Behinderungen oder chronische Erkrankungen dürfen kein Nachteil sein. Wir bieten Ihnen Informationen über die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung, Unterstützung bei psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und Angebote für mehr Barrierefreiheit.

F?rdermittel - Forschung inklusiv

Die Verbesserung der Barrierefreiheit innerhalb von 亚洲通_亚洲通官网¥娱乐网址n ist von entscheidender Bedeutung, um eine inklusive und zug?ngliche Wissenschaft zu f?rdern. Ziel ist es, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen abzubauen und ihre uneingeschr?nkte Teilhabe zu gew?hrleisten. Durch gezielte Ma?nahmen und innovative Ans?tze k?nnen alle Beteiligte gleichberechtigt am Forschungsprozess teilnehmen. Dies st?rkt nicht nur die Qualit?t der Forschung, sondern auch die gesellschaftliche Akzeptanz und Integration. ?ber die Vergabe der F?rdermittel entscheidet der Beirat für Inklusion.

Die F?rdermittel umfassen pro Projekt 5.000 Euro und bilden somit h?ufig nur einen kleinen Teil zur verbesserten Teilhabe am Forschungsprojekt oder inklusiven Wissenschaftskommunikation.

Beispiele für Ma?nahmen:

  • ?bersetzung von Forschungsergebnissen in Leichte Sprache
  • Workshops zur Erstellung von barrierefreien Dokumenten (Bpsw. Barrierefreie Frageb?gen)
  • Anfertigung von Geb?rdensprachvideos
  • ?berprüfung der Barrierefreiheit von Webseiten
  • Forschungsvorhaben und -projekte

     

Antragsfrist: 31.10.2024 (Verl?ngerung m?glich)

Verwendungszeitraum: 30.06.2025

3x jeweils 5.000 Euro Sachkosten

 Philipp Klemm

Philipp Klemm

Projektreferent

Stabsstelle Chancengleichheit, Diversit?t und Familie
Strohsackpassage
Nikolaistra?e 10, Raum 3.43
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 30097
Telefax: +49 341 97 - 31130090

Individuelle Beratung

Ob Arbeiten mit einer (Schwer-)Behinderung oder chronischen Erkrankung, Hilfe bei der Beantragung pr?ventiver Ma?nahmen oder Anlaufstellen zur Schaffung eines barrierefreien Arbeitsumfelds. Hier finden Sie eine ?bersicht zu Anlaufstellen, die eine individuelle Beratung anbieten.

Auftrag

Die Schwerbehindertenvertretung f?rdert die tats?chliche Eingliederung von Arbeitnehmer:innen mit (Schwer-)Behinderung und Gleichstellung in den Betrieb. Das Beratungsangebot und die Aufgaben umfassen:

  • die Unterstützung von Menschen mit (Schwer-)Behinderungen und Gleichstellung, insbesondere auch bei pr?ventiven Ma?nahmen und deren Beantragung bei den zust?ndigen Stellen, zum Beispiel bei der Arbeitgeberin, dem Integrationsamt oder Arbeitsamt,
  • die Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden von Menschen mit (Schwer-)Behinderungen und ihnen gleichgestellten Personen. Die Schwerbehindertenvertretung verhandelt anschlie?end mit der Arbeitgeberin über die Umsetzung von Ma?nahmen und informiert Betroffene über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen,
  • die ?berwachung der Einhaltung des geltenden Rechts für Menschen mit (Schwer-)Behinderungen und ihnen gleichgestellten Personen. Also alle Gesetze, Verordnungen, Tarifvertr?ge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen, insbesondere auch die der Arbeitgeberin nach den Paragrafen 154155 und 164 bis 167 des neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) obliegenden Verpflichtungen.

Schwerbehindertenvertretung?für den Hochschulbereich

Die Schwerbehindertenvertretung für den Hochschulbereich bietet eine Beratungssprechstunde an.

