H?ufig beziehen sich Zulassungsbeschr?nkungen für das erste Fachsemester bestimmter Studieng?nge auch auf die h?heren Fachsemester. Für die Bewerbung in ein h?heres Fachsemester gelten jedoch grundlegend andere Modalit?ten, die sich hinsichtlich Studienabschluss und Studiengang unterscheiden.

Grunds?tzliche Regelungen

Sie haben bereits studiert und in Ihrem früheren Studium Leistungen erbracht? Dann k?nnen Sie sich Ihre bereits erbrachten Studienleistungen anerkennen lassen und sich anschlie?end für einen Studiengang im h?heren Fachsemester bewerben.

Bitte beantragen Sie die Anerkennung Ihrer Leistungen rechtzeitig bei der zust?ndigen Stelle:

  • bei den entsprechenden Landesbeh?rden (für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie)
  • bei dem für Ihren Studiengang zust?ndigen Prüfungsausschuss (für alle anderen Studieng?nge)

Für die Anerkennung von Studienleistungen au?erhalb der medizinischen Studieng?nge und der Pharmazie lassen Sie sich bitte das Einstufungsformular ausfüllen, das Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung ben?tigen.

Ein Studienbeginn in einem h?heren Fachsemester ohne Vorleistungen ist nicht m?glich.

Bitte bewerben Sie sich nicht für verschiedene Fachsemester des gleichen Studiengangs (beispielsweise nicht für das zweite und vierte Fachsemester des Bachelor of Science – Biologie).

Bei Mehrfachbewerbungen berücksichtigen wir nur den letzten fristgerecht eingegangenen Antrag.

Jahreszulassung

Das Angebot von geraden und ungeraden Fachsemestern h?ngt von der Jahreszulassung ab.

  • zum Wintersemester: nur ungerade Fach- beziehungsweise Kliniksemester
  • zum Sommersemester: nur gerade Fach- beziehungsweise Kliniksemester

Aus unserer Online-Studiengangsdatenbank k?nnen Sie detailliert für jeden Studiengang ersehen, welche Fachsemester zum jeweiligen Winter- und Sommersemester angeboten werden und ob diese einer Zulassungsbeschr?nkung unterliegen. 

zum Studienangebot

Füllen Sie Ihre Online-Bewerbung bitte vollst?ndig und wahrheitsgem?? aus. Dies gilt insbesondere für den Punkt ?Bisheriges Studium”. Bitte tragen Sie hier all Ihre Studienzeiten aus dem In- und Ausland ein. Bei fehlerhaften und unvollst?ndigen Angaben werden Sie vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Zulassungsfreie h?here Fachsemester

In einigen Studieng?ngen sind h?here Fachsemester zulassungsfrei, sodass Sie für Ihr Studium keine besonderen Auswahlkriterien erfüllen müssen. Bitte orientieren Sie sich zun?chst an den oben auf dieser Seite stehenden ?Grunds?tzlichen Regelungen". 

Bewerbung deutscher Staatsangeh?riger auf h?here Fachsemester in den Bachelorstudieng?ngen und im Lehramt

AlmaWeb-Portal

UniAssist-Portal

  • mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur) oder
  • mit einem an einer deutschen Schule im Ausland erworbenen Abitur
  • mit ausl?ndischer Hochschulzugangsberechtigung (ausl?ndisches Abitur) oder
  • mit einem Internationalen Baccalaureate Diploma (IB-DP), selbst wenn dieses in Deutschland erworben wurde

Sofern Ihnen bereits eine gültige Anerkennung Ihrer ausl?ndischen Hochschulzugangsberechtigung oder Ihres Internationalen Baccalaureate Diploma zur Bef?higung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland vorliegt, k?nnen Sie sich über das AlmaWeb-Portal bewerben.

Bewerbung deutscher Staatsangeh?riger auf h?here Fachsemester in den Masterstudieng?ngen

AlmaWeb-Portal

Uni-Assist Portal

mit in Deutschland erworbenen, anrechenbaren Leistungen

mit im Ausland erworbenen, anrechenbaren Leistungen

Bewerbung internationaler Staatsangeh?riger auf h?here Fachsemester grundst?ndiger Studieng?nge und Masterstudieng?nge

Wenn Sie keine deutsche Staatsangeh?rigkeit besitzen, informieren Sie sich bitte auf den Seiten der Stabsstelle Internationales unter ?Studieren an der Universit?t Leipzig”.

