenthalt organisieren

Visum beantragen, Versicherungen abschlie?en, Konto er?ffnen – für Ihren Aufenthalt in Leipzig müssen Sie einige organisatorische Dinge erledigen.

EU-Staaten, Europ?ischer Wirtschaftsraum und Schweiz

Wenn Sie aus den Mitgliedstaaten der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, ben?tigen Sie generell kein Einreisevisum. Ihr gültiger Personalausweis ist ausreichend. Wenn Sie planen, l?nger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben oder hier zu arbeiten, melden Sie bitte Ihren neuen Wohnsitz an. In Leipzig sind dafür die Bürgerbüros der Stadt zust?ndig.

Australien, UK, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und USA

Angeh?rige dieser Staaten ben?tigen kein Einreisevisum (es sei denn eine Einstellung ist unmittelbar nach Anreise geplant). Für Aufenthalte über 90 Tage ben?tigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Diese k?nnen Sie nach Einreise in Deutschland, beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Ausw?rtigen Amts.

Staatsangeh?rige aller weiteren Nicht-EU-Staaten

Forschungsvisum

Als promovierte:r Wissenschaftler:in ben?tigen Sie ein Visum für Ihre Einreise und den Aufenthalt in Deutschland von mehr als 90 Tagen. Nach Paragraf 18d des Aufenthaltsgesetzes k?nnen Sie dafür ein Forschungsvisum beantragen. Das Forschungsvisum kann erteilt werden, wenn Sie über ein Stipendium oder anderweitige Eigenmittel in H?he von circa 1.600 Euro pro Monat (nach Einzelfallprüfung, abh?ngig von den Kosten für Ihren Lebensunterhalt) verfügen.

Um das Visum zu beantragen, ben?tigen Sie eine Aufnahmevereinbarung. Dieser Vertrag wird zwischen Ihnen und Ihrer Forschungseinrichtung geschlossen und ist Grundlage für die Erteilung des Visums zu Forschungszwecken.

Bitte beachten Sie auch die Regelungen für mobile Forscher in der EU im Sinne der REST RICHTLINIE 2016/801/EU.

Ihr Aufenthalt in Deutschland dauert l?nger als 90 Tage und Sie haben kein Forschungsvisum

Das Visum für einen l?ngeren Aufenthalt (l?nger als 90 Tage) muss vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden. Die deutsche Auslandsvertretung holt im Rahmen des Zustimmungsverfahrens die Zustimmung der Ausl?nderbeh?rde an Ihrem zukünftigen Wohnsitz in Deutschland ein.

Die Erteilung eines Visums kann acht bis zw?lf Wochen dauern. Falls Ihre Familienangeh?rigen Sie nach Deutschland begleiten, empfehlen wir, die Antr?ge gleichzeitig zu stellen, auch wenn Ihre Familie erst sp?ter anreist. Durch die Einleitung eines kostenpflichtigen beschleunigten Fachkr?fteverfahrens über die Ausl?nderbeh?rde Leipzig kann der Prozess beschleunigt werden.

  • Das Visum-Antragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage) erhalten Sie kostenlos von der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Sie k?nnen auch das Antragsformular des Ausw?rtigen Amts nutzen und ausgefüllt bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland einreichen.
  • Entsprechend der EU-Verordnung VO 265/2010 k?nnen Sie sich mit einem nationalen Visum (D-Visum) und einem gültigen Reisedokument bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum frei bewegen.
  • Sie k?nnen ein nationales Visum (D-Visum) für einen Aufenthalt von bis zu 12 Monaten beantragen, sodass eventuell die Beantragung eines Aufenthaltstitels in Deutschland nicht mehr notwendig ist. Die Forschungsdauer darf den Zeitraum Ihres Aufenthaltstitels nicht überschreiten.

Für die Beantragung des nationalen Visums (D-Visums) ben?tigen Sie folgende Unterlagen:

  • Reisepass (gültig für die gesamte Dauer des Aufenthalts)
  • Nachweis über die beabsichtigte T?tigkeit (zum Beispiel Stipendium, Arbeitsvertrag, Einladungsschreiben oder Aufnahmevereinbarung mit der Forschungseinrichtung unserer Universit?t)
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts, sofern er nicht aus den oben genannten Unterlagen hervorgeht
  • Nachweis Krankenversicherung (Reisekrankenversicherung wird von der Ausl?nderbeh?rde nicht anerkannt)
  • Angaben zur geplanten Unterkunft in Deutschland
  • für Familienmitglieder Heirats- und Geburtsurkunden mit Legalisation oder Apostille
  • Antragsformular (bei den Auslandsvertretungen erh?ltlich)

Je nach Botschaft k?nnen weitere Dokumente erforderlich sein. Bitte erkunden Sie sich daher in jedem Fall bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Wohnsitzland, welche Unterlagen Sie für Ihren Visumantrag ben?tigen.

Das nationale Visum (D-Visum) wird in der Regel für einen Zeitraum von drei (bis maximal zw?lf) Monaten ausgestellt. Bitte beantragen Sie auf Grundlage der Dauer Ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausl?nderbeh?rde an Ihrem Wohnort in Deutschland.
 

