Ein Studium an unserer Universit?t soll mit einer Schwangerschaft und Kinderbetreuung vereinbar sein. Wir unterstützen Sie mit Still- und Wickelr?umen, einem kostenfreien Familienfrühstück für Studierende mit Kind bis hin zu verschiedenen Kinderbetreuungsangeboten – nutzen Sie die zahlreichen M?glichkeiten für ein erfolgreiches Studium mit Kind.

Wir unterstützen Sie, damit sich Elternschaft und Kinderbetreuung oder Pflege für Angeh?rige gut vereinbaren lassen.

Individuelle Beratung

Verschiedene Anlaufstellen beraten Sie gerne zum Mutterschutz, der Vereinbarkeit des Studiums mit Kind, Betreuungsm?glichkeiten und allen weiteren Fragen zum Thema Studium und Kind.

Studium und Schwangerschaft/ mit Kind im ?berblick

Nutzen Sie unsere Tipps und Informationen zur Vereinbarkeit von Schwangerschaft, Kind und Studium.

Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz gilt auch für schwangere und stillende Studentinnen. Es schützt Ihre Gesundheit als werdende Mutter und die Ihres Kindes am Studienplatz w?hrend der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.

Ziel des Mutterschutzgesetzes

Die Schwangerschaft, die Geburt eines Kindes und dessen erste Lebensmonate sind ein besonderer Abschnitt im Leben einer Familie. Rund um die Geburt brauchen Mutter und Kind besonderen Schutz: den Mutterschutz. Er schützt die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und wirkt Benachteiligungen, die sich aus der Umsetzung von mutterschutzrechtlichen Ma?nahmen ergeben k?nnen, entgegen. Das Gesetz soll Ihnen erm?glichen, Ihr Studium in dieser Zeit ohne Gef?hrdung Ihrer Gesundheit oder der Ihres Kindes so gut es geht fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen entgegen.

Zeitraum des Mutterschutzes

Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt bzw. dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt (bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Behinderung 12 Wochen). Das Mutterschutzgesetz gilt aber w?hrend der gesamten Schwangerschaft, nach der Entbindung und auch der Stillzeit. Für Sie als Studentin bedeutet das, dass Sie nicht an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen teilnehmen dürfen.

Sie k?nnen sich aber ausdrücklich dazu bereiterkl?ren, indem Sie schriftlich gegenüber der Universit?t auf die Schutzfristen verzichten. Der Verzicht kann sich auf die gesamten Schutzfristen (vor und/oder nach der Entbindung), oder auf eine der beiden Schutzfristen beziehen.

Verzicht auf Schutzfristen

Wenn Sie auf die Schutzpflichten (vor und/oder nach der Entbindung) verzichten m?chten, reichen Sie bitte den ausgefüllten Formularabschnitt ?Erkl?rung der Schwangeren zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen w?hrend der gesetzlichen Mutterschutzfristen" (Formular Meldung einer Schwangerschaft: Seite 2) im Studienbüro Ihrer Fakult?t ein. Der Verzicht auf die Schutzpflichten kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden.

Gef?hrdungsbeurteilung

Die Universit?t ist verpflichtet, die konkreten Studienbedingungen, die Studienorte und das Studienumfeld auf m?gliche Gef?hrdungen für Sie als werdende Mutter und Ihr ungeborenes Kind zu überprüfen. Anhand dieser Gef?hrdungsbeurteilung müssen erforderliche und geeignete Schutzma?nahmen festgelegt und umgesetzt werden. Gef?hrdungen k?nnen insbesondere bei Praktika, in Laboratorien oder auf Exkursionen auftreten.

Das Studienbüro Ihrer Fakult?t bespricht Ihnen den weiteren Studienverlauf und prüft, ob gegebenenfalls unverantwortbare Gef?hrdungen für Sie und Ihr ungeborenes Kind bestehen. Nach Rücksprache mit den zust?ndigen Studienfachberatungen wird auch kl?rt, ob gesonderte Leistungen vereinbart werden müssen, um Nachteile aufgrund der Schwangerschaft m?glichst auszugleichen.

Mitteilung einer Schwangerschaft

Teilen Sie der Universit?t Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung so früh wie m?glich über das Studienbüro Ihrer Fakult?t mit, damit entsprechende Schutzma?nahmen ergriffen werden k?nnen. Sie k?nnen dafür das untenstehende Formular nutzen. Als Nachweis wird eine Kopie des Mutterpasses, eine ?rztliche Bescheinigung oder eine Bescheinigung einer Hebamme ben?tigt, woraus der voraussichtliche Tag der Entbindung hervorgeht. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Studienbüros gern zur Verfügung.