Die Anerkennung Ihrer Leistungen müssen Sie rechtzeitig beim jeweils zust?ndigen Prüfungsausschuss unserer Universit?t beantragen. Bitte lassen Sie sich das Einstufungsformular ausfüllen.

Bewerbungsschluss für die Online-Antragstellung:

  • zum Wintersemester: 15. September
  • zum Sommersemester: 15. M?rz

Ihr Online-Antrag muss zu den genannten Terminen bis sp?testens 23:59 Uhr den Status ?abgeschickt” im AlmaWeb-Portal aufweisen (Ausschlussfrist).

Ihre Unterlagen müssen innerhalb der Ausschlussfristen beim Studierendensekretariat vorliegen:

  • zum Wintersemester: 20. September
  • zum Sommersemester: 20. M?rz

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie aus dem PDF-Dokument ?Antrag auf Einschreibung”, das am Ende Ihrer Online-Bewerbung erzeugt wird.

  • Antrag auf Einschreibung mit Ihrer Unterschrift (dieser Antrag wird Ihnen als PDF-Datei zum Ausdrucken in Ihrem AlmaWeb-Account erstellt, nachdem Sie die Online-Bewerbung abgeschickt haben)
  • Hochschulzugangsberechtigung (Kopie)
  • Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
  • Einstufungsformular
  • gegebenenfalls Abschlusszeugnis des ersten, berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in Kopie
  • gegebenenfalls phoniatrisches Gutachten (bei Lehramtsstudieng?ngen)

Nachdem Ihre Bewerbungsunterlagen eingegangen sind, laden wir ein Informationsschreiben mit weiteren Hinweisen in Ihren AlmaWeb-Account. Sie k?nnen es dort unter ?Benutzerkonto” → ?Dokumente” abrufen. Sobald ein neues Dokument für Sie in Ihrem Account verfügbar ist, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail.
Ein Versand per Post erfolgt nicht.

Zulassungsbeschr?nkte h?here Fachsemester

H?here Fachsemester an unserer Universit?t sind überwiegend zulassungsbeschr?nkt, da in den meisten Studieng?ngen keine oder nur wenige Studienpl?tze im h?heren Fachsemester frei werden. Die Auswahlkriterien für die h?heren zulassungsbeschr?nkten Fachsemester unterscheiden sich zudem ma?geblich von denen für das erste Fachsemester der zulassungsbeschr?nkten grundst?ndigen Studieng?nge.

Auswahlkriterien

Bei der Studienplatzvergabe im h?heren Fachsemester werden die Bewerbergruppen in drei Kategorien unterteilt:

  • H?herstufung
  • Studienortwechsler und Studienunterbrecher
  • Sonstige Bewerber (Quereinsteiger).

Innerhalb der jeweiligen Kategorie wird die Rangliste nach den bisher erbrachten Studienleistungen der Bewerber bestimmt. Bei Ranggleichheit werden zus?tzlich zu den Studienleistungen die Abiturdurchschnittsnote der Bewerber und nachrangig das Los herangezogen.

Eine Prognose zu den Zulassungschancen ist vorab nicht m?glich.

Für eine H?herstufung müssen Sie an unserer Hochschule für das erste Fachsemester des gleichen Studiengangs zugelassen worden sein und aufgrund erbrachter Studienleistungen einen formlosen schriftlichen Antrag auf H?herstufung stellen. Bitte reichen Sie den Antrag auf H?herstufung mit der Annahmeerkl?rung für das erste Fachsemester ein und legen Sie die für das h?here Fachsemester erforderlichen Nachweise bei.

Studienortwechsler

Studienortwechsler sind Bewerber, die

  • im gleichen Studiengang und für den gleichen angestrebten Abschluss
  • an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europ?ischen Union
  • nicht nur auf einen Abschnitt des Studiengangs beschr?nkt eingeschrieben sind oder waren. 

