Abh?ngig vom gew?hlten Studiengang sind unterschiedliche Unterlagen für Ihre Bewerbung notwendig. Wir informieren Sie, welche Unterlagen wir von Ihnen ben?tigen und welche Sonderf?lle zu beachten sind.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Die Bewerbungen für ein Studium erfolgen an unserer Universit?t online über die Bewerbungsportale.
Im Verlauf dieser Seite erkl?ren wir Ihnen, welche Unterlagen Sie bei einer Bewerbung über das AlmaWeb-Portal an der Universit?t Leipzig einreichen müssen.
Informationen zu den einzureichenden Unterlagen bei UniAssist und Hochschulstart.de entnehmen Sie bitte direkt deren Webseiten.

Wenn Sie sich für das 1. Fachsemester eines ?rtlich zulassungsbeschr?nkten Studiengangs bewerben, müssen Sie keine Unterlagen per Post im Studierendensekretariat einreichen.

Sollten Sie Sonderantr?ge stellen wollen, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt ?Anerkennung von Sonderantr?gen” an. Im n?chsten Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, die Nachweise für Ihre gestellten Antr?ge hochzuladen.

Als Sonderantr?ge und zugeh?rige Nachweise gelten:

  • Anerkennung eines geleisteten Dienstes: Dienstzeitbescheinigung
  • Anerkennung einer bevorzugten Zulassung: Zulassungsbescheid und Dienstzeitbescheinigung; bei DoSV-Studieng?ngen alternativ Rückstellungsbescheid und Dienstzeitbescheinigung
  • Anerkennung eines Nachteilsausgleichs: beispielsweise schulpsychologisches Gutachten
  • Anerkennung eines Zweitstudiums: Zeugnis des ersten, akademischen Abschlusses und Studienwunschbegründung
  • Anerkennung einer beruflichen Qualifikation: Zeugnis der beruflichen Qualifikation oder Zugangsprüfungszeugnis
  • Anerkennung eines H?rtefalls: beispielsweise ?rztliches Gutachten

Für das Lehramt k?nnen zus?tzlich folgende Sonderantr?ge geltend gemacht werden:

  • Anerkennung eines FSJ P?dagogik: Dienstzeitbescheinigung oder ?quivalenzbescheinigung mit aussagekr?ftiger T?tigkeitsbeschreibung und Stundennachweis
  • Anerkennung vertiefter Sorbischkenntnisse: Abiturzeugnis

Sollten Sie im Auswahlverfahren eine Zulassung erhalten, werden die für eine Immatrikulation notwendigen Unterlagen in einem separaten Schritt von Ihnen abgefordert.

Weitere Informationen zur Bewerbung für ?rtlich zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge finden Sie auf unserer Seite Zulassungsbeschr?nkungen.

Wenn Sie sich für ?rtlich zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge h?herer Fachsemester bewerben, müssen Sie keine Unterlagen per Post im Studierendensekretariat einreichen. Bitte laden Sie die geforderten Dokumente im Abschnitt ?Upload der Unterlagen” w?hrend Ihrer Online-Bewerbung im AlmaWeb-Portal hoch.

Hochzuladende Unterlagen

Sonderantrag: H?rtefall

Sollten Sie einen H?rtefallantrag stellen wollen, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt ?Anerkennung von Sonderantr?gen” an. Im darauffolgenden Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, die Nachweise für Ihren gestellten H?rtefallantrag hochzuladen.

Sollten Sie im Auswahlverfahren eine Zulassung erhalten, werden die für eine Immatrikulation notwendigen Unterlagen in einem separaten Schritt von Ihnen abgefordert.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Bewerbung für ein h?heres Fachsemester.

Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang im 1. oder h?heren Fachsemester bewerben, müssen Sie im Anschluss an die Online-Bewerbung den ?Antrag auf Einschreibung” und die darauf genannten Unterlagen per Post im Studierendensekretariat einreichen.

Erzeugen des Antrags

  • Schicken Sie die Bewerbung am Ende online ab und erstellen Sie den ?Antrag auf Einschreibung”. Folgen Sie dazu den Anweisungen im AlmaWeb-Portal.
  • Alternativ k?nnen Sie den ?Antrag auf Einschreibung” auch erzeugen, indem Sie in Ihrer Bewerbungsübersicht in der Spalte ?Aktionen” auf den Link ?Drucken” klicken. Anschlie?end wird der Antrag als PDF-Dokument ge?ffnet und in Ihrem AlmaWeb-Account unter ?Benutzerkonto” → ?Dokumente” abgespeichert.
  • Drucken Sie den Antrag aus.

