Schwangerschaft, Kinderbetreuung und Beruf sollen vereinbar sein. Wir unterstützen Sie mit Still- und Wickelr?umen, Kinderbetreuung in den Ferien sowie Informationen zu Elternzeit und Co.

Wir unterstützen Sie, damit sich Elternschaft und Kinderbetreuung oder Pflege für Angeh?rige gut vereinbaren lassen.

Individuelle Beratung

Zum Mutterschutz, der Vereinbarkeit von Beruf und Kind, Betreuungsm?glichkeiten und allen weiteren Fragen gibt es verschiedene Anlaufstellen.

Zentraler Gleichstellungsbeauftragter

Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte ber?t Sie individuell zu Vereinbarkeitsfragen, insbesondere zu M?glichkeiten der Kinderbetreuung und der Pflege von Angeh?rigen.

Gleichstellungsbeauftragte der Fakult?ten & zentralen Einrichtungen

Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakult?ten & zentralen Einrichtungen beraten Sie individuell zu Vereinbarkeitsfragen, insbesondere zu M?glichkeiten der Kinderbetreuung und der Pflege von Angeh?rigen.

Abschluss einer Promotion

Die Universit?t Leipzig vergibt Wiedereinstiegsstipendien an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nach einer famili?r bedingten Unterbrechung ihrer wissenschaftlichen T?tigkeit ihre Promotion abschlie?en wollen.

Habilitationsvorbereitung für Promovendinnen

Promovierte Wissenschaftlerinnen, die nach einer qualifizierten beruflichen T?tigkeit au?erhalb des Hochschulbereichs ihre wissenschaftliche T?tigkeit an der Universit?t Leipzig wieder aufnehmen m?chten, k?nnen sich um ein Wiedereinstiegsstipendium zur Vorbereitung auf die Habilitation bewerben.

Abschluss einer Habilitation

Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre wissenschaftliche Qualifikation an den Hochschulen des Freistaates Sachsen aus famili?ren Gründen in einem fortgeschrittenen Stadium unterbrochen haben, k?nnen sich um ein Stipendium zum Abschluss ihres Habilitationsvorhabens bewerben.

Viele Wissenschaftler:innen führen eine Doppelkarrierebeziehung. Um diese Akademiker:innen von einer T?tigkeit an unserer Universit?t zu überzeugen, unterstützen wir die Partner:innen bei der Jobsuche im Raum Leipzig. Die Beratung erfolgt im Dezernat Personal.

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Thomas Arndt

Sachgebietsleiter

Personalentwicklung und Gesundheitsmanagement
Verwaltungsgeb?ude
Goethestra?e 6, Raum 713
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 30086

Unsere Universit?t beteiligt sich au?erdem am Dual Career Netzwerk Mitteldeutschland, das 2010 initiiert wurde. Insbesondere Wissenschaftseinrichtungen aus dem Raum Leipzig, aber auch Wirtschaftsunternehmen kooperieren und tauschen sich über freie Positionen und eventuell passende Kandidat:innen aus.

Schwangerschaft, Kind und Beruf im ?berblick

Nutzen Sie unsere Tipps und Informationen zur Vereinbarkeit von Schwangerschaft, Kind und Beruf. Unsere Universit?t bietet unter anderem Still- und Wickelm?glichkeiten, die Mitnahme von Kindern in Lehrveranstaltungen und Bibliotheken.

Mutterschutzgesetz

Im Mutterschutzgesetz ist der Schutz von Müttern und auch werdender Mütter am Arbeitsplatz geregelt. Das Mutterschutzgesetz gilt für

  • alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverh?ltnis stehen, auch für
  • Frauen mit einem befristeten Arbeitsvertrag  (zum Beispiel Studentinnen), Teilzeitbesch?ftigte, Auszubildende und für
  • Frauen, die einer geringfügigen Besch?ftigung (Minijob) nachgehen.

Ziel des Mutterschutzes

Die Schwangerschaft, die Geburt eines Kindes und dessen erste Lebensmonate sind ein besonderer Abschnitt im Leben einer Familie. Rund um die Geburt brauchen Mutter und Kind besonderen Schutz: den Mutterschutz. Er schützt die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und wirkt Benachteiligungen, die sich aus der Umsetzung von mutterschutzrechtlichen Ma?nahmen ergeben k?nnen, entgegen.

Um der Diskriminierung werdender Mütter und der Gef?hrdung von Mutter sowie Kind vorzubeugen, greift der gesetzliche Mutterschutz. Für den Arbeitgeber gibt es deshalb Vorschriften zu Kündigungsschutz, Arbeitsplatzgestaltung, generelle bzw. individuelle Besch?ftigungsverbote und Arbeitszeiten zu beachten, wenn eine Angestellte schwanger ist.

