Gem?? Paragraf 18 des S?chsischen Hochschulgesetzes ist es an unserer Universit?t m?glich, unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Abitur zu studieren. Dazu ben?tigen Sie eine entsprechende berufliche Qualifikation oder Sie müssen die Zugangsprüfung erfolgreich ablegen.

Allgemeine Informationen zum Studium ohne Abitur

An unserer Universit?t ist ein Studium ohne Abitur m?glich, wenn Sie beruflich qualifiziert sind oder die Zugangsprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Wenn Sie weder über einen in der beruflichen Qualifikation genannten Abschluss verfügen, noch über eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufserfahrung, ist die Studienaufnahme an unserer Universit?t nicht m?glich.
Dies gilt auch, wenn Sie im Besitz einer Fachhochschulreife sind. Diese berechtigt nach Paragraf 18, Absatz 2 des S?chsischen Hochschulgesetzes zum Studium an Fachhochschulen.

Bei zulassungsfreien Studieng?ngen:

  • Hier erhalten alle Studieninteressierten ohne Abitur einen Studienplatz, sofern Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen.

Bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen im Dezentralen Vergabeverfahren:

  • Bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen im Dezentralen Vergabeverfahren erfolgt die Studienplatzvergabe in einer eigenen Quote. Innerhalb dieser Quote konkurrieren ausschlie?lich in der beruflichen Bildung Qualifizierte, die über keine sonstige Studienberechtigung verfügen.
  • 1 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienpl?tze eines jeden zulassungsbeschr?nkten Studiengangs wird an beruflich qualifizierte Studieninteressierte und Absolventen der Zugangsprüfung vergeben.
  • Die Studienplatzvergabe erfolgt nach dem Ergebnis der Durchschnittsnote der beruflichen Qualifikation bzw. nach dem Ergebnis der Durchschnittsnote der Zugangsprüfung. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

Bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen im Zentralen Vergabeverfahren:

  • Bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen im Zentralen Vergabeverfahren (1. Fachsemester der Studieng?nge Medizin, Zahnmedizin, Veterin?rmedizin und Pharmazie) erfolgt die Studienplatzvergabe in einer eigenen Quote. Innerhalb dieser Quote konkurrieren ausschlie?lich in der beruflichen Bildung Qualifizierte, die über keine sonstige Studienberechtigung verfügen.
  • 0,5 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienpl?tze werden an beruflich qualifizierte Studieninteressierte und Absolventen der Zugangsprüfung vergeben.
  • Die Kriterien der Studienplatzvergabe für die 1. Fachsemester der Studieng?nge Medizin, Zahnmedizin, Veterin?rmedizin und Pharmazie finden Sie unter: Informationen zum Bewerbungsprozess beruflich Qualifizierter im Zentralen Vergabeverfahren

Informationen zur beruflichen Qualifikation

Nach Paragraf 18, Absatz 3 des S?chsischen Hochschulgesetzes ist beruflich qualifiziert, wer über einen der folgenden Abschlüsse verfügt:

  • Meisterprüfung
  • Fortbildungsabschluss:
    • Auf Grundlage einer Fortbildungsordnung nach Paragraf 53 des Berufsbildungsgesetzes oder nach Paragraf 42 der Handwerksordnung
    • Auf Grundlage von Fortbildungsprüfungsregelungen nach Paragraf 54 des Berufsbildungsgesetzes oder nach Paragraf 42a der Handwerksordnung, wobei der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen muss
  • Staatliches Bef?higungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst gem?? Seeleute-Bef?higungsverordnung
  • Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen
  • Abschluss aufgrund einer vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialp?dagogischen Berufe 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Abschluss einer der genannten Qualifikationen entspricht, fragen Sie bitte bei Ihrer Ausbildungsst?tte nach. Sollten Sie von dieser keine Auskunft erhalten, k?nnen wir Ihren Abschluss prüfen.

Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen per E-Mail ein:

  • tabellarischen Lebenslauf mit Ihrer aktuellen Postadresse, vollst?ndigen Informationen zu Ihrer Schulbildung, Ihrer Ausbildung, zu eventuellen Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen sowie zu Ihrer Berufserfahrung unter Nennung der jeweiligen Institutionen
  • Ihre Zeugnisse (bitte alle Seiten senden)

Nachdem wir Ihre Unterlagen geprüft haben, erhalten Sie beim Vorliegen einer beruflichen Qualifikation ein postalisches Best?tigungsschreiben, aus dem Sie alle weiteren Informationen und Verfahrensweisen, beispielsweise zur Bewerbung, entnehmen k?nnen.
Sollte bei Ihnen keine berufliche Qualifikation vorliegen, werden Sie darüber per E-Mail benachrichtigt.