Schwangerschaftsmeldung
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Teilzeitstudium

Um der besonderen Verantwortung, die Studierende mit Kind übernehmen, angemessen Rechnung zu tragen, existiert an unserer Universit?t eine fakult?tsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums. Ein Teilzeitstudium kann bewilligt werden, wenn Sie aus Gründen wie beispielsweise Schwangerschaft und Mutterschutz, Elternzeit, die Betreuung eines Kindes über die Elternzeit hinaus oder die Betreuung oderPflege von nahen Angeh?rigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) nicht in der Lage sind, ein Vollzeitstudium zu absolvieren. Zus?tzlich erm?glichen Urlaubssemester befristete Auszeiten zum Zweck des Mutterschutzes, der Pflege von Angeh?rigenoder Elternzeit.

Beurlaubung

Schwangere Studierende k?nnen sich in der Regel ein Semester beurlauben lassen. Studierende mit Kind sogar bis zu sechs Semester im Rahmen der Elternzeit. Ein Urlaubssemester müssen Sie unter Angabe des Grunds schriftlich mit dem entsprechenden Formular im Verlauf der Rückmeldefrist im Studiensekretariat beantragen. Als Nachweis dient der Mutterpass bzw. die Geburtsurkunde des Kindes. Urlaubssemester z?hlen nicht als Fachsemester, sondern als Hochschulsemester. Zu bedenken ist, dass der BAf?G-Anspruch pausiert und Studienleistungen erbracht werden k?nnen, sofern kein Arbeitslosengeld (ALG II) bezogen wird und der eigene Kindergeldanspruch geprüft werden sollte. Weitere Beratung bietet das Studentenwerk.

Eine Schwangerschaft, Entbindung oder Stillzeit dürfen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht zu Nachteilen im Studium, wie beispielsweise eine Verz?gerung des Studiums, führen. Kommt es aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschutz zu einer Einschr?nkung im Studium, so kann mit dem Studienbüro Ihrer Fakult?t eine individuelle L?sung zur weiteren Studienplanung oder alternativen Prüfungsm?glichkeiten besprochen werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig und pers?nlich.

Reiselust im Studium? Auf der Suche nach Perspektiven – mit Kind? Der Verein Familie in der Hochschule e. V. unterstützt mit der Homepage Auslandsstudium mit Kind bei der Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes und zeigt, wie es anderen studierenden Eltern mit ihren Kindern im Ausland erging.

Universit?t Leipzig und Studentenwerk Leipzig

Still- und Wickelm?glichkeiten finden Sie an verschiedenen Standorten der Universit?t Leipzig und des Studentenwerks:

  • Campus Augustusplatz
    Wickelraum im H?rsaalgeb?ude im 1.OG neben dem Kinderladen. Der Raum ist w?hrend der ?ffnungszeiten des Kinderladen frei zug?nglich. In der Mensa gibt es Familienpl?tze und eine Kinderecke sowie Wickeltische in den Toiletten der Cafeteria Mensa am Park.

  • Cafeteria Philipp-Rosenthal-Stra?e
    In der Philipp-Rosenthal-Stra?e 33 befindet sich ein Wickelraum, der auf halber Treppe zwischen Erd- und Obergeschoss zu finden ist (Damentoilette, Raum 053).

  • Center for Social Services
    Wickeltisch im barrierefreien WC. Wickelutensilien sind vorhanden. Im Wartebereich der Sozialberatung gibt es eine Spielecke und eine Stillm?glichkeit hinter einem Sichtschutz.

  • Erziehungswissenschaftliche Fakult?t
    In der Marschnerstr. 31 befindet sich ein gut ausgestatteter Still- und Wickelraum im Haus III. Der Raum -126 ist mit dem Kinderwagen über den Fahrstuhl erreichbar.

  • Fakult?t für Lebenswissenschaften
    In der Brüderstra?e 34 gibt es einen Wickeltisch in der Damentoilette im ersten Obergeschoss sowie in den barrierefreien WCs
    in der Talstra?e 33 und Johannisallee 21-23.

  • Fakult?t für Mathematik und Informatik
    Die Fakult?t für Mathematik und Informatik gibt es in der 1.,3. und 5. Etage des Augusteums jeweils eine Wickelm?glichkeit auf der Frauen- und M?nnertoilette.

  • Fakult?t für Physik & Erdsystemwissenschaften
    Wickeltische in der Herren- und Damentoilette im Erdgeschoss.

  • Geisteswissenschaftliches Zentrum (GWZ)
    In der Beethovenstra?e befindet sich die Wickelm?glichkeit im Erdgeschoss im mittleren Haus (Haus 3) hinter den Fahrstühlen im barrierenfreien WC.