Zeitraum des Mutterschutzes

Die Zeit des Mutterschutzes betr?gt sechs Wochen vor und ach Wochen nach der Geburt des Kindes (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen). Sie f?llt in die Zeit eines bestehenden Besch?ftigungsverh?ltnisses. Mit Ablauf der Befristung h?rt der Mutterschutz an unserer Universit?t auf. Für Mitarbeitende mit einem nach § 2 Absatz 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) befristeten Arbeitsvertrag verl?ngert sich der Vertrag um diese Zeiten (§§ 3 bis 6, § 10 Absatz 3, § 13 Absatz 1 Nr. 3, § 16). Voraussetzung für die Verl?ngerung ist allerdings, dass Mitarbeitende das Einverst?ndnis gegenüber der Universit?t erkl?ren. Diese Erkl?rung sollte m?glichst frühzeitig und schriftlich erfolgen.

Mutterschaftsgeld

W?hrend der Mutterschutzfristen, vor und nach der Entbindung, sind Frauen finanziell durch das Mutterschaftsgeld abgesichert. Der Arbeitgeber muss dieses bezuschussen. Dieser Zuschuss wird über die Umlage U2 von der Krankenkasse übernommen. Endet ein befristetes Arbeitsverh?ltnis in der Mutterschutzfrist, erh?lt die Arbeitsnehmerin den Zuschuss in H?he des Krankengeldes.

Pflichten der Arbeitgeberin

  • Meldepflicht
    Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft bei der zust?ndigen Aufsichtsbeh?rde unverzüglich angeben.
  • Kostenübernahme
    Die Schwangere ist nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber eine Schwangerschaftsbest?tigung abzugeben. Fordert er dies trotzdem, muss er die Kosten dafür selbst tragen. Ein Recht auf Einsicht in den Mutterpass hat er zudem nicht.
  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
    W?hrend der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung sind Frauen finanziell durch das Mutterschaftsgeld abgesichert. Der Arbeitgeber muss dieses bezuschussen. Allerdings wird dieser Zuschuss über die Umlage U2 von der Krankenkasse übernommen. Endet ein befristetes Arbeitsverh?ltnis in der Mutterschutzfrist, erh?lt die Arbeitsnehmerin den Zuschuss in H?he des Krankengeldes.

Mitteilung einer Schwangerschaft

Damit die Mutterschutzbestimmungen eingehalten werden k?nnen, sollten Sie die Universit?t Leipzig als Arbeitgeberin über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin informieren, sobald Ihnen diese bekannt sind. Wird eine ?rztliche Bescheinigung verlangt, so muss die Universit?t Leipzig die Kosten hierfür übernehmen.

Für die Mitteilung der Schwangerschaft k?nnen Sie eine formlose E-Mail an die zust?ndige Personalsachbearbeitung senden werden oder zu den Sprechzeiten pers?nlich abgeben. Sie erhalten eine Best?tigung der Meldung mit Hinweisen zu Mutterschutzfristen und arbeitsrechtlichen Aspekten. Im Anschluss wird das Büro für Umweltschutz und Arbeitssicherheit sich für eine Gef?hrdungsprüfung mit Ihnen in Verbindung setzen. Diese wird an die Landesdirektion Sachsen übermittelt.

Unsere Universit?t ist gesetzlich verpflichtet, der Landesdirektion Sachsen die Schwangerschaft anzuzeigen. An die zust?ndige Aufsichtsbeh?rde (Referat 51 - Sozialer Arbeitsschutz, Schutz besonderer Personengruppen) k?nnen sich sowohl die schwangeren Frauen als auch die Mitarbeitenden der Universit?t Leipzig mit allen Fragen wenden, die sich aus der Anwendung der Schutzvorschriften ergeben.

Wenn die Arbeitgeberseite rechtzeitig informiert wird, schlie?t sich die Elternzeit nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) unmittelbar an die Mutterschutzfrist an. Nach dem Ende der Schutzfrist k?nnen Mütter ihre Arbeit aber auch wieder aufnehmen und die Elternzeit erst zu einem sp?teren Zeitpunkt antreten. Die Elternzeit muss bei der Arbeitgeberseite sp?testens sieben Wochen vor ihrem Beginn angemeldet werden! Mehr Informationen finden Sie unter dem Punkt Elternzeit.

Elternzeit

Wenn die Arbeitgeberin rechtzeitig informiert wird, schlie?t sich die Elternzeit nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) unmittelbar an die Mutterschutzfrist an. Nach dem Ende der Schutzfrist k?nnen Mütter ihre Arbeit auch sofort wieder aufnehmen und die Elternzeit erst zu einem sp?teren Zeitpunkt antreten. Die Elternzeit muss bei der Arbeitgeberseite sp?testens sieben Wochen vor ihrem Beginn angemeldet werden. Mehr Informationen finden Sie unter Elternzeit.

Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen

Für Vorsorgeuntersuchungen, die nur w?hrend der Arbeitszeit m?glich sind, ist die werdende Mutter von der Arbeit freizustellen. Ein Verdienstausfall entsteht nicht. 

Stillpausen w?hrend der Arbeitszeit

Durch die Stillzeit darf kein Verdienstausfall eintreten. Die Stillzeit darf von der stillenden Mutter auch nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Die Zeit zum Stillen ist durch das Mutterschaftsgesetz gesichert:

  • mindestens zweimal t?glich eine halbe Stunde oder
  • einmal pro Tag eine Stunde oder
  • bei einer zusammenh?ngenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder - wenn in der N?he der Arbeitsst?tte keine Stillgelegenheit vorhanden ist - einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gew?hrt werden. Die Arbeitszeit gilt dann als zusammenh?ngend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.

Gleitzeitregelung

Um flexible Arbeitszeiten in den Verwaltungseinrichtungen und eine familienfreundliche Arbeitsorganisation zu erm?glichen, gilt für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden der Universit?t Leipzig die Gleitzeitdienstvereinbarung. Sie erm?glicht die Erbringung der Arbeitsleitung innerhalb einer Rahmenzeit von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Dies erm?glicht eine familienfreundliche Termingestaltung beispielsweise in der Gremien- und Netzwerkarbeit.

Mobiles Arbeiten

Mitarbeitende haben die M?glichkeit ihre Arbeitsleistung auch au?erhalb der Universit?t Leipzig flexibel an einem Ort ihrer Wahl zu erbringen. Insbesondere Kinderbetreuung, die Pflege von Angeh?rigen, Behinderungen oder chronische Erkrankungen, betriebliche Wiedereingliederung sollen damit besser mit universit?ren Aufgaben vereinbar sein. Voraussetzung sind u.a. geeignete Arbeitsaufgaben, ein mobiler Arbeitsplatz, eine Beantragung sowie Bewilligung durch die Dienststellenleitung. Alle Informationen, Ansprechpersonen und Antragsformulare finden Sie im Intranet.

Die Inanspruchnahme der Elternzeit bietet die M?glichkeit, sich dem Kind zu widmen, ohne den Kontakt zum Beruf zu verlieren. Anspruch haben alle Eltern, die in einem Arbeitsverh?ltnis stehen

  • für eigene Kinder oder Kinder der bzw. des Ehe- oder Lebenspartner:in,
  • für Pflegekinder,
  • wenn sie das Kind selbst betreuen und es im gleichen Haushalt lebt

Zeitraum der Elternzeit

Grunds?tzlich k?nnen Sie Elternzeit in jedem Arbeitsverh?ltnis nehmen (also auch befristet, Teilzeit, geringfügig Besch?ftigte, Azubis). Auch Stipendiat:innen k?nnen die Promotionsphase für Familienzeiten unterbrechen. Die Dauer h?ngt von der Art des Stipendiums ab und sollte bei der jeweiligen Institution erfragt werden. Elternzeit kann bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes genommen werden, dabei k?nnen maximal 24 Monate auch bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragen werden. Wie beim Elterngeld wird auch hier die Zeit der Mutterschutzfrist als Elternzeit angerechnet. Die Elternzeit kann ganz oder teilweise allein, gemeinsam oder abwechselnd genutzt werden. Jeder Elternteil kann Elternzeit beanspruchen, unabh?ngig von der:dem Partner:in und unabh?ngig vom Bezug von Elterngeld. Dabei kann die Elternzeit von jedem Elternteil in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.

Urlaubsanspruch in Elternzeit

Sofern keine Teilzeitbesch?ftigung ausgeübt wird, verkürzt sich der Jahresurlaub anteilig um ein Zw?lftel pro Monat Elternzeit.

Elternzeit in befristeten Arbeitsverh?ltnissen

Nimmt ein:e Mitarbeiter:in mit einem nach Paragraf 2 Absatz 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) befristeten Arbeitsvertrag Elternzeit in Anspruch, verl?ngert sich der Vertrag um diese Zeiten. Also in dem Umfang, in dem eine Erwerbst?tigkeit nicht erfolgt ist. Dasselbe gilt für Zeiten eines Besch?ftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz. Die Verl?ngerung tritt quasi automatisch ein. Das hei?t, es bedarf nicht des Abschlusses eines neuen Arbeitsvertrages, sondern der origin?re Vertrag wird verl?ngert. Voraussetzung für die Verl?ngerung ist allerdings, dass die:der Mitarbeiter:in das Einverst?ndnis gegenüber der Universit?t erkl?rt. Diese Erkl?rung sollte m?glichst frühzeitig und schriftlich erfolgen. Drittmittelbefristete Vertr?ge verl?ngern sich nicht grunds?tzlich durch die Elternzeit. Sie sollten deshalb im Vorfeld kl?ren, ob das Arbeitsverh?ltnis fortgeführt werden kann.