Bitte haben Sie Verst?ndnis dafür, dass wir keine Aussage zu Ihren Zugangsm?glichkeiten treffen k?nnen, wenn wir Ihr Zeugnis nicht gesehen haben.

  1. Registrieren Sie sich im AlmaWeb-Portal
  2. Bewerben Sie sich dort fristgerecht für den von Ihnen gewünschten Studiengang
  3. Füllen Sie die Online-Bewerbung vollst?ndig aus und folgen Sie den Hinweisen. Geben Sie unter dem Abschnitt ?Hochschulzugangsberechtigung” bitte folgende Daten ein:
    1. ?Datum der Hochschulzugangsberechtigung”: das Datum, das als Ausstellungsdatum auf dem Abschlusszeugnis Ihrer beruflichen Qualifikation steht 
    2. ?Art der Hochschulzugangsberechtigung”: Beruflich Qualifizierte (aHR)
    3. ?Note der Hochschulzugangsberechtigung”: die Durchschnittsnote, die auf dem Abschlusszeugnis Ihrer beruflichen Qualifikation steht
      Sollte auf dem Abschlusszeugnis keine Durchschnittsnote ausgewiesen sein, berechnen wir die Durchschnittsnote als arithmetisches Mittel, gerundet auf eine Nachkommastelle. Bitte wenden Sie sich hierzu vor dem Abschicken der Online-Bewerbung per E-Mail an das Studierendensekretariat und übersenden Ihr Zeugnis.

    4. Den ?Nachweis des Beratungsgespr?chs” lassen Sie sich bitte von der Zentralen Studienberatung der Universit?t Leipzig ausfüllen. Diesen Nachweis ben?tigen Sie sp?ter im Immatrikulationsprozess.

  4. Sie k?nnen die Bewerbung jetzt ohne die Beachtung weiterer Hinweise für beruflich qualifizierte Bewerber beenden.

  5. Schicken Sie die Bewerbung am Ende online ab und erzeugen Sie den ?Antrag auf Einschreibung”. Folgen Sie dafür den weiteren Anweisungen im AlmaWeb-Portal. Alternativ k?nnen Sie den ?Antrag auf Einschreibung” erstellen, indem Sie in Ihrer Bewerbungsübersicht in der Spalte ?Aktionen” auf den Link ?Drucken” klicken. Anschlie?end wird der Antrag als PDF-Dokument ge?ffnet und in Ihrem AlmaWeb-Account unter ?Benutzerkonto” → ?Dokumente” abgespeichert. Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie diesen und senden Sie ihn fristgerecht mit den darauf genannten Unterlagen im Studierendensekretariat ein. Legen Sie den Unterlagen darüber hinaus folgende Dokumente bei:

    1. eine Kopie aller Seiten Ihres Abschlusszeugnisses der beruflichen Qualifikation sowie, sofern vorhanden, die Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung

    2. gegebenenfalls das Best?tigungsschreiben der Universit?t Leipzig über eine bereits vorliegende Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie sich für das 1. Fachsemester der Studieng?nge Medizin, Zahnmedizin, Veterin?rmedizin und Pharmazie bewerben m?chten, informieren Sie sich bitte ausschlie?lich in unserem Abschnitt: Informationen zum Bewerbungsprozess beruflich Qualifizierter im Zentralen Vergabeverfahren

  1. Registrieren Sie sich im AlmaWeb-Portal
  2. Bewerben Sie sich dort fristgerecht für den von Ihnen gewünschten Studiengang
  3. Füllen Sie die Online-Bewerbung vollst?ndig aus und folgen Sie den Hinweisen. Geben Sie unter dem Abschnitt ?Hochschulzugangsberechtigung” bitte folgende Daten ein:
    1. ?Datum der Hochschulzugangsberechtigung”: das Datum, das als Ausstellungsdatum auf dem Abschlusszeugnis Ihrer beruflichen Qualifikation steht 
    2. ?Art der Hochschulzugangsberechtigung”: Beruflich Qualifizierte (aHR)
    3. ?Note der Hochschulzugangsberechtigung”: die Durchschnittsnote, die auf dem Abschlusszeugnis Ihrer beruflichen Qualifikation steht
      Sollte auf dem Abschlusszeugnis keine Durchschnittsnote ausgewiesen sein, berechnen wir die Durchschnittsnote als arithmetisches Mittel, gerundet auf eine Nachkommastelle. Bitte wenden Sie sich hierzu vor dem Abschicken der Online-Bewerbung per E-Mail an das Studierendensekretariat und übersenden Ihr Zeugnis.