Ihr Aufenthalt in Deutschland dauert nicht l?nger als 90 Tage

Ein Besuchs- oder Tourist:innenvisum (Schengen-Visum) erlaubt einen l?ngstens dreimonatigen Besuchsaufenthalt und kann nicht verl?ngert werden. Reisen Sie für einen l?ngeren Forschungsaufenthalt deshalb auf keinen Fall mit einem Besuchs- oder Tourist:innenvisum nach Deutschland ein. Das Gleiche gilt für Ihre Familienangeh?rigen.

Wenn Ihr Forschungsaufenthalt in Deutschland nicht l?nger als 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen dauern wird, genügt in der Regel ein Schengen-Visum für die Einreise (C-Visum).

  • Um ein Schengen-Visum zu erhalten, müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie w?hrend Ihres Aufenthalts in Deutschland finanziell abgesichert sind.
  • Grunds?tzlich ist eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten mit einer Deckungssumme von derzeit mindestens 30.000 Euro erforderlich.
  • Achten Sie darauf, im Antrag für das Schengen-Visum als Aufenthaltszweck ?wissenschaftliche T?tigkeit“ oder ?Forschung“ anzugeben.
  • Das Schengen-Visum berechtigt zum freien Reiseverkehr und zum Aufenthalt in allen Staaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, den sogenannten Schengen-Staaten.

Adressen der Auslandsvertretungen und Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie beim Ausw?rtigen Amt.

Das Schengen-Visum kann nicht über einen dreimonatigen Aufenthalt hinaus verl?ngert oder für einen anderen Aufenthaltszweck umgeschrieben werden. Sp?testens nach Ablauf der drei Monate müssen Sie ausreisen.

Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig, bevor Ihr Einreisevisum abl?uft, bei der Ausl?nderbeh?rde an Ihrem Wohnort in Deutschland. Gern unterstützen wir Sie bei der Kontaktaufnahme mit der Ausl?nderbeh?rde und prüfen vorab die für den Aufenthaltstitel notwendigen Dokumente.

Sollten Sie ohne Visum eingereist sein und einen l?ngeren Aufenthalt in Deutschland planen, melden Sie sich bitte zun?chst bei einem Bürgerbüro der Stadt Leipzig an. Anschlie?end müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Einreise einen Aufenthaltstitel beantragen. Dieser ist zun?chst für die Dauer Ihres Arbeitsvertrages oder Ihrer Aufnahmevereinbarung gültig und kann danach verl?ngert werden. 

Informationen zu m?glichen Aufenthaltstiteln erhalten Sie im Informationsdokument Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler:innen aus Nicht-EU-Staaten der Hochschulrektorenkonferenz.

Aufenthaltstitel beantragen

Für die Beantragung des Aufenthaltstitels müssen Sie der Ausl?nderbeh?rde folgende Dokumente schicken. Dies ist entweder über das digitale Webportal der Ausl?nderbeh?rde oder per E-Mail (über das Welcome Centre) m?glich. Bitte senden Sie die gesammelten Antragsdokumente in einer PDF Datei mit einer maximalen Gr??e von 10 MB.

  • ausgefüllten Antrag auf Erteilung/Verl?ngerung eines Aufenthaltstitels (unterschriebenes Original/Scan)
  • Pass oder Personalausweis (Kopie/Scan)
  • Einreisevisum (Kopie/Scan)
  • Anmeldebest?tigung des Bürgerbüros (Kopie/Scan)
  • Nachweis über die T?tigkeit (beispielsweise Arbeitsvertrag, Stipendienzusage, Aufnahmevereinbarung des Gastinstituts) (Kopie/Scan)
  • Krankenversicherungsnachweis (keine Reisekrankenversicherung!) mit Angabe der Kosten und des Umfangs (Versicherungsbedingungen) (Kopie/Scan)
  • biometrisches Passfoto (bitte beachten Sie die Passbildvorgaben des Ausw?rtigen Amts) (Kopie/Scan)
  • für Familienangeh?rige Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder mit Legalisation oder Apostille (Kopie/Scan) und ?bersetzung (Kopie/Scan)
  • Mietvertrag mit Angabe der Quadratmeter, der Mietdauer und des Mietpreises (Kopie/Scan)

Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. S?uglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte.
Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (Kosten, Fristen, Voraussetzungen) finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge oder des Freistaats Sachsen.

Wenn Sie als Wissenschaftler:in in Forschung und Lehre mit unserer Universit?t zusammenarbeiten, kann eine Gastvereinbarung abgeschlossen werden. Die Gastvereinbarung ist an die Honorarordnung unserer Universit?t gebunden und auch für Gastprofessuren m?glich.

Eine Gastvereinbarung kann für h?chstens sechs Monate abgeschlossen werden. Wenn Sie eine weitere Gastvereinbarung planen, muss dazwischen eine Pause von einem Monat liegen.

  • Kurzzeitige Gastvereinbarungen (bis zu 22 Tagen) erfordern die Unterschrift der Leiter:in der gastgebenden Einrichtung, au?er bei Programmf?rderung des bilateralen Wissenschaftleraustausch (zum Beispiel DAAD, Erasmus+).
  • Gastvereinbarungen bis drei Monate erfordern die Unterschrift der Leiter:in der gastgebenden Einrichtung.
  • Gastvereinbarungen über drei Monate erfordern die Unterschrift der Rektorin. Ihre gastgebende Einrichtung reicht die vorbereitete Gastvereinbarung beim Dezernat für Personal unserer Universit?t zur Weitergabe an die Rektorin ein.
  • Eine Vereinbarung zum Gastvortrag ist erforderlich, wenn Sie einen Vortrag an unserer Universit?t halten m?chten. Die Vereinbarung zum Gastvortrag kann nicht mit einer Gastvereinbarung kombiniert werden.