Elternzeit beantragen

Elternzeit muss sp?testens sieben Wochen vor Beginn der Universit?t Leipzig schriftlich gemeldet werden. Dazu reicht ein formloser Antrag an Ihre:n Personalsachbearbeiter:in, welcher von Ihrer:m Vorgesetze:n gegengezeichnet wurde. Im Antrag legen Sie sich verbindlich auf die Elternzeitnutzung innerhalb der ersten zwei Jahre fest. M?chten Sie anschlie?end auch im dritten Lebensjahr die Elternzeit nutzen, so teilen Sie das wiederum mindestens sieben Wochen vor Beginn mit. Wenn sich das dritte Jahr unmittelbar anschlie?t, so z?hlt es nicht als neuer Zeitabschnitt. Wenn Sie beabsichtigen, w?hrend der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, sollten Sie schon bei der Anmeldung der Elternzeit darauf hinweisen. Bitte richten Sie den Antrag an Ihre Personalsachbearbeitung im Dezernat Personal.

Universit?t Leipzig und Studentenwerk Leipzig

Still- und Wickelm?glichkeiten finden Sie an verschiedenen Standorten der Universit?t Leipzig und des Studentenwerks:

  • Campus Augustusplatz
    Wickelraum im H?rsaalgeb?ude im 1.OG neben dem Kinderladen. Der Raum ist w?hrend der ?ffnungszeiten des Kinderladen frei zug?nglich. In der Mensa gibt es Familienpl?tze und eine Kinderecke sowie Wickeltische in den Toiletten der Cafeteria Mensa am Park.

  • Cafeteria Philipp-Rosenthal-Stra?e
    In der Philipp-Rosenthal-Stra?e 33 befindet sich ein Wickelraum, der auf halber Treppe zwischen Erd- und Obergeschoss zu finden ist (Damentoilette, Raum 053).

  • Center for Social Services
    Wickeltisch im barrierefreien WC. Wickelutensilien sind vorhanden. Im Wartebereich der Sozialberatung gibt es eine Spielecke und eine Stillm?glichkeit hinter einem Sichtschutz.

  • Erziehungswissenschaftliche Fakult?t
    In der Marschnerstr. 31 befindet sich ein gut ausgestatteter Still- und Wickelraum im Haus III. Der Raum -126 ist mit dem Kinderwagen über den Fahrstuhl erreichbar.

  • Fakult?t für Lebenswissenschaften
    In der Brüderstra?e 34 gibt es einen Wickeltisch in der Damentoilette im ersten Obergeschoss sowie in den barrierefreien WCs
    in der Talstra?e 33 und Johannisallee 21-23.

  • Fakult?t für Mathematik und Informatik
    Die Fakult?t für Mathematik und Informatik gibt es in der 1.,3. und 5. Etage des Augusteums jeweils eine Wickelm?glichkeit auf der Frauen- und M?nnertoilette.

  • Fakult?t für Physik & Erdsystemwissenschaften
    Wickeltische in der Herren- und Damentoilette im Erdgeschoss.

  • Geisteswissenschaftliches Zentrum (GWZ)
    In der Beethovenstra?e befindet sich die Wickelm?glichkeit im Erdgeschoss im mittleren Haus (Haus 3) hinter den Fahrstühlen im barrierenfreien WC.

  • Medizinische Fakult?t
    In der Zentralbibliothek Medizin in der Liebigstra?e gibt es einen Elterm-Kind-Raum mit Stillsofa.

  • Mensa am Elsterbecken
    Im Erdgeschoss befindet sich ein Wickel- und Stillraum mit sch?nen gro?en Fenstern. Direkt um die Ecke befindet sich der Fahrstuhl, um in die Mensa ins Obergescho? zu kommen.

  • Mensa am Park
    Im H?rsaalgeb?ude gibt es in der 1. Etage einen Still- und Wickelraum neben dem Kinderladen. Sollte dieser verschlossen sein, kann der Schlüssel im Kinderladen abgeholt werden. In der nahen Mensa am Park gibt es eine Kinderspiel-Ecke und Familien-Pl?tze.

  • Mensa Liebigstra?e
    Auf der Damentoilette im Erdgeschoss befindet sich ein klappbarer Wickeltisch.

  • Mensa Peterssteinweg
    In der barrierefreien Toilette im Foyerbereich gibt es einen klappbaren Wickeltisch.

  • Sportwissenschaftliche Fakult?t
    Im Wassersportzentrum auf dem Campus Jahnallee, sowohl in der Herren- als auch Frauenumkleide.