    4. Den ?Nachweis des Beratungsgespr?chs” lassen Sie sich bitte von der Zentralen Studienberatung der Universit?t Leipzig ausfüllen. Diesen Nachweis ben?tigen Sie sp?ter im Immatrikulationsprozess.

  4. Geben Sie in der Online-Bewerbung unter dem Abschnitt ?Anerkennung von Sonderantr?gen” bitte folgende Daten ein:
    1. ?Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung als beruflich Qualifizierte/r erworben?”: Ja

  5. Laden Sie in der Online-Bewerbung unter dem Abschnitt ?Nachweise berufliche Qualifikation” folgende Dokumente in einer PDF-Datei hoch:

    1. alle Seiten des Abschlusszeugnisses Ihrer beruflichen Qualifikation sowie, sofern vorhanden, die Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung
    2. gegebenenfalls das Best?tigungsschreiben der Universit?t Leipzig über eine bereits vorliegende Hochschulzugangsberechtigung
  6. Schicken Sie die Bewerbung am Ende online ab.

Informationen zur Zugangsprüfung

  • Die Zugangsprüfung ist ein Test, mit dem Sie die Hochschulzugangsberechtigung (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung) für einen bestimmten Studiengang an unserer Universit?t erwerben k?nnen.
  • Das Bestehen der Zugangsprüfung garantiert Ihnen aber nicht automatisch einen Studienplatz in einem zulassungsbeschr?nkten Studiengang. Durch die erfolgreiche Teilnahme an der Zugangsprüfung erwerben Sie eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung mit Durchschnittsnote, mit der Sie am Bewerbungs- und Auswahlverfahren des von Ihnen gewünschten Studienganges teilnehmen k?nnen.
  • Weitere, für Ihren gewünschten Studiengang gegebenenfalls erforderliche Voraussetzungen (wie Eignungsprüfungen, Praktika) müssen zus?tzlich zum Bestehen der Zugangsprüfung vorliegen und von Ihnen separat beantragt, absolviert und bestanden werden.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt zur Zugangsprüfung.

Sie k?nnen an der Zugangsprüfung teilnehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie besitzen eine mindestens zehnj?hrige erfolgreich abgeschlossene Schulbildung.
  • Sie haben eine zum gewünschten Studiengang passende, erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung. Als Berufsausbildungen gelten:
    • Ausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz
    • Abschlüsse einer Berufsfachschule, deren Zulassungsvoraussetzung das Abschlusszeugnis der Mittelschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis ist
    • Abschlüsse einer Ausbildung im einfachen oder mittleren Dienst der ?ffentlichen Verwaltung
    • Abschlüsse einer Berufsausbildung mit einem Facharbeiterbrief der Deutschen Demokratischen Republik
  • Sie besitzen eine mindestens dreij?hrige Berufserfahrung im erlernten Beruf.
  • Sie haben das Beratungsgespr?ch bei der Zentralen Studienberatung unserer Universit?t absolviert.
  • Sie sind nicht mehr als einmal durch die Zugangsprüfung an unserer Universit?t oder anderen Universit?ten gefallen.

Die Zugangsprüfung findet zweimal j?hrlich statt: Im Januar/Februar sowie April/Mai eines Jahres.

  • Die Zugangsprüfung besteht aus vier Teilprüfungen auf Abiturniveau, die innerhalb von fünf Wochen abgelegt werden müssen.
  • Aus den Ergebnissen der Teilprüfungen wird eine Durchschnittsnote berechnet, mit der Sie am Bewerbungs- und Auswahlverfahren des von Ihnen gewünschten Studiengangs teilnehmen.