Zum Wechseln des Studienorts ben?tigen Sie

  • die Anerkennung vorhandener Studien- und Prüfungsleistungen
  • die Einstufung in ein h?heres Fachsemester des gewünschten Studiengangs.

Beides k?nnen Sie nur bei dem zust?ndigen Prüfungsamt beantragen. Bitte erkundigen Sie sich dort rechtzeitig nach dem Verfahren, der Bearbeitungsdauer und nach Formularen.

Studienortwechsler aus Deutschland ben?tigen in den medizinischen Studieng?ngen und der Pharmazie keinen Anrechnungsbescheid.

Wir empfehlen Studienortwechslern, die an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europ?ischen Union, aber nicht in Deutschland eingeschrieben sind, sich bei Studieng?ngen des Zentralen Vergabeverfahrens auch bei der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) für das erste Fachsemester zu bewerben. Nach der Zulassung k?nnen Sie bei der Einschreibung anschlie?end die H?herstufung beantragen.

Studienunterbrecher

Studienunterbrecher sind Bewerber, die bereits im Geltungsbereich des Grundgesetzes im beantragten Studiengang eingeschrieben waren. Die Bewerbung für einen medizinischen Studiengang oder Pharmazie ist ausgehend von der letzten Einschreibung nur zum n?chsth?heren Fach- beziehungsweise Kliniksemester m?glich.

Quereinsteiger sind

  • Bewerber, die ihre Studienleistungen an einer Hochschule au?erhalb eines Mitgliedsstaates der Europ?ischen Union erworben haben oder
  • Fach- und Studiengangwechsler.

Teilstudienplatzinhabern und Quereinsteigern empfehlen wir, sich bei Studieng?ngen des Zentralen Vergabeverfahrens auch bei der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) für das erste Fachsemester zu bewerben. Nach der Zulassung k?nnen Sie bei der Einschreibung die H?herstufung beantragen.

Auch bei einer Bewerbung für zulassungsbeschr?nkte h?here Fachsemester k?nnen Sie einen H?rtefallantrag stellen.

Ein H?rtefall ist gegeben, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder famili?re Gründe existieren, die eine sofortige Studienaufnahme oder einen Studienortwechsel rechtfertigen.

Sollten Sie einen H?rtefallantrag stellen wollen, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt ?Anerkennung von Sonderantr?gen” an. Im folgenden Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, die Nachweise für Ihren gestellten H?rtefallantrag hochzuladen. 

Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum H?rtefall.

Zulassungsbeschr?nkte medizinische Studieng?nge und Pharmazie

Insbesondere in den Studieng?ngen Medizin, Zahnmedizin, Veterin?rmedizin und Pharmazie gibt es bei der Bewerbung für ein h?heres Fachsemester viele Besonderheiten zu berücksichtigen. Bitte orientieren Sie sich zuerst an den oben stehenden ?Grunds?tzlichen Regelungen".

Wenn Sie bereits im gleichen Studiengang an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule der Europ?ischen Union eingeschrieben sind oder waren, kann Ihre Immatrikulation nur für das n?chsth?here Fach- beziehungsweise Kliniksemester erfolgen.

Bei einer Bewerbung für Zahnmedizin w?hlen Studierende der Medizin, die den Ersten Abschnitt der ?rztlichen Prüfung erfolgreich absolviert haben, bitte das 3. Fachsemester aus. Dieses wird nur zum Wintersemester angeboten.

An der Medizinischen Fakult?t der Universit?t Leipzig werden Studienanf?nger in den medizinischen Studieng?ngen und der Pharmazie nur jeweils zum Wintersemester eines jeden Jahres aufgenommen. Der daraus resultierende Studienjahresrhythmus wirkt sich zulassungsrechtlich so aus, dass in diesem Studiengang zum Wintersemester nur Bewerber in das ungerade Fach- bzw. Kliniksemester und zum Sommersemester nur in das gerade Fach- bzw. Kliniksemester aufgenommen werden. Bewerber, die nach ihrem bisherigen Studienfortschritt nicht diesem Rhythmus entsprechen, k?nnen nicht zugelassen werden.
Rückstufungen sind nicht m?glich.