Einzureichende Unterlagen

  • Antrag auf Einschreibung mit Unterschrift
  • Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
  • gegebenenfalls Immatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
  • gegebenenfalls Abschlusszeugnis einer Fachhochschule oder Hochschule (Kopie)
  • gegebenenfalls Einstufungsformular
  • gegebenenfalls Nachweis der bestandenen Eignungsfeststellungsprüfung
  • gegebenenfalls Nachweis des Instituts oder der Fakult?t, dass Sie die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für Ihren gew?hlten Masterstudiengang erfüllen
  • gegebenenfalls Best?tigung über das Ablegen der Prüfungsleistungen des Bachelors zur Aufnahme eines Masterstudiums
  • gegebenenfalls phoniatrisches Gutachten
  • gegebenenfalls Nachweis über ein erbrachtes Praktikum
  • gegebenenfalls Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule

Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verwenden Sie keine Heft- und Büroklammern, Bewerbungsmappen oder Klarsichthüllen. 

Erkl?rungen zu den Bewerbungsunterlagen

Welche Unterlagen müssen unter welchen Umst?nden eingereicht werden? Diese Fragen stellen sich viele Studieninteressierte. Wir haben einige wichtige Antworten zusammengestellt.

Wenn Sie bereits über ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium verfügen, reichen Sie bitte eine Kopie des Abschlusszeugnisses ein oder, bis sp?testens zur endgültigen Immatrikulation, nach. 

Falls das Abschlusszeugnis bis Studienbeginn nicht vorgelegt werden kann, reichen Sie bitte eine Best?tigung Ihrer Einrichtung ein, dass Sie alle Prüfungsleistungen Ihres Erststudiums erbracht haben.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Zweitstudium.

Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang im 1. oder h?heren Fachsemester bewerben, müssen Sie im Anschluss an die Online-Bewerbung den ?Antrag auf Einschreibung” erstellen und ausdrucken:

  • Schicken Sie die Bewerbung am Ende online ab und erzeugen Sie den ?Antrag auf Einschreibung”. Folgen Sie dazu den Anweisungen im AlmaWeb-Portal.
  • Alternativ k?nnen Sie den ?Antrag auf Einschreibung” auch erstellen, indem Sie in Ihrer Bewerbungsübersicht in der Spalte ?Aktionen” auf den Link ?Drucken” klicken. Anschlie?end wird der Antrag als PDF-Dokument ge?ffnet und in Ihrem AlmaWeb-Account unter ?Benutzerkonto” → ?Dokumente” abgespeichert.
  • Drucken Sie den Antrag aus und reichen Sie diesen unterschrieben und mit allen notwendigen Unterlagen fristgerecht im Studierendensekretariat ein.

Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Zulassung für den beantragten Studiengang erhalten haben, diese aufgrund eines Dienstes aber nicht annehmen konnten, k?nnen Sie die Zulassung sp?testens zum zweiten Bewerbungssemester nach Ihrem Dienstende geltend machen (bevorzugte Zulassung). Bitte geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt ?Anerkennung von Sonderantr?gen” an. Im darauffolgenden Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, die Nachweise für Ihren gestellten Antrag hochzuladen.

Sofern Sie eine Zulassung für einen am DoSV teilnehmenden Studiengang erhalten haben und diese aufgrund eines Dienstes nicht antreten k?nnen, empfehlen wir Ihnen über das DoSV-Portal eine Rückstellung zu beantragen. Dadurch kann der eigentlich für Sie ?reservierte“ Studienplatz noch w?hrend des laufenden Vergabeverfahrens an einen anderen Bewerber oder eine andere Bewerberin vergeben werden.

Nach der Beantragung der Rückstellung erhalten Sie über das DoSV-Portal einen Rückstellungsbescheid. Bitte laden Sie sich diesen herunter und sichern Sie ihn lokal. Sofern Sie im n?chsten Bewerbungsverfahren Ihre bevorzugte Zulassung geltend machen m?chten, k?nnen Sie den Rückstellungsbescheid als Nachweis nutzen.