Bitte reichen Sie Ihre Gastvereinbarung mindestens vier Wochen vor Ihrem geplanten Aufenthalt beim Dezernat Personal ein, um eine rechtzeitige Bearbeitung zu erm?glichen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte folgende Mitarbeiter:innen des Personaldezernats der Universit?t Leipzig:

  • Brit Reinhold
    Telefon: +49 341 97-33057
  • Nancy F?rster
    Telefon: +49 341 97-33075
  • Annett Priebe
    Telefon: +49 341 97-33071 
  • Dr. Alexander Ciesek
    Sachgebietsleiter
    Telefon: +49 341 97-33003

Das wissenschaftliche Gastrecht sichert Ihren Status an unserer Universit?t rechtlich ab – auch ohne Arbeitsverh?ltnis:

  • Bitte lesen Sie zuerst die Hinweise zur Gew?hrung des wissenschaftlichen Gastrechts.
  • Zur Gew?hrung des wissenschaftlichen Gastrechts wird eine "Vereinbarung zur Gew?hrung des wissenschaftlichen Gastrechts" ben?tigt. Der Antrag auf Genehmigung des Wissenschaftlichen Gastrechts inklusive der Vereinbarung steht auch auf Englisch zur Verfügung. Mit dem von Wissenschaftler:in und dem einladenden Institut ausgefüllten Formular wird das Gastrecht an unserer Universit?t beantragt.
  • Stellen Sie den Antrag bitte einfach und reichen die Vereinbarung dreifach (mit Unterschrift des Institutsleiters) beim Dezernat Personal SG 31ein. Die Einreichung kann durch das einladende Institut oder den Gast erfolgen.

Für weitere Informationen informieren Sie sich gern in unserem Flyer Infrastruktur für Gastwissenschaftler:innen oder kontaktieren sie bitte folgende Mitarbeiterin:

  • Brit Reinhold
    Personaldezernat der Universit?t Leipzig
    Telefon: +49 341 97-33057

Wenn Sie für Ihren Aufenthalt ein Visum ben?tigen, legen Sie Ihrem Antrag bitte eine vom Dekanatsrat der zust?ndigen Fakult?t beglaubigte Kopie Ihres Visums bei.

Für die ordnungsgem??e Abwicklung des Verwaltungsvorgangs zum wissenschaftlichen Gastrecht ist der Dekanatsrat verantwortlich.

Das ausgefu?llte Formular (wissenschaftliches Gastrecht) muss nach Unterschrift des Dekans/der Dekanin der jeweiligen Fakulta?t zur Weitergabe an den Prorektor fu?r Campusentwicklung: Kooperation und Internationalisierung an das Personaldezernat, SG 31 weitergeleitet werden.

Das Dezernat Personal ben?tigt mindestens vier Wochen zur Bearbeitung Ihres Antrags. Wir empfehlen Ihnen, die Vereinbarung so früh wie m?glich einzureichen, damit das Dokument bei Ihrer Anreise bereitliegt.

Wohnsitz anmelden

Wenn Sie nicht mit einem Touristenvisum eingereist sind und l?nger als drei Monate bleiben, besteht für Sie Meldepflicht: Sp?testens 14 Tage nach Ihrer Ankunft müssen Sie Ihren Wohnsitz pers?nlich bei einem der Bürgerbüros der Stadt Leipzig anmelden. Sollten Sie Ihren Wohnsitz ?ndern, melden Sie sich bitte innerhalb einer Woche bei einem Bürgerbüro um.

Für die Anmeldung ben?tigen Sie folgende Unterlagen:

Auf den Seiten der Stadt Leipzig finden Sie weitere Informationen zu den Bürgerbüros.

Die Meldebest?tigung, die Sie bei Ihrer Anmeldung erhalten, ben?tigen Sie für die Verl?ngerung Ihres Visums oder die Er?ffnung eines Bankkontos.

Etwa zwei Wochen nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per Post Ihre Steuer-ID.

Wohnsitz abmelden

Ihr Aufenthalt in Deutschland endet bald? Vergessen Sie nicht, sich vor Ihrer Abreise aus Deutschland beim Bürgerbüro abzumelden. Sie k?nnen die Abmeldung auch online über das Online-Formular der Stadt Leipzig vornehmen.

Die Abmeldung kann ab 7 Tage vor Ihrer Abreise erfolgen.

Wenn Sie an der Universit?t Leipzig im Rahmen eines Arbeitsvertrages t?tig werden, dann muss Ihr ausl?ndischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt sein. N?here Informationen dazu erhalten Sie im Flyer Eingruppierung und Anerkennung von ausl?ndischen Hochschulabschlüssen.

Für mitreisende Familienangeh?rige kann die Anerkennung ausl?ndischer Berufsqualifikationen n?tig sein.