Beispiel:

  • Sie sind oder waren zuletzt in Ungarn im vierten Fachsemester des Studiengangs Humanmedizin eingeschrieben und absolvier(t)en den ersten Abschnitt der ?rztlichen Prüfung.
  • Somit ist nur eine Bewerbung für das fünfte Fach- beziehungsweise das erste Kliniksemester m?glich.
  • Dieses wird an unserer Universit?t lediglich zum Wintersemester angeboten.
  • Eine Bewerbung für die Vorklinik ist ausgeschlossen. 

Bewerber:innen der Studieng?nge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie beachten bitte folgende Checklisten:

Berwerber:innen des Studiengangs Veterin?rmedizin beachten bitte folgende Checkliste: 

H?ufig gestellte Fragen

Oft ergeben sich im Bewerbungsprozess noch Fragen. Wir haben die am h?ufigsten gestellten Fragen rund um die Bewerbung zum h?heren Fachsemester der medizinischen Studieng?nge und der Pharmazie für Sie zusammengestellt und beantwortet.

Bewerbung deutscher Staatsangeh?riger auf h?here Fachsemester der medizinischen Studieng?nge und der Pharmazie

AlmaWeb-Portal

UniAssist-Portal

  • mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur) oder
  • mit einem an einer deutschen Schule im Ausland erworbenen Abitur
  • mit ausl?ndischer Hochschulzugangsberechtigung (ausl?ndisches Abitur) oder
  • mit einem Internationalen Baccalaureate Diploma (IB-DP), selbst wenn dieses in Deutschland erworben wurde

Sofern Ihnen bereits eine gültige Anerkennung Ihrer ausl?ndischen Hochschulzugangsberechtigung oder Ihres Internationalen Baccalaureate Diploma zur Bef?higung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland vorliegt, k?nnen Sie sich über das AlmaWeb-Portal bewerben.

Bewerbung internationaler Staatsangeh?riger auf h?here Fachsemester der medizinischen Studieng?nge und der Pharmazie

Wenn Sie keine deutsche Staatsangeh?rigkeit besitzen, informieren Sie sich bitte auf den Seiten der Stabsstelle Internationales unter ?Studieren an der Universit?t Leipzig”.

Bewerbungsschluss für die Online-Antragstellung:

  • zum Wintersemester: 15. Juli
  • zum Sommersemester: 15. Januar

Ihr Online-Antrag muss zu den genannten Terminen bis sp?testens 23:59 Uhr den Status ?abgeschickt” im AlmaWeb-Portal aufweisen (Ausschlussfrist).

Welche Unterlagen?

Welche Unterlagen Sie per Upload einreichen müssen, h?ngt von Ihrem beantragten Studienfach und gegebenenfalls dem beantragten Fachsemester ab. N?heres dazu erfahren Sie im Absatz ?Hochzuladende Unterlagen” weiter unten auf dieser Seite.

Bitte fassen Sie alle notwendigen Unterlagen in einer PDF-Datei zusammen und laden Sie diese hoch.

Weitere für die Immatrikulation notwendige Unterlagen werden von Ihnen erst mit dem Zulassungsbescheid abgefordert. Dazu geh?ren beispielsweise:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einem Ortswechsel innerhalb Deutschlands
  • der Exmatrikulationsnachweis der zuletzt besuchten Hochschule

Bis wann?

Sie laden Ihre Unterlagen im Rahmen der Online-bewerbung hoch. Dabei gelten folgende Fristen:

  • Bei einer Bewerbung zum Wintersemester: bis 15.07.
  • Bei einer Bewerbung zum Sommersemester: bis 15.01.

Bitte reichen Sie nach dieser Frist keine Nachweise mehr unaufgefordert ein.

Prüfen Sie immer die Richtigkeit und Vollst?ndigkeit Ihrer Angaben, insbesondere hinsichtlich Ihrer Abiturnote und Ihrer Studienzeiten im In- und Ausland. Es sind immer alle Studienzeiten anzugeben, unabh?ngig davon, ob diese sich auf das beantragte Studienfach beziehen oder nicht.

