Welche Zulassungsbeschr?nkungen gibt es für das Studium an der Universit?t Leipzig? Wann, für wen und für welche Studieng?nge gelten sie? Was genau verbirgt sich hinter dem Numerus clausus und wie funktioniert das Auswahlverfahren? Wir haben für Sie grundlegende Informationen zu diesen Themen zusammengestellt.

Informationen zu den Zulassungsbeschr?nkungen

Viele unserer Studieng?nge unterliegen einer Zulassungsbeschr?nkung (NC).

Zulassungsbeschr?nkungen (Numerus Clausus, lateinisch für geschlossene Zahl) werden immer nur für bestimmte Studieng?nge definiert. Sie geben an, wie viele Studieninteressenten in den jeweiligen Studiengang eingeschrieben werden dürfen und sind abh?ngig von der Bewerberzahl im Verh?ltnis zur Zahl der zur Verfügung stehenden Studienpl?tze. Sobald eine Zulassungsbeschr?nkung für einen Studiengang besteht, muss für diesen Studiengang ein Auswahl- und Zulassungsverfahren durchgeführt werden.

Zulassungsbeschr?nkungen k?nnen auch in h?heren Fachsemestern bestehen. Bitte berücksichtigen Sie dies, wenn Sie sich für einen Studienort- oder Studiengangwechsel interessieren.

Welche Studieng?nge und Fachsemester einer Zulassungsbeschr?nkung unterliegen sehen Sie in unserer Online-Studiengangsübersicht  bei den einzelnen Studieng?ngen.

Für jeden unserer ?rtlich zulassungsbeschr?nkten Studieng?nge existiert ein separates Auswahlverfahren, das auf dem s?chsischen Hochschulgesetz basiert. Danach werden die im ersten Fachsemester zur Verfügung stehenden Studienpl?tze zu 90 Prozent nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturdurchschnittsnote) und zu 10 Prozent nach der Wartezeit vergeben.
Abweichungen davon sind in den entsprechenden Auswahlsatzungen an den Fakult?ten festgeschrieben.

Die Wartezeit ist die Zeit, in der Sie nach dem Erwerb Ihres Abiturs an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben waren.

Bei der Berechnung der Wartezeit k?nnen maximal 7 Semester berücksichtigt werden.

Für einzelne Studieng?nge gelten zus?tzliche Auswahlkriterien. Diese finden Sie an den betreffenden Stellen ebenfalls auf dieser Seite.

Bei Bewerbungen für h?here Fachsemester ?rtlich zulassungsbeschr?nkter Studieng?nge erfolgt die Studienplatzvergabe nach anderen Kriterien: Bewerbung für h?here Fachsemester.

Bei Bewerbungen für das erste Fachsemester eines ?rtlich zulassungsbeschr?nkten Studiengangs im Rahmen eines Zweitstudiums gelten ebenfalls andere Auswahlkriterien. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Zweitstudium.  

 

Der Numerus clausus (NC) eines Studiengangs wird jedes Semester neu über das jeweilige Auswahlverfahren ermittelt. Er gibt an, für welche Abiturdurchschnittsnote oder Wartezeit der letzte zur Verfügung stehende Studienplatz vergeben wurde.

Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit beeinflussen sich nicht gegenseitig! Die Abiturdurchschnittsnote verbessert sich nicht automatisch mit der L?nge der Wartezeit. Lediglich Ihre Wartezeit steigt mit jedem Wartesemester und erh?ht Ihre Chance, in der Wartezeitquote zugelassen zu werden.   

?ber unsere NC-Tabelle k?nnen Sie die NC-Werte der letzten Jahre einsehen.

NC-Tabelle anschauen

Das dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)

Unsere Universit?t beteiligt sich mit den ersten Fachsemestern der zulassungsbeschr?nkten Bachelorstudieng?nge und mit den ersten Fachsemestern der zentral vergebenen medizinischen Studieng?nge am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV).

Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) ist ein von der Stiftung für Hochschulzulassung durchgeführtes Bewerbungsverfahren. Ziel ist es, Mehrfachbewerbungen an unterschiedlichen Hochschulen abzugleichen und zu koordinieren.

  • Bewerbungsphase (Anfang Mai bis 15.07.2024)
  • Koordinierungsphase (16.07. bis 24.08.2024)
    • Wir und andere am DoSV teilnehmende Hochschulen führen die Zulassungsverfahren durch und übermitteln die Ergebnisse an die Stiftung für Hochschulzulassung.
    • Sie k?nnen Ihre Bewerbungen und Ihre Zulassungsangebote in Ihrem DoSV-Benutzeraccount einsehen.
    • Sobald Sie ein Angebot angenommen haben, scheiden Sie aus dem Verfahren aus. Damit geben Sie automatisch Pl?tze für andere Bewerber frei.
    • Wenn Sie kein Zulassungsangebot aktiv angenommen haben, wird Ihr am h?chsten priorisiertes Angebot automatisch in eine Zulassung umgewandelt und Ihnen in Ihren DoSV-Benutzeraccount geladen.
  • Koordiniertes Nachrückverfahren (25.08. bis 30.09.2024)
    • Beim koordinierten Nachrücken werden noch freie Reststudienpl?tze der Hochschulen vergeben. 
    • Es k?nnen nur Studieninteressierte teilnehmen, die:
      • in der vorangegangenen Koordinierungsphase keine Zulassung für irgendeinen Studienplatz erhalten haben oder
      • in der vorangegangenen Koordinierungsphase keine Bewerbung abgegeben haben

Beispiel:

Priorit?t Bewerbung Studiengang Universit?t Zulassungsangebot
1. A Psychologie Leipzig nein
2. B Pharmazie Leipzig ja
3. C Medizin Halle nein
4 D Biologie Magdeburg ja
5. E Soziologie Jena nein
6. F Informatik Wuppertal nein
  • Ihre Bewerbungen C, D, E und F scheiden aus dem Bewerbungsverfahren aus.
  • Ihre Bewerbungen A und B nehmen weiterhin am Bewerbungsverfahren teil.
  • Sie k?nnen die Bewerbung B aktiv annehmen. In diesem Fall scheiden Sie aus dem Bewerbungsverfahren aus.
  • Sie nehmen Bewerbung B nicht aktiv an und warten ab, ob Sie für Bewerbung A noch ein Zulassungsangebot erhalten k?nnen.
  • Erhalten Sie für Bewerbung A noch ein Zulassungsangebot, wir dieses automatisch in eine Zulassung umgewandelt.
  • Erhalten Sie für Bewerbung A kein Zulassungsangebot mehr, wird das Zulassungsangebot von Bewerbung B automatisch in eine Zulassung umgewandelt.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Bewerbungen bereits in der Bewerbungsphase entsprechend Ihren Wünschen zu priorisieren.

Gem?? den Koordinierungsregeln scheidet bei zwei erhaltenen Zulassungsangeboten das Angebot für die niedriger priorisierte Bewerbung (und auch alle darunter priorisierten Bewerbungen) augenblicklich und unwiderruflich aus dem Verfahren aus.

Bewerbungsstatus ?gültig"
Die Bewerbung nimmt am Verfahren teil. Eine Prüfung der Bewerbung und der gegebenenfalls hochgeladenen Unterlagen muss nicht stattgefunden haben.

Bewerbungsstatus ?Angebot liegt vor"
Es liegt ein Zulassungsangebot für die entsprechende Bewerbung vor. Wenn das Angebot angenommen wird, erfolgt eine Zulassung und alle anderen Bewerbungen scheiden aus dem Verfahren aus. Der Status der Bewerbungen ?ndert sich dann entsprechend in ?zugelassen“ beziehungsweise ?ausgeschieden“.

W?hrend der Koordinierungsphase kann ein Angebot auch automatisch in eine Zulassung umgewandelt werden. Dies geschieht sofort unter folgenden Bedingungen:

  1. Die Koordinierungsregeln sind aktiv.
  2. Die h?chstpriorisierte Bewerbung erh?lt den Status ?Angebot liegt vor“.
  3. Alle anderen Bewerbungen des Bewerbers/der Bewerberin liegen ebenfalls im zulassungsf?higen Bereich.

Wenn mehrere Bewerbungen eines Bewerbers/einer Bewerberin ein Zulassungsangebot erhalten, bleibt nur das h?chstpriorisierte bestehen und alle niedriger priorisierten Bewerbungen mit Angebot scheiden aus. Niedriger priorisierte Bewerbungen im Status ?Zulassungsangebot aktuell nicht m?glich“ bleiben hingegen zun?chst erhalten. Am Ende des Verfahrens wird das h?chstpriorisierte Angebot automatisch in den Status ?zugelassen“ überführt.

Bewerbungsstatus ?eingegangen"
Im Bewerbungsstatus ?eingegangen“ liegt die Bewerbung in elektronischer Form vor. Sie nimmt in diesem Status noch nicht am Vergabeverfahren teil. Die weitere Bearbeitung der Bewerbung erfolgt durch die Hochschule.

Bewerbungsstatus ?zurückgestellt"
Der erhaltene Studienplatz kann aufgrund eines zu leistenden Dienstes nicht angetreten werden, woraufhin eine Rückstellung beantragt wurde. 

Bewerbungsstatus Zulassungsangebot ?aktuell nicht m?glich"
Momentan kann keine Zulassung für diese Bewerbung ausgesprochen werden. Das kann sich aber im Verlauf des Verfahrens noch ?ndern.

Bewerbungsstatus ?ausgeschieden"
Die Bewerbung nimmt nicht mehr am Verfahren teil, wenn eine Zulassung für eine andere, h?her priorisierte Bewerbung vorliegt oder eine Rückstellung (für eine andere Bewerbung) beantragt wurde.

Bewerbungsstatus ?zugelassen"
Eine Bewerbung wurde zugelassen (durch die manuelle Annahme eines Angebots oder automatisch durch das Vergabesystem). Der Zulassungsbescheid wird einen Werktag sp?ter direkt von der Hochschule im AlmaWeb-Portal hochgeladen. Auf dem Zulassungsbescheid finden Sie eine Liste mit allen einzureichenden Unterlagen und Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrages. Die unterschriebene Annahmeerkl?rung mit allen Unterlagen reichen Sie bitte innerhalb von zehn Tagen postalisch im Studierendensekretariat der Universit?t Leipzig ein.

Bewerbung ?zurückziehen"
Eine zurückgezogene Bewerbung nimmt nicht am Verfahren teil. Sie finden unter ?Meine Bewerbungen“ in der Spalte ?Aktion“ die Funktion ?reaktivieren“. Bitte reaktivieren Sie diese Bewerbung wieder, wenn diese am Verfahren teilnehmen soll. 

M?chten Sie Daten in Ihrer Bewerbung korrigieren, schreiben Sie bitte ein E-Mail an bewerbung-studsek(at)uni-leipzig.de. Wir er?ffnen die Bewerbung wieder, damit Sie die Daten korrigieren k?nnen. Bitte schicken Sie die Bewerbung danach wieder online ab.

Korrektur und L?schen von Bewerbungen im DoSV-Verfahren
Bereits abgeschickte Bewerbungen, die über hochschulstart.de laufen, k?nnen nicht gel?scht werden.