Die vier Teilprüfungen

Die vier Teilprüfungen sind aus folgenden Bereichen zu absolvieren:

  • Fremdsprachenprüfung (in der Regel Englisch)
    • schriftliche Arbeit mit einer Dauer von maximal vier Stunden
  • Deutschprüfung
    • schriftliche Arbeit (Aufsatz) mit einer Dauer von maximal vier Stunden
    • Inhalt, Ausdruck, Rechtschreibung und Grammatik werden bewertet.
  • Mathematikprüfung
    • schriftliche Arbeit mit einer Dauer von maximal 150 Minuten
    • Das Anforderungsniveau richtet sich nach dem Studiengang, für den die Prüfung absolviert wird.
  • Fachspezifische Prüfung
    • schriftliche Arbeit mit einer Dauer von maximal vier Stunden und/oder
    • Prüfungsgespr?ch mit einer Dauer von 30 bis 45 Minuten abh?ngig vom Studiengang, für den die Prüfung absolviert wird
    • N?here Informationen zur fachspezifischen Prüfung k?nnen auch den Anlagen in der Ordnung für den Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung entnommen werden.
    • Eine Einladung zur fachspezifischen Prüfung erfolgt nur, wenn die vorangegangenen drei Teilprüfungen bestanden wurden.

Leider k?nnen wir keine Vorbereitungskurse für die Zugangsprüfung anbieten. Nutzen Sie zur Vorbereitung bitte unsere im Downloadbereich bereitstehenden Musterklausuren.

Bewerbungs- und Prüfungszeitraum

Die Bewerbungs- und Prüfungszeitr?ume der Zugangsprüfung sind dem Einschreiberhythmus unserer Universit?t angepasst. Bitte beachten Sie deshalb die Bewerbungsfristen für die Online-Bewerbung Ihres gewünschten Studiengangs, bevor Sie sich für einen Bewerbungs- und Prüfungszeitraum der Zugangsprüfung entscheiden.

Semester

Bewerbungszeitraum

Prüfungszeitraum

Sommersemester
01.04. – 30.09.

01.08. – 31.01.

April/Mai

Wenn Sie sich am 15.08.2024 für die Zugangsprüfung bewerben, nehmen Sie am Prüfungsverfahren des Sommersemesters 2025 teil. Die Prüfungen finden im April/Mai 2025 statt. Frühester Studienbeginn ist das Wintersemester 2025/2026.

Semester

Bewerbungszeitraum

Prüfungszeitraum

Wintersemester
01.10.-31.03.

01.02. – 31.07.

Januar/Februar

Wenn Sie sich am 16.04.2024 für die Zugangsprüfung bewerben, nehmen Sie am Prüfungsverfahren des Wintersemesters 2024/2025 teil. Die Prüfungen finden im Januar/Februar 2025 statt. Frühester Studienbeginn ist das Wintersemester 2025/2026.

Auch Wiederholungsprüfungen unterliegen diesem Zeitplan.

Wie erfolgt die Bewerbung?

Bitte lassen Sie dem Studierendensekretariat folgende Unterlagen zukommen:

  • unterschriebener und ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung
  • Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung (in der Regel Zeugnis der IHK oder der Handwerkskammer)
  • Nachweis über eine mindestens dreij?hrige Berufsausübung im erlernten Beruf (Best?tigung des Arbeitgebers, Arbeitszeugnisse, oder ?hnliches) 
  • Nachweis des Beratungsgespr?chs
  • tabellarischer Lebenslauf mit aktueller Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • gegebenenfalls ein formloser Antrag für die Anrechnung von Prüfungsleistungen

Sie k?nnen die Unterlagen postalisch an die im Antrag genannte Adresse senden oder aber einscannen und per Mail senden.

Anrechnung von Teilprüfungen

Auf Antrag k?nnen Ihnen einzelne Teilprüfungen angerechnet werden. Legen Sie dazu bitte gleichwertige Abschlüsse anderer staatlicher oder staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen vor. Die Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die Leistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen im Wesentlichen der betroffenen Teilprüfung entsprechen. 

Teilprüfungen anderer Hochschulen k?nnen auf Antrag ebenfalls angerechnet werden. Auch hier muss in den Anforderungen eine Gleichwertigkeit zur Zugangsprüfung an unserer Universit?t bestehen.

Nachteilsausgleich

Studieninteressierte mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung haben das Recht, für die Zugangsprüfungen Nachteilsausgleiche zu beantragen. Damit wird eine chancengleiche Teilnahme an den Prüfungen erm?glicht.