Darüber hinaus sollten Sie kontrollieren, ob alle erforderlichen Dokumente (Abiturzeugnis, aktuelle Studienbescheinigung, bis Bewerbungsfristende vorliegende Leistungsnachweise) von Ihnen hochgeladen wurden. Die Nachweise müssen in einer Datei zusammengefasst und hochgeladen werden.

Studierende, die die Vorklinik abgeschlossen haben und sich für die Fortführung im klinischen Abschnitt bewerben m?chten, w?hlen bitte das 5. Fachsemester und zugleich das 1. Kliniksemester – nicht das 5. Kliniksemester – aus.

Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden wie folgt erteilt:

  • Wintersemester:
    • Mitte September
    • Bescheide für das 1. Kliniksemester: Ende September/Anfang Oktober
  • Sommersemester:
    • Mitte M?rz

Die Bescheide werden Ihnen in Ihren AlmaWeb-Account unter ?Benutzerkonto” → ?Dokumente” geladen. Sobald ein neues Dokument für Sie in Ihrem Account verfügbar ist, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail. Ein Bescheidversand per Post erfolgt nicht.  

Welche Stelle für die Anerkennung von Studienleistungen zust?ndig ist, richtet sich nach dem von Ihnen beantragten Studiengang.

Humanmedizin

  • Es ist die Beh?rde des Bundeslandes zust?ndig, in dem Sie (der Antragsteller) für das Medizinstudium eingeschrieben oder zugelassen sind.
  • Sofern Sie noch nicht eingeschrieben sind oder noch keine Zulassung erfolgt ist, ist die Beh?rde des Bundeslandes zust?ndig, in dem Sie geboren sind.
  • Ergibt sich nach diesen Regelungen keine Zust?ndigkeit für Sie, ist die Bezirksregierung Düsseldorf – Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie zust?ndig.

Zahnmedizin

  • Es ist die Beh?rde des Bundeslandes zust?ndig, in dem Sie (der Antragsteller) für das Zahnmedizinstudium eingeschrieben oder zugelassen sind.
  • Sofern Sie noch nicht eingeschrieben sind oder noch keine Zulassung erfolgt ist, ist die Beh?rde des Bundeslandes zust?ndig, in dem Sie geboren sind.
  • Ergibt sich nach diesen Regelungen keine Zust?ndigkeit für Sie, ist die zust?ndige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen zust?ndig.

Pharmazie

  • Es ist die Beh?rde des Bundeslandes zust?ndig, in dem Sie (der Antragsteller) für das Pharmaziestudium eingeschrieben oder zugelassen sind.
  • Sofern Sie noch nicht eingeschrieben sind oder noch keine Zulassung erfolgt ist, ist die Beh?rde des Bundeslandes zust?ndig, in dem Sie geboren sind.
  • Ergibt sich nach diesen Regelungen keine Zust?ndigkeit für Sie, ist das Landesprüfungsamt des Landes Hessen in Frankfurt zust?ndig. 

Tiermedizin

Bewerber müssen den Anrechnungsantrag parallel zur Bewerbung beim Prüfungsausschuss der Veterin?rmedizinischen Fakult?t stellen.

  • Die Bewerbung zum Praktischen Jahr entspricht einer Bewerbung für die h?heren Fachsemester in den medizinischen Studieng?ngen, wodurch die Bewerbungsmodalit?ten identisch sind.
  • In den vergangenen Jahren konnten alle externen Bewerber für das Praktische Jahr zugelassen werden. Allerdings k?nnen dabei nicht immer alle Einsatzwünsche in den Lehrkrankenh?usern in Leipzig realisiert werden. Zur Planung Ihres Einsatzes ist eine zus?tzliche Anmeldung erforderlich. Bitte setzen Sie sich dafür mit den verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen des Referats Lehre der Medizinischen Fakult?t in Verbindung.
  • Es ist auch m?glich, das Praktische Jahr an unserer Universit?t zu absolvieren und an der Heimatfakult?t immatrikuliert zu bleiben.
  • Bitte beachten Sie in jedem Fall die Hinweise im Studierendenportal der Medizinischen Fakult?t unserer Universit?t.