  • Medizinische Fakult?t
    In der Zentralbibliothek Medizin in der Liebigstra?e gibt es einen Elterm-Kind-Raum mit Stillsofa.

  • Mensa am Elsterbecken
    Im Erdgeschoss befindet sich ein Wickel- und Stillraum mit sch?nen gro?en Fenstern. Direkt um die Ecke befindet sich der Fahrstuhl, um in die Mensa ins Obergescho? zu kommen.

  • Mensa am Park
    Im H?rsaalgeb?ude gibt es in der 1. Etage einen Still- und Wickelraum neben dem Kinderladen. Sollte dieser verschlossen sein, kann der Schlüssel im Kinderladen abgeholt werden. In der nahen Mensa am Park gibt es eine Kinderspiel-Ecke und Familien-Pl?tze.

  • Mensa Liebigstra?e
    Auf der Damentoilette im Erdgeschoss befindet sich ein klappbarer Wickeltisch.

  • Mensa Peterssteinweg
    In der barrierefreien Toilette im Foyerbereich gibt es einen klappbaren Wickeltisch.

  • Sportwissenschaftliche Fakult?t
    Im Wassersportzentrum auf dem Campus Jahnallee, sowohl in der Herren- als auch Frauenumkleide.

  • Strohsackpassage
    In der Nikolaistra?e 6-10 befindet sich in den R?umlichkeiten der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversit?t und Familie in der 3. Etage ein Wickeltisch im barrierefreien WC.

  • Theologische Fakult?t
    Am Martin-Luther-Ring 3 befindet sich im Pausenraum neben dem H?rsaal im Erdgeschoss eine Wickelm?glichkeit.

  • Wirtschaftswissenschaftliche Fakult?t
    In der Grimmaischen Str. 12 befindet sich auf der Damentoilette in der 2. Etage, I 221, ein klappbarer Wickeltisch.

Stadt Leipzig

Der Akademische Senat der Universit?t hat die Empfehlung ausgesprochen, dass Eltern ihre Kinder in Vorlesungen mitnehmen dürfen. Dies muss so geregelt werden, dass die Kinder nicht gef?hrdet werden und die Qualit?t der Vorlesung nicht wesentlich beeintr?chtigt wird. Bitte sprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihren Dozenten ab.

Die UBL hei?t Eltern mit ihren Kindern willkommen und unterstützt insbesondere Studierende mit kleinen Kindern darin, den Studienalltag gut bew?ltigen zu k?nnen.

  • Unterstützung bei der Literaturzusammenstellung und -bereitstellung
  • Eltern-Kind-Arbeitsr?ume
  • Wickelm?glichkeiten

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite der UBL.

Finanzielle Unterstützung

?berblick zu verschiedenen Finanzierungs- und Unterstützungsm?glichkeiten

URLAUBSSEMESTER Eine Beurlaubung vom Studium muss dem Amt fu?r Ausbildungsf?rderung unverzu?glich angezeigt werden, weil fu?r die Dauer der Beurlaubung kein Anspruch auf Leistungen besteht. W?hrend der Beurlaubung erhaltene Leistungen mu?ssen deshalb auch zuru?ckgezahlt werden. Das Urlaubssemester hat dennoch einen Vorteil: es wird nicht bei der F?rderungsh?chstdauer (FHD) mitgez?hlt, da hier nur Fachsemester entscheidend sind. Die F?rderungsh?chstdauer verschiebt sich im Falle einer Beurlaubung folglich nach hinten.

SCHWANGERSCHAFT & KRANKHEIT Bei Schwangerschaft oder Krankheit wird BAf?G ?auch geleistet, solange die Auszubildenden infolge einer Erkrankung oder Schwangerschaft gehindert sind, die Ausbildung durchzufu?hren, nicht jedoch u?ber das Ende des dritten Kalendermonats hinaus? (§ 15 (2a) BAf?G). Vorsicht also bei Krankschreibungen, die l?nger als drei Monate andauern.

KINDERBETREUUNGSZUSCHLAG BAf?G-Empf?nger: innen mit Kind(ern) unter 14 Jahren erhalten 2020/21 auf Antrag einen Kinderbetreuungszuschlag in H?he von 160 EUR/Monat als Vollzuschuss (§ 14b BAf?G). Sind beide Elternteile BAf?G-Empf?nger:innen, erh?lt nur ein Elternteil diesen Zuschlag. Der Zuschlag darf nicht bei Kindergeld oder ALG II als Einkommen angerechnet werden, da es sich dabei um eine zweckgebundene Leistung handelt (§ 14b (2) BAf?G).

