Ein Berufungsverfahren an der Universit?t Leipzig verl?uft bis zur Ruferteilung durch die Rektorin in der Regel über vier Stufen. Im Folgenden informieren wir Sie über den Verfahrensverlauf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Bewerbungsunterlagen einzureichen sind.

Das Berufungsverfahren

Das Berufungsverfahren an der Universit?t Leipzig verl?uft bis zur Erteilung eines Rufs in folgenden Schritten:

1. Stellenfreigabe und Funktionsbeschreibung

  • Der Fakult?tsrat unterbreitet der Rektorin einen Vorschlag zur Zuordnung und Funktionsbeschreibung einer Professur oder einer Juniorprofessur. In diesem Vorschlag ist eine detaillierte Funktionsbeschreibung enthalten, die sich am Entwicklungsplan der Universit?t und der Fakult?t, der die Stelle zugeordnet werden soll, orientiert.
  • Das Rektorat entscheidet über den Vorschlag und beschlie?t, wie die Stelle inhaltlich ausgerichtet sein soll.

2. Ausschreibung und Ressourcenplanung

  • Die Fakult?t beantragt zun?chst die Ausschreibung der Professur oder der Juniorprofessur.

  • Das Rektorat verabschiedet den Ausschreibungstext und wird zur Zusammensetzung einer Berufungskommission angeh?rt.

  • Das Rektorat empfiehlt der Rektorin eine Person für den Vorsitz der Berufungskommission und bestimmt eine Berufungsbeauftragte oder einen Berufungsbeauftragten.

  • Die Rektorin informiert im Anschluss den Senat der Universit?t über den verabschiedeten Ausschreibungstext und die Zusammensetzung der Berufungskommission.

  • Der Ausschreibungstext wird in der Regel in einschl?gigen internationalen Fachmagazinen oder Online-Portalen sowie in überregionalen Tageszeitungen ver?ffentlicht. Zudem finden Sie ihn auf der Homepage der Universit?t Leipzig.

3. Bewerberauswahl und Berufungsvorschlag

  • Die Berufungskommission w?hlt geeignete Bewerberinnen und Bewerber auf die ausgeschriebene Stelle aus. Für die Erarbeitung eines Berufungsvorschlags hat sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist neun Monate Zeit. Das Auswahlverfahren erstreckt sich im Regelfall über einige Sitzungen der Berufungskommission und ist mehrstufig.
  • Auf der Grundlage des Ausschreibungstextes und der Funktionsbeschreibung legt die Kommission Auswahlkriterien und deren Gewichtung fest und trifft eine Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber.
  • Die ausgew?hlten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einer pers?nlichen Vorstellung eingeladen. Diese besteht in der Regel aus zwei Teilen: aus einem hochschul?ffentlichen Vortrag oder einer Lehrveranstaltung und aus einem nicht ?ffentlichen Gespr?ch mit der Berufungskommission. M?glich sind auch andere Formen der pers?nlichen Vorstellung, zum Beispiel im Rahmen eines Assessment-Centers.
  • Für die Bewerberinnen und Bewerber, die die Berufungskommission in die engere Wahl zieht, bestellt sie mindestens drei externe, in der Regel vergleichende Gutachten.
  • Nach Eingang und Würdigung der Gutachten erstellt die Berufungskommission einen Berufungsvorschlag. Dieser soll drei Namen enthalten und muss ausführlich begründet sein.
  • Der Vorschlag wird der Rektorin zusammen mit der Dokumentation des gesamten Auswahlverfahrens vorgelegt. Auf die sorgf?ltige Erstellung dieser Unterlagen legen wir mit Blick auf Rechtskonformit?t, Transparenz und Nachvollziehbarkeit gro?en Wert.

4. Ruferteilung

  • Nach der Prüfung des Berufungsvorschlags und der vorgelegten Verfahrensdokumentation entscheidet die Rektorin über die geeignetste Bewerberin oder den geeignetsten Bewerber und über den Fortgang des Berufungsverfahrens. Der erweiterte Fakult?tsrat beschlie?t den Berufungsvorschlag der Rektorin. Im Anschluss erteilt die Rektorin der Kandidatin oder dem Kandidaten im Regelfall einen Ruf.
  • Bei Ruferteilung auf W2- und W3-Professuren bietet die Rektorin der Kandidatin oder dem Kandidaten zugleich an, Berufungsverhandlungen in Bezug auf die s?chliche, personelle und r?umliche Ausstattung sowie die pers?nlichen Bezüge zu führen.

Weitere Informationen zu den Berufungsverhandlungen sowie dem Prozess der Berufung und Ernennung beziehungsweise Einstellung finden Sie auf der Informationsseite für Inhaberinnen und Inhaber eines Rufs.

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Zu sehen sind die H?nde eines Mannes, der spricht und in der linken Hand eine Brille h?lt
Im Rahmen einer Bewerbung k?nnen viele Fragen entstehen. Unsere FAQ sollen Ihnen eine kleine Hilfestellung geben. Foto: Rawpixel / Unsplash

H?ufig gestellte Fragen – FAQ

Die Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur sind in § 59 des S?chsischen Hochschulgesetzes (S?chsHSG) genannt. Daneben müssen die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Vorausgesetzt werden daher:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • p?dagogische Eignung und hochschuldidaktische Kenntnisse,
  • besondere Bef?higung zu wissenschaftlicher Arbeit (in der Regel nachgewiesen durch die Qualit?t der Promotion) oder besondere Bef?higung zu künstlerischer Arbeit sowie
  • zus?tzliche wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen.

Die zus?tzlichen wissenschaftlichen Leistungen werden durch eine Juniorprofessur, durch eine Habilitation oder durch eine gleichwertige wissenschaftliche T?tigkeit nachgewiesen.

Bei Professuren mit erziehungswissenschaftlichen oder fachdidaktischen Aufgaben in der Lehrerbildung sollen die Bewerberinnen und Bewerber eine dreij?hrige Lehrpraxis an einer Schule nachweisen.

Professorinnen und Professoren mit ?rztlichen, zahn?rztlichen oder tier?rztlichen Aufgaben müssen zus?tzlich die Anerkennung als Facharzt, Fachzahnarzt oder Fachtierarzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist.

Die Voraussetzungen für die Berufung auf eine Juniorprofessur sind in § 64 des S?chsischen Hochschulgesetzes (S?chsHSG) genannt. Daneben müssen die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Vorausgesetzt werden daher:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • p?dagogische Eignung und
  • besondere Bef?higung zu wissenschaftlicher Arbeit (in der Regel nachgewiesen durch die herausragende Qualit?t der Promotion).

Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren mit ?rztlichen, zahn?rztlichen oder tier?rztlichen Aufgaben sollen zus?tzlich die Anerkennung als Facharzt oder, soweit diese in dem jeweiligen Fachgebiet nicht vorgesehen ist, eine ?rztliche T?tigkeit von mindestens fünf Jahren nach Erhalt der Approbation oder Erlaubnis der Berufsausübung nachweisen.

Bei Juniorprofessuren mit erziehungswissenschaftlichen oder fachdidaktischen Aufgaben in der Lehrerbildung sollen die Bewerberinnen und Bewerber eine dreij?hrige Lehrpraxis an einer Schule nachweisen.

Sofern vor oder nach der Promotion eine Besch?ftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter oder als wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Besch?ftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre, im Bereich der Medizin nicht mehr als neun Jahre betragen haben.

Die aktuellen Vakanzen der Universit?t Leipzig für Hochschullehrer und Leiter sind in unseren Stellenausschreibungen nachzulesen.

Die Stellenausschreibungen für Professuren und Juniorprofessuren der Universit?t Leipzig ver?ffentlichen wir au?erdem in einschl?gigen Fachmagazinen oder Online-Portalen sowie überregionalen Zeitungen (vorzugsweise in ?Die Zeit“).

Welche Unterlagen bei einer Bewerbung auf eine Professur oder Juniorprofessur an der Universit?t Leipzig einzureichen sind (ebenso wie die Bewerbungsfrist und die Adressatin bzw. der Adressat) k?nnen Sie dem Ausschreibungstext entnehmen. In der Regel sind dies:

  • Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs,
  • Publikationsverzeichnis,
  • Verzeichnis der bislang gehaltenen Lehrveranstaltungen unter Angabe der Art und des Titels der Lehrveranstaltung, des Studienjahrs und Semesters, der Hochschule sowie des Umfangs in Semesterwochenstunden,
  • Nachweise erfolgter Lehrevaluationen,
  • Drittmittelbilanz,
  • beglaubigte Kopie der Urkunde über den h?chsten erworbenen akademischen Grad und bei Bewerbung auf Professuren auch des Nachweises der Qualifikation für das Berufungsgebiet und
  • ggf. Approbationsurkunde sowie in klinischen F?chern: Facharztanerkennung, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen.

Daneben k?nnen weitere Unterlagen angefordert werden, wie z. B. ein Forschungs- und/oder Lehrkonzept, ausgew?hlte Ver?ffentlichungen u. ?.

Für Bewerbungen an der Medizinischen Fakult?t bitten wir Sie zus?tzlich den entsprechenden Kurzbewerbungsbogen der Fakult?t auszufüllen.

Es gibt keine Altersgrenze für Bewerbungen. Juniorprofessuren sind jedoch als Qualifikationsstelle zu verstehen. Die Ausschreibung einer Juniorprofessur richtet sich daher an Bewerberinnen und Bewerber, die nach ihrer mit herausragender Qualit?t (mindestens magna cum laude) abgeschlossenen Promotion eine weitere Qualifikation anstreben und nicht über eine abgeschlossene Habilitation verfügen.

Wenn Sie vor oder nach der Promotion eine Besch?ftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter hatten und/oder als wissenschaftliche Hilfskraft gearbeitet haben, sollten Promotions- und Besch?ftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre (neun Jahre im Bereich Medizin) betragen haben.

Die Auswahl erfolgt durch eine Berufungskommission, die der Fakult?tsrat nach Anh?rung des Rektorats einsetzt. Ihr geh?ren Professorinnen und Professoren, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universit?t sowie mindestens eine externe Sachverst?ndige oder ein externer Sachverst?ndiger an. In der Berufungskommission verfügen die Professorinnen und Professoren über die Mehrheit von einem Sitz.

Wir streben eine geschlechterparit?tische Besetzung der Berufungskommissionen an.

Das Auswahlverfahren erstreckt sich im Regelfall über mehrere Sitzungen der Berufungskommission. Es ist mehrstufig:

  • Sichten der Bewerbungsunterlagen durch die Berufungskommission und Vorauswahl geeignet erscheinender Bewerberinnen und Bewerber,
  • Einladung dieser Bewerberinnen und Bewerber zur pers?nlichen Vorstellung (in der Regel zu einem hochschul?ffentlichen Vortrag oder einer Lehrveranstaltung und einem pers?nlichen Gespr?ch mit der Berufungskommission),
  • Einholen externer, meist vergleichender Gutachten über die mutma?lich am besten geeignetsten Bewerberinnen und Bewerber und
  • Erstellen eines Berufungsvorschlags in Form einer Dreier-Liste durch die Berufungskommission

Sodann entscheidet die Rektorin über den Fortgang des Berufungsverfahrens. Nach dem Beschluss des erweiterten Fakult?tsrats über den Berufungsvorschlag erteilt die Rektorin im Regelfall einen Ruf.

Wir m?chten unsere Berufungsverfahren so transparent wie m?glich gestalten. Dazu geh?rt für uns auch die regelm??ige Information der Bewerberinnen und Bewerber über den aktuellen Stand des Berufungsverfahrens. Sie erhalten unaufgefordert folgende schriftliche Informationen:

  • nach Ende der Bewerbungsfrist eine Eingangsbest?tigung für die Bewerbung,
  • nach Vorliegen des Berufungsvorschlags und Ruferteilung eine Mitteilung darüber und über die eigene Platzierung oder Nichtplatzierung,
  • nach der Rufannahme eine Information über den erfolgreichen Abschluss der Berufungsverhandlungen und
  • nach der Berufung eine Mitteilung über den Abschluss des Berufungsverfahrens mit Rücksendung der Bewerbungsunterlagen.

Sie k?nnen hier den aktuellen Stand der an der Universit?t Leipzig laufenden Berufungsverfahren einsehen.

Laufende Berufungsverfahren
PDF 468 KB

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