Bundesanerkennungsgesetz

Das Bundesanerkennungsgesetz soll die Eingliederung ausl?ndischer Fachkr?fte mit ausl?ndischen Berufsqualifikationen in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Es bezieht sich ausschlie?lich auf Berufe, die unter die Verantwortlichkeit der Bundesregierung fallen. Berufe, für die die einzelnen Bundesl?nder zust?ndig sind (beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer) z?hlen nicht dazu. Weitere Auskünfte zum Bundesanerkennungsgesetz stellt die Bundesregierung auf ihrem Informationsportal zur Verfügung.
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Projekt AKZESS – schneller Zugang zum Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Bürger:innen

Um die administrativen Prozesse für Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse zu beschleunigen, rief der Freistaat Sachsen das Projekt AKZESS ins Leben – ein Service für Fachkr?fte aus dem Ausland, die eine Stelle in Dresden, Chemnitz oder Leipzig gefunden haben.

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Die Beratungsstellen des F?rderprogramms ?Integration durch Qualifizierung (IQ)“ bieten Informationen rund um den Prozess der Anerkennung ausl?ndischer Berufsqualifikationen an und leiten Sie an die zust?ndige Beh?rde weiter.
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Die Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen (IBAS) ist ein Teilprojekt des Netzwerks Integration durch Qualifizierung und bietet Beratung zur Anerkennung ausl?ndischer Qualifikationen.
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Die Website ?Anerkennung in Deutschland“ bietet nützliche Informationen zur Anerkennung ausl?ndischer Berufsqualifikationen in Deutschland, beispielsweise zur deutschen Entsprechung einer Qualifikation, den n?tigen Schritten zur Anerkennung sowie zur zust?ndigen Beh?rde.
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Stipendium

Für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Stipendiums sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen gem?? dem deutschen Einkommenssteuergesetz von der Steuer befreit – beispielsweise als Stipendiat:in des DAAD oder der Alexander von Humboldt-Stiftung. Auskünfte zu den steuerlichen Regelungen Ihres Stipendiums erhalten Sie bei Ihrem Stipendiengeber.

Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

Wenn Sie für Ihren Forschungsaufenthalt einen Arbeitsvertrag mit einer deutschen Forschungseinrichtung für l?nger als ein halbes Jahr haben, werden Sie grunds?tzlich in Deutschland versteuert. Grundlage ist Ihr insgesamt weltweit erwirtschaftetes Einkommen und Verm?gen im Kalenderjahr.

Unbeschr?nkte und beschr?nkte Steuerpflicht

In Deutschland wird zwischen beschr?nkter und unbeschr?nkter Steuerpflicht unterschieden. Sie ist abh?ngig davon, ob man einen festen Wohnsitz in Deutschland hat oder sich nur vorübergehend hier aufh?lt.

Unbeschr?nkte Steuerpflicht: Sie fallen unter die unbeschr?nkte Steuerpflicht, wenn Sie einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben oder sich l?nger als sechs Monate im jeweiligen Steuerjahr hier aufhalten. Die zu zahlenden Steuern führt die Arbeitgeber:in direkt ab –  sie werden vom Gehalt abgezogen. Alle Einkünfte, die Sie nach Ihrem Zuzug nach Deutschland noch im Ausland erwirtschaftet haben, müssen Sie in der Steuererkl?rung aufführen (Welteinkommensprinzip).

Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Ihrem Heimatland, müssen Sie Ihre Einkünfte und Kapitalanlagen nur in einem Land versteuern. Eine Liste der Staaten mit Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

Beschr?nkte Steuerpflicht: Sie fallen unter die beschr?nkte Steuerpflicht, wenn Sie zun?chst keinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben und sich nicht für mehr als sechs Monate in Deutschland aufhalten. Unter der Voraussetzung, dass Sie Einkünfte aus einer selbstst?ndigen oder nichtselbstst?ndigen T?tigkeit erzielen oder sonstige Einkünfte in Deutschland haben, werden diese an der Quelle der Einkünfte versteuert (Arbeitsortprinzip). Sind Sie beispielsweise an der Universit?t angestellt, ist Ihr Lohn direkt dort zu versteuern. Der Steuersatz betr?gt pauschal 15 Prozent. Für alle Werbungskosten, die mit der T?tigkeit in Zusammenhang stehen, k?nnen Sie eine Minderung beantragen. Relevant für die beschr?nkte Steuerpflicht sind nur Einkünfte, die Sie in Deutschland erzielen.

Bei der Abrechnung Ihres Gehalts erhalten Sie ein Abrechnungsdokument. In einem Beispiel erl?utert das Landesamt für Steuern und Finanzen die Bezügemitteilung.

Ausführliche Auskünfte zum Thema finden Sie auch in unserem Dokument Steuerliches Informationsmaterial für Gastwissenschaftler:innen der Universit?t Leipzig. Informieren Sie sich au?erdem über unser Infoblatt zum Thema Steuererkl?rung.

Für Ihren Aufenthalt in Deutschland sind verschiedene Versicherungen von Bedeutung:

  • Sozialversicherung
  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung

Das EURAXESS-Serviceportal stellt Ihnen aktuelle Informationen zu deutschlandweit geltenden Regelungen zur Verfügung.

Stipendiat:innen aus Staaten au?erhalb der EU finden Informationen in unserem Dokument Krankenversicherung für Stipendiat:innen aus Drittstaaten und bei EURAXESS Germany.