Flyer
PDF 190 KB

Auftrag

Die Schwerbehindertenvertretung f?rdert die tats?chliche Eingliederung von Arbeitnehmer:innen mit (Schwer-)Behinderung und Gleichstellung in den Betrieb. Das Beratungsangebot und die Aufgaben umfassen:

  • die Unterstützung von Menschen mit (Schwer-)Behinderungen und Gleichstellung, insbesondere auch bei pr?ventiven Ma?nahmen und deren Beantragung bei den zust?ndigen Stellen, zum Beispiel bei der Arbeitgeberin, dem Integrationsamt oder Arbeitsamt,
  • die Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden von Menschen mit (Schwer-)Behinderungen und ihnen gleichgestellten Personen. Die Schwerbehindertenvertretung verhandelt anschlie?end mit der Arbeitgeberin über die Umsetzung von Ma?nahmen und informiert Betroffene über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen,
  • die ?berwachung der Einhaltung des geltenden Rechts für Menschen mit (Schwer-)Behinderungen und ihnen gleichgestellten Personen. Also alle Gesetze, Verordnungen, Tarifvertr?ge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen, insbesondere auch die der Arbeitgeberin nach den Paragrafen 154155 und 164 bis 167 des neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) obliegenden Verpflichtungen.

Schwerbehindertenvertretung?der Medizinischen Fakult?t

Die aktuellen Kontaktinformationen der Schwerbehindertenvertretung der Medizinischen Fakult?t finden Sie unter Beauftragte und Interessenvertretungen.

Nachteilsausgleich

Individuelle Beratung zum Thema Nachteilsausgleich, dem Antragsverfahren und den erforderlichen Nachweisen erfolgt vorrangig über das Studienbüro der jeweiligen Fakult?t. Ausführliche Informationen finden Sie zudem auf unserem Infoportal zum Nachteilsausgleich.

Leitfaden Vielf?ltig Lernen & Lehren

Hochschulen sind inzwischen von einer gro?en Vielfalt gepr?gt: Nicht nur die Studierenden, sondern alle Menschen, die Teil des Hochschulsystems sind, haben unterschiedliche Hintergründe. Das bedeutet: sie haben auch unterschiedliche Bedarfe. Gleichzeitig existieren Strukturen, die Barrieren entstehen lassen und Bildungswege behindern.

Der vorliegende Leitfaden soll Ihnen als Lehrende Anregungen geben, wie diese Unterschiede berücksichtigt werden k?nnen und wie eine diversit?tssensible Ausgestaltung von Lehr-Lern-Aktivit?ten m?glich ist.

LEITFADEN VIELF?LTIG LERNEN & LEHREN
PDF 3 MB

Hilfe bei psychischen Problemen

Unsere universit?ren Anlaufstellen bieten kostenfreie und vertrauliche Hilfe bei psychischen Problemen im Arbeitsumfeld. Darüber hinaus finden Sie Informationen zur Kontaktvermittlung zu niedergelassenen Nerven?rzten und Psychotherapeuten und Hilfe in Krisensituationen.

Die psychosoziale Beratung bietet Besch?ftigten der Universit?t Leipzig Unterstützung in herausfordernden Lebens- oder Arbeitssituationen an. Dazu z?hlen beispielsweise:

  • psychische Belastungen oder Stress,
  • Probleme in der Familie,
  • Unstimmigkeiten oder Konflikte mit Kolleg:innen oder Vorgesetzten,
  • depressive Verstimmungen, ?ngste oder Sorgen,
  • erlebte sexualisierte Diskriminierung oder Gewalt,
  • Probleme mit Alkohol, Drogen oder anderen Abh?ngigkeiten oder
  • Schwierigkeiten aufgrund psychischer Erkrankungen.

Ansprechpartnerinnen:

Christiane Bach
Goethestra?e 6 | Raum 743
04109 Leipzig

Nora Schuhmann
Goethestra?e 6 | Raum 743
04109 Leipzig

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Flexible Arbeitszeit & Ort

Mitarbeitenden haben die M?glichkeit sowohl die Arbeitszeit als auch den Arbeitsort flexibel und nach individuellen Bedürfnissen bestimmten zu k?nnen. Hier finden Sie eine ?bersicht über die Voraussetzungen.

Gleitzeitregelung

Um flexible Arbeitszeiten in den Verwaltungseinrichtungen und eine familienfreundliche Arbeitsorganisation zu erm?glichen, gilt für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden der Universit?t Leipzig die Gleitzeitdienstvereinbarung. Sie erm?glicht die Erbringung der Arbeitsleitung innerhalb einer Rahmenzeit von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Dies erm?glicht eine familienfreundliche Termingestaltung beispielsweise in der Gremien- und Netzwerkarbeit.