Wenn Sie sich in das erste Fachsemester eines Masterstudiengangs einschreiben m?chten, Ihr Bachelorzeugnis aber noch nicht vorliegt, ist eine Best?tigung über das Ablegen der Prüfungsleistungen erforderlich.

In diesem Fall muss Ihr Prüfungsamt auf dem entsprechenden Formular best?tigen, dass Sie alle Prüfungsleistungen des Bachelors erbracht haben und nur noch die Benotung oder Zeugniserstellung aussteht. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihr Prüfungsamt keine in der Zukunft liegenden Prüfungen best?tigen darf. Vielmehr kann das frühestm?gliche Ausstellungsdatum das Datum Ihrer letzten zu erbringenden Prüfungsleistung sein. Sollten Sie Ihr Bachelorzeugnis bereits erhalten haben, müssen Sie die Best?tigung über das Ablegen der Prüfungsleistungen nicht vorlegen.

Wenn Sie sich für ein h?heres Fachsemester bewerben m?chten, ben?tigen Sie ein Einstufungsformular. Damit k?nnen Sie sich Ihre bereits erbrachten Studienzeiten und Studienleistungen für Ihr neues Studium anrechnen lassen.

Bitte wenden Sie sich mit dem Formular an den für Ihren neuen Studiengang zust?ndigen Prüfungsausschuss und lassen Sie es dort ausfüllen.

Bitte beachten Sie auch die Informationen auf unserer Seite Bewerbung für h?here Fachsemester.

Wenn Sie sich für ein Lehramtsstudium bewerben, kann eine besondere Anerkennung des Freiwilligen Sozialen Jahrs ?P?dagogik” (FSJ P?dagogik), eines gleichgestellten Dienstes oder Praktikums erfolgen, indem es zu einer Aufwertung der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel die Abiturnote) um einen Wert von 0,5 kommt.
Gleichgestellt sind ein Dienst oder ein Vollzeitpraktikum dann, wenn sie

  • in einer p?dagogischen Einrichtung für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene erfolgten,
  • mindestens sechs Monate dauerten,
  • einen Stundenumfang von mindestens 700 Stunden bildungsp?dagogischen T?tigkeiten aufweisen.

Bildungsp?dagogische T?tigkeiten umfassen beispielsweise:

  • die Hospitation w?hrend des Unterrichts
  • schulische oder tr?gergestützte Hausaufgabenbetreuung
  • schulischer oder tr?gergestützter Nachhilfeunterricht
  • Vor- und Nachbereitung des Unterrichts oder von Unterrichtsmaterialien
  • die Durchführung von Workshops und Kursen mit Schulklassen
  • die p?dagogische Betreuung von Kindergartenkindern

Sofern Sie ein FSJ P?dagogik, einen gleichwertigen Dienst oder ein entsprechendes Praktikum geltend machen m?chten, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt ?Anerkennung von Sonderantr?gen” an. Im n?chsten Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, die Nachweise für Ihren gestellten Antrag hochzuladen.

Sollten Sie Fragen zum FSJ P?dagogik oder zur Anerkennung von Nachweisen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Studierendensekretariat.

Die Dienstzeitbescheinigung für Ihr FSJ P?dagogik erhalten Sie nach Abschluss Ihres Dienstes, frühestens jedoch sechs Monate nach Dienstbeginn. Ein vor Dienstantritt ausgestelltes Schreiben (schriftliche Vereinbarung, Vertrag oder ?hnliches) kann nicht anerkannt werden!

Folgende Dienste k?nnen im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden:

  • freiwilliger Wehrdienst oder Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren
  • Zivildienst und Dienste im Ausland gem?? Paragraf 14b des Zivildienstgesetzes (ZDG)
  • freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ?kologisches Jahr, Europ?ischer Freiwilligendienst, Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst oder die F?rderprogramme ?Weltw?rts” und ?Kulturweit” von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer
  • Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) Sachsen von mindestens sechsmonatiger Dauer und einer w?chentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden
  • mindestens zweij?hriger Dienst als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer
  • Betreuung oder Pflege eines leiblichen oder adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angeh?rigen bis zur Dauer von drei Jahren

Bitte laden Sie als Nachweis des geleisteten Dienstes eine Dienstzeitbescheinigung hoch. Diese erhalten Sie nach Abschluss Ihres Dienstes, frühestens jedoch sechs Monate nach Dienstbeginn. Ein vor Dienstantritt ausgestelltes Schreiben (schriftliche Vereinbarung, Vertrag oder ?hnliches) kann nicht anerkannt werden.

