Einige Studieng?nge haben neben dem Abitur spezielle Zugangsvoraussetzungen. Erforderliche Sprachkenntnisse, Praktika oder spezielle Eignungen prüfen wir im Zuge der Bewerbung.

Fremdsprachliche Voraussetzungen

Viele Studieng?nge setzen bereits zu Studienbeginn Fremdsprachkenntnisse voraus. Diese so genannten sprachlichen Zugangsvoraussetzungen werden in der Studienordnung eines Studiengangs benannt. Teilweise k?nnen für den Abschluss erforderliche Sprachkenntnisse auch noch w?hrend des Studiums erworben werden.

Die erforderlichen Sprachniveaus sind nach dem ?Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmen für Sprachen“ (GER) angegeben. Sofern dies nicht m?glich ist, erfolgt die Angabe in allgemein anerkannter Form (z. B. Kenntnisnachweis Latein oder Latinum).

Folgende drei Stufen sind festgelegt:
A – Elementare Sprachverwendung
B – Selbstst?ndige Sprachverwendung
C – Kompetente Sprachverwendung

Für die Aufnahme eines Studiums an der Universit?t Leipzig müssen Bewerberinnen und Bewerber folgende Niveaus – gemessen an der Dauer des Spracherwerbs – nachweisen:

Stufen            

        Dauer des Spracherwerbs                                     

 B2

 bis Ende der 12. beziehungsweise 13. Klasse

 B1

 bis Ende der 10. Klasse

 A2

 mindestens vier Jahre in aufsteigenden Klassen?stufen ab Klasse 5

 A1

 mindestens zwei Jahre in aufsteigenden Klassen?stufen ab Klasse 7

Informationen zu fremdsprachlichen Voraussetzungen für einzelne Studieng?nge erhalten Sie beim jeweiligen Studienangebot.

In einigen Studieng?ngen müssen w?hrend des Studiums Fremdsprachenkenntnisse in alten Sprachen (Latein, Griechisch, Hebr?isch) erworben werden. Allgemeine Informationen zum Erwerb von Sprachkenntnissen in ?Alten Sprachen“ erhalten Sie in der ?bersicht ?Kenntniserwerb Alte Sprachen“ oder beim Sprachenzentrum der Universit?t Leipzig.

Für Bewerberinnen und Bewerber des B. A. Romanische Studien und der Lehramtsf?cher Franz?sisch, Spanisch und Italienisch:
Falls Sie die geforderten Sprachkenntnisse in Spanisch, Franz?sisch beziehungsweise Italienisch nicht durch ein Schulzeugnis oder sonstiges Sprachzeugnis nachweisen k?nnen, bietet das Institut für Romanistik die M?glichkeit eines sprachlichen Einstufungstests. Weitere Informationen erhalten Sie beim Institut für Romanistik.

Für Bewerberinnen und Bewerber anderer als der oben genannten Studieng?nge:
Informieren Sie sich auf den Seiten des Spracheninstituts e. V., ob Sie fehlende Sprachvoraussetzungen noch bis zum Studienbeginn erwerben k?nnen. Vorhandene Sprachkenntnisse, für die Sie keinen Nachweis haben, k?nnen Sie sich gebührenpflichtig über verschiedene Sprachzertifikate oder Prüfungen des Spracheninstituts best?tigen lassen.

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Studierende der Universit?t Leipzig sitzen zusammen an einer Arbeitsinsel und blicken auf einen Laptop-Bildschirm.
Foto: Swen Reichhold

Eignungsprüfungen

Für einige Studieng?nge erfolgt im Zuge der Bewerbung eine Eignungsprüfung. Die Anmeldung beziehungsweise Bewerbung zur Eignungsprüfung oder zum Eignungsgespr?ch erfolgt direkt über die Institute beziehungsweise Fakult?ten und ersetzt nicht die Bewerbung für den Studiengang. Die Bewerbung für den Studiengang muss gesondert online erfolgen.

Für einige Studieng?nge gibt es eine Eignungsprüfung. Sie werden auf Grundlage von entsprechenden Eignungsfeststellungsordnungen durchgeführt.

N?here Informationen zu den Eignungsprüfungen erhalten Sie direkt bei den entsprechenden Fakult?ten und Instituten.

Die Aufnahme eines Masterstudiengangs setzt zwingend den Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses voraus.

Darüber hinaus müssen Sie entweder eine Eignungsfeststellungsprüfung bestehen oder fachspezifische Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Bitte informieren Sie sich über das jeweilige Kriterium beim entsprechenden Studienangebot.

?ber die n?tigen Voraussetzungen, die Bewerbung für die Teilnahme und den Ablauf des Verfahrens informieren Sie sich bitte in der jeweiligen  Eignungsfeststellungsordnung sowie auf den Seiten der Studienbüros bzw. Institute.

Praktika vor dem Studium

In einigen Studieng?ngen sind praktische Erfahrungen erforderlich. Bei den nachfolgend genannten Praktika handelt es sich um Vorpraktika, die laut Studienordnung Immatrikulationsvoraussetzung sind. Vorpraktika müssen vor Studienbeginn abgeleistet sein.