Mobiles Arbeiten

Mitarbeitende haben die M?glichkeit ihre Arbeitsleistung auch au?erhalb der Universit?t Leipzig flexibel an einem Ort ihrer Wahl zu erbringen. Insbesondere Kinderbetreuung, die Pflege von Angeh?rigen, Behinderungen oder chronische Erkrankungen, betriebliche Wiedereingliederung sollen damit besser mit universit?ren Aufgaben vereinbar sein. Voraussetzung sind u.a. geeignete Arbeitsaufgaben, ein mobiler Arbeitsplatz, eine Beantragung sowie Bewilligung durch die Dienststellenleitung. Alle Informationen, Ansprechpersonen und Antragsformulare finden Sie im Intranet.

Anerkennung einer Schwerbehinderung und Gleichstellung

Ein Schwerbehindertenausweis oder eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen kann sinnvoll sein, um im Alltag und im Berufsleben Entlastung und Unterstützung zu erhalten. Es bestehen viele Regelungen oder Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche – ob auf der Arbeit, beim Fahren mit Bus und Bahn oder bei der Steuer. Hier bekommen Sie einen ?berblick über die Vorteile und die Voraussetzungen zur Beantragung.

Als Menschen mit Behinderungen gelten nach Paragraf 2 Absatz 1 des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) Menschen, die k?rperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeintr?chtigungen aufweisen, welche sie an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit l?nger als sechs Monate hindern. Die Auswirkungen der Beeintr?chtigung werden als Grad der Behinderung (GdB) in Zehnergraden von 20 bis 100 formuliert. Für die Feststellung des Grads der Behinderung bestehen bundesweite Richtlinien, die sogenannten versorgungsmedizinischen Grunds?tze. Ausschlaggebend ist eine Gesamtsicht der tats?chlichen Beeintr?chtigung. Es werden nicht mehrere GdB-Werte aufaddiert.

Schwerbehinderung

Als schwerbehindert gelten Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Dieser kann beim zust?ndigen Versorgungsamt der Stadt Leipzig bzw. des Landkreises Leipzig beantragt werden, wo der individuelle Grad der Behinderung (GdB) geprüft wird. Weitere Informationen bietet einfach-teilhaben.de.

Gleichstellung

Wurde die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) beim Versorgungsamt beantragt und betr?gt dieser mindestens 30 aber unter 50, ist eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen m?glich. Hierfür ist die Agentur für Arbeit zust?ndig. Dazu muss der Bescheid des Versorgungsamts zusammen mit dem dazugeh?rigen Antragsformular für eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit am jeweiligen Wohnsitz eingereicht werden. Weitere Informationen bietet einfach-teilhaben.de.

Haftungshinweis

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Eine individuelle Beratung bieten die Schwerbehindertenvertretung für den Hochschulbereich sowie die Schwerbehindertenvertretung für die Medizinische Fakult?t. Für die Richtigkeit, Vollst?ndigkeit und Aktualit?t der Angaben wird keine Gew?hr übernommen. Für die Inhalte externer Links wird keine Haftung übernommen. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschlie?lich deren Betreibende verantwortlich (Stand: Februar 2020).

Bewerbungsgespr?ch und Mitteilung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung

In Bewerbungsprozess ist die Frage nach einer Schwerbehinderung grunds?tzlich unzul?ssig, wenn die Behinderung für die Ausübung der vorgesehenen T?tigkeit ohne Bedeutung ist. Auch im laufenden Arbeitsverh?ltnis besteht grunds?tzlich keine Pflicht, eine Schwerbehinderung zu offenbaren. Die Frage nach einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung bzw. einem diesbezüglich gestellten Antrag kann im bestehenden Arbeitsverh?ltnis nach sechs Monaten zul?ssig sein, damit die Arbeitgeberin beispielsweise den Schutzpflichten nach dem Sozialgesetzbuch nachkommen kann. Die Mitteilung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung an die Universit?t Leipzig erfolgt über die zust?ndige sachbearbeitende Person.

Arbeitsverh?ltnis

Schwerbehinderte Besch?ftigte haben gegenüber der Universit?t Leipzig das Recht auf

  • eine Besch?ftigung, bei der sie ihre F?higkeiten und Kenntnisse m?glichst voll verwerten und weiterentwickeln k?nnen,
  • eine bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Ma?nahmen der beruflichen Bildung zur F?rderung ihres beruflichen Fortkommens,
  • Erleichterung im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an au?erbetrieblichen Ma?nahmen der beruflichen Bildung.

Freistellung von Mehrarbeit

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Besch?ftigte sind auf ihr Verlangen hin von Mehrarbeit freizustellen. Mehrarbeit ist Arbeit, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit von acht Stunden werkt?glich hinausgeht. Die Vorschrift dessen stellt jedoch kein Verbot der Mehrarbeit dar.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen k?nnen einen Anspruch auf vorgezogene Altersrente von bis zu fünf Jahren haben. Dies kann jedoch mit hohen Abschl?gen verbunden sein.