Sollte Ihr Dienst zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein, k?nnen Sie den Nachweis mit einer vorl?ufigen Dienstzeitbescheinigung erbringen.

Eine au?ergew?hnliche H?rte (H?rtefall) ist gegeben, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder famili?re Gründe existieren, die eine sofortige Studienaufnahme oder einen Studienortwechsel rechtfertigen. Da dies gravierende Auswirkungen auf die Vergabe der zur Verfügung stehenden Studienpl?tze hat, wird bei der Prüfung eines H?rtefallantrags ein besonders strenger Ma?stab angelegt.

Es muss eine besonders schwerwiegende pers?nliche Ausnahmesituation nachgewiesen werden, die sich nur auf gegenw?rtige oder künftige Umst?nde beziehen kann. Eine solche Ausnahmesituation w?re beispielsweise eine Erkrankung mit der Tendenz zur Verschlechterung, die es Ihnen bei einem verz?gerten Studienbeginn (oder Studienortwechsel) nicht erm?glichen würde, das Studium erfolgreich abzuschlie?en.

Sollten Sie einen H?rtefallantrag stellen wollen, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt ?Anerkennung von Sonderantr?gen” an. Im n?chsten Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, aussagekr?ftige Nachweise für Ihren gestellten Antrag sowie eine Begründung für Ihren H?rtefall hochzuladen. Ihr H?rtefall muss durch die beigefügten Belege so deutlich dargestellt sein, dass eine au?enstehende Person den vorliegenden Sachverhalt anhand der Unterlagen nachvollziehen kann. Die geltend gemachten Umst?nde müssen in Ihrer Person liegen und nicht von Ihnen zu vertreten sein! Prüfen Sie bei einer geplanten Antragstellung bitte selbstkritisch Ihre Erfolgsaussichten.

Einem H?rtefall kann nur stattgegeben werden, wenn bestimmte H?rtefallrichtlinien gegeben sind. Einen ?berblick hierüber erhalten Sie auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung.

Ein H?rtefall liegt unter anderem in folgenden F?llen nicht vor:

  • Die Studieninteressentin oder der Studieninteressent ist verheiratet.
  • Die Studieninteressentin oder der Studieninteressent hat ein Kind oder mehrere Kinder.
  • Die Studieninteressentin oder der Studieninteressent hat einen Teilstudienplatz.
  • Die Studieninteressentin oder der Studieninteressent m?chte in Leipzig promovieren.
  • Die Studieninteressentin oder der Studieninteressent hat kranke oder schwerbehinderte Eltern(teile).

Wenn Sie momentan an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder dies in der Vergangenheit waren, legen Sie Ihren Unterlagen bitte eine Immatrikulations- beziehungsweise Studienbescheinigung bei. Aus dieser müssen der Studiengang, die Studienf?cher und die Fachsemester erkenntlich sein.

Immatrikulationsbescheinigungen ausl?ndischer Hochschulen reichen Sie bitte in deutscher oder englischer Sprache ein.

Bei gesetzlicher Krankenversicherung:
Im ?Antrag auf Einschreibung” beziehungsweise im ?Zulassungsbescheid” werden Sie aufgefordert, Ihre Krankenkassendaten anzugeben. Bitte gehen Sie dabei folgenderma?en vor:

  • Loggen Sie sich in Ihren AlmaWeb-Account ein.
  • Klicken Sie dort auf ?Benutzerkonto“ und anschlie?end in der linken Spalte auf ?Krankenkassendaten“.
  • W?hlen Sie Ihre Krankenkasse im hinterlegten Drop-Down-Menü aus und tragen Sie Ihre Versichertennummer ein. Diese finden Sie unter anderem auf Ihrer Chip-Karte.
  • Speichern Sie Ihre Daten.

