Die Pflege und Betreuung von Angeh?rigen sollen mit einer Besch?ftigung an unserer Universit?t vereinbar sein. Nutzen Sie unseren Pflegewegweiser für einen ersten ?berblick über Unterstützungsleistungen und Vorsorgem?glichkeiten. Ob telefonische Beratung oder Vor-Ort-Pflegeberatung – unser kostenfreies Programm ELDERCARE bietet Unterstützung bei Pflege und Betreuung.

Wir unterstützen Sie, damit sich Elternschaft und Kinderbetreuung oder Pflege für Angeh?rige gut vereinbaren lassen.

Aktuelle Veranstaltungen

Im Sommersemester 2024 finden im Rahmen des Eldercare-Angebotes an der Universit?t Leipzig folgende Veranstaltungen statt:

  • Basiswissen Demenz in der Familie - 24. April 2024 um 13:00 Uhr
  • Gesundheits- und Pflegevollmachten - 14. Mai 2024 um 12:00 Uhr
  • Wenn ein Pflegefall eintritt - 5. Juni 2024 um 12:00 Uhr
  • Pflegende Angeh?rige: Selbstfürsorge & Stressmanagement - 25. Juni 2024 um 12:00 Uhr

Wenn Sie an einer oder mehreren Veranstaltungen vor Ort im Beratungsraum der Stabsstelle CDF (Strohsackpassage, Nikolaistra?e 10, 04109 Leipzig, Raum 3.49) teilnehmen m?chten, k?nnen sich mit dem folgenden Formular anmelden.

Kein Formular zur Anzeige

Für die Onlineteilnahme nutzen Sie bitte den jeweiligen Link in der Veranstaltungsankündigung.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Pflegezeit- und Familienpflegezeit im ?berblick

Um Pflege und Beruf zu vereinen, k?nnen pflegende Angeh?rige Pflege- oder Familienpflegezeit beantragen. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und Hinweise zur Beantragung der gesetzlichen Ansprüche aus dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz.

Gleitzeitregelung

Um flexible Arbeitszeiten in den Verwaltungseinrichtungen und eine familienfreundliche Arbeitsorganisation zu erm?glichen, gilt für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden der Universit?t Leipzig die Gleitzeitdienstvereinbarung. Sie erm?glicht die Erbringung der Arbeitsleitung innerhalb einer Rahmenzeit von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Dies erm?glicht eine familienfreundliche Termingestaltung beispielsweise in der Gremien- und Netzwerkarbeit.

Mobiles Arbeiten

Mitarbeitende haben die M?glichkeit ihre Arbeitsleistung auch au?erhalb der Universit?t Leipzig flexibel an einem Ort ihrer Wahl zu erbringen. Insbesondere Kinderbetreuung, die Pflege von Angeh?rigen, Behinderungen oder chronische Erkrankungen, betriebliche Wiedereingliederung sollen damit besser mit universit?ren Aufgaben vereinbar sein. Voraussetzung sind u.a. geeignete Arbeitsaufgaben, ein mobiler Arbeitsplatz, eine Beantragung sowie Bewilligung durch die Dienststellenleitung. Alle Informationen, Ansprechpersonen und Antragsformulare finden Sie im Intranet.

Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung gem?? Paragraf 2 des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) erm?glicht es Ihnen, sich für eine unerwartete, akute Pflegesituation für bis zu zehn Arbeitstage freistellen zu lassen.

Voraussetzungen:

  • unerwarteter Eintritt einer akuten Pflegesituation
  • pflegebedürftiger, naher Angeh?riger
  • Notwendigkeit einer Freistellung zur Organisation einer bedarfsgerechten Pflege oder Sicherstellung der pflegerischen Versorgung

Umfang der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung

vollst?ndige Freistellung bis zu 10 Arbeitstage

Ankündigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung

Es gilt keine Ankündigungsfrist. Sie müssen Ihren Dienstvorgesetzten und dem Personaldezernat eine unverzügliche schriftliche Mitteilung über

  • Arbeitsverhinderung
  • voraussichtliche Dauer der Arbeitsverhinderung
  • Namen des nahen Angeh?rigen
  • genauen Verhinderungsgrund

zukommen lassen.