  • Strohsackpassage
    In der Nikolaistra?e 6-10 befindet sich in den R?umlichkeiten der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversit?t und Familie in der 3. Etage ein Wickeltisch im barrierefreien WC.

  • Theologische Fakult?t
    Am Martin-Luther-Ring 3 befindet sich im Pausenraum neben dem H?rsaal im Erdgeschoss eine Wickelm?glichkeit.

  • Wirtschaftswissenschaftliche Fakult?t
    In der Grimmaischen Str. 12 befindet sich auf der Damentoilette in der 2. Etage, I 221, ein klappbarer Wickeltisch.

Stadt Leipzig

Der Akademische Senat der Universit?t hat die Empfehlung ausgesprochen, dass Eltern ihre Kinder in Vorlesungen mitnehmen dürfen. Dies muss so geregelt werden, dass die Kinder nicht gef?hrdet werden und die Qualit?t der Vorlesung nicht wesentlich beeintr?chtigt wird. Bitte sprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihren Dozenten ab.

Die UBL hei?t Eltern mit ihren Kindern willkommen und unterstützt insbesondere Studierende mit kleinen Kindern darin, den Studienalltag gut bew?ltigen zu k?nnen.

  • Unterstützung bei der Literaturzusammenstellung und -bereitstellung
  • Eltern-Kind-Arbeitsr?ume
  • Wickelm?glichkeiten

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite der UBL.

Kinderbetreuung

Von Angeboten zur st?ndigen Kinderbetreuung, bis hin zu flexiblen L?sungen bei Veranstaltungen oder in den Ferien.

In Kooperation mit dem Tr?ger ?Kindervereinigung Leipzig e.V.“ hat unsere Universit?t die Kindertagesst?tte UNiKAT mit inklusivem Anspruch eingerichtet. Sie bietet 35 Kindern unter drei Jahren sowie 116 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt Platz zur Betreuung. Sechs Pl?tze sind für Kinder mit besonderem F?rderbedarf vorgesehen. Bitte richten Sie Ihre Anfrage über das Elternportal der Stadt Leipzig direkt an die Einrichtung.

Die Graduiertenakademie Leipzig bietet ihren Mitgliedern in Kooperation mit der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversit?t und Familie Betreuungspl?tze in der Kindertagespflege für Kinder im Alter bis drei Jahren an. Es stehen insgesamt 15 Betreuungspl?tze bei drei Tagesmüttern zur Verfügung, welche die Kinder montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr betreuen k?nnen. Die Tagespflegestellen befinden sich in der Stra?e des 18. Oktober, in der Tarostra?e und in der Philipp-Rosenthal-Stra?e. Die Tagesmütter unterliegen den Bestimmungen des Jugendamts und werden durch Jugendamt und Tr?ger regelm??ig evaluiert. Die Betreuungskosten richten sich nach den Beitragss?tzen der Stadt Leipzig. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Webseite.

Für die Kinder von Wissenschaftler:innen, Besch?ftigten und Studierenden des Leipziger Universit?tsklinikums und der Medizinischen Fakult?t der Universit?t Leipzig bestehen Betreuungsm?glichkeiten in den zwei betriebsnahen Kindertagesst?tten UniKidsLeipzig und miniUNIversum. Darüber hinaus wird eine Tagespflege für Kinder bis drei Jahren angeboten. Drei Tageseltern betreuen dabei jeweils maximal fünf Kinder. Die Angebote basieren auf einer Kooperation mit dem Internationalen Bund (IB) Freier Tr?ger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

Für die Bereitstellung eines ?ffentlich gef?rderten Betreuungsplatzes ist immer die Stadt bzw. Kommune zust?ndig, in der das Kind den Erstwohnsitz hat. Private oder privatgewerbliche Einrichtungen k?nnen Kinder unabh?ngig von ihrem Wohnort aufnehmen. Das Elternportal der Stadt Leipzig bietet Informationen zu Betreuungsangeboten in Kitas, Horten und bei Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter, Tagesv?ter). Im Portal k?nnen Sie freie Pl?tze zum gewünschten Betreuungsbeginn in Kitas recherchieren und bei ?bereinstimmung eine Betreuungsanfrage an die Einrichtung senden.

Die Stadt Leipzig kann Eltern einen Betreuungplatz in einem Umkreis von 30 Minuten mit dem ?PNV vom Wohnort aus garantieren. Die Anfrage muss dafür mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Beginn über das Elternportal gestellt werden. Die Beratungsstelle Kindestagesst?tten der Stadt Leipzig unterstützt Eltern bei der Suche nach einem geeigneten Platz.