Zusatzurlaub

Schwerbehinderte Besch?ftigte haben Anspruch auf einen zus?tzlich bezahlten Urlaub von einer Arbeitswoche. Die tats?chliche H?he des Zusatzurlaubs ist dabei abh?ngig von der regelm??igen Arbeitszeit pro Woche. Keinen Anspruch auf Zusatzurlaub haben Besch?ftigte mit einem Grad der Behinderung (GdB) unter 50 und gleichgestellte Besch?ftigte.

Pr?vention

Treten im Arbeits- oder Besch?ftigungsverh?ltnis von schwerbehinderten oder gleichgestellten Besch?ftigten Schwierigkeiten auf, die den Arbeitsplatz gef?hrden, sind ?ffentliche Einrichtungen dazu verpflichtet, ein Pr?ventionsverfahren durchzuführen. Beim Pr?ventionsverfahren sollen gemeinsam mit den Vertretungen der Besch?ftigten und dem Integrationsamt alle M?glichkeiten er?rtert werden, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt 
werden k?nnen. Ziel ist die m?glichst dauerhafte Erhaltung des Arbeitsverh?ltnisses, zum Beispiel durch die Gew?hrung von Beratungs- oder F?rderleistungen.

Haftungshinweis

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Eine individuelle Beratung bieten die Schwerbehindertenvertretung für den Hochschulbereich sowie die Schwerbehindertenvertretung für die Medizinische Fakult?t. Für die Richtigkeit, Vollst?ndigkeit und Aktualit?t der Angaben wird keine Gew?hr übernommen. Für die Inhalte externer Links wird keine Haftung übernommen. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschlie?lich deren Betreibende verantwortlich (Stand: Februar 2020).

Barrierefreie Arbeitspl?tze und Hilfsmittel

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit einer Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankung im Alltag unterstützen. Assistenzhunde gelten gesetzlich als Hilfsmittel und dürfen deshalb grunds?tzlich in allen ?ffentlichen Geb?uden mitgeführt werden. Seit dem 01.07.2021 ist dies rechtlich im Behindertengleichstellungsgesetz § 12e verankert und n?her geregelt. Der Zutritt mit Assistenzhund kann nur verwehrt werden, wenn dies eine unverh?ltnism??ige oder unbillige Belastung darstellen würde.
Eine umfangreiche Sammlung von Fragen zu den Regelungen im BGG zu Assistenzhunden finden sich auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Blinde und sehbehinderte Mitarbeitende der Universit?t Leipzig erhalten Unterstützung bei der Recherche, Beschaffung und Aufbereitung barrierefreier Literatur. Senden Sie die Angaben zur ben?tigten Literatur bitte über das Webformular der Universit?tsbibliothek Leipzig. Wenn die ben?tigte Literatur noch nicht in barrierefreier Form für blinde und sehbehinderte Menschen vorliegt, wird der Auftrag an den Aufbereitungsdienst der Universit?tsbibliothek weitergegeben. Bei Fragen und Anmerkungen erreichen Sie den Service per E-Mail.

Technische Arbeitshilfen

Technische Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen und ihnen gleichgestellten Personen k?nnen vorhandene F?higkeiten f?rdern, Restf?higkeiten st?rken und gleichzeitig schützen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen Sozialleistungstr?ger die Kosten für die Beschaffung.

Technische Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen k?nnen vorhandene F?higkeiten f?rdern, Restf?higkeiten st?rken, und gleichzeitig schützen. Sie k?nnen ebenso ausgefallene F?higkeiten zumindest teilweise ersetzen. Ziel ihres Einsatzes ist es, bei bestimmten Behinderungen die Arbeitst?tigkeit überhaupt erst zu erm?glichen, die Arbeitsausführung zu erleichtern, das hei?t Arbeitsbelastungen zu verringern und die Arbeitssicherheit zu gew?hrleisten. Technische Arbeitshilfen sind entweder pers?nliche Hilfsmittel (zum Beispiel orthop?dische Sicherheitsschuhe) oder mobile technische Arbeitshilfen (zum Beispiel Sitzhilfen, Hebevorrichtungen, Software, Bildschirmleseger?te oder Einhandtastaturen), die behinderungsbedingte Nachteile bei der T?tigkeit ausgleichen. Besch?ftigte mit einer Behinderung oder Gleichstellung müssen bei dem entsprechenden Kostentr?ger vor der Anschaffung einen Antrag auf Erstattung der Kosten für entsprechende Arbeitshilfen stellen.