Bei privater Krankenversicherung:
Sie müssen keine Krankenkassendaten im AlmaWeb-Portal hinterlegen.
Sie erhalten im weiteren Bewerbungsverlauf mit dem ?Antrag auf Einschreibung“ beziehungsweise dem ?Zulassungsbescheid“ n?here Informationen, welche weiteren Schritte noch notwendig sind.

Unter bestimmten Bedingungen k?nnen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Da dies gravierende Auswirkungen auf die Vergabe der zur Verfügung stehenden Studienpl?tze hat, sind die Kriterien zur Anerkennung eines solchen Antrags eng gefasst. Welche Kriterien genau zur Anerkennung eines Nachteilsausgleichs führen k?nnen, erfahren Sie auf der Website der Stiftung für Hochschulzulassung.

Wenn Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen m?chten, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt ?Anerkennung von Sonderantr?gen” an. Im n?chsten Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, die Nachweise für Ihren gestellten Antrag hochzuladen.

Für einige Studieng?nge ist der Nachweis eines phoniatrischen Gutachtens zwingende Immatrikulationsvoraussetzung. Ein solches kostenpflichtiges Gutachten wird vom Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche H?rst?rungen (Facharzt und P?daudiologie) oder vom Facharzt für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung ?Stimm- und Sprachst?rungen” ausgestellt.

Bitte achten Sie bei der Ausstellung des Gutachtens auf folgende Aspekte:

  • das Gutachten muss den Stempel des Arztes und seine Unterschrift tragen
  • das Gutachten muss Aussagen zu darüber treffen, inwieweit Sie für einen stimmintensiven Beruf geeignet/tauglich sind. 

Ohne diese Punkte k?nnen die Gutachten nicht anerkannt werden!

Sie ben?tigen das phoniatrische Gutachten erst, wenn Sie tats?chlich eine Zulassung für Ihren gewünschten Studiengang erhalten haben. Eine Vorlage bei der Bewerbung ist nicht notwendig. 

Für einige Studieng?nge ist der Nachweis eines absolvierten Praktikums zwingende Immatrikulationsvoraussetzung. Welche Studieng?nge das genau betrifft, lesen Sie bitte auf der Seite Spezielle Zugangsvoraussetzungen nach.

Sofern Sie eine Zulassung für einen am DoSV teilnehmenden Studiengang erhalten haben und diese aufgrund eines Dienstes nicht antreten k?nnen, empfehlen wir Ihnen über das DoSV-Portal eine Rückstellung zu beantragen. Dadurch kann der eigentlich für Sie ?reservierte“ Studienplatz noch w?hrend des laufenden Vergabeverfahrens an einen anderen Bewerber oder eine andere Bewerberin vergeben werden.

Nach der Beantragung der Rückstellung erhalten Sie über das DoSV-Portal einen Rückstellungsbescheid. Bitte laden Sie sich diesen herunter und sichern Sie ihn lokal. Sofern Sie im n?chsten Bewerbungsverfahren Ihre bevorzugte Zulassung geltend machen m?chten, k?nnen Sie den Rückstellungsbescheid als Nachweis nutzen.

Wenn Sie in Ihrer Online-Bewerbung einen oder mehrere Sonderantr?ge stellen m?chten, geben Sie dies im Abschnitt ?Anerkennung von Sonderantr?gen” an. Im n?chsten Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, die Nachweise für Ihre gestellten Antr?ge hochzuladen.

Wenn Sie sich für ein Lehramtsstudium bewerben, k?nnen Sorbischkenntnisse zu einem besonderen Bonus führen. Wenn Sie eine solche Anerkennung geltend machen m?chten, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt ?Anerkennung von Sonderantr?gen” an. Im n?chsten Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, Ihr Abiturzeugnis als Nachweis hochzuladen.

Aus dem Abiturzeugnis müssen Sorbischkenntnisse im Umfang von B2 des Europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen hervorgehen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn in Ihrem Abiturzeugnis des Obersorbischen Gymnasiums Bautzen der Grund- oder Leistungskurs im Fach Sorbisch ausgewiesen ist. Auch ?quivalente Nachweise sind m?glich.

Wenn Sie zum Bewerbungszeitpunkt bereits über ein abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule verfügen, müssen Sie sich für ein Zweitstudium bewerben.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite ?Zweitstudium”.

Weitere Informationen zur Bewerbung

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Online-Bewerbung

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Spezielle Zugangs?voraus?setzungen

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