Nachweise (Frist in der Regel 3 Wochen)

  • Angeh?rigenstatus (zum Beispiel durch Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde)
  • Pflegebedürftigkeit und Erforderlichkeit der Freistellung (durch ?rztliche Bescheinigung)

Besonderer Kündigungsschutz

Ab Mitteilung bis zum Ende der Arbeitsverhinderung gilt der besondere Kündigungsschutz.

Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld

  • sofern kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Anspruch auf Krankengeld oder Verletztengeld eines Kindes (Paragraf 45 des fünften Sozialgesetzbuchs / SGB V bzw. Paragraf 45 des viertes Sozialgesetzbuchs / SGB IV)
  • Anspruch muss gegenüber Pflegekasse oder privatem Versicherungsunternehmen des nahen Angeh?rigen gelten gemacht werden (unverzügliche Antragstellung, Personaldezernat erteilt Entgeltbescheinigung)
  • H?he: 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes bei Bezug einer Einmalzahlung in den letzten 12 Monaten, ansonsten 90 Prozent (Paragraf 45 Absatz 2 Satz 3 und 5 des fünften Sozialgesetzbuchs / SGB V)
  • Bewilligungsbescheinigung über Zeitraum des Bezugs und H?he unverzüglich dem Dezernat Finanzen und Personal vorgelegen

Die Pflegezeit gem?? Paragraf 3 Absatz 1 des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) erm?glicht Ihnen eine Freistellung zur Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angeh?rigen in h?uslicher Umgebung.

Umfang

unbezahlte vollst?ndige oder teilweise Freistellung (Stundenreduzierung ohne gesetzliche Vorgaben) bis zu sechs Monate je pflegebedürftigen Angeh?rigen

Nachweise (Frist in der Regel 3 Wochen)

  • Angeh?rigen-Status (zum Beispiel durch Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde)
  • Pflegebedürftigkeit und Stufe (durch Bescheinigung von Pflegekasse oder medizinischem Dienst der Krankenkasse, bei privat Pflegeversicherten entsprechender Nachweis)

Ankündigung und Frist

schriftlich über den Dienstvorgesetzten an Personaldezernat:

  • sp?testens 10 Arbeitstage vor gewünschtem Beginn
  • Ausnahme: sp?testens 8 Wochen vor gewünschtem Beginn, wenn vorher Freistellung nach Familienpflegezeitgesetz

Die Familienpflegezeit gem?? Paragraf 2 Absatz 2 des Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG) erm?glicht Ihnen eine Freistellung zur Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angeh?rigen in h?uslicher Umgebung.

Umfang

  • unbezahlte teilweise Freistellung, aber Mindestarbeitszeit von durchschnittlich 15 Stunden je Woche
  • bis zu 24 Monate je pflegebedürftigen Angeh?rigen

Nachweise

  • Angeh?rigenstatus (zum Beispiel durch Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde)
  • Pflegebedürftigkeit und Grad (durch Bescheinigung von Pflegekasse oder medizinischem Dienst der Krankenkasse, bei privat Pflegeversicherten entsprechender Nachweis)

Ankündigung und Frist

schriftlich über den Dienstvorgesetzten an Personaldezernat:

  • sp?testens 8 Wochen vor gewünschtem Beginn
  • Ausnahme: sp?testens 3 Monate vor gewünschtem Beginn bei vorheriger Freistellung nach Paragraf 3 Absatz 1 oder 5 Pflegezeitgesetz

Ankündigung der (teilweisen) Freistellungen

  • alle (teilweise) Freistellungen nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz müssen schriftlich angekündigt werden (Ausnahme: kurzzeitige Arbeitsverhinderung)
  • an das Personaldezernat (über den Dienstvorgesetzten)
  • Ankündigungsformular im Intranet auf der Homepage des Personaldezernats

Verl?ngerung der (teilweisen) Freistellung 

  • nur innerhalb der jeweils zul?ssigen H?chstdauer
  • nur mit Zustimmung des Personaldezernates
  • billiges Ermessen der Arbeitgeberin (ausnahmsweise: Anspruch auf Verl?ngerung, wenn vorgesehener Wechsel in der Person des Pflegenden aus wichtigem Grund nicht erfolgen kann)