Wenn Sie l?nger in Deutschland bleiben, regelm??ig Gehalt oder ein Stipendium beziehen und Miete bezahlen, ben?tigen Sie ein Girokonto bei einer Bank.

Sie k?nnen in jeder Bank- oder Sparkassenfiliale ein Girokonto er?ffnen, wenn Sie l?nger als sechs Monate in Deutschland bleiben. Bitte beachten Sie die Konditionen der einzelnen Banken. Für die Er?ffnung eines Kontos ben?tigen Sie:

  • Ihren Pass oder Personalausweis
  • die Meldebescheinigung des Bürgerbüros
  • Einige Banken verlangen zus?tzlich die Aufenthaltserlaubnis der Ausl?nderbeh?rde.

Ein Bankkonto kann auch über das Internet in einer Direkt-Bank er?ffnet werden. Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument zu Bankkonten in Deutschland.

Geldüberweisungen aus dem Ausland k?nnen teuer sein. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Heimatbank über die entsprechenden Konditionen und w?hlen Sie eine Bank in Deutschland, die mit Ihrer Heimatbank kooperiert.

Ihr Start an der Universit?t Leipzig

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Studierende vor der Universit?tsbibliothek. Ihre Umrisse sind unscharf, da sie in Bewegung sind
Leben am Campus in der Beethovenstra?e mit der Bibliotheca Albertina und dem Geisteswissenschaftlichen Zentrum, Foto: Christian Hüller

Gastwissenschaftler:innen mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens 30 Tagen haben die M?glichkeit, die Einrichtungen und Angebote unserer Universit?t zu nutzen.

Die elektronische multifunktionale Leibniz-Karte ist ein personalisiertes Instrument zur Verbesserung der Infrastruktur für ausl?ndische wissenschaftliche G?ste und internationale Stipendiat:innen (ohne Arbeitsvertrag), die für mindestens 3 Monate an unserer Universit?t weilen (*au?er Medizinische Fakult?t/Universit?tsklinikum):

  • Mensa-Preis für G?ste oder Mitarbeitende
    (Sie zahlen den Preis für Mitarbeitende, sofern ein Arbeitsverh?ltnis mit dem Freistaat Sachsen oder ein gültiger internationaler Studierendenausweis vorliegt.)
  • Universit?tsbibliothek
  • WLAN-Gastzugang im Universit?tsnetz (durch Anmeldung im IDM Gast-Terminal)-nur für Gastwissenschaftler:innen ohne Zugeh?rigkeit/Einladung eines Instituts

Um eine Leibniz-Karte zu erhalten, tragen Sie sich bitte zun?chst in die MoveOn-Gastwissenschaftler:innen-Datenbank ein. Bitte vereinbaren Sie anschlie?end einen Termin mit uns für die ?bergabe der Karte per E-Mail.

  • Achtung: Serverarbeiten vom 8. bis 19.7.2024
    In diesem Zeitraum ist keine Anmeldung über die Datenbank m?glich. Bitte kontaktieren Sie uns für die Beantragung ihrer Leibniz-Karte direkt per E-Mail.

* Gastwissenschaftler:innen der Medizinischen Fakult?t und des Universit?tsklinikums wenden sich bitte direkt an Herrn Oliver Dorn

Für Ihre Leibniz-Karte müssen Sie Ihre Zugeh?rigkeit zu unserer Universit?t durch ein wissenschaftliches Gastrecht oder eine Gastvereinbarung nachweisen. Den Nachweis k?nnen Sie vorab als Formular in der Datenbank hochladen.

Um Ihnen die Integration und Orientierung zu erleichtern, stellt Ihnen ein Netzwerk von Wissenschaftseinrichtungen und Beh?rden der Stadt Leipzig vor und w?hrend Ihres Aufenthaltes eine Vielzahl hilfreicher Informationsmaterialien und Kontakte im Portal WELCOME TO LEIPZIG zur Verfügung.

Leben in Leipzig

zur Vergr??erungsansicht des Bildes:
Das kulturelle Angebot in Leipzig ist gro?, Foto: Volkmar Heinz

Die Stadt Leipzig bietet Ihnen viele Kultur- und Freizeitangebote, die Sie w?hrend Ihres Aufenthalts entdecken k?nnen. Mit Tipps zur Wohnungssuche, zum Gesundheitswesen und zum kulturellen Angebot helfen wir Ihnen, sich in unserer sch?nen Stadt einzuleben.

Im Vergleich zu anderen europ?ischen Gro?st?dten ist der Wohnraum in Leipzig noch relativ preiswert. Trotzdem sind bezahlbare m?blierte oder teilm?blierte Wohnungen für Gastwissenschaftler:innen zur kurz- oder mittelfristigen Miete (zwischen einem Monat und einem Jahr) nicht leicht zu finden. Wir raten Ihnen dringend, sich bereits mehrere Monate vor Beginn des Aufenthalts in Deutschland um Unterkunft für sich und Ihre Familie zu kümmern.

G?steh?user der Universit?t

Unsere Universit?t verfügt an zwei Standorten über Wohnungen für internationale Gastwissenschaftler:innen und ihre Familien:

Die Nachfrage ist wesentlich h?her als das Angebot, kümmern Sie sich deshalb bitte so früh wie m?glich um eine Wohnm?glichkeit in einem der G?steh?user.