N?here Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs und zu den Themen Studium und Prüfungen mit gesundheitlichen Beeintr?chtigungen finden Sie auf der Seite Studieren in besonderen Lebenslagen.

Wiederholen der Prüfung

Die Zugangsprüfung kann nach einem ersten Fehlversuch (Nichtbestehen) einmal wiederholt werden. Eine weitere Wiederholung ist nicht m?glich.

Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn mindestens eine der vier Teilprüfungen nicht bestanden wurde.

Wenn Sie sich zur Wiederholungsprüfung anmelden m?chten, reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag auf Wiederholungsprüfung fristgerecht im Studierendensekretariat ein. Kreuzen Sie auf dem Antrag bitte an, welche Teilprüfung(en) Sie wiederholen m?chten. Bereits bestandene Teilprüfungen werden auf die Wiederholungsprüfung übertragen.

Nachdem Sie Ihre Unterlagen im Studierendensekretariat eingereicht haben, werden diese geprüft. Anschlie?end informieren wir Sie postalisch über das Ergebnis.

Sie werden zur Zugangsprüfung zugelassen

  • In diesem Fall erhalten Sie einen positiven Bescheid und k?nnen an der Zugangsprüfung teilnehmen.
  • Mit dem Zulassungsbescheid zur Zugangsprüfung übersenden wir Ihnen die Einladungen für die einzelnen Teilprüfungen in der Fremdsprache, Mathematik und Deutsch sowie Informationen über den Umfang der Teilprüfungen, über die jeweiligen Prüfungsanforderungen und über die zugelassenen Hilfsmittel.
  • Anschlie?end werden Ihre Unterlagen an die für Ihren gewünschten Studiengang zust?ndige Prüfungskommissionen weitergeleitet. Von dort erhalten Sie nach dem Bestehen der ersten drei Teilprüfungen, sp?testens aber zwei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin, eine Einladung zur fachspezifischen Prüfung.

Sie werden nicht zur Zugangsprüfung zugelassen

  • Wenn Sie nicht zur Zugangsprüfung zugelassen werden k?nnen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid, der Ihnen ausführlich erl?utert, welche Gründe zu dieser Entscheidung geführt haben.
  • Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen und wird Ihnen per Postzustellungsurkunde zugestellt.

Sofern Sie die Zugangsprüfung bestanden haben, erhalten Sie von der zust?ndigen Prüfungskommission Ihres gewünschten Studiengangs ein Zeugnis. Mit diesem k?nnen Sie sich anschlie?end frist- und formgerecht online für Ihren Studiengang bewerben.

Sollten Sie eine oder mehrere Teilprüfungen der Zugangsprüfung nicht bestanden haben, informiert Sie die für Ihren Studiengang zust?ndige Prüfungskommission, auch über die bestehenden Wiederholungsm?glichkeiten und das weitere Vorgehen.

  1. Registrieren Sie sich im AlmaWeb-Portal
  2. Bewerben Sie sich dort fristgerecht für den von Ihnen gewünschten Studiengang
  3. Füllen Sie die Online-Bewerbung vollst?ndig aus und folgen Sie den Hinweisen. Geben Sie unter dem Abschnitt ?Hochschulzugangsberechtigung” bitte folgende Daten ein:
    1. ?Datum der Hochschulzugangsberechtigung”: das Datum, das als Ausstellungsdatum auf dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der Zugangsprüfung) steht
    2. ?Art der Hochschulzugangsberechtigung”: Beruflich Qualifizierte (fgHR)
    3. ?Note der Hochschulzugangsberechtigung”: die Durchschnittsnote, die auf dem Zeugnis Ihrer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung steht

  4. Sie k?nnen die Bewerbung jetzt ohne die Beachtung weiterer Hinweise für beruflich qualifizierte Bewerber beenden.
  5. Schicken Sie die Bewerbung am Ende online ab und erzeugen Sie den ?Antrag auf Einschreibung”. Folgen Sie dafür den weiteren Anweisungen im AlmaWeb-Portal. Alternativ k?nnen Sie den ?Antrag auf Einschreibung” erstellen, indem Sie in Ihrer Bewerbungsübersicht in der Spalte ?Aktionen” auf den Link ?Drucken” klicken. Anschlie?end wird der Antrag als PDF-Dokument ge?ffnet und in Ihrem AlmaWeb-Account unter ?Benutzerkonto” → ?Dokumente” abgespeichert. Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie diesen und senden Sie ihn fristgerecht mit den darauf genannten Unterlagen im Studierendensekretariat ein. Legen Sie den Unterlagen eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der Zugangsprüfung) bei.