Hinweis: ausgenommen kurzfristige Arbeitsverhinderung

Vorzeitige Beendigung der (teilweisen) Freistellung

Hinweis: ausgenommen kurzfristige Arbeitsverhinderung

  • wenn Pflegebedürftigkeit, Betreuung oder Begleitung wegf?llt oder h?usliche Pflege unm?glich oder unzumutbar ist
  • endet vier Wochen nach Eintritt der ver?nderten Umst?nde
  • unverzügliche Unterrichtung des Personaldezernates über die ver?nderten Umst?nde
  • in allen sonstigen F?llen vorzeitige Beendigung nur mit Zustimmung des Personaldezernats

Paragraf 3 Absatz 6 des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) erm?glicht Ihnen die Begleitung eines nahen Angeh?rigen (Leisten von Beistand) in der letzten Lebensphase

Umfang

  • unbezahlte vollst?ndige oder teilweise Freistellung (keine Mindestarbeitszeit)
  • bis zu 3 Monate
  • je nahen Angeh?rigen

Nachweise (Frist in der Regel 3 Wochen)

  • Angeh?rigen-Status (zum Beispiel durch Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde)
  • übrige Anspruchsvoraussetzungen (durch ?rztliches Zeugnis)

Ankündigung und Frist

schriftlich über den Dienstvorgesetzten an Personaldezernat sp?testens 10 Arbeitstage vor gewünschtem Beginn

ELDERCARE: kostenfreie Beratung zu Pflege von Angeh?rigen

Unterstützung bei der Pflege von Familienangeh?rigen erhalten: In Alten- und Pflegeheimen gew?hrleisten professionelle Pflegekr?fte eine Betreuung rund um die Uhr. In der ambulanten Pflege hingegen braucht es eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den pflegenden Angeh?rigen.

Unserer Pflegeexpertinnen unterstützen und entlastet Sie als pflegende Angeh?rige. Das umfangreiche Angebot umfasst verschiedene Elemente:

?bermitteln Sie über die Stabsstelle CDF Ihren Rückrufwunsch an unsere Pflegeberaterinnen.

In den individuellen und vertraulichen Servicesprechstunden k?nnen Sie mit unseren Pflegeberaterinnen Ihre pers?nlichen Fragen kl?ren. Aktuell finden die Sprechstunden ausschlie?lich online oder telefonisch statt. Bitte melden Sie Ihr Interesse der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversit?t und Familie.

Die geschulten Pflegefachkr?fte k?nnen bei Bedarf auch eine kostenlose Pflegeschulung im Haushalt des Pflegebedürftigen oder des Angeh?rigen durchführen. Das kann notwendig werden, wenn ein Angeh?riger unvorbereitet zu Hause gepflegt und betreut werden muss oder dies absehbar ist. Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, eine sichere Pflege und Betreuung für ihren Angeh?rigen zu gew?hrleisten. Damit k?nnen bereits im Vorfeld stark belastende Ereignisse und Krisen zwischen dem Pflegenden und dem Pflegebedürftigen vermieden werden. Bei Bedarf k?nnen weitere Beratungen vereinbart werden. Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie in den Pflegesprechstunden.

In Zusammenarbeit mit den Pflegekassen werden kostenlose Kurse angeboten, in denen die wichtigsten Grundlagen der h?uslichen Pflege und Betreuung erlernt werden k?nnen. Die Pflegekurse richtet sich an bereits pflegende Angeh?rige sowie Angeh?rige, die aktuell keinen Angeh?rigen pflegen, aber vor dieser Entscheidung stehen.

Da nicht jeder die Gelegenheit oder Zeit hat, an Pflegekursen und Informationsveranstaltungen vor Ort teilzunehmen, gibt es verschiedene Anbieter von Online-Kursen. Das 亚洲通_亚洲通官网¥娱乐网址 k?nnen Sie kostenfrei von überall und zur passenden Zeit wahrnehmen. Bitte spechen Sie uns bei Interesse an.

Pflegewegweiser

Der digitale Pflegewegweiser der Koordinierungsstelle Chancengleichheit bietet Ihnen Auskunft über rechtliche Definitionen, Ansprüche Pflegebedürftiger, Unterstützungsleistungen für pflegende Angeh?rige und Vorsorgem?glichkeiten sowie hilfreiche Links. Ein Pflegeglossar erkl?rt wichtige Begriffe.

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