Achtw?chiges Vorpraktikum im soziokulturellen Bereich, beispielsweise:

  • im Bereich der Organisation, ?ffentlichkeitsarbeit oder künstlerisch-praktischen T?tigkeit
  • bei freien, ?ffentlichen oder kirchlichen Tr?gern mit gemeinwohlorientierter Ausrichtung
  • in freien und ?ffentlichen Einrichtungen zu Bildender Kunst, Theater, Tanz, Performance oder Musik

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  • Vierw?chiges Sozialpraktikum in einer beliebigen Kinder-, Jugend- oder Sozialeinrichtung

Studienfach Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales

  • Zus?tzlich zweiw?chiges Betriebspraktikum in den Bereichen:
    • Holz- und Metallverarbeitung
    • Bau
    • Technik/Elektronik
    • Landwirtschaft
    • Gastronomie
    • Dienstleistung

Studienfach Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales

  • Zweiw?chiges Betriebspraktikum in den Bereichen:
    • Holz- und Metallverarbeitung
    • Bau
    • Technik/Elektronik
    • Landwirtschaft
    • Gastronomie
    • Dienstleistung
  • mindestens vierw?chiges Praktikum in einem der nachfolgenden Bereiche, es sind auch Kombinationen m?glich:
    • klinischer Einsatz mit Schwerpunkt Geburtsmedizin, Wochenbettstation oder gyn?kologische Station
    • au?erklinisches Handlungsfeld der Hebamme im Geburtshaus, in einer Hebammenpraxis oder bei freiberuflichen Hebammen
    • niedergelassene/r Gyn?kologin oder Gyn?kologe oder Geburtshelferin und Geburtshelfer mit Schwerpunkt Schwangerenvorsorge und/oder Pr?nataldiagnostik
  • Eine mindestens sechsmonatige praktische T?tigkeit im Bereich des Kommunikationsmanagements

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Fachspezifische Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Journalismus sind praktische journalistische Vorkenntnisse. Diese Kenntnisse k?nnen erworben worden sein:

  • in einem Hochschulstudium im Umfang von mindestens 30 Leistungspunkten
  • durch Praktika in einer Redaktion eines Medienunternehmens
  • in einer journalistischen Aus- und Weiterbildung von mindestens sechs Monaten Dauer (auf eine Vollzeitt?tigkeit bezogener Zeitwert)

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  • Mindestens zweimonatiges Praktikum in einer Medieneinrichtung
  • Mindestens zweimonatiges berufsfeldspezifisches Praktikum oder mehrere Praktika (Pflichtpraktika aus dem Erststudium k?nnen angerechnet werden)

Um die pers?nliche Eignung für den gew?hlten Studiengang überprüfen zu k?nnen, wird eine praktische T?tigkeit vor Studienbeginn für folgende Studieng?nge empfohlen:

  • Lehramtsstudieng?nge mit Abschluss Erste Staatsprüfung: zum Beispiel ein Praktikum an einer Schule oder in einem Hort, Freizeitbetreuung, eine ?bungsleitert?tigkeit, Nachhilfeunterricht oder andere T?tigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
  • Master of Science Wirtschaftsp?dagogik: Betriebspraktikum von 26 Wochen in einem kaufm?nnisch verwaltenden T?tigkeitsfeld und ein vierw?chiges wirtschaftsdidaktisch ausgerichtetes Praktikum in der kaufm?nnischen Aus- und Weiterbildung

Bitte beachten Sie, dass Ihnen freiwillige Praktika für ein sp?ter aufgenommenes Studium an unserer Universit?t nicht angerechnet werden k?nnen.

Phoniatrisches Gutachten

Das phoniatrische Gutachten gibt Auskunft über die Leistungsf?higkeit der Stimme, des wichtigsten Instruments von Lehrerinnen und Lehrern. Deshalb ist für alle Lehramtsstudieng?nge die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung. Für ein Masterstudium des Konferenzdolmetschens kann ein logop?disches Gutachten Voraussetzung sein.