Wenn Sie sich für das 1. Fachsemester der Studieng?nge Medizin, Zahnmedizin, Veterin?rmedizin und Pharmazie bewerben m?chten, informieren Sie sich bitte ausschlie?lich in unserem Abschnitt: Informationen zum Bewerbungsprozess beruflich Qualifizierter im Zentralen Vergabeverfahren

  1. Registrieren Sie sich im AlmaWeb-Portal
  2. Bewerben Sie sich dort fristgerecht für den von Ihnen gewünschten Studiengang
  3. Füllen Sie die Online-Bewerbung vollst?ndig aus und folgen Sie den Hinweisen. Geben Sie unter dem Abschnitt ?Hochschulzugangsberechtigung” bitte folgende Daten ein:
    1. ?Datum der Hochschulzugangsberechtigung”: das Datum, das als Ausstellungsdatum auf dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der Zugangsprüfung) steht
    2. ?Art der Hochschulzugangsberechtigung”: Beruflich Qualifizierte (fgHR)
    3. ?Note der Hochschulzugangsberechtigung”: die Durchschnittsnote, die auf dem Zeugnis Ihrer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung steht

  4. Im darauffolgenden Abschnitt ?Hochschulzugangsberechtigung (FHR/fgHR)” werden Sie aufgefordert, Ihre fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der Zugangsprüfung) hochzuladen.
  5. Geben Sie in der Online-Bewerbung unter dem Abschnitt ?Anerkennung von Sonderantr?gen” bitte folgende Daten ein:
    1. ?Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung als beruflich Qualifizierte/r erworben?”: Ja

  6. Laden Sie anschlie?end unter dem Abschnitt ?Nachweise berufliche Qualifikation” folgendes Dokument als PDF-Datei hoch:

    1. Zeugnis der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der Zugangsprüfung)
  7. Schicken Sie die Bewerbung am Ende online ab.

Informationen zum Bewerbungsprozess beruflich Qualifizierter im Zentralen Vergabeverfahren

Jeweils zum 1. Fachsemester:

  • Medizin
  • Zahnmedizin
  • Veterin?rmedizin
  • Pharmazie

Eine Online-Bewerbung für diese Studieng?nge ist von Anfang Mai des Jahres m?glich.

Bitte laden Sie alle geforderten Unterlagen w?hrend der Online-Bewerbung in einer PDF-Datei hoch. Nachreichungen sind nur im absoluten Ausnahmefall bis 20. Juli per E-Mail oder Post m?glich, wenn die Unterlagen bis zum Fristablauf der Onlinebewerbung nicht vorlagen.

  1. Registrieren Sie sich im AlmaWeb-Portal.
  2. Loggen Sie sich anschlie?end mit Ihren Zugangsdaten im AlmaWeb-Portal ein, klicken Sie auf den Button ?Bewerbung” und anschlie?end auf ?im Studienangebot suchen“.
  3. W?hlen Sie im Suchkriterium ?Fach“ aus: ?beruflich Qualifizierte im Zentralen Vergabeverfahren“. Gehen Sie anschlie?end auf ?Suchen“.
  4. Füllen Sie die Online-Bewerbung vollst?ndig aus, beginnend im Abschnitt ?Willkommen“. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise.
  5. Geben Sie unter dem Abschnitt ?Hochschulzugangsberechtigung” folgende Daten ein:
    1. ?Datum der Hochschulzugangsberechtigung”: das Datum, das als Ausstellungsdatum auf dem Abschlusszeugnis Ihrer beruflichen Qualifikation bzw. auf dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der Zugangsprüfung) steht
    2. ?Art der Hochschulzugangsberechtigung”: Beruflich Qualifizierte (aHR - allgemeine Hochschulreife) bzw. Beruflich Qualifizierte (fgHR - fachgebundene Hochschulreife bei der Zugangsprüfung)
    3. ?Note der Hochschulzugangsberechtigung”: Durchschnittsnote, die auf dem Abschlusszeugnis Ihrer beruflichen Qualifikation bzw. dem Zeugnis Ihrer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (Zugangsprüfungszeugnis) steht.
  6. Laden Sie im Abschnitt ?Upload der Unterlagen” die dort genannten, notwendigen Unterlagen hoch. Beachten Sie dabei unbedingt die Formerfordernisse.
  7. Schicken Sie die Online-Bewerbung am Ende über den Button ?Abschicken” ab und generieren Sie sich nachfolgend über ?drucken“ die Best?tigung Ihrer Bewerbung.