M?chten Sie Daten in Ihrer Bewerbung korrigieren, schreiben Sie bitte ein E-Mail an  bewerbung-studsek(at)uni-leipzig.de. Wir er?ffnen die Bewerbung wieder, damit Sie die Daten korrigieren k?nnen. Bitte schicken Sie die Bewerbung danach wieder online ab.

Koordinierungsphase
In der Koordinierungsphase erstellen die Hochschulen die Ranglisten. Mit der Abarbeitung der Ranglisten unterbreiten die Hochschulen über das DoSV-Bewerbungsportal einzelnen Bewerber:innen Angebote und erteilen Zulassungen.

Koordiniertes Nachrücken
Beim koordinierten Nachrücken werden noch freie Pl?tze vergeben. Es k?nnen nur Studieninteressierte teilnehmen, die:

  • in der vorangegangenen Koordinierungsphase keine Zulassung für irgendeinen Studienplatz erhalten haben.
  • eine Ablehnung für das betreffende Studienangebot erhalten haben. 
  • in der vorangegangenen Koordinierungsphase keine Bewerbung auf das betreffende Studienangebot abgegeben haben und auch keine andere Zulassung in der Koordinierungsphase erhalten haben.

Die Teilnahme kann über die zum Start des Koordinierten Nachrückens per E-Mail zugesendeten Links erfolgen oder direkt im Bewerbungsportal über den in der Bewerbungsübersicht tempor?r platzierten Button.

Dialogorientiertes Serviceverfahren für ?rtliche Zulassungsbeschr?nkungen

Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren für die ersten Fachsemester der zulassungsbeschr?nkten Bachelorstudieng?nge sowie den Studiengang Staatsexamen Rechtswissenschaft.

Jeweils zum 1. Fachsemester:

  • alle ?rtlich zulassungsbeschr?nkten Studieng?nge mit dem Abschluss: Bachelor of Arts
  • alle ?rtlich zulassungsbeschr?nkten Studieng?nge mit dem Abschluss: Bachelor of Science
  • Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Staatsexamen 

Weiterführende Informationen finden Sie bei den einzelnen Studieng?ngen in unserer Online-Studiengangsübersicht.

Wenn Sie sich für einen unserer am DoSV-teilnehmenden Studieng?nge interessieren, registrieren Sie sich bitte zun?chst im DoSV-Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung.

Bei Ihrer Registrierung erhalten Sie

  • eine Bewerber-ID (Bewerber-Identifikations-Nummer)
  • eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer)

Beide Nummern ben?tigen Sie bei Ihrer anschlie?enden Bewerbung über unser AlmaWeb-Portal. Diese Nummern begleiten Sie über alle Bewerbungssemester hinweg und k?nnen nicht mehrfach angelegt werden.
Sie k?nnen Ihre Bewerber-ID und BAN ebenfalls über das DoSV-Bewerbungsportal unter ?Meine Daten” einsehen.

Bitte beachten Sie, dass Mehrfachregistrierungen auf hochschulstart.de nicht zul?ssig sind! Registrieren Sie sich dennoch mehrfach, wird nur über die mit der zeitlich letzten Registrierung eingegangene Bewerbung entschieden.

Bei Fragen zur Registrierung setzen Sie sich bitte mit dem Bewerbungs-Support der Stiftung für Hochschulzulassung in Verbindung.

Im DoSV-Portal der Stiftung für Hochschulzulassung werden Ihre am DoSV teilnehmenden Bewerbungen abgeglichen. Im Falle einer Zulassung werden Ihnen Zulassungsangebote in Ihrem Benutzeraccount im DoSV-Portal unterbreitet. Sie k?nnen eines dieser Angebote aktiv annehmen oder abwarten, ob Sie noch ein h?her priorisiertes Angebot erhalten.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie ein Angebot aktiv annehmen, scheiden Sie mit allen anderen Bewerbungen aus dem Hochschulstart-Verfahren aus!

Wenn Sie ihre Priorit?ten richtig gesetzt haben, k?nnen Sie das Verfahrensende in Ruhe abwarten. Am Ende des Verfahrens wird das für Sie optimale Studienangebot ermittelt. Dies ergibt sich aus der am h?chsten priorisierten Bewerbung, für die eine Zulassung m?glich ist. 

Wenn Sie ein Zulassungsangebot unserer Universit?t erhalten und dieses annehmen, laden wir den Zulassungsbescheid mit weiteren Informationen in Ihren AlmaWeb-Account und informieren Sie darüber per E-Mail an die im AlmaWeb-Account angegebene E-Mail-Adresse.

Folgende Studieng?nge wurden für die freie Einschreibung ge?ffnet: 

Eine Bewerbung für diese Studieng?nge ist bis 15.09.2024 online über das AlmaWeb-Portal m?glich.

Beim koordinierten Nachrücken werden noch freie Reststudienpl?tze der Hochschulen vergeben. 

Wenn Sie in der Koordinierungsphase keine Zulassung für irgendeinen Studienplatz erhalten haben

  • In diesem Fall k?nnen Sie sich vom 25.08. bis 27.08.2024 für eine Teilnahme am koordinierten Nachrückverfahren anmelden.
  • Sie k?nnen dies entweder im Bewerbungsportal auf hochschulstart.de tun, oder, indem Sie den Einladungslink von hochschulstart.de in der entsprechenden E-Mail best?tigen. 

Wenn Sie in der Koordinierungsphase keine Bewerbung abgegeben haben

  • In diesem Fall k?nnen Sie sich vom 25.08. bis 30.09.2024 für die Teilnahme am koordinierten Nachrückverfahren anmelden. 
  • Dazu müssen Sie sich bei Hochschulstart.de registrieren. 