VERL?NGERUNG DER F?RDERUNG Gru?nde, wie Schwangerschaft oder Pflege und Erziehung eines Kindes, k?nnen eine Weiterf?rderung u?ber die F?rderungsh?chstdauer hinaus rechtfertigen, sofern diese urs?chlich fu?r die Verz?gerung des Studiums waren. Folgende Zeiten gelten hierbei als angemessen:

  • Schwangerschaft: ein Semester
  • bis zum 5. Geburtstag des Kindes: ein Semester pro Lebensjahr (Lj.) des Kindes
  • fu?r das 6. und 7. Lj.: ein Semester
  • fu?r das 8. bis 10. Lj.: ein Semester
  • fu?r das 11. bis 14. Lj.: ein Semester

Wird das Kind w?hrend der ersten vier Semester geboren und kommt es auf Grund der Kindererziehung zu einer Verz?gerung des Studiums, sodass ein positiver Leistungsnachweis nicht vorgelegt werden kann, sollte eine Verl?ngerung der FHD und somit eine Verschiebung des Leistungsnachweises beantragt werden. Die Verl?ngerungszeiten fu?r die Kindererziehung k?nnen ggf. auf beide Elternteile verteilt werden, wenn beide BAf?G-F?rderung beziehen. In diesem Fall mu?sst Ihr eine Erkl?rung daru?ber abgeben, wie die Kinderbetreuung zwischen Euch aufgeteilt wurde. Wird dies nicht zum Zeitpunkt der Verz?gerung beantragt, k?nnen Verz?gerungen aus den ersten vier Fachsemestern sp?ter nicht geltend gemacht werden. Wichtig ist zudem, dass die F?rderung fu?r die Dauer u?ber die F?rderungsh?chstdauer hinaus verl?ngerten Zeit vollst?ndig als Zuschuss erfolgt. Die ?BAf?G-Schulden? werden hierdurch also nicht erh?ht. Eine ?berschreitung der FHD bzw. eine Verschiebung des Leistungsnachweises muss regelm??ig begru?ndet werden. Dafu?r sind fu?r das Amt fu?r Ausbildungsf?rderung die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine schriftliche Erkl?rung, dass sich das Studium wegen der Schwangerschaft/ Geburt und Erziehung des Kindes verz?gert hat oder verz?gern wird, ausreichend.

ALTERSGRENZE Es kann trotz ?berschreitens der Altersgrenze BAf?G beantragt werden, wenn Studierende aus pers?nlichen oder famili?ren Gru?nden gehindert waren, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen (z.B. durch die Erziehung eigener Kinder unter 14 Jahren ohne Unterbrechung) und sie w?hrend dieser Zeit maximal bis zu 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbst?tig waren. Alleinerziehende du?rfen mehr als 30 Stunden erwerbst?tig sein, um Unterstu?tzung durch Leistungen der Grundsicherung zu vermeiden.

FREIBETRAG Die Freibetr?ge des Einkommens der Auszubildenden richten sich nach der Ausbildungsart und der famili?ren Situation. Fu?r die Auszubildenden selbst bleiben monatlich 330 EUR, fu?r Ehepartner:innen bzw. eingetragene Lebenspartner:innen 805 EUR und fu?r eigene Kinder altersunabh?ngig je 730 EUR anrechnungsfrei. Die Freibetr?ge werden nur gew?hrt, wenn die Partner:innen bzw. die Kinder nicht in einer Ausbildung stehen, die nach dem BAf?G oder nach § 56 SGB III gef?rdert werden kann. Au?erdem mindern sich die Freibetr?ge um das jeweilige eigene Einkommen dieser Personen.

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, mit der Familien unterstu?tzt werden, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbsf?hig sind. Auch als Student:in kann man Elterngeld in Anspruch nehmen. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und dadurch Einkommen wegf?llt. Sie k?nnen die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und h?chstens zw?lf Monate fu?r sich in Anspruch nehmen. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 14 Monate. Das Mindestelterngeld von 300 EUR erhaltet Ihr auch, wenn Ihr vorher nicht gearbeitet habt. Mit ElterngeldPlus kann der Zeitraum des Bezuges auf bis zu 28 Monate verdoppelt werden, bei h?lftiger Zahlung. Beim BAF?G gilt ein Freibetrag von 300 EUR fu?r das Elterngeld. Wenn Studierende in der Beurlaubung ALG II beziehen, wird das Elterngeld beim ALG II angerechnet. Bei einkommensabh?ngigem Elterngeld gibt es Ausnahmen! Die Sozialberatung des Studentenwerkes ber?t gerne individuell u?ber die Besonderheiten bei Elterngeldbezug der Studierenden.

