Ob Schwangerschaft, Krankheit, Auslandsaufenthalt oder Praktikum – eine Auszeit w?hrend des Studiums kann verschiedene Gründe haben. An unserer Universit?t k?nnen Sie ein Urlaubssemester beantragen. Urlaubssemester werden grunds?tzlich nicht als Fachsemester angerechnet.

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Drei Studierende sitzen im Leibnizforum der Universit?t Leipzig
Studierende im Gespr?ch auf dem Leibnizforum, Foto: Swen Reichhold

Bitte reichen Sie den Antrag auf Beurlaubung innerhalb der Rückmeldefrist im Studierendensekretariat ein.

Urlaubssemester nutzen

Wenn Sie  aus wichtigen pers?nlichen Gründen eine kurzzeitige Unterbrechung von Ihrem Studium an unserer Universit?t ben?tigen, k?nnen Sie ein bis zwei Urlaubssemester beantragen. Urlaubssemester werden Ihnen nicht als Fachsemester angerechnet – Sie bleiben w?hrend dieser Zeit jedoch immatrikuliert und behalten den Studierendenstatus.

  • Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes stehen Ihnen bis zu zwei Urlaubssemester zur Verfügung.

  • W?hrend eines Urlaubssemesters k?nnen Sie Prüfungen ablegen.

  • Auch wenn Sie sich im Urlaubssemester befinden, müssen Sie den Semesterbeitrag zahlen.
    Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann Sie das Studentenwerk von der Zahlung befreien.

  • Sie k?nnen sich für jedes Semester beurlauben lassen. Ausnahmen:

    • Im ersten Fachsemester ist eine Beurlaubung nicht zul?ssig. Gleiches gilt, wenn Sie sich in ein h?heres Fachsemester einschreiben oder in dieses wechseln und für dieses eine Beurlaubung beantragen.

    • Rückwirkende Beurlaubungen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Fall langwieriger Erkrankung vor. N?here Informationen finden Sie in Paragraf 21, Absatz 2, Satz 3 und 4 der Immatrikulationsordnung.

  • Wenn Sie aufgrund eines Auslandsaufenthalts ein Urlaubssemester in Anspruch genommen haben, k?nnen Sie sich gesammelte Creditpoints für Ihr Studium bei uns anrechnen lassen. Dafür stellen Sie einen Antrag bei Ihrem zust?ndigen Prüfungsausschuss. Bitte legen Sie dem Antrag eine Auflistung der erbrachten Leistungen bei.
  • Sie sind beurlaubt, nicht im Ausland und m?chten Prüfungen an unserer Universit?t ablegen? Auch das ist m?glich. Einen separaten Antrag müssen Sie dazu nicht stellen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zust?ndigen Prüfungsamt nach den entsprechenden Modalit?ten.
  • Sie sind beurlaubt, haben eine Anmeldung für mehrsemestrige Module und m?chten diese nicht antreten? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr zust?ndiges Prüfungsamt.

Ein Antrag auf ein Urlaubssemester sollte im Vorfeld gut überlegt sein und die Auswirkungen individuell betrachtet werden. Da es sich bei einem Urlaubssemester um eine Unterbrechung des Studiums handelt, hat dies weitereichende Auswirkungen auf die Studienfinanzierung z. B. BAf?G. Au?erdem k?nnen Besonderheiten im Kindergeldbezug, mit der studentischen Krankenversicherung oder dem Studentenjob auftreten.
Die Sozialberatung des Studentenwerkes Leipzig unterstützt Sie bei der Beantwortung Ihrer Fragen und hat eigens ein Infoblatt ?FAQ im Urlaubssemester“ bereitgestellt.

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