Voraussetzungen

Welche Anlaufstelle die richtige ist, richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen:

  • Besch?ftigte, die behinderungsbedingt zur Berufsausübung auf Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen angewiesen sind, k?nnen einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, wenn sie das 28.Lebensjahr vollendet und über 180 Monate (15 Jahre) Beitr?ge in die Deutsche Rentenversicherung entrichtet haben. Gem?? den Hinweisen der Deutschen Rentenversicherung übernimmt diese keine Kosten für eine ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes, wie beispielsweise einen h?henverstellbaren Schreibtisch oder Bürostuhl.
  • Besch?ftigte mit einer Behinderung und Besch?ftigte, die von einer Behinderung bedroht sind, k?nnen einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit (Rehateam) stellen, wenn sie weniger als 180 Beitragsmonate in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben.
  • Besch?ftigte mit einer Behinderung oder Gleichgestellte k?nnen beim Integrationsamt (Hauptfürsorgestelle, Kommunaler Sozialverband Sachsen) einen Antrag stellen, wenn sie einen Behindertenausweis besitzen und es sich um Neueinrichtungen oder Ersatzbeschaffungen handelt. In der Regel erfolgt eine F?rderung ab einem anerkannten Behinderungsgrad von 50 Prozent und h?her.
  • Nach Arbeits- und Wegeunf?llen ist der Tr?ger der gesetzlichen Unfallversicherung zust?ndig.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung ben?tigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antragsformular der Deutschen Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, des Integrationsamtes oder der Unfallversicherung;
  • ?rztliches Attest beziehungsweise Krankenhaus-Abschlussbericht; eventuell mit einer ?rztlichen Empfehlung zu den erforderlichen Hilfsmitteln;
  • Kostenvoranschlag aus dem Fachhandel.

Verfahrensdauer

Die Paragrafen 14 und 15 des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) enthalten Regelungen zur Verfahrensdauer und den Verantwortlichkeiten. Ist nur ein Rehabilitationstr?ger für die Leistung verantwortlich, gilt Folgendes:

  • innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des vollst?ndigen Antrags muss der Rehabilitationstr?ger seine Zust?ndigkeit feststellen oder den Antrag an den zust?ndigen Tr?ger weiterleiten. Dieser darf anschlie?end auch bei Unzust?ndigkeit den Antrag nicht mehr weiterleiten und muss eine Entscheidung über die beanspruchte Leistung treffen.
  • über den konkreten Rehabilitationsbedarf und die erforderliche Hilfe entscheidet der Rehabilitationstr?ger innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang. Sollte ein Gutachten erforderlich sein, verl?ngert sich die Dauer entsprechend.

Deutsche Rentenversicherung

Antrag
PDF, 781KB, Datei ist nicht barrierefrei, Stand 11.03.2019

Anlage (Berufliche Rehabilitation)
PDF, 384KB, Datei ist nicht barrierefrei, Stand 08.03.2018

Anlage (Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen)
PDF, 568KB, Datei ist nicht barrierefrei, Stand 11.10.2018

Bundesagentur für Arbeit

Merkblatt 12 – F?rderung der Teilhabe am Arbeitsleben

Integrationsamt

ANTRAG

Bei der Beantragung unterstützen Sie:

Interne Anlaufstellen

Schwerbehindertenvertretung für den Hochschulbereich

Schwerbehindertenvertretung für die Medizinische Fakult?t

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Inklusionsbeauftragte_r des Arbeitgebers

StabSstelle Chancengleichheit, Diversit?t und familie

Externe Anlaufstellen

  • der Integrationsfachdienst,
  • das Integrationsamt,
  • das Rehateam der Bundesagentur für Arbeit,
  • die Reha-Beratung der Renten- oder Unfallversicherung,
  • die Inklusionsberatung der Industrie- und Handelskammern
  • und Berufsf?rderungswerke.

Informationsflyer

Beantragung Technischer Arbeitshilfen
PDF 279 KB

Beantragung technischer Arbeitshilfen (barrierefrei)
PDF 134 KB

Barrierefreier Kleinbus

Ein barrierefreier Kleinbus für bis zu acht Personen erm?glicht die Mitnahme von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Eine integrierte Rampe bietet einen barrierefreien Zugang für bis zu zwei rollstuhlfahrende Personen. Bei der Mitnahme von zwei Rollstuhlfahrer:innen sind weitere sechs Sitzpl?tze (inklusive Fahrer:in) verfügbar. Der Kleinbus kann über die Stabsstelle Chancengleichheit durch Besch?ftigte der Universit?t Leipzig ausgeliehen werden.