  • Phoniatrisches Gutachten – muss das sein? 
    Lehrerinnen und Lehrer haben einen ?Sprechberuf“. Sie sind w?hrend ihres gesamten Berufslebens einer au?ergew?hnlichen stimmlichen und sprecherischen Belastung ausgesetzt. Das betrifft sowohl den zeitlichen Umfang als auch die oftmals ungünstigen akustischen Bedingungen, unter denen sie sprechen müssen. Somit stellt eine uneingeschr?nkte Stimm- und Sprechfunktion eine Schlüsselqualifikation für den Lehrberuf dar. An der Universit?t Leipzig ist daher ein phoniatrisches Gutachten im Sinne einer Risikoberatung verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung für alle Lehramtsstudieng?nge. 
  • Was kostet das? 
    Der Preis für ein phoniatrisches Gutachten wird vom untersuchenden Facharzt oder der Fach?rztin in Anlehnung an die Gebührenordnung für ?rzte (GO?) festgelegt. In Sachsen bewegt er sich in der Regel zwischen 100 und 150 Euro. Die Kosten für ein solches Gutachten werden von den Krankenkassen grunds?tzlich nicht übernommen.
  • Wer stellt ein phoniatrisches Gutachten aus? 
    Ein phoniatrisches Gutachten kann ausstellen:
    • Ein Phoniater oder eine Phoniaterin (Facharzt oder Fach?rztin für Sprach-, Stimm- und kindliche H?rst?rungen bzw. Facharzt oder Fach?rztin für Phoniatrie und P?daudiologie)
    • Ein Facharzt oder eine Fach?rztin für HNO-Heilkunde mit der Subspezialisierung Stimm- und Sprachst?rungen
    • Das Gutachten kann also sowohl in phoniatrischen Abteilungen von HNO-Kliniken als auch bei niedergelassenen Fach?rztinnen und -?rzten eingeholt werden. Eine ?bersicht über die zust?ndigen Fach?rztinnen und Fach?rzte an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in ?rzteverzeichnissen, Telefonbüchern, im Internet oder über Ihre Krankenkasse.
    • Gutachten, die ausschlie?lich von einer logop?dischen Praxis ausgestellt werden, sind nicht ausreichend.
  • Was geh?rt zu einem phoniatrischen Gutachten? 
    Die detaillierten Angaben zum verbindlichen Umfang der Untersuchungen einschlie?lich der fach?rztlichen Beurteilung, finden Sie im Dokument ?Phoniatrisches Gutachten/Hinweise für Arzt“. Das Hinweis-Dokument sollten Sie in die Praxis bzw. Klinik mitnehmen. Die ?rztin bzw. den Arzt kann es direkt als Vorlage verwenden und ausfüllen. Bitte achten Sie bei der Ausstellung des Gutachtens auf den Stempel des Arztes und seine Unterschrift. Ohne diese k?nnen die Gutachten nicht anerkannt werden.
    Ein phoniatrisches Gutachten wird gew?hnlich auf der Grundlage der folgenden Untersuchungen erstellt:
    • HNO-Spiegelstatus: Bei dieser Untersuchung wird überprüft, ob der Kehlkopf, insbesondere die Stimmlippen, frei von organischen Ver?nderungen und Entzündungen sind.
    • Videolaryngostroboskopie: Mit Hilfe dieser Untersuchung kann das Schwingungsverhalten der Stimmlippen genau beurteilt werden.
    • Stimmstatus: Kriterien des Stimmstatus sind unter anderem der Stimmklang, die Stimmgebung, die Sprechstimmlage, die Stimmst?rke, der Stimmeinsatz, der Stimmumfang, das Schwelltonverm?gen und die Tonhaltedauer. Der Stimmstatus gibt darüber Auskunft, ob trotz eines unauff?lligen Organbefundes funktionelle Abweichungen auftreten, die die Leistungsf?higkeit der Stimme beeintr?chtigen k?nnen.
    • ?ber die Leistungsf?higkeit der Stimme gibt auch das Stimmumfangsprofil (Stimmfeld) Auskunft, das meist zus?tzlich erstellt wird.
    • Artikulation: Die Beurteilung der Artikulation zielt auf den Ausschluss solcher Sprach- und Sprechst?rungen ab, die das Ausüben des Lehrerberufs beeintr?chtigen k?nnten.
    • Reintonaudiometrie: Es wird untersucht, ob das H?rverm?gen den Anforderungen an einen Sprechberuf genügt. Bei Bedarf werden zur genaueren Abkl?rung erg?nzende Untersuchungen durchgeführt.
  • Ich habe ein negatives Gutachten erhalten – was nun?
    Sollte es w?hrend der phoniatrischen Untersuchungen zu Auff?lligkeiten kommen, die zu einem negativen Gutachten oder dessen Verweigerung führen, setzen Sie sich bitte mit der Stimm- und Sprechberatung der Universit?t Leipzig (sprechberatung [at ] uni-leipzig.de) in Verbindung. In der Beratungsstelle k?nnen Sie das weitere Vorgehen besprechen und gegebenenfalls zus?tzliche Untersuchungen durchführen lassen.
  • Wann muss das Gutachten an der Universit?t Leipzig eingereicht werden?
    Das Gutachten ist eine Immatrikulationsvoraussetzung. Sie müssen es zusammen mit der Erkl?rung über die Annahme des Studienplatzes beim Studentensekretariat einreichen.
  • Wie alt darf das Gutachten sein?
    Unsere Universit?t erkennt nur Gutachten an, die nicht ?lter als zwei Jahre sind.
  • Für den M. A. Konferenzdolmetschen ist die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens erforderlich.
  • Für den M. A. Konferenzdolmetschen Arabisch ist die Vorlage eines logop?dischen Gutachtens Immatrikulationsvoraussetzung.

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