Kindergeld wird einkommensunabh?ngig an alle Familien gezahlt. Es erreicht die Familien direkt und soll sie finanziell entlasten. Das Kindergeld betr?gt seit 2023 pro Monat 250 EUR, unabh?ngig von der Anzahl der Kinder.

Kindergeld wird fu?r Kinder bis 25 Jahre in der Ausbildung auch fu?r Zeiten gew?hrt, in denen das Studium wegen Erkrankung und/oder Mutterschutzfrist unterbrochen wird, z.B. fu?r die Dauer des Semesters, in dem die Entbindung zu erwarten ist, und l?ngstens bis zum Ablauf des Monats, in dem die Schutzfrist endet. Wird das Studium jedoch in dem darauffolgenden Semester fortgesetzt, wird das Kindergeld daru?ber hinaus bis zum Semesterbeginn bezahlt. Im Regelfall wird das Kindergeld an die Eltern eines Kindes ausgezahlt – diese mu?ssen dem Kind das Kindergeld zu Gute kommen lassen. Wenn diese dauerhaft keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen, kann das erwachsene Kind (die vollj?hrigen Studierenden selbst) ausnahmsweise eine Auszahlung auf das eigene Konto beantragen. Dazu kann ein Abzweigungsantrag bei der Familienkasse gestellt werden.

Das Mutterschaftsgeld soll das Arbeitseinkommen fu?r die Zeit der gesetzlichen Schutzfrist ersetzen. Die Leistung erhalten nur diejenigen Studentinnen, die neben dem Studium in einem abh?ngigen Besch?ftigungsverh?ltnis stehen, zum Beispiel in einem studentischen Nebenjob oder in einer geringfu?gigen Besch?ftigung. Der Anspruch h?ngt von der Versicherungs- und Besch?ftigungsart ab. Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse kann bezogen werden, wenn zu Beginn der Schutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Pflicht- (z.B. studentisch) oder freiwillige Versicherung vorliegt und ein Arbeitsverh?ltnis besteht, in dem aufgrund der Schutzfrist kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Ein Anspruch auf Krankengeld muss nicht bestehen, um Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zu erhalten. Mutterschaftsgeld vom Bundesamt fu?r Soziale Sicherung erhaltet Ihr, wenn Ihr zu Beginn der Schutzfrist familien- oder privatversichert seid und (zu Beginn der Schutzfrist) in einem Arbeitsverh?ltnis steht.

Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, k?nnen im zweiten oder dritten Lebensjahr ihres Kindes ein Landeserziehungsgeld erhalten. Landeserziehungsgeld kann wahlweise im Anschluss an den Bezug des Bundeselterngeldes im zweiten oder auch erst im dritten Lebensjahr des Kindes gew?hrt werden. Es steht den Eltern zus?tzlich zur Verfu?gung, wird gestaffelt nach Anzahl der Kinder gezahlt und darf bei einkommensabh?ngig gew?hrten Sozialleistungen nicht als Einkommen beru?cksichtigt werden. Im Regelfall wird das Landeserziehungsgeld nur gew?hrt, wenn fu?r das Kind keine mit staatlichen Mitteln gef?rderte Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird. Fu?r Studierende gelten diesbezu?glich aber Ausnahmeregelungen. Diese liegen bei 24.600 EUR bei Paaren, bei Alleinerziehenden bei 21.600 EUR und erh?hen sich jeweils um 3.140 EUR bei jedem weiteren Kind. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Leipzig zu finden.

Studierende sind generell vom Bezug von Sozialleistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II – auch bekannt als Arbeitslosengeld II) ausgeschlossen, weil das Studium prinzipiell nach dem BAf?G f?rderungsf?hig ist. Es gibt aber auch Ausnahmeregelungen.

B?RGERGELD

Seit dem 01. Januar 2023 wird das Bu?rgergeld – auch Grundeinkommen oder Grundsicherung fu?r arbeitssuchende Menschen genannt – in Deutschland als Form der sozialen, staatlichen Hilfe an bedu?rftige Menschen gezahlt. Damit tritt es an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeld II, auch bekannt unter dem Namen Hartz IV. Die Sozialberatung des Studentenwerkes ber?t Sie hierzu gerne.

ANSPRUCH AUF SOZIALGELD F?R DAS KIND

Eltern mit geringem Einkommen k?nnen auf Antrag beim Jobcenter Sozialgeld fu?r ihr Kind beantragen. Dabei wird das Einkommen des Kindes (Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss) und der Eltern (Bedarfsgemeinschaft) mit dem Bedarf gem?? des Regelsatzes verglichen. Wenn das Einkommen den Regelsatz unterschreitet, wird fu?r das Kind aufstockend Sozialgeld gezahlt.