Universit?t Leipzig

Stabsstelle Chancengleichheit, Diversit?t und Familie
Unser Kinderferienprogramm FerienCampus bietet in den Sommer- und Winterferien eine regelm??ige Kinderbetreuung für Kinder von 6 bis 12 Jahren an. Um eine flexible stundenweise Betreuung w?hrend Seminaren, Tagungen oder anderen Veranstaltungen zu gew?hrleisten, k?nnen Sie unsere Spielkoffer und das mobile Kinderspielzimmer "makz" ausleihen.

Research Academy Leipzig
In Kooperation mit der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversit?t und Familie bietet die Research Academy Leipzig ihren Mitgliedern eine kostenlose flexible Kinderbetreuung für die Dauer der Veranstaltungen am jeweiligen Veranstaltungsort an. Bitte teilen Sie der Research Academy Ihren Betreuungswunsch unter Angabe des Alters Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder per E-Mail mit. Dies sollte entweder bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung oder sp?testens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung geschehen. Für die Kinderbetreuung arbeiten wir mit der Agentur Mittagskind zusammen. Die Betreuerinnen sind alle ausgebildete Erzieherinnen, haben einen Erste-Hilfe-Ausweis und ein polizeiliches Führungszeugnis.

Medizinische Fakult?t und Universit?tsklinikum

Für Kinder von Wissenschaftler:innen, Mitarbeiter:innen und Studierenden des Universit?tsklinikums Leipzig und der Medizinischen Fakult?t der Universit?t Leipzig wird eine Tagesbetreuung für Kinder bis zum Alter von drei Jahren angeboten. Drei Tagesmütter betreuen jeweils maximal fünf Kinder. Das Angebot basiert auf einer Kooperation mit dem Internationalen Bund (IB) Freier Tr?ger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. (IB). Darüber hinaus bietet das MEFALE-Programm in der ersten und fünften Woche der Sommerferien eine Kinderbetreuung für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren und in der ersten Woche der Winterferien ein Feriencamp auf dem Campus der Medizinischen Fakult?t an.
 

Babysitter-Dienste

Für eine individuelle Betreuung, vor allem in den Abendstunden, bleibt oft nur die M?glichkeit, einen Babysitter zu engagieren. Aufgrund positiver Rückmeldungen k?nnen wir z.B. Hummelbienchen und die Agentur Mittagskind empfehlen.

Familienleistungen

Tipps und Infos zum neuen Elterngeld und weiteren Familienleistungen im ?berblick.

Das Elterngeld gibt es in drei Varianten, die miteinander kombiniert werden k?nnen:

Basiselterngeld

Basiselterngeld kann für bis zu 12 Lebensmonate bezogen werden. Wenn beide Elterngeld beantragen sogar für bis zu 14 Monate. Diese zwei zus?tzlichen Monate werden ?Partnermonate“ genannt. Diese k?nnen Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind. Die insgesamt 14 Monate k?nnen nach eigenen Wünschen untereinander aufgeteilt und abgewechselt werden, am Stück bezogen oder unterbrochen und sp?ter fortgesetzt werden.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus bietet die M?glichkeit den Zeitraum des Bezuges zu verdoppeln (28 Monate), bei h?lftiger Zahlung. Hierbei darf es keine Unterbrechung mehr ab de 15. Lebensmonat geben.

Partnerschaftsbonus

Als Partnerschaftsbonus k?nnen beide Elternteile vier zus?tzliche Monate ElterngeldPlus bekommen. Das ist nur in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten m?glich. Voraussetzung ist, dass beide in dieser Zeit Teilzeit arbeiten, und zwar mindestens 25 und h?chstens 32 Stunden pro Woche. Für Alleinerziehende genügt es, wenn nur in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten 25 bis 30 Stunden pro Woche gearbeitet wird.
Sie k?nnen für jeden Lebensmonat neu entscheiden, welche Variante Sie bekommen m?chten. Wie lange Sie insgesamt Elterngeld bekommen, h?ngt davon ab, für welche Varianten Sie sich entscheiden. 

H?he des Elterngeldes

Die H?he des Elterngelds h?ngt von folgenden Faktoren ab:

  • Welche Variante wird genutzt?
  • Wie hoch war Ihr Einkommen vorher?
  • Wie viel Einkommen werden Sie haben, w?hrend Sie Elterngeld beziehen?
  • Bekommen Sie noch andere staatliche Leistungen?
  • Bekommen Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge?
  • Haben Sie bereits kleine Kinder?

Je nach Einkommen betr?gt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. H?here Betr?ge kann es geben, wenn Sie bereits Kinder haben oder wenn Sie Mehrlinge bekommen. Mit dem Online-Elterngeldrechner k?nnen Sie unverbindlich berechnen, wie viel Elterngeld Sie bekommen k?nnen.