Eine Bewerbung mit ausl?ndischen Nachweisen einer beruflichen Qualifikation ist nur m?glich, wenn diese vorher durch die dafür zust?ndigen Beh?rden der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wurden.

In diesem Verfahren dürfen sich Studieninteressierte bewerben, die über einen der folgenden Abschlüsse verfügen:

  • Meisterprüfung
  • Fortbildungsabschluss:
    • Auf Grundlage einer Fortbildungsordnung nach Paragraf 53 des Berufsbildungsgesetzes oder nach Paragraf 42 der Handwerksordnung
    • Auf Grundlage von Fortbildungsprüfungsregelungen nach Paragraf 54 des Berufsbildungsgesetzes oder nach Paragraf 42a der Handwerksordnung, wobei der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen muss
  • Staatliches Bef?higungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst gem?? Seeleute-Bef?higungsverordnung
  • Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen
  • Abschluss aufgrund einer vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialp?dagogischen Berufe 

oder

  • die Zugangsprüfung an der Universit?t Leipzig erfolgreich absolviert haben.

Verfügen Sie, neben Ihrer beruflichen Qualifikation, noch über eine allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang, ist eine Teilnahme an diesem Verfahren nicht m?glich!
Bitte bewerben Sie sich in diesem Fall mit Ihrer allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung direkt über hochschulstart.de.

Wenn Sie Ihre Online-Bewerbung über das AlmaWeb-Portal abgeschickt haben, k?nnen Sie sich jederzeit in Ihrem AlmaWeb-Portal über den Stand Ihrer Bewerbung informieren.

?ber den Button ?Bewerbung” rufen Sie eine Liste Ihrer get?tigten oder angefangenen Bewerbungen auf. In der Spalte ?Status” sehen Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung.

Im Rahmen der Bearbeitung kann es darüber hinaus vorkommen, dass weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen nachgefordert werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail an Ihre bei der Registrierung im AlmaWeb-Portal angegebene E-Mail-Adresse.

Stellen Sie unbedingt sicher, dass Ihre E-Mail-Adresse korrekt ist und die E-Mails regelm??ig von Ihnen abgerufen werden.

Das Auswahl- und Zulassungsverfahren der 1. Fachsemester der am Zentralen Vergabeverfahren teilnehmenden Studieng?nge wird für beruflich qualifizierte Bewerber von der Hochschule durchgeführt.

Für die Studieng?nge Medizin und Zahnmedizin erfolgt die Gewichtung der Auswahlkriterien zu:

  • 30 Prozent nach der Durchschnittsnote der beruflichen Qualifikation
  • 50 Prozent nach dem Ergebnis des Tests für Medizinische Studieng?nge (TMS)
  • 20 Prozent für eine anerkannte Berufsausbildung, entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Studiengangs

Für den Studiengang Veterin?rmedizin erfolgt die Gewichtung der Auswahlkriterien zu:

Für den Studieng?nge Pharmazie erfolgt die Gewichtung der Auswahlkriterien zu:

Die Bescheide werden ausschlie?lich in Ihren AlmaWeb-Account unter ?Benutzerkonto”. → ?Dokumente”. geladen. Sobald ein neues Dokument zum Abruf bereitliegt, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail an Ihre bei der Registrierung im AlmaWeb-Portal angegebene E-Mail-Adresse.

Es erfolgt kein Versand von Zulassungs- und Ablehnungsbescheiden per Post!

Bitte berücksichtigen Sie, dass in den Dokumenten gegebenenfalls Fristen gesetzt sind, die Sie nicht vers?umen dürfen. Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, füllen Sie bitte die beigefügte Annahmeerkl?rung aus und senden den Ausdruck fristgerecht an das Studierendensekretariat.

Stellen Sie unbedingt sicher, dass Ihre E-Mail-Adresse korrekt ist und die E-Mails regelm??ig von Ihnen abgerufen werden.

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