EINMALIGE BEIHILFEN UND MEHRBEDARF F?R WERDENDE M?TTER

Anspruchsberechtigtsind Menschen mit geringem Einkommen, wie z.B. Studierende. Da es sich um einen studienunabh?ngigen Mehrbedarf handelt, kann diese Leistung auch eine Studentin im Vollzeitstudium beantragen. Der Antrag auf Mehrbedarf (z.B. Ern?hrung, K?rperpflege oder zus?tzliches Fahrgeld) fu?r werdende Mu?tter bzw. der Bedarfsgemeinschaft nach § 21 (2) SGB II kann ab der 13. Schwangerschaftswoche gestellt werden, die Zahlung erfolgt monatlich. Zudem k?nnen noch einmalige Leistungen nach § 24 (3) Nr. 2 SGB II fu?r Bekleidung und Erstausstattung (z.B. Babyausstattung, Kinderbett, Kinderwagen, Wickelkommode, Umstandskleidung etc.) bei Schwangerschaft und Geburt beim Jobcenter formlos beantragt werden. Die Eink?ufe sollten aber erst nach Erhalt des Bescheides get?tigt und die Kassenbons aufbewahrt werden. Das zur Verfu?gung stehende Einkommen und Verm?gen der Antragstellerin und des werdenden Vaters (ggf. der Bedarfsgemeinschaft) werden immer gepru?ft.

H?RTEFALLREGELUNGEN

In besonderen H?rtef?llen, wenn beispielsweise der Studienabschluss gef?hrdet ist und kein Anspruch mehr auf BAf?G-Leistungen oder andere Studienabschlussfinanzierungen besteht, kann ein Darlehen nach § 27 (4) SGB II wegen existenzbedrohender Umst?nde fu?r maximal zwei Semester gew?hrt werden. Ob ein besonderer H?rtefall besteht, wird im Einzelfall durch den Leistungstr?ger (in der Regel Jobcenter) entschieden.

MEHRBEDARF F?R ALLEINERZIEHENDE

Alleinerziehende studentische Mu?tter und V?ter, die mit mindestens einem Kind zusammenleben, k?nnen beim Jobcenter einen Antrag auf Mehrbedarf fu?r Alleinerziehende (§ 21 (3) SGB II) stellen. Es erfolgt eine Pru?fung des Einkommens und des Verm?gens. Die Sozialberaterinnen des Studentenwerkes beraten zu m?glichen Anspru?chen sowie zur Antragstellung und unterstu?tzen bei Problemen.

Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens bewilligt die Stadt Leipzig Wohngeld als Miet- und Lastenzuschuss nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes. Unabh?ngig von einem BAf?G-Anspruch besteht fu?r Studierende mit Kind die Option, Wohngeld fu?r sich und ihre Familienmitglieder als gesamte Haushaltsgemeinschaft zu beantragen. Dafu?r mu?ssen andere Personen, die mit im Haushalt leben und selbst keine Studierenden sind (Kinder, Ehepartner:innen, Geschwister, Verwandte) ebenfalls ihr Einkommen und Verm?gen offenlegen, um einen Anspruch fu?r die Bedarfsgemeinschaft zu pru?fen. Die Antragsabgabe und die Nachreichung von Unterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Wohngeldbeh?rde sowie in allen Bu?rger?mtern m?glich.

Der Kinderzuschlag ist eine zus?tzliche finanzielle Unterstu?tzung fu?r erwerbst?tige Eltern, die genug fu?r sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch fu?r den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Der Kinderzuschlag betr?gt seit dem 01. Januar 2023 bis zu 250 EUR monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. Der Kinderzuschlag wird fu?r jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahre gezahlt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfu?llt sind:

  • Euer Kind lebt in Eurem Haushalt und Ihr erhaltet Kindergeld.
  • Euer Einkommen darf eine gewisse Mindestgrenze nicht unterschreiten. Diese Mindesteinkommensgrenze liegt bei 900 EUR brutto fu?r Paare und 600 EUR brutto fu?r Alleinerziehende.
  • Ihr habt fu?r Euch selbst genug Einkommen und zusammen mit dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld und dem eventuell zustehenden Wohngeld k?nnt Ihr den Bedarf Eurer Familie decken.
  • Euer Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.

Ihr k?nnt den Kinderzuschlag auch erhalten, wenn Ihr mit Eurem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht mehr als 100 EUR unter dem SGB II-Anspruch bleibt.