Wo erhalte ich die Approbation, wenn ich bereits ein Studium der Pharmazie, Human- oder Zahnmedizin im In- oder Ausland abgeschlossen habe?

Um als Arzt arbeiten zu k?nnen, ben?tigen Sie eine Approbation. ?ber die Erteilung der Approbation entscheidet die zust?ndige Landesbeh?rde. Im Freistaat Sachsen ist dies die Landesdirektion Sachsen.

Hochzuladende Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für eine Bewerbung zum h?heren Fachsemester in den Studieng?ngen Medizin, Zahnmedizin, Veterin?rmedizin und Pharmazie im Rahmen eines Uploads einreichen müssen richtet sich nach Ihrem gewünschten Studiengang und dem gewünschten Fachsemester.

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Aktuelle Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters
    • Bei beanspruchten Urlaubssemestern wird zus?tzlich eine Studienverlaufsbescheinigung ben?tigt.
    • Immatrikulationsbescheinigungen ausl?ndischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen.
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die bereits im beantragten Studiengang in Deutschland eingeschrieben waren:
    • abgeschlossene vorklinische Scheine in Form der Einzelbescheinigungen (gem?? Approbationsordnung) oder einer vom Prüfungsamt der Hochschule best?tigten Gesamtübersicht
    • Es werden nur abgeschlossene Leistungsscheine im Sinne der Approbationsordnung berücksichtigt und keine Teilleistungen.
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Leistungen für den beantragten Studiengang im Ausland oder in einem verwandten Studiengang erbracht haben:
    • alle bislang vorliegenden Anrechnungsbescheide 
    • Ausl?ndische Leistungsnachweise finden keinerlei Berücksichtigung und sind daher nicht einzureichen.

Wenn Sie die Vorklinik bereits abgeschlossen haben oder im laufenden Semester abschlie?en werden, k?nnen Sie sich nicht für ein vorklinisches Semester bewerben.

  • Hochschulzugangsberechtigung 
  • Aktuelle Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters (Immatrikulationsbescheinigungen ausl?ndischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen), bei beanspruchten Urlaubssemestern wird zus?tzlich eine Studienverlaufsbescheinigung ben?tigt

Weitere Nachweise sind bei der Bewerbung nicht erforderlich. Das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der ?rztlichen Prüfung beziehungsweise der entsprechende Anrechnungsbescheid ist erst nach der Zulassung mit dem Antrag auf Immatrikulation einzureichen. 