Antrag

Der Antrag sollte gleich nach der Geburt des Kindes bzw. der Kinder gestellt, damit das Elterngeld rechtzeitig ausgezahlt werden kann (die Geburtsbescheinigung muss vorgelegt werden). Das Elterngeld wird maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Der Elterngeldantrag muss schriftlich erfolgen und an die zust?ndige Elterngeldstelle geschickt werden. Der Antrag kann entweder digital ausgefüllt werden oder aber in Papierform. Alternativ finden Sie Antragsformulare unter www.amt24.sachsen.de oder im Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig an der Information zur Abholung. Der Antrag ist zwar insoweit flexibel, als dass er nachtr?glich ge?ndert werden kann. Die ?nderung ist aber nur für die Monate m?glich, die noch nicht ausgezahlt wurden. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig.

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Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, k?nnen im zweiten oder im dritten Lebensjahr ihres Kindes auf Antrag ein Landeserziehungsgeld erhalten. Mit dem Landeserziehungsgeld werden jene Eltern unterstützt, die nach der Geburt Ihres Kindes l?nger zu Hause bleiben und Ihr Kind selbst betreuen und erziehen m?chten. Es steht den Eltern zus?tzlich zur Verfügung, wird gestaffelt nach Anzahl der Kinder gezahlt und darf bei einkommensabh?ngig gew?hrten Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden.

H?he des Landeserziehungsgeldes

Landeserziehungsgeld k?nnen Sie erst im Anschluss an den Bezug von Basiselterngeld erhalten. Ein Bezug parallel zum ElterngeldPlus hingegen ist m?glich. Im Regelfall wird das Landeserziehungsgeld nur gew?hrt, wenn für das Kind keine mit staatlichen Mitteln gef?rderte Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird. Die H?he betr?gt:

  • für Ihr 1. Kind: 150 Euro,
  • für Ihr 2. Kind: 200 Euro,
  • ab Ihrem 3. Kind: 300 Euro.

In voller H?he wird es bis zu folgenden Einkommensgrenzen (pauschaliertes Jahresnettoeinkommen) gezahlt:

  • bis 24.600 Euro bei Paaren,
  • bis 21.600 Euro bei Alleinerziehenden,
  • jeweils zuzüglich 3.140 Euro je weiteres Kind.

?bersteigt das Einkommen diese Grenzen, verringert sich das Landeserziehungsgeld schrittweise.

Antrag

Das Landeserziehungsgeld wird auf Antrag gew?hrt. Die Leistungen k?nnen rückwirkend nur für den Monat vor Antragstellung gezahlt werden. Der Antrag ist schriftlich zu stellen, frühestens jedoch drei Monate vor Beginn des gewünschten Leistungszeitraumes. Die Antr?ge gibt es unter www.amt24.sachsen.de.

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Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn

  • Ihr Kind unter 18 Jahren ist,
  • Ihr Kind zwischen 18 und 25 Jahren ist und sich in Ausbildung oder Studium befindet oder in einer ?bergangszeit von maximal vier Monaten,
  • Sie Ihr Kind regelm??ig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und
  • Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist. 

Alle Hinweise zum Kindergeld finden Sie im Merkblatt der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. 

H?he des Kindergeldes

Das Kindergeld betr?gt derzeit für alle Kinder jeweils 250 Euro monatlich.

Antrag

Um Kindergeld zu erhalten, müssen die Eltern dieses schriftlich beantragen. Kindergeld erh?lt immer nur eine Person, in der Regel ein Elternteil. Kindergeld kann rückwirkend beantragt werden. Die Frist hierzu betr?gt sechs Monate. Der Antrag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt.

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Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, k?nnen Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zus?tzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
  • Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie betr?gt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).

Den Kinderzuschlag k?nnen Sie erhalten, wenn Sie mit Ihrem Einkommen, dem Kindergeld, dem eventuell zustehendem Wohngeld und dem Kinderzuschlag den Bedarf der gesamten Familie decken k?nnen.

H?he des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag betr?gt seit 1. Januar 2023 pro Kind bis zu 250 Euro im Monat, abh?ngig von der Situation Ihrer Familie.

Antrag

Ob es sich für Sie lohnt, einen Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen, k?nnen Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen. Der KiZ-Lotse berechnet nicht die H?he des Kinderzuschlags, sondern prüft, ob für Sie ein Anspruch in Betracht kommt. Der Antrag kann online bei der Familienkasse gestellt werden.

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Angebote für Besch?ftigte mit Kind

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: makz - mobile Spielkoffer und mobiles Kinderzimmer, Foto: Christian Hüller
makz - mobile Spielkoffer und mobiles Kinderzimmer, Foto: Christian Hüller

Damit Sie Ihre Besch?ftigung an unserer Universit?t und Familienaufgaben besser vereinbaren k?nnen, bieten wir regelm??ig eine Kinderbetreuung in den Ferien an. Mit "makz", den mobilen Spielkoffern oder dem mobilen Kinderzimmer, erm?glichen wir zudem eine flexible Betreuungsm?glichkeit, egal ob in Seminaren, bei Tagungen oder spontanen Betreuungsausf?llen.