Bitte beachten Sie, dass Sie die Teilnahme am koordinierten Nachrückverfahren explizit pro Studiengang erkl?ren müssen. 

Das koordinierte Nachrückverfahren l?uft bis 30.09.2024.
Weitere Informationen zum koordinierten Nachrücken finden Sie auf der Seite hochschulstart.de.

Zum Wintersemester 2023/2024 wurde ein Studieneignungstests als zus?tzliches Auswahlkriterium für den Bachelor Psychologie eingeführt. Damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, welches für stark nachgefragte Studieng?nge neben der Hochschulzugangsberechtigung ein weiteres Auswahlkriterium fordert.

In der Folge unterliegt die Vergabe der Studienpl?tze im Bachelor Psychologie folgender Aufteilung:

  • 10 Prozent der Studienpl?tze werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben.
  • 10 Prozent der Studienpl?tze werden nach Wartezeit vergeben.
  • 10 Prozent der Studienpl?tze werden nach dem Ergebnis des Studieneignungstests (BaPsy-DGPs) vergeben.
  • 70 Prozent der Studienpl?tze werden in einer Mischquote vergeben nach:
    • 60 Prozent der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und
    • 40 Prozent nach dem Ergebnis des Studieneignungstests (BaPsy-DGPs)

Bei der Onlinebewerbung muss nur das Ergebnis des Studieneignungstests angegeben werden. Eine Kopie des Testergebnisses ist erst den Unterlagen für die Immatrikulation beizufügen.

Bachelor Biologie und Bachelor Biochemie

Die 80 Prozent der in der Hochschulquote (AdH) zu vergebenden Studienpl?tze werden folgenderma?en verteilt:

  • zu 60 Prozent nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abiturdurchschnittsnote)
  • zu 40 Prozent nach der auf dem Abiturzeugnis ausgewiesenen durchschnittlichen Punktzahl der letzten vier Kurshalbjahre in den F?chern Mathematik, Biologie, Chemie und Physik

Bachelor Amerikastudien

Die 80 Prozent der in der Hochschulquote (AdH) zu vergebenden Studienpl?tze werden zu gleichen Teilen verteilt:

  • nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturdurchschnittsnote)
  • nach der auf dem Abiturzeugnis ausgewiesenen Gesamtpunktzahl der letzten vier Kurshalbjahre in den F?chern Englisch (zweifach gez?hlt), Deutsch, Mathematik, Geschichte und in der zweiten Fremdsprache

Bachelor Kommunikations- und Medienwissenschaft

Die Vergabe der Studienpl?tze erfolgt:

  • zu 80 Prozent nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturdurchschnittsnote)
  • zu 20 Prozent nach der Wartezeit

Bachelor Sportwissenschaft und Bachelor Sportmanagement

  • 10 Prozent der zu vergebenden Studienpl?tze werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung an Studienplatzinteressierte vergeben, die einen Nachweis als Spitzensportlerin oder Spitzensportler erbringen k?nnen.
    Der Status Spitzensportlerin oder Spitzensportler setzt eine Berufung als Kadersportlerin oder Kadersportler (A-C) des entsprechenden Spitzenverbands voraus. Bitte legen Sie diesen Nachweis beim Studierendensekretariat vor. 
    Spitzensportlerinnen und Spitzensportler der Sportspiele oder nichtolympischer Sportarten legen bitte eine ?quivalenzbescheinigung des Olympiastützpunkts Leipzig vor.
  • Weitere Informationen finden Sie bei der Sportwissenschaftlichen Fakult?t.

Dialogorientiertes Serviceverfahren für medizinische Studieng?nge

Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren für die ersten Fachsemester der zentral vergebenen medizinischen Studieng?nge.

Jeweils zum 1. Fachsemester:

  • Medizin
  • Zahnmedizin
  • Veterin?rmedizin
  • Pharmazie

Bitte bewerben Sie sich für das 1. Fachsemester dieser Studieng?nge fristgerecht über das Portal von Hochschulstart.de. Eine Direktbewerbung über unsere Universit?t ist nicht m?glich.
Sofern Sie über kein Abitur verfügen, aber beruflich qualifiziert sind, gelten für Sie gesonderte Bewerbungsregularien. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Studium ohne Abitur.

Bewerbungsfristen

Wer

bis 31. Mai *

für Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (bei Altabiturienten) beziehungsweise das Abschlusszeugnis des Erststudiums (bei Bewerbungen für ein Zweitstudium) vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben

bis 15. Juli *

für Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (bei Neuabiturienten) beziehungsweise das Abschlusszeugnis des Erststudiums (bei Bewerbungen für ein Zweitstudium) zwischen dem 16. Januar bis einschlie?lich 15. Juli des laufenden Jahres erwerben

* Achtung Ausschlussfrist! Ihre Online-Bewerbung muss sp?testens bis 23:59 Uhr des genannten Tags abgeschlossen und online abgeschickt sein. Bewerbungen die au?erhalb dieser Frist eingehen k?nnen nicht am Zulassungsverfahren teilnehmen.

Wenn Sie beruflich qualifiziert sind, informieren Sie sich zu den Bewerbungsmodalit?ten bitte ausschlie?lich auf unserer Seite Studium ohne Abitur.

1. Bewerbungsschritt

Wenn Sie sich für Medizin, Zahnmedizin, Phamazie oder Tiermedizin im 1. Fachsemester interessieren, registrieren Sie sich bitte zun?chst im DoSV-Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung.

Bei Ihrer Registrierung erhalten Sie

  • eine Bewerber-ID (Bewerber-Identifikations-Nummer)
  • eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer)

Beide Nummern begleiten Sie über alle Bewerbungssemester hinweg und k?nnen nicht mehrfach angelegt werden.
Sie k?nnen Ihre Bewerber-ID und BAN über das DoSV-Bewerbungsportal unter ?Meine Daten” einsehen.

