Hier finden Sie Informationen zu Tarifvertr?gen, speziell zum den Tarifvertr?gen, die für den Bereich ?ffentlicher Dienst L?nder gültig sind, sowie die allgemeinen Entgelttabellen und Zulagen.

TV-L allgemein

Auszubildende

  • Tarifvertrag für Auszubildende der L?nder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG), Stand 29.11.2021, inkl. Ausbildungsentgelte 01.10.2021 bis 30.11.2022 und 01.12.2022 bis 31.10.2024

Allgemeine Entgelttabellen

Zulagen

  • Bereitschaftsdienstzulagen für Besch?ftigte, deren Eingruppierung
    sich nach der Anlage 1 a zum BAT/BAT-O richtet (Anlage E zum TV-L) - gültig vom 01.01.2021 bis 30.11.2022
  • Bereitschaftsdienstzulagen für Besch?ftigte, deren Eingruppierung
    sich nach der Anlage 1 a zum BAT/BAT-O richtet (Anlage E zum TV-L) - gültig vom 01.12.2022 bis 31.10.2024
  • Bereitschaftsdienstzulagen für Besch?ftigte, deren Eingruppierung
    sich nach der Anlage 1 a zum BAT/BAT-O richtet (Anlage E zum TV-L) - gültig vom 01.11.2024 bis 31.01.2025
  • Bereitschaftsdienstzulagen für Besch?ftigte, deren Eingruppierung
    sich nach der Anlage 1 a zum BAT/BAT-O richtet (Anlage E zum TV-L) - gültig ab 01.02.2025
  • Zulagen gem?? Teil II und III der EntgO (Anlage F zum TV-L) (Entgeltgruppenzulagen / Funktionszulagen / Vorarbeiterzulagen) - gültig vom 01.01.2021 bis 30.11.2022
  • Zulagen gem?? Teil II und III der EntgO (Anlage F zum TV-L) (Entgeltgruppenzulagen / Funktionszulagen / Vorarbeiterzulagen) - gültig vom 01.12.2022 bis 31.12.2023
  • Zulagen gem?? Teil II und III der EntgO (Anlage F zum TV-L) (Entgeltgruppenzulagen / Funktionszulagen / Vorarbeiterzulagen) - gültig vom 01.01.2024 bis 30.10.2024
  • Zulagen gem?? Teil II und III der EntgO (Anlage F zum TV-L) (Entgeltgruppenzulagen / Funktionszulagen / Vorarbeiterzulagen) - gültig vom 01.11.2024 bis 31.01.2025
  • Zulagen gem?? Teil II und III der EntgO (Anlage F zum TV-L) (Entgeltgruppenzulagen / Funktionszulagen / Vorarbeiterzulagen) - gültig ab 01.02.2025

Auszubildende

Sonderregelungen für Hilfskr?fte

Wissenschaftliche, studentische und künstlerische Hilfskr?fte fallen nicht unter den TV-L.

Informationen zu den für Hilfskr?fte geltenden Regelungen finden Sie auf den Intranet-Seiten des Dezernates 3, Personal

sowie in unserer Themen-Rubrik "Hinweise für Hilfskr?fte".

Weiterführende Informationen

Informationsseiten für den ?ffentlichen Dienst
Tarifvertr?ge, Entgelttabellen und -rechner, Besoldung u. v. m.

Tarifgemeinschaft deutscher L?nder (TdL)
Arbeitgebervereinigung der Bundesl?nder

Tarifrecht
Für Sachsen gültige Informationen vom Personalrat der TU Chemnitz

Durchführungshinweise des SMF
vom Hauptpersonalrat beim SMWK

Das k?nnte Sie auch interessieren

Themen / Gut zu wissen

mehr erfahren

Dienstvereinbarungen

mehr erfahren

Sonderregelungen für Hilfskr?fte

mehr erfahren

Informationsseiten für den ?ffentlichen Dienst

mehr erfahren

Durchführungshinweise des SMF

mehr erfahren

Tarifrecht

mehr erfahren