Den Antrag auf Kinderzuschlaggibt es online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

UNTERHALT

Minderj?hrige Kinder bekommen normalerweise Unterhalt von ihren Eltern. Wenn Ihr Euch als Eltern getrennt habt oder nicht zusammenlebt und wenn Euer Kind bei Euch lebt, dann leistet Ihr Euren Beitrag zum Unterhalt meistens durch Pflege, Betreuung und Erziehung. Der andere Elternteil muss dann seinen Beitrag normalerweise dadurch leisten, dass er regelm??ig einen Geldbetrag zahlt (sogenannter ?Barunterhalt?). Wenn er den Unterhalt nicht bezahlt, egal aus welchem Grund, dann kann das Kind Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommen. Der Unterhaltsvorschuss gleicht zumindest einen Teil des fehlenden Unterhalts aus.

UNTERHALTVORSCHUSS

gibt es dann, wenn Euer Kind keinen Unterhalt bekommt. Er wird h?chstens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Er betr?gt fu?r Kinder bis fu?nf Jahre monatlich bis zu 177 EUR, fu?r Kinder von sechs bis elf Jahren monatlich bis zu 236 EUR. Euer Einkommen als alleinerziehendes Elternteil ist dabei unerheblich. Fu?r Kinder von 12-17 Jahren besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder Ihr als alleinerziehendes Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 EUR brutto verdient. Ihr erhaltet dann monatlich bis zu 314 EUR Unterhaltsvorschuss. Den Unterhaltsvorschuss mu?sst Ihr schriftlich beantragen, in der Regel beim zust?ndigen Jugendamt.

UNTERHALTSANSPRUCH F?R FRAUEN IN DER MUTTERSCHUTZFRIST SOWIE KINDERERZIEHUNG

Wenn Du nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet bist, kannst Du au?erdem 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt vom Vater des Kindes beanspruchen. Zudem kannst Du die Kosten geltend machen, die durch die Schwangerschaft oder die Entbindung entstehen. Unter bestimmten Bedingungen kannst Du auch schon 4 Monate vor der Geburt und l?nger als 8 Wochen nach der Geburt Unterhalt bekommen. Das ist zum Beispiel m?glich, wenn Du aus einem der folgenden Gru?nde nicht erwerbst?tig sein kannst:

  • aufgrund der Schwangerschaft selbst oder
  • aufgrund einer Krankheit, die durch die Schwangerschaft oder die Geburt verursacht wurde.

Wer den Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt, hat auch Anspruch auf Leistungen fu?r Bildung und Teilhabe. Das Bildungs und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen. Mit den Sachleistungen wird sichergestellt, dass diese Leistungen die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer individuellen F?rderung auch erreichen. Zu den Leistungen fu?r Bildung und Teilhabe z?hlen:

  • eint?gige Ausflu?ge von Schule, Kita oder Tagespflege,
  • mehrt?gige Klassenfahrten von Schule, Kita oder Tagespflege,
  • 156 EUR fu?r die Ausstattung mit Schulbedarf pro Schuljahr,
  • Kostenu?bernahme fu?r ?PNV-Tickets fu?r Schu?ler:innen – auch wenn die Fahrkarten fu?r andere Fahrten nutzbar sind,
  • Kostenu?bernahme fu?r angemessene Lernf?rderung fu?r Schulkinder - unabh?ngig von einer unmittelbaren Versetzungsgef?hrdung,
  • kostenlose gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesst?tte oder Hort oder in der Tagespflege,
  • der monatliche Betrag fu?r soziale und kulturelle Aktivit?ten wie etwa im Sportverein oder an der Musikschule in H?he von pauschal 15 EUR

Kinderbetreuung

Von Angeboten zur st?ndigen Kinderbetreuung, bis hin zur flexiblen Betreuung bei Veranstaltungen oder in den Ferien.

In Kooperation mit dem Tr?ger ?Kindervereinigung Leipzig e.V.“ hat unsere Universit?t die Kindertagesst?tte UNiKAT mit inklusivem Anspruch eingerichtet. Sie bietet 35 Kindern unter drei Jahren sowie 116 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt Platz zur Betreuung. Sechs Pl?tze sind für Kinder mit besonderem F?rderbedarf vorgesehen. Bitte richten Sie Ihre Anfrage über das Elternportal der Stadt Leipzig direkt an die Einrichtung.