Bitte beachten Sie, dass Mehrfachregistrierungen nicht zul?ssig sind! Registrieren Sie sich dennoch mehrfach, wird nur über die mit der zeitlich letzten Registrierung eingegangene Bewerbung entschieden.

2. Bewerbungsschritt

Nachdem Sie im Studienangebot des DoSV-Bewerbungsportals einen Studiengang des Zentralen Vergabeverfahrens ausgew?hlt haben, müssen Sie sich noch ein zweites Mal registrieren und sich somit ein AntOn-Nutzerkonto (Antragstellung Online-Nutzerkonto) anlegen. Dazu werden Sie über einen Link am Seitenende weitergeleitet.

Bei Fragen zur Registrierung setzen Sie sich bitte mit dem Bewerbungs-Support der Stiftung für Hochschulzulassung in Verbindung.

Informationen für Wiederbewerber:
Sie waren bereits für einen Studiengang des Zentralen Vergabeverfahrens an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben? Dann ist eine erneute Immatrikulation in ein 1. Fachsemester grunds?tzlich nicht m?glich. Bitte bewerben Sie sich für das n?chsth?here Fachsemester.

Das Auswahl- und Zulassungsverfahren wird für die ersten Fachsemester der Studieng?nge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin von der Stiftung für Hochschulzulassung durchgeführt.

Die Vergabe unterliegt folgender Aufteilung:

  • 30 Prozent der Studienpl?tze werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben (Abiturbestenquote).
    Ein mathematischer Ausgleichsmechanismus sorgt dafür, dass die Durchschnittsnoten der einzelnen Bundesl?nder vergleichbar sind.
  • 10 Prozent der Studienpl?tze werden in der Zus?tzlichen Eignungsquote vergeben.
  • 60 Prozent der Studienpl?tze werden nach dem Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben.
    Im Auswahlverfahren der Hochschulen kann jede Hochschule für die einzelnen Studieng?nge unterschiedliche Kriterien definieren, nach denen die Auswahl erfolgen soll.
    An unserer Universit?t werden folgende Kriterien für die Auswahl in den zentral vergebenen Studieng?ngen herangezogen:
    • Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturdurchschnittsnote)
    • Ergebnis des Tests für Medizinische Studieng?nge (TMS) oder des Pharmazie-Studieneignungstests (PhaST)
    • studiengangspezifische, anerkannte Berufsausbildung

Im Studiengang Humanmedizin ist zus?tzlich eine Auswahl über die Landarztquote m?glich.
Dafür müssen Sie sich gesondert bewerben.

In dieser Quote k?nnen maximal 100 Punkte erreicht werden.
Diese setzen sich folgenderma?en zusammen:

  • Maximal 60 Punkte für das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Maximal 30 Punkte für das Ergebnis des TMS bzw. des PhaST
  • 10 Punkte für eine anerkannte Berufsausbildung aus dem entsprechenden Bereich. Welche Berufsausbildungen berücksichtigungsf?hig sind, finden Sie in unseren ?bersichten im Download-Bereich.

Weiter Informationen finden Sie auf der Website der Medizinischen Fakult?t unter ?Studium & Lehre”.

In dieser Quote k?nnen maximal 100 Punkte erreicht werden.
Diese setzen sich folgenderma?en zusammen:

  • Maximal 50 Punkte für das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Maximal 30 Punkte für das Ergebnis des TMS
  • 20 Punkte für eine anerkannte Berufsausbildung aus dem entsprechenden Bereich. Welche Berufsausbildungen berücksichtigungsf?hig sind, finden Sie in unseren ?bersichten im Download-Bereich.

10 Prozent der Studienpl?tze werden im Zentralen Vergabeverfahren innerhalb der zus?tzlichen Eignungsquote (ZEQ) vergeben. Innerhalb dieser Quote k?nnen maximal 100 Punkte erreicht werden.

Die zus?tzliche Eignungsquote im Studiengang Pharmazie

Im Studiengang Pharmazie werden die Studienpl?tze innerhalb der zus?tzlichen Eignungsquote nach folgenden Kriterien vergeben:

  • Maximal 60 Punkte für das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Maximal 30 Punkte für das Ergebnis des PhaST (Pharmazie-Studieneignungstest)
  • 10 Punkte für eine anerkannte Berufsausbildung aus dem entsprechenden Bereich

Die zus?tzliche Eignungsquote in den Studieng?ngen Medizin, Zahnmedizin und Veterin?rmedizin

Innerhalb der Studieng?ngen Medizin, Zahnmedizin und Veterin?rmedizin werden die Studienpl?tze innerhalb der zus?tzlichen Eignungsquote nach diesen Kriterien vergeben:

  • Maximal 90 Punkte für das Ergebnis des TMS (Test für Medizinische Studieng?nge)
  • 10 Punkte für eine abgeschlossene und innerhalb der jeweiligen Satzungen des Studiengangs anerkannte Berufsausbildung

Mit den ge?nderten Auswahlquoten wird dem Umstand Rechnung getragen, berufliche Kenntnisse zu berücksichtigen. In der Folge finden studiengangspezifisch absolvierte Berufsausbildungen sowohl in der Zus?tzlichen Eignungsquote, insbesondere aber im Auswahlverfahren der Hochschulen, eine wesentlich st?rkere Berücksichtigung.

Welche Berufsausbildungen für die einzelnen Studieng?nge anerkannt werden, finden Sie in den entsprechenden Auswahlsatzungen oder in unseren ?bersichten im Download-Bereich.  

