Sie interessieren sich für mehrere Studieng?nge und m?chten zwei Abschlüsse zeitgleich absolvieren? Im Rahmen eines Doppelstudiums k?nnen Sie mehrere Studieng?nge an unserer Universit?t belegen. Ein Parallelstudium erm?glicht es Ihnen im Ausnahmefall, gleichzeitig an unterschiedlichen Universit?ten zu studieren.

Doppelstudium an unserer Universit?t

An unserer Universit?t k?nnen Sie mehrere Studieng?nge zeitgleich studieren und somit mehrere Abschlüsse gleichzeitig erwerben. Bitte bewerben Sie sich für das Doppelstudium über unser AlmaWeb-Portal. Auf dem nach der Online-Bewerbung erzeugten PDF-Dokument erfahren Sie für Ihren individuellen Fall, wie Sie das Doppelstudium im Studierendensekretariat melden.

Grunds?tzlich k?nnen Sie für Ihr Doppelstudium alle F?cher aus unserem Studienangebot kombinieren. Bitte beachten Sie dabei einige Feinheiten:

  • Zwei zulassungsfreie Studieng?nge k?nnen problemlos kombiniert werden.

  • Sie k?nnen sich ebenfalls für ein zulassungsfreies und ein zulassungsbeschr?nktes Studienfach immatrikulieren.

  • Bewerben Sie sich für zwei zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge, wird Ihr Antrag individuell geprüft.

Alle Informationen zu den einzelnen Studienf?chern und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in unserem Studienangebot.

  • Egal, in wie vielen Studieng?ngen Sie eingeschrieben sind – den Semesterbeitrag müssen Sie nur einmal zahlen.
  • Sie wollen sich beurlauben lassen? Die Beurlaubung ist nur zeitgleich für beide Studieng?nge m?glich.
  • Wenn Sie Ihr Doppelstudium aufgeben m?chten, informieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Es genügt eine E-Mail.
  • Doppelstudium und Teilzeitstudium schlie?en sich gegenseitig aus.
zur Vergr??erungsansicht des Bildes:
Foto: Christian Hüller

Parallelstudium an mehreren Universit?ten

Ein Parallelstudium erm?glicht es Ihnen im Ausnahmefall, zwei Studieng?nge an unterschiedlichen Hochschulen gleichzeitig zu studieren.

Gem?? Paragraf 19 des S?chsischen Hochschulgesetzes ist ein Parallelstudium nur m?glich, wenn es für das Studienziel zweckm??ig ist.

Bitte beantragen Sie kein Parallelstudium, wenn Sie sich für das Lehramt an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig immatrikulieren m?chten.

  • Wenn Sie bereits Studentin oder Student an unserer Universit?t sind, reichen Sie den Antrag auf Parallelstudium bitte im Studierendensekretariat ein. Sofern Sie noch nicht bei uns studieren, bewerben Sie sich bitte über das AlmaWeb-Portal und reichen Sie den Antrag anschlie?end zusammen mit Ihren Immatrikulationsunterlagen bei uns ein.

  • Wir prüfen Ihre Unterlagen und lassen Ihnen anschlie?end über Ihren AlmaWeb-Account eine Mitteilung über unsere Entscheidung zukommen.

  • Wurde Ihr Parallelstudium genehmigt, reichen Sie bitte die Studienbescheinigung Ihrer zweiten Hochschule bei uns ein. Schreiben Sie dazu eine E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem Namen an Ihre zust?ndige Ansprechperson und h?ngen Sie die Studienbescheinigung an.

  • Bitte senden Sie uns, solange Sie im Parallelstudium studieren, immer eine aktuelle Studienbescheinigung Ihrer Zweithochschule zu, wenn Sie sich zum Folgesemester zurückmelden.

Für das Parallelstudium müssen Sie entscheiden, an welcher Hochschule Sie Haupt- und an welcher Hochschule Sie Nebenh?rer sein m?chten. Als Haupth?rerin und Haupth?rer zahlen Sie den Semesterbeitrag und k?nnen Ihre Studierendenrechte wahrnehmen. Bitte geben Sie Ihre Entscheidung in Ihrem Antrag auf Parallelstudium an.

Sie m?chten ein Masterstudium an unserer Universit?t beginnen, haben alle Leistungen des Bachelors erbracht, k?nnen aber bis zum Semesterbeginn weder das Bachelorzeugnis noch eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer alten Hochschule erhalten?

  • Reichen Sie bitte den Antrag auf ein Parallelstudium bei uns ein. Dafür sollten Sie bereits alle Leistungen aus dem Bachelorstudium erbracht und die Bachelorarbeit eingereicht haben.

  • Wenn wir Ihr Parallelstudium genehmigen, k?nnen Sie die fehlenden Unterlagen im Laufe des Semesters bis zum Ende der Rückmeldefrist nachreichen. Wir beenden Ihr Parallelstudium anschlie?end automatisch.

K?nnen Sie nur Ihr Bachelorabschlusszeugnis nicht bis Semesterbeginn einreichen, müssen Sie kein Parallelstudium beantragen!

Wenn Sie mindestens ein Semester an unserer Universit?t immatrikuliert sind, k?nnen Sie ein Urlaubssemester beantragen. Da beide Universit?ten Ihrer Beurlaubung zustimmen müssen, beantragen Sie diese bitte an beiden Universit?ten.

Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist an unserer Universit?t nicht m?glich.

Reichen Sie bitte die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer zweiten Hochschule im Studierendensekretariat ein, um Ihr Parallelstudium zu beenden. Haben Sie Ihr Studium erfolgreich beendet, reichen Sie bitte zus?tzlich eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses ein. M?chten Sie Ihr Studium nur noch an Ihrer Zweithochschule fortführen, lassen Sie sich bei uns bitte exmatrikulieren.

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