Der Gesamtpersonalrat (GPR) ist eine spezielle Interessenvertretung innerhalb der Universit?t Leipzig, welche für Angelegenheiten zust?ndig ist, die alle Besch?ftigten der Universit?t betreffen. Er wird neben den beiden ?rtlichen Personalr?ten gew?hlt, die r?umlich oder organisatorisch voneinander getrennt sind. Der GPR ist politisch neutral.
Der Gesamtpersonalrat (GPR) ist für die Bereiche zust?ndig, die sowohl den Hochschulbereich als auch die Medizinische Fakult?t der Universit?t Leipzig betreffen. Beispielsweise ist der GPR zust?ndig für:
- die Wertsch?tzung im ?ffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen,
- das betriebliche Gesundheitsmanagement,
- die Dienstvereinbarung zur Fortbildung,
- die Dienstvereinbarung zur Telekommunikation (Schutz der Besch?ftigten),
- den Hochschulentwicklungsplan,
- das Personalentwicklungskonzept,
- die Hausordnung,
- die Hygieneschutzkonzepte (Informationen zum Tragen von Masken und zur Abfrage von Impf-/3G-Status)
- sowie weitere Themen.
Der Gesamtpersonalrat ist wie die anderen Personalr?te verpflichtet, auf die Einhaltung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen sowie die Dienstvereinbarungen zu achten. In der Regel ist der GPR nicht für einzelne Personalangelegenheiten zust?ndig.