Der Freistaat Sachsen vergibt 6,5 Prozent der zur Verfügung stehenden Medizinstudienpl?tze an Bewerber:innen, die sich im l?ndlichen Raum engagieren wollen und Interesse an einer haus?rztlichen T?tigkeit haben. Diese Studienpl?tze stehen au?erhalb des regul?ren Numerus Clausus zur Verfügung.

Die Bewerbung erfolgt direkt über die Landesdirektion Sachsen, die ein eigenes Auswahlverfahren durchführt. Dabei werden Aspekte berücksichtigt, die für eine haus?rztliche T?tigkeit in l?ndlichen beziehungsweise unterversorgten Gebieten wichtig sind und aus denen Ihre Motivation für die T?tigkeit als Hausarzt und Haus?rztin auf dem Land geschlossen werden kann.

Bitte informieren Sie sich bezüglich der Bewerbungsfristen und -modalit?ten direkt bei der Landesdirektion Sachsen.

Gleichzeitig mit dem Zulassungsbescheid von hochschulstart.de erhalten Sie eine E-Mail von uns an Ihre bei hochschulstart.de angegebene E-Mail-Adresse mit dem Betreff ?Ihre Bewerbung über hochschulstart.de". In dieser E-Mail werden Ihnen alle weiteren Schritte zur Annahme des Studienplatzes erkl?rt.

Hier finden Sie Informationen zum Thema Immatrikulation.

Die Auswahl- und Zulassungsverfahren der Studieng?nge im Zentralen Verfahren obliegen der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de). Wir k?nnen Ihnen leider keine Auskünfte zum Stand Ihrer Bewerbung geben. Bitte wenden Sie sich direkt an die Stiftung für Hochschulzulassung. Auch die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden direkt durch hochschulstart.de versandt. Dies betrifft auch die Bescheide im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH).

Studieneignungstests

Wann findet der BaPsy-DGPs statt?

Der BaPsy-DGPs findent einmal j?hrlich statt. Die genauen Termine für das Jahr 2024 finden Sie auf der Website des Studieneignungstests Psychologie.

Anmeldung:

  • 15.12.2023 – 15.02.2024
  • über das Anmeldeportal des Studieneignungstests Psychologie
    Die Anmeldung gilt erst dann als vollst?ndig, wenn die Testgebühr von in H?he von 100 Euro bei der testdurchführenden Institution eingegangen ist und Sie den Testort und den Testtermin gew?hlt haben. 

Der BaPsy-DGPs ist ein fachspezifischer Studieneignungstest, der allgemein kognitive F?higkeiten und relevantes Vorwissen für ein Bachelorstudium im Fach Psychologie erfasst.

Ist der Test gebührenpflichtig?

Der BaPsy-DGPs ist kostenpflichtig. Pro Teilnehmer wird eine Gebühr von 100 Euro erhoben. 

Wie oft kann ich am BaPsy-DGPs teilnehmen?

Sie k?nnen den BaPsy-DGPs einmal alle fünf Jahre ablegen.
Das Zertifikat des BaPsy-DGPs ist mindestens fünf Jahre gültig und kann in diesem Zeitraum beliebig oft an allen kooperierenden Hochschulen eingesetzt werden.
Eine Wiederholung der Testteilnahme ist daher frühestens nach fünf Jahren m?glich. 

Aufgrund der wachsenden Bedeutung des BaPsy-DGPs im Auswahlverfahren Psychologie empfehlen wir unbedingt eine Teilnahme an diesem Test.

Wo findet der BaPsy-DGPs statt?

Wenn die Zahlung erfolgreich abgewickelt worden ist, k?nnen Sie über ein Auswahlfenster den Testort und Testtermin ausw?hlen. Hier sind nur die Testorte und Testtermine verzeichnet, die noch freie Pl?tze haben.

Ihren endgültigen Testort sehen Sie in Ihrer Einladung, die Sie über Ihren pers?nlichen Account erhalten.

Wer kann am BaPsy-DGPs teilnehmen?

Am BaPsy-DGPsh k?nnen alle Personen teilnehmen, die über eine allgemeine, fachgebundene oder besondere Hochschulzugangsberechtigung verfügen beziehungsweise diese im laufenden oder darauffolgenden Schuljahr erwerben.

Wann findet der TMS statt?

Tests für Medizinische Studieng?nge finden im Jahr 2024 an folgenden Terminen statt:

Frühjahr Herbst
Samstag, 11. Mai 2024 Samstag, 2. November 2024
Sonntag, 12. Mai 2024 Sonntag, 3. November 2024
Anmeldung Anmeldung
1. Phase: 02.01. – 30.01.2024 1. Phase: 01.07. – 29.07.2024
2. Phase: 01.02. – 08.02.2024 2. Phase: 31.07. – 07.08.2024
3. Phase: 10.02. – 17.02.2024 3. Phase: 09.08. – 16.08.2024

Angaben ohne Gew?hr. Bitte informieren Sie sich immer noch zus?tzlich auf den Seiten des TMS.

Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Anmeldephasen auf unterschiedliche Teilnehmerkreise (Neubewerber, Wiederholer und so weiter) beziehen. Informieren Sie sich deshalb bitte frühzeitig auf der Website des TMS, zu welchem Teilnehmerkreis Sie geh?ren und welches Ihre Anmeldephase ist.

Der Test für Medizinische Studieng?nge (TMS) ist ein fachspezifischer Studierf?higkeitstest, der, erg?nzend zur Abiturnote, eine hohe Aussagekraft bezüglich des Erfolgs in den Medizinischen Studieng?ngen besitzt.