  • Hochschulzugangsberechtigung 
  • Aktuelle Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters (Immatrikulationsbescheinigungen ausl?ndischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen), bei beanspruchten Urlaubssemestern wird zus?tzlich eine Studienverlaufsbescheinigung ben?tigt
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die bereits im beantragten Studiengang in Deutschland eingeschrieben waren:
    • Zeugnis über den Ersten Abschnitt der ?rztlichen Prüfung sowie die bisher abgeschlossenen klinischen Scheine in Form der Einzelbescheinigungen (gem?? Approbationsordnung) oder einer vom Prüfungsamt der Hochschule best?tigten Gesamtübersicht.
    • Es werden nur abgeschlossene Leistungsscheine im Sinne der Approbationsordnung berücksichtigt und keine Teilleistungen.
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die Ihre Leistungen für den beantragten Studiengang im Ausland oder in einem verwandten Studiengang erbracht haben:
    • alle bislang vorliegenden Anrechnungsbescheide.
    • Ausl?ndische Leistungsnachweise finden keinerlei Berücksichtigung und sind daher nicht einzureichen.
  • Hochschulzugangsberechtigung 
  • Aktuelle Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters (Immatrikulationsbescheinigungen ausl?ndischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen), bei beanspruchten Urlaubssemestern zus?tzlich eine Studienverlaufsbescheinigung
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die bereits im beantragten Studiengang in Deutschland eingeschrieben waren:
    • abgeschlossene Leistungsnachweise in Form der Einzelbescheinigungen (gem?? Approbationsordnung) oder einer vom Prüfungsamt der Hochschule best?tigten Gesamtübersicht
    • Es werden nur abgeschlossene Leistungsscheine im Sinne der Approbationsordnung berücksichtigt und keine Teilleistungen.
    • Zwischenprüfungszeugnisse, sofern bereits erworben
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die Leistungen für den beantragten Studiengang im Ausland oder in einem verwandten Studiengang erbracht haben:
    • alle bislang vorliegenden Anrechnungsbescheide.
    • Ausl?ndische Leistungsnachweise finden keinerlei Berücksichtigung und sind daher nicht einzureichen.
  • Hochschulzugangsberechtigung 
  • aktuelle Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters (Immatrikulationsbescheinigungen ausl?ndischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen), bei beanspruchten Urlaubssemestern ist zus?tzlich eine Studienverlaufsbescheinigung erforderlich
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die bereits im beantragten Studiengang in Deutschland eingeschrieben waren:
    • die bisher abgeschlossenen Leistungsnachweise in Form der Einzelbescheinigungen (gem?? Approbationsordnung) oder einer vom Prüfungsamt der Hochschule best?tigten Gesamtübersicht
    • Es werden nur abgeschlossene Leistungsscheine im Sinne der Approbationsordnung berücksichtigt und keine Teilleistungen.
    • bei Bewerbern, die sich für das 6. Fachsemester und h?her bewerben, zudem das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
    • Bei Bewerbern, die sich für das 5. Fachsemester bewerben, wird das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung im Falle einer Zulassung erst zur Immatrikulation abgefordert.
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die Ihre Leistungen für den beantragten Studiengang im Ausland oder in einem verwandten Studiengang erbracht haben:
    • alle bislang vorliegenden Anrechnungsbescheide
    • Ausl?ndische Leistungsnachweise finden keinerlei Berücksichtigung und sind daher nicht einzureichen.
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters (Immatrikulationsbescheinigungen ausl?ndischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen), bei beanspruchten Urlaubssemestern wird zus?tzlich eine Studienverlaufsbescheinigung erforderlich
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die bereits im beantragten Studiengang in Deutschland eingeschrieben waren:
    • Gesamtübersicht der bisherigen Studienleistungen (z. B. in Form eines Transcript of Records)
    • Zeugnis des Vorphysikums beziehungsweise des Physikums.
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die Ihre Leistungen für den beantragten Studiengang im Ausland oder in einem verwandten Studiengang erbracht haben:
    • alle bislang vorliegenden Anrechnungsbescheide 

Die Anrechnung neuer beziehungsweise weiterer Studienleistungen muss innerhalb der Bewerbungsfrist direkt beim Prüfungsausschuss der Veterin?rmedizinischen Fakult?t beantragt werden. Nach Bearbeitung erhalten Sie den Originalbescheid per Post, eine Kopie wird dem Studierendensekretariat übersandt.

Besitzen Sie bereits einen Anrechnungsbescheid und m?chten sich keine weiteren Leistungen anerkennen lassen, laden Sie bitte diesen bereits vorliegenden Bescheid hoch.

Zulassungsbeschr?nkte Bachelor-, Master- und Lehramtsstudieng?nge

H?ufig k?nnen nicht alle Fragen zu Bewerbung in den h?heren Fachsemestern der Bachelor- und Masterstudieng?nge sowie des Lehramts beantwortet werden. Wir haben die am h?ufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengestellt und beantwortet.

H?ufig gestellte Fragen

Bewerbung deutscher Staatsangeh?riger auf h?here Fachsemester in den Bachelorstudieng?ngen und im Lehramt

AlmaWeb-Portal

UniAssist-Portal

  • mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur) oder
  • mit einem an einer deutschen Schule im Ausland erworbenen Abitur
  • mit ausl?ndischer Hochschulzugangsberechtigung (ausl?ndisches Abitur) oder
  • mit einem Internationalen Baccalaureate Diploma (IB-DP), selbst wenn dieses in Deutschland erworben wurde

Sofern Ihnen bereits eine gültige Anerkennung Ihrer ausl?ndischen Hochschulzugangsberechtigung oder Ihres Internationalen Baccalaureate Diploma zur Bef?higung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland vorliegt, k?nnen Sie sich über das AlmaWeb-Portal bewerben.