Privater Wohnungsmarkt

Auf dem Wohnungsmarkt in Leipzig werden die meisten Wohnungen unm?bliert angeboten. M?blierte Apartments sind selten und oft kostspielig. Bei m?blierten Wohnungen besteht die Zimmerausstattung mindestens aus einem Bett, einem Tisch und einem Schrank oder Regal.

Bei der Vermietung einer Wohnung verlangen Vermieter:innen h?ufig eine Kaution. Kaution bedeutet die Hinterlegung einer bestimmten Geldsumme (ein bis zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten) auf einem Sparbuch. Bei Kündigung des Mietvertrags wird die Kaution wieder an den Mieter ausgezahlt, unter der Voraussetzung, dass die Wohnung ohne Sch?den zurückgegeben wird.

In Leipzig finden sich zahlreiche Wohnungs- und Zimmervermittlungen, die über ein gro?es Portfolio an m?blierten Apartments verfügen. Teilweise ben?tigen die Vermieter:innen eine Stipendienbescheinigung oder einen Arbeitsvertrag zum Nachweis Ihrer Liquidit?t. Meistens muss au?erdem der Ausweis mit einem gültigen Visum vorgezeigt werden. Erfragen Sie beim ersten Kontakt mit der Makler:in oder bei der Wohnungsbesichtigung, welche Dokumente Sie vorlegen müssen.

Wir raten Ihnen au?erdem, den Mietvertrag erst dann zu unterschreiben, wenn Sie den Inhalt genau verstanden haben.

Diese Seiten k?nnen Ihnen bei Ihrer Wohnungssuche behilflich sein:

Kindergeld

Für Ihre bei Ihnen in Deutschland lebenden Kinder erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung in Form von Kindergeld:

  • wenn Sie in Deutschland gemeldet sind und den Aufenthaltstitel nach Paragraf 18b, 18c oder 18d Aufenthaltsgesetz haben oder
  • wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines EU-Staats, der Schweiz, Islands, Liechtensteins, Norwegens, Algeriens, Bosnien-Herzegowinas, des Kosovo, Marokkos, Serbiens, Montenegros, Tunesiens oder der Türkei sind.

Kindergeld wird für jedes Kind von der Geburt an bis zum 18. Lebensjahr gezahlt oder bis zum 25. Lebensjahr für Kinder, die sich noch im Studium oder in einer Ausbildung befinden. Zust?ndig dafür ist die Familienkasse, in manchen F?llen auch der Arbeitgeber direkt.

Informationen zur Beantragung des Kindergelds sowie zu den zust?ndigen Familienkassen finden Sie in unserem Beh?rdenwegweiser und in unserem Leitfaden zum Kindergeld.

Kinderbetreuung in Leipzig

Kinder über drei Jahren besitzen einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Die Stadt Leipzig ist gesetzlich verpflichtet, jedem Kind zwischen drei und sechs Jahren mit Wohnsitz in Leipzig einen Kindergartenplatz anzubieten. Für unter Dreij?hrige besteht ein Anspruch auf Betreuung, wenn die Eltern arbeiten, sich in Ausbildung befinden oder wenn der Besuch einer Einrichtung für die Entwicklung der Kinder als notwendig angesehen wird.

Ein Wechsel der Kindertagespl?tze erfolgt normalerweise zu Beginn des Schuljahrs (Ende August/Anfang September). In den Monaten September bis Dezember sind oftmals Restpl?tze verfügbar. In der Zeit von Januar bis Juli ist es schwierig, einen Kindertagesplatz in Wohnortn?he zu finden.

Grunds?tzlich k?nnen Sie in den Tageseinrichtungen oder bei Tagesmüttern und Tagesv?tern pers?nlich nachfragen. Sie k?nnen auch über den Internet-Service www.meinkitaplatz.de versuchen, einen Kindergartenplatz zu finden. Wir oder das Familienbüro der Stadt Leipzig unterstützen Sie bei der Suche nach einem Kita-Platz.

Bitte informieren Sie sich schon frühzeitig über Kinderkrippen- oder Kindergartenpl?tze und stellen Sie rechtzeitig den Antrag beim Jugendamt.

Weitere Informationen:

Betreuungsplatz beantragen

Um einen Platz für Ihr Kind zu beantragen, senden Sie eine Bedarfsanmeldung an das Jugendamt. Dafür müssen Sie und Ihr Kind in einem Leipziger Bürgerbüro angemeldet sein. Die Anfrage nach einem Betreuungsvertrag für Ihr Kind an das Jugendamt ist in dringenden Ausnahmef?llen bis zu drei Monaten im Voraus m?glich.

Wenn Sie noch nicht in Leipzig gemeldet sind und nach Ihrer Ankunft dringend einen Platz ben?tigen, füllen Sie bitte den Ticket-Antrag auf Zugangsberechtigung aus und senden ihn an das Jugendamt Leipzig. Sie erhalten per Post einen Zugangscode und k?nnen damit vorab über das Elternportal einen Platz suchen.

Schulen in Leipzig

Unabh?ngig vom Aufenthaltsstatus gilt im Freistaat Sachsen die Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen. Von besonderer Bedeutung für die schulische Integration sind der Erwerb und die F?rderung der deutschen Sprache. Mit dem Anspruch, Bildungssprache zu vermitteln und zu f?rdern, wurde Deutsch als Zweitsprache (DaZ) als regul?res Unterrichtsfach etabliert. Es wird von ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern nach Lehrplan unterrichtet. Dazu gibt es Vorbereitungsklassen an ausgew?hlten Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien.