  • Der n?chste FerienCampus findet in der 2. und erstmalig auch in der 5. Woche der Sommerferien 2024 statt!

Unser FerienCampus bietet Kindern im Alter zwischen 6 und 12 Jahren ein vielf?ltiges Ferienprogramm.

Termine

Schulferien bedeuten nicht immer auch freie Tage für die Eltern. Die Betreuung findet regelm??ig in der ersten Winterferienwoche sowie in der zweiten Sommerferienwoche statt.

Teilnahmebetrag

Der Teilnahmebeitrag umfasst die Kosten für Betreuung, Verpflegung sowie Eintritte und ist wie folgt gestaffelt:

für Kinder von Studierenden:  90 Euro je Kind
für Kinder von Mitarbeitenden:100 Euro je Kind
für Kinder von G?sten oder Externen:nur auf Anfrage m?glich
ggf. zzgl. Ferienpass*:
 
10 Euro je Kind
 
Geschwisterrabatt:5 Euro je Kind

* Der Besitz eines Ferienpasses ist für die Teilnahme erforderlich. Besitzer:innen eines Leipzig-Passes erhalten den Ferienpass in den Bürger?mtern zum erm??igten Preis (Sommer: 5 Euro, Winter: 2,50 Euro).

ANMELDUNG ZUM FERIENCAMPUS

Wichtige Informationen

  • Zeitraum
    Die Betreuung findet regelm??ig in der ersten Winterferienwoche sowie in der zweiten Sommerferienwoche statt. Die Betreuung ist t?glich zwischen 8:00 und 16:00 m?glich.
  • Ort
    Treff- und Abholpunkt: Erziehungswissenschaftliche Fakult?t
  • Betreuung
    Die professionelle Betreuung w?hrend des Programms wird über eine externe Agentur sichergestellt, die p?dagogisch versierte und geschulte Betreuer:innen stellt.
  • Ablauf
    Nach best?tigter Anmeldung erhalten Sie sp?testens zwei Wochen vor Beginn des FerienCampus detaillierte Informationen zum geplanten Programm. Dieses besteht aus altersgerechten Angeboten an unserer Universit?t (beispielsweise in den Museen und Sammlungen oder als Angebote der Fakult?ten) sowie über das Ferienpass-Programm der Stadt Leipzig. Daher ist der Erwerb des Ferienpasses zwingend notwendig. Sofern dieser noch nicht über die Schule oder den Hort bestellt wurde, kann er bei der Anmeldung über die Stabsstelle CDF geordert werden.
  • Teilnahmebeitrag
    Der Teilnahmebeitrag umfasst die Kosten für die Betreuung, Mittagessen, Eintritte sowie Materialkosten.
  • Teilnahmebedingungen
    Mit der Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen des FerienCampus an.
  • Rücktritt
    Die Anmeldung zum ?FerienCampus“ ist verbindlich. Eine Erstattung von bereits entrichteten Teilnahmebeitr?gen ist bis zwei Wochen vor Beginn der Ferienprogrammwoche m?glich. Danach fallen bis Programmstart Ausfallgebühren in H?he von 50 % des Teilnahmebeitrags an, sofern der Platz nicht neu besetzt werden kann. Mit Beginn der Ferienwoche ist der volle Beitrag zu entrichten.

Für kurze und spontane Betreuungsphasen gibt es an verschiedenen Standorten der Universit?t Leipzig mobile Spielkoffer, die insbesondere bei Betreuungsausf?llen oder spontanen Terminen eine flexible Kinderbetreuung an unserer Universit?t erm?glichen. Die Rollkoffer enthalten verschiedene Spielsachen und Bücher für Kinder im Alter zwischen 6 Monaten und etwa 7 Jahren. Als Angeh?rige:r unserer Universit?t k?nnen Sie makz kostenfrei an verschiedenen Standorten ausleihen.

Standorte

Bitte fragen Sie die Ausleihe am jeweiligen Standort an:

Mobiles Kinderzimmer "makz"

Das mobile Kinderzimmer "makz" (Mobiles, ausleihbares Kinderzimmer) ist ein rollbarer Schrank, der mit einem Handgriff zu Maltisch und Spielzeugregal wird. Neben Stiften, Bastelmaterial, Büchern und Kinderspielen finden sich auch Wickelutensilien sowie eine Krabbeldecke und Matten für die Mittagsruhe darin. Als Mitglieder unserer Universit?t k?nnen Sie makz kostenfrei ausleihen.

Nutzungsbedingungen
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