Aufgrund von kurzfristig eingetretenen krankheitsbedingten Ausf?llen von Kolleg:innen ist derzeit keine Ausleihe m?glich.

Allgemeine Informationen

Der VW Crafter bietet Platz für maximal acht Personen, einschlie?lich der fahrenden Person und der rollstuhlfahrenden Person. Jede Fahrt muss im Fahrtenbuch eingetragen werden. Die ARAL-Tankkarte, die Zulassungsbescheinigung, die Transponderkarte für die Hofeinfahrt Ritterstra?e und ein Unfallbericht befinden sich in der Fahrzeugmappe. Die Betriebsanleitung befindet sich im Handschuhfach. Der VW Crafter wird Ihnen vollgetankt übergeben und muss auch so zurückgegeben werden. Die Tankkarte darf nur verwendet werden, wenn der Zweck der Fahrt eindeutig der Inklusion dient. Andernfalls müssen Sie oder Ihre Einrichtung die Kosten für die Betankung des Fahrzeugs selbst tragen.

Voraussetzungen

Um den Kleinbus zu leihen, ben?tigen Sie:

  • eine gültige Betriebsfahrerlaubnis zum Führen eines Firmenfahrzeugs
  • Besch?ftigte unserer Universit?t erhalten diese auf Antrag durch ihren Vorgesetzten bei der Fahrerlaubnis
  • eine Einweisung in das Führen eines Kleinbusses (Termine werden von der Abteilung Fuhrpark angeboten), au?erdem
  • der Kleinbus muss von einer Person der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversit?t und Familie gebucht und übergeben werden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversit?t und Familie gerne zur Verfügung.

Euro-WC-Schlüssel für barrierefreie Toiletten

Mitglieder- und angeh?rige unserer Universit?t mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen erhalten kostenfrei einen Euro-WC-Schlüssel für barrierefreie Toiletten. Den Schlüssel k?nnen Sie für die gesamte Zeit des Studiums beziehungsweise Arbeitsverh?ltnisses ausleihen. Kontaktieren Sie uns, um einen Abholtermin für den Schlüssel zu vereinbaren. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren Berechtigungsnachweis und 10 Euro in bar für die Hinterlegung als Kaution mit.

Berechtigungsnachweis

Als Berechtigungsnachweis gilt der deutsche Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, B, H, BL, oder G und 70 Prozent aufw?rts.

Berechtigt sind zudem:

  • Menschen mit schwerer oder au?ergew?hnlicher Gehbehinderung
  • Rollstuhlfahrer:innen
  • Stomatr?ger:innen
  • Blinde Menschen
  • Menschen mit Multipler Sklerose
  • Menschen mit chronischer Blasen- oder Darmerkrankung, Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa

Wenn eine Behinderung nicht anders nachgewiesen werden kann, wird der ?rztliche Nachweis als ausreichend angesehen. Dies gilt vor allem für Personen aus L?ndern, die über kein vergleichbares Ausweissystem verfügen. Hier ist der europ?ische Parkausweis für schwerbehinderte Menschen als Nachweis ausreichend.

Barrierefreiheit: Zwei-Sinne-Prinzip

Sie k?nnen die untenstehenden Eingabefelder direkt auf der Homepage verwenden. Alternativ k?nnen Sie das Reservierungsformular runterladen und digital oder h?ndisch ausfüllen. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail oder per Post an die Stabsstelle Chancengleichheit, Diversit?t und Familie
 

RESERVIERUNGSFORMULAR
PDF 139 KB

Ausleihe eines Euro WC-Schlüssels zum pers?nlichen Gebrauch

Angaben zur Person
Angaben zur Ausleihe
Hiermit erkl?re ich mich mit der Erfassung meiner Daten zum Zweck der Reservierungsanfrage an der Universit?t Leipzig einverstanden. Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, insbesondere die Daten über meine Gesundheit für den Berechtigungsnachweis. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Im Fall des Widerrufs endet die Ausleihe und der Ausleihvertrag wird nach Rückzahlung der Kautiondatenschutzkonform vernichtet. Die Hinweise zum Datenschutz der Universit?t Leipzig habe ich gelesen und akzeptiere diese.

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