Die Stadt Leipzig stellt auf ihren Seiten Informationen über die Leipziger Schulen mit Vorbereitungsklassen zur Verfügung.

Ausführliche Auskünfte zum S?chsischen Schulsystem finden Sie in unserem Dokument Informationen zum s?chsischen Schulsystem.

In diesen Schulen müssen Sie kein Schuldgeld bezahlen. Für die Nachmittagsbetreuung über den Schulhort werden Elternbeitr?ge verlangt.

Die sprachliche Bildung erfolgt in diesem Unterricht in drei Etappen:

  • Erste Etappe: Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache findet in der Vorbereitungsklasse statt. Ziel ist es, die allgemein- und bildungssprachlichen Grundlagen für die Teilnahme am Regelunterricht zu schaffen.
  • Zweite Etappe: Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache findet sowohl in der Vorbereitungsklasse als auch schrittweise im Fachunterricht der Regelklassen statt.
  • Dritte Etappe: Der Unterricht findet in der Regelklasse statt. Zus?tzlich gibt es M?glichkeiten für die individuelle F?rderung sprachlicher F?higkeiten. Der Unterricht in der dritten Etappe ist an allen Schulen m?glich.
  • Bitte kontaktieren Sie uns im Welcome Centre, wenn Sie mit schulpflichtigen Kindern nach Leipzig kommen und lassen Sie sich individuell beraten.
  • Alle in Leipzig ankommenden Kinder und Jugendlichen erhalten au?erdem eine erste Bildungsberatung im Landesamt für Schule und Bildung, Regionalstelle Leipzig.
  • Informationen zum Bildungssystem erhalten Sie auch im Begleitheft für Eltern der Stadt Leipzig.

Schulen mit fremdsprachlichem Unterricht in Leipzig

  • Englisch:

An der Leipzig International School (LIS) lernen circa 1000 Schülerinnen und Schüler aus 70 L?ndern. Die meisten Schüler kommen aus Gro?britannien, den USA, Russland, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland. Die Unterrichtssprache ist Englisch, die Schüler k?nnen jedoch auch Deutsch lernen. Die Gebühren für die Schule betragen zwischen 800 und 1130 Euro pro Monat. Kinder ab drei Jahren (Pre-School) bis zum Abitur (Grade 12) k?nnen an der International School lernen.

  • Franz?sisch:

Zum Deutsch-Franz?sischen Bildungszentrum Leipzig geh?ren fünf Einrichtungen, die Bildung und Erziehung in deutscher und franz?sischer Sprache erm?glichen – von der Kindertagesst?tte bis zum Haupt- oder Realschulabschluss oder Abitur. Sie arbeiten nach einem durchg?ngigen, einrichtungsübergreifenden, einheitlichen und integrierten Konzept. So entsteht ein p?dagogischer Bildungskomplex für bilinguale Bildung in Deutsch und Franz?sisch, den die Kinder zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen k?nnen: in der Kindertagesst?tte, mit Beginn der Grundschule, mit Eintritt in die Mittelschule oder das Gymnasium.

Die fünf Einrichtungen des deutsch-franz?sischen Bildungszentrum Leipzigs:

In Deutschland existiert ein gut ausgebautes System ?ffentlicher Verkehrsmittel. Mit der Deutschen Bahn, mit S-Bahnen, Bussen, Stra?enbahnen und in einigen St?dten mit U-Bahnen erreichen Sie die meisten Ziele.
Eine praktische Alternative zu ?ffentlichen Verkehrsmitteln ist das Fahrrad. Leipzig verfügt über gut ausgebaute Fahrradwege.

?ffentliche Verkehrsmittel

Leipzig verfügt über ein gut ausgebautes System des ?ffentlichen Personennahverkehrs (?PNV). Dazu geh?ren Busse, Stra?enbahnen und S-Bahnen. Wenn Sie l?ngere Zeit in Leipzig sind und oft mit ?ffentlichen Verkehrsmitteln fahren, lohnt sich m?glicherweise ein Wochen- oder Monatsticket oder der Erwerb eines Deutschlandtickes.

Weitere Informationen, Tarifauskünfte und Fahrpl?ne erhalten Sie bei den Leipziger Verkehrsbetrieben.

Deutsche Bahn

In diesem Video sehen Sie, wie sie im Voraus gebuchte Bahn-Tix-Tickets an einem Fahrkartenautomaten abholen k?nnen. Dieses Video informiert darüber, wie Sie Rail&Fly-Tickets nutzen k?nnen.

Achten Sie darauf, dass Sie bei jeder Fahrt mit einem ?ffentlichen Verkehrsmittel im Besitz eines gültigen Fahrscheins sind. Fahrkarten sind vor Fahrtantritt an station?ren Entwertern oder im Fahrzeug entwerten. Es gibt Kontrollen in Bussen und Bahnen, und das Fahren ohne gültigen Fahrschein (?Schwarzfahren“) kann teuer werden.