Bewerbung deutscher Staatsangeh?riger auf h?here Fachsemester in den Masterstudieng?ngen

AlmaWeb-Portal

Uni-Assist Portal

mit in Deutschland erworbenen, anrechenbaren Leistungen

mit im Ausland erworbenen, anrechenbaren Leistungen

Bewerbung internationaler Staatsangeh?riger auf h?here Fachsemester in den Bachelor- und Lehramtsstudieng?ngen sowie in den Masterstudieng?ngen

Wenn Sie keine deutsche Staatsangeh?rigkeit besitzen, informieren Sie sich bitte auf den Seiten der Stabsstelle Internationales unter ?Studieren an der Universit?t Leipzig”.

Die Anerkennung Ihrer Leistungen müssen Sie rechtzeitig beim jeweils zust?ndigen Prüfungsausschuss unserer Universit?t beantragen. Bitte lassen Sie sich das Einstufungsformular ausfüllen.

Bewerbungsschluss für die Online-Antragstellung:

  • zum Wintersemester: 15. Juli
  • zum Sommersemester: 15. Januar

Ihr Online-Antrag muss zu den genannten Terminen bis sp?testens 23:59 Uhr den Status ?abgeschickt” im AlmaWeb-Portal aufweisen (Ausschlussfrist).

Prüfen Sie immer die Richtigkeit und Vollst?ndigkeit Ihrer Angaben, insbesondere hinsichtlich Ihrer Abiturnote und Ihrer Studienzeiten im In- und Ausland. Es sind alle Studienzeiten anzugeben, unabh?ngig davon, ob diese sich auf das beantragte Studienfach beziehen oder nicht.

Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Die Nachweise müssen in eine Datei zusammengefasst und hochgeladen werden.

H?ufig auftretende Fehler (insbesondere beim ?bergang von einem Bachelorabschluss zum Masterstudium) entstehen bei der Angabe des Fachsemesters, für das Sie sich bewerben m?chten. Eine Bewerbung für ein h?heres Fachsemester kann nur erfolgen, wenn bereits anrechenbare Studienleistungen für den gewünschten Studiengang und Abschluss vorliegen.

Sie laden Ihre Unterlagen im Rahmen der Online-bewerbung hoch. Dabei gelten folgende Fristen:

  • Bei einer Bewerbung zum Wintersemester: bis 15.07.
  • Bei einer Bewerbung zum Sommersemester: bis 15.01.
  • Hochschulzugangsberechtigung 
  • Immatrikulations- oder Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters (Immatrikulationsbescheinigungen ausl?ndischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen)
  • Einstufungsformular
  • Transcript of Records mit aktuellem Datum, aus dem Ihre bisher erbrachten Leistungspunkte (ECTS) hervorgehen (das Transcript of Records ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen)
  • Abschlusszeugnis des ersten, berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (nur für Masterstudieng?nge zutreffend).

Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden wie folgt erteilt:

  • Wintersemester:
    • laufend ab Anfang August
  • Sommersemester:
    • laufend ab Anfang Februar

Die Bescheide werden Ihnen in Ihren AlmaWeb-Account unter ?Benutzerkonto” → ?Dokumente” geladen. Sobald ein neues Dokument für Sie in Ihrem Account verfügbar ist, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail. Ein Bescheidversand per Post erfolgt nicht.  

Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie Informationen dazu, welche Unterlagen Sie für die Immatrikulation einreichen müssen. 

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist es nicht m?glich, alle Lehramtsf?cher der verschiedenen Schulformen miteinander zu kombinieren. Weiterführende Informationen dazu sowie eine ?bersicht der Kombinationsm?glichkeiten finden Sie aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulformen, auf unserer Seite ?Bewerbung für Lehramtsstudieng?nge”.

Weitere Informationen zur Bewerbung

Bewerbungs?unterlagen

mehr erfahren

Online-Bewerbung

mehr erfahren

Zulassungs?beschr?nkungen

mehr erfahren