Die Graduiertenakademie Leipzig bietet ihren Mitgliedern in Kooperation mit der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversit?t und Familie Betreuungspl?tze in der Kindertagespflege für Kinder im Alter bis drei Jahren an. Es stehen insgesamt 15 Betreuungspl?tze bei drei Tagesmüttern zur Verfügung, welche die Kinder montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr betreuen k?nnen. Die Tagespflegestellen befinden sich in der Stra?e des 18. Oktober, in der Tarostra?e und in der Philipp-Rosenthal-Stra?e. Die Tagesmütter unterliegen den Bestimmungen des Jugendamts und werden durch Jugendamt und Tr?ger regelm??ig evaluiert. Die Betreuungskosten richten sich nach den Beitragss?tzen der Stadt Leipzig. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Webseite.

Für die Kinder von Wissenschaftler:innen, Besch?ftigten und Studierenden des Leipziger Universit?tsklinikums und der Medizinischen Fakult?t der Universit?t Leipzig bestehen Betreuungsm?glichkeiten in den zwei betriebsnahen Kindertagesst?tten UniKidsLeipzig und miniUNIversum. Darüber hinaus wird eine Tagespflege für Kinder bis drei Jahren angeboten. Drei Tageseltern betreuen dabei jeweils maximal fünf Kinder. Die Angebote basieren auf einer Kooperation mit dem Internationalen Bund (IB) Freier Tr?ger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

Das Studentenwerk Leipzig bietet verschiedene Betreuungsm?glichkeiten im Leipziger Süden und in Zentrumsn?he ausschlie?lich für Kinder von Studierenden an. Konzeptuell auf unterschiedliche Schwerpunkte ausgerichtet, wird ein breites Betreuungsangebot gew?hrleistet. Dazu geh?rt der Kindergarten Am Gutenbergplatz, die Kindertagesst?tte Villa Unifratz, der Integrationskindergarten Einsteinchen sowie die stundenweise Betreuung im Kinderladen.

Für die Bereitstellung eines ?ffentlich gef?rderten Betreuungsplatzes ist immer die Stadt bzw. Kommune zust?ndig, in der das Kind den Erstwohnsitz hat. Private oder privatgewerbliche Einrichtungen k?nnen Kinder unabh?ngig von ihrem Wohnort aufnehmen. Das Elternportal der Stadt Leipzig bietet Informationen zu Betreuungsangeboten in Kitas, Horten und bei Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter, Tagesv?ter). Im Portal k?nnen Sie freie Pl?tze zum gewünschten Betreuungsbeginn in Kitas recherchieren und bei ?bereinstimmung eine Betreuungsanfrage an die Einrichtung senden.

Die Stadt Leipzig kann Eltern einen Betreuungplatz in einem Umkreis von 30 Minuten mit dem ?PNV vom Wohnort aus garantieren. Die Anfrage muss dafür mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Beginn über das Elternportal gestellt werden. Die Beratungsstelle Kindestagesst?tten der Stadt Leipzig unterstützt Eltern bei der Suche nach einem geeigneten Platz.

Universit?t Leipzig

Stabsstelle Chancengleichheit, Diversit?t und Familie
Unser Kinderferienprogramm FerienCampus bietet in den Sommer- und Winterferien eine regelm??ige Kinderbetreuung für Kinder von 6 bis 12 Jahren an. Um eine flexible stundenweise Betreuung w?hrend Seminaren, Tagungen oder anderen Veranstaltungen zu gew?hrleisten, k?nnen Sie unsere Spielkoffer und das mobile Kinderspielzimmer "makz" ausleihen.

Research Academy Leipzig
In Kooperation mit der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversit?t und Familie bietet die Research Academy Leipzig ihren Mitgliedern eine kostenlose flexible Kinderbetreuung für die Dauer der Veranstaltungen am jeweiligen Veranstaltungsort an. Bitte teilen Sie der Research Academy Ihren Betreuungswunsch unter Angabe des Alters Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder per E-Mail mit. Dies sollte entweder bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung oder sp?testens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung geschehen. Für die Kinderbetreuung arbeiten wir mit der Agentur Mittagskind zusammen. Die Betreuerinnen sind alle ausgebildete Erzieherinnen, haben einen Erste-Hilfe-Ausweis und ein polizeiliches Führungszeugnis.

Medizinische Fakult?t und Universit?tsklinikum

Für Kinder von Wissenschaftler:innen, Mitarbeiter:innen und Studierenden des Universit?tsklinikums Leipzig und der Medizinischen Fakult?t der Universit?t Leipzig wird eine Tagesbetreuung für Kinder bis zum Alter von drei Jahren angeboten. Drei Tagesmütter betreuen jeweils maximal fünf Kinder. Das Angebot basiert auf einer Kooperation mit dem Internationalen Bund (