Taxi

Taxi fahren ist in Deutschland teuer und wird von vielen Menschen daher nur in besonderen Situationen genutzt – zum Beispiel nachts oder wenn sie mit viel Gep?ck unterwegs sind.

Mitfahrzentralen

Insbesondere bei l?ngeren Strecken k?nnen ?Mitfahrzentralen“ eine Alternative zum ?ffentlichen Verkehrssystem sein. In den Mitfahrzentralen hinterlassen Autofahrer, meist für weite Strecken, ein Angebot für Mitfahrer. Mehr Informationen erhalten Sie bei der Mitfahrerzentrale Leipzig. Eine weitere preiswerte Art ein Auto zeitweise zu nutzen ist an vielen Orten in Leipzig durch Teilauto m?glich.

Deutschkurse k?nnen Sie an verschiedenen Einrichtungen unserer Stadt absolvieren:

  • Der Verein interDaF am Herder-Institut unserer Universit?t bietet Kurse für ausl?ndische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Doktoranden an.
  • An der Volkshochschule Leipzig werden verschiedene Deutschkurse angeboten.
  • Am Spacheninstitut der Universit?t Leipzig werden ebenfalls Deutsch als Fremdsprache Kurse angeboten.
  • Ausl?ndische Doktorandinnen und Doktoranden, die an unserer Universit?t immatrikuliert sind, k?nnen das Angebot des Studienkollegs Sachsen zum studienbegleitenden Deutschunterricht nutzen.
  • Die Stadt Leipzig hat au?erdem spezielle Integrations- und Sprachangebote, unter anderem auch Integrationskurse für Familienangeh?rige.

Umfassende Informationen zum Erlernen der deutschen Sprache finden Sie auch im Informationspaket der Bundesagentur für Arbeit.

Feiertage

In Deutschland gibt es eine Reihe gesetzlicher Feiertage, die Sie für das reichhaltige Kultur- und Freizeitangebot in Leipzig und seiner Umgebung nutzen k?nnen:

  • Neujahr: 1. Januar
  • Karfreitag: Freitag vor Ostern
  • Ostersonntag/Ostermontag: variabel, Ende M?rz oder Anfang April
  • Tag der Arbeit: 1. Mai
  • Christi Himmelfahrt: variabel, Donnerstag 10 Tage vor Pfingsten
  • Pfingstsonntag/Pfingstmontag: variabel, Ende Mai oder Anfang Juni
  • Tag der deutschen Einheit: 3. Oktober
  • Reformationstag (in Sachsen): 31. Oktober
  • Bu?- und Bettag (in Sachsen): 3. Mittwoch im November
  • Heiligabend: 24. Dezember (nach 14 Uhr)
  • 1. und 2. Weihnachtstag: 25. und 26. Dezember
  • Silvester: 31. Dezember (nach 14 Uhr)

 

Die Termine des Akademischen Jahrs finden Sie in unserer ?bersicht zum akademischen Jahr. Informationen zu Veranstaltungen an unserer Universit?t finden Sie im Veranstaltungskalender.

Auf dem Webportal Willkommen in Leipzig finden Sie monatliche Veranstaltungstipps.

Leipziger Neuseenland

Leipzigs Umgebung ist durch eine Vielzahl von Seen gepr?gt und wird deshalb auch Neuseenland genannt. Vom Bahnhof aus k?nnen Sie in etwa einer halben Stunde die meisten der umliegenden Seen per Bus oder Stra?enbahn erreichen.
Alle Informationen für Ihren Ausflug in die Leipziger Neuseenlandschaft finden Sie bei LeipzigSeen.

Kulturelle Veranstaltungen

In Leipzig gibt es für Gl?ubige unterschiedlicher Religionen die M?glichkeit, in Religionsgemeinschaften Kontakt zu anderen Mitgliedern aufzubauen und sich mit ihnen auszutauschen.
Auf den Seiten der Stadt Leipzig finden Sie n?here Informationen zu den verschiedenen Religionsgemeinschaften in Leipzig.

Der Gesundheitswegweiser der Stadt Leipzig bietet Informationen zur Gesundheitsvorsorge und Pr?vention in verschiedenen Sprachen und zu zahlreichen Themen an:

  • ?ffentlicher Gesundheitsdienst der Stadt Leipzig
  • Krankenversicherung
  • besondere Regelungen der medizinischen Versorgung nach Sozialgesetzbuch XII und Asylbewerberleistungsgesetz
  • haus- und zahn?rztliche Versorgung
  • Krankenhausaufenthalt
  • Notf?lle
  • Medikamente
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Adressenverzeichnis mit den wichtigsten Notrufnummern, Anschriften und Telefonnummern von Gesundheitsdiensten, Krankenh?usern, Notdiensten und Beratungsstellen in Leipzig

?rzte mit Fremdsprachenkenntnissen

Niedergelassene ?rzte und Therapeuten, die neben der deutschen auch eine andere Sprache sprechen, finden Sie im Verzeichnis niedergelassener ?rzte und Psychotherapeuten mit Fremdsprachenkenntnissen der Stadt Leipzig.

In der Datenbank der kassen?rztlichen Vereingung Sachsen (KVS) k?nnen Sie nach spezialisierten ?rztinnen und ?rzten in Ihrer N?he suchen.

Das Studentenwerk bietet ein illustriertes Gesundheitsw?rterbuch in Deutsch und Englisch an.

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