Das Ergebnis des TMS wird in der Zus?tzlichen Eignungsquote sowie im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) berücksichtigt. Innerhalb der Abiturbestenquote wird das Ergebnis des TMS nicht berücksichtigt.

Aufgrund der gewachsenen Bedeutung des TMS im Zentralen Vergabeverfahren empfehlen wir unbedingt eine Teilnahme an diesem Test.

Wer kann am TMS teilnehmen?

Am TMS k?nnen alle Personen teilenehmen, die über eine allgemeine, fachgebundene oder besondere Hochschulzugangsberechtigung verfügen beziehungsweise diese im laufenden oder darauffolgenden Schuljahr erwerben.

Ist der Test gebührenpflichtig?

Der Test für Medizinische Studieng?nge ist kostenpflichtig. Pro Teilnehmer:in wird eine Gebühr von 100 Euro erhoben. Die Bezahlung der Testgebühr findet zeitgleich zur Registrierung statt. Ohne diesen Bezahlschritt kann die Anmeldung nicht abgeschlossen, und kein Wunsch-Testort und Wunschtermin gew?hlt werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der Website des TMS

Wo findet der TMS statt?

Der Test für Medizinische Studieng?nge findet zeitgleich an verschiedenen Orten im Bundesgebiet statt.
Nach der Registrierung haben Sie die M?glichkeit, über Ihren pers?nlichen Account einen Testort und Termin auszuw?hlen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihnen bei der Auswahl nur die Testorte und Termine angeboten werden, bei denen noch freie Pl?tze zur Verfügung stehen. 
Je früher Sie sich anmelden, desto h?her ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie an Ihrem Wunschort und -Wunschtermin einen Platz erhalten.

Die Einladung zum Test wird Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung in Ihren TMS-Account geladen.

Weitere Informationen zu den Testorten finden Sie auf der Website des TMS.

Wie oft kann ich am TMS teilnehmen?

Sie k?nnen den Test für Medizinische Studieng?nge einmal innerhalb eines Jahres wiederholen.
Das Testergebnis gilt nicht nur für das aktuelle Bewerbungsverfahren, sondern auch für alle zukünftig noch folgenden Bewerbungen um einen Studienplatz für Medizin, Zahnmedizin, Veterin?rmedizin und Pharmazie.

Verantwortlich für die Organisation und Durchführung des TMS ist die Medizinische Fakult?t der Universit?t Heidelberg.

Der Pharmazie-Studieneignungstest (PhaST) ist ein fachspezifischer Studierf?higkeitstest, der, erg?nzend zur Abiturnote, eine hohe Aussagekraft bezüglich des Erfolgs in den pharmazeutischen Studieng?ngen besitzt.

Das Ergebnis des PhaST wird in der Zus?tzlichen Eignungsquote sowie im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) im Studiengang Pharmazie an der Universit?t Leipzig berücksichtigt.

Innerhalb der Abiturbestenquote wird das Ergebnis des PhaST nicht berücksichtigt.

Wann findet der PhaST statt?

Die Prüfungstermine finden Sie auf der Website des Pharmazie-Studieneignungstests.

Bei der Anmeldung k?nnen Sie den Testtag, Testzeitpunkt (vormittags oder nachmittags) und den Testort ausw?hlen. Es werden nur freie Kapazit?ten angezeigt. Ihre Anmeldung ist nach erfolgreicher Bezahlung verbindlich. Zus?tzlich sollten Sie bei Ihrer Anmeldung angeben, an welcher Hochschule oder an welchen Hochschulen Sie sich bewerben m?chten. Es muss mindestens eine der Hochschulen markiert werden.

Ist der Test gebührenpflichtig?

Der Pharmazie-Studieneignungstest ist kostenpflichtig. Pro Teilnehmer wird eine Gebühr von 75 Euro erhoben. Die Bezahlung der Testgebühr findet zeitgleich zur Registrierung statt. Testort, Testtermin und Testzeitraum werden erst dann verbindlich reserviert, wenn die Bezahlung erfolgt ist. Ohne Bezahlung verf?llt die Reservierung nach 24 Stunden.

Wo findet der PhaST statt?

Der Pharmazie-Studieneignungstest findet an verschiedenen Orten im Bundesgebiet statt. Bitte beachten Sie, dass nicht an allen Testorten alle Tests stattfinden. Die Testorte entsprechen den St?dten, in denen die Testzentren liegen. Die genaue Adresse des Testzentrums erfahren Sie mit dem Erhalt des Einladungsschreibens. Eine frühere Information über die genaue Adresse ist nicht m?glich, da die Zuweisung zu Testzentren erst nach Ende der Anmeldephase erfolgt. Den Testort k?nnen Sie im Rahmen des Anmeldeprozesses w?hlen. Im Anmeldeportal werden nur noch die freien Testorte angezeigt. Je früher Sie sich anmelden, desto h?her ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie an Ihrem Wunschort und Wunschtermin einen Platz erhalten. Am Montag vor dem Testtermin k?nnen Sie sich Ihr Einladungsschreiben herunterladen, auf dem die exakten Zeiten und die Adresse des Testzentrums angegeben sind.

Wie oft kann ich am PhaST teilnehmen?

Der Test kann nur einmal in einem Kalenderjahr absolviert werden. Eine Wiederholung ist erst im darauffolgenden Kalenderjahr m?glich.

?rtliche Zulassungsbeschr?nkungen für die Lehramtsstudieng?nge

Auch für einige unserer Lehramtsstudieng?nge gibt es im ersten Fachsemester ?rtliche Zulassungsbeschr?nkungen, denen ein Auswahlverfahren vorangestellt ist.

Bei einigen Studieng?ngen weichen die Fakult?ten in den Auswahlsatzungen von den üblichen Vorgaben ab und wenden weitere eigene Kriterien an. Diese sind abh?ngig von den besonderen Profilen der jeweiligen Studieng?nge, die teilweise Vorkenntnisse erforderlich machen.

Lehramt Englisch

Die 80 Prozent der in der Hochschulquote (AdH) zu vergebenden Studienpl?tze werden zu gleichen Teilen verteilt:

  • nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturdurchschnittsnote)
  • nach der auf dem Abiturzeugnis ausgewiesenen Gesamtpunktzahl der letzten vier Kurshalbjahre in den F?chern Englisch (zweifach gez?hlt), Deutsch, Mathematik, Geschichte und in der zweiten Fremdsprache

Lehramt Sonderp?dagogik

Die Vergabe der Studienpl?tze erfolgt:

  • zu 80 Prozent nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturdurchschnittsnote)
  • zu 20 Prozent nach der Wartezeit

Lehramt Sport

  • 10 Prozent der zu vergebenden Studienpl?tze werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung an Studienplatzinteressierte vergeben, die einen Nachweis als Spitzensportler:in erbringen k?nnen.
    Der Status Spitzensportler:in setzt eine Berufung als Kadersportler:in (A-C) des entsprechenden Spitzenverbands voraus. Bitte legen Sie diesen Nachweis beim Studierendensekretariat vor. 
    Spitzensportler:innen der Sportspiele oder nichtolympischer Sportarten legen bitte eine ?quivalenzbescheinigung des Olympiastützpunkts Leipzig vor.
  • Weitere Informationen finden Sie bei der Sportwissenschaftlichen Fakult?t.

Studienplatztausch

In zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen ist es oft schwierig, einen freien Platz an einer Wunschhochschule zu erhalten. Der Studienplatztausch bietet die M?glichkeit, im h?heren Fachsemester an die Wunschhochschule zu wechseln.

  • Sie finden eine geeignete Tauschpartnerin oder einen geeigneten Tauschpartner in Eigeninitiative.
  • Sie und Ihre Tauschpartnerin oder Ihr Tauschpartner sind im gleichen Studiengang und im gleichen Fachsemester uneingeschr?nkt immatrikuliert. Sie verfügen über vergleichbare Studienleistungen.
  • Für Studierende der Humanmedizin: Die Anzahl der Kliniksemester im klinischen Abschnitt stimmt überein.
  • Sie sind ordnungsgem?? rückgemeldet.

Ein Studienplatztausch ist unter folgenden Voraussetzungen nicht m?glich:

  • Sie m?chten zum 1. Fachsemester tauschen oder
  • Sie m?chten aus einem Modellstudiengang heraus tauschen.
  • Sie m?chten als deutsche:r Studierende:r beziehungsweise zulassungsrechtlich den deutschen Studierenden gleichgestellte Person mit internationalen Studierenden tauschen.
  • Füllen Sie mit Ihrer/Ihrem Tauschpartner:in das Formular Studienplatztausch aus.
  • Holen Sie die Genehmigung der beteiligten Tauschhochschulen ein.
    • bei Studienplatztausch zum Wintersemester sp?testens bis zum 30.09.
    • bei Studienplatztausch zum Sommersemester sp?testens bis zum 31.03.
  • In welcher Reihenfolge Sie die Genehmigungen einholen, ist unerheblich. Wichtig: Legen sie das von beiden Hochschulen genehmigte Formular fristgerecht im Studierendensekretariat vor.
  • Reichen Sie die Unterlagen der Tauschpartnerin oder des Tauschpartners ein.
    Um Ihren Antrag prüfen zu k?nnen, ben?tigen wir von Ihrer Tauschpartnerin oder Ihrem Tauschpartner (dem Studierenden, der zu uns wechseln m?chte), folgende Unterlagen:
    • Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
    • aktueller Immatrikulationsnachweis
    • Kopie einer gegebenenfalls bereits abgeschlossenen Zwischenprüfung
    • Aufstellung der bisher abgeschlossenen Leistungsnachweise. Eine solche Aufstellung ist nicht erforderlich bei einem geplanten Tausch für: das 1. klinische Semester Humanmedizin, das 5. Fachsemester Tiermedizin, das 6. Fachsemester Zahnmedizin.

Die Genehmigung eines Studienplatztauschs kann selbst bei einer pers?nlichen Abgabe des Antrags nicht sofort erteilt werden. Bitte legen Sie Ihrem Tauschantrag einen adressierten und rausreichend frankierten Rückumschlag bei, damit wir Ihnen unsere Entscheidung nach der Bearbeitung des Antrags mitteilen k?nnen.

Wenn beide am Studienplatztausch beteiligten Hochschulen die Genehmigung für den Tausch erteilt haben, senden Sie uns das Tauschformular bitte erneut zu.

  • Für einen Tausch zum Wintersemester muss das Formular bis sp?testens 30.09. im Studierendensekretariat vorliegen.
  • Für einen Tausch zum Sommersemester muss das Formular bis sp?testens 31.03. im Studierendensekretariat vorliegen.

Anschlie?end erhalten Studierende, die sich an unserer Universit?t einschreiben m?chten, eine E-Mail mit den Zugangsdaten für die Online-Einschreibung.

Diese Einschreibung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Semesterbeginn und ist nur m?glich, wenn die Tauschpartnerin oder der Tauschpartner vorher von unserer Universit?t exmatrikuliert wurde.

Der Antrag auf Exmatrikulation sollte zwei Wochen vor Semesterbeginn gestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zur Exmatrikulation.

Weitere Informationen zur Bewerbung

Spezielle Zugangs?voraus?setzungen

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Online-Bewerbung

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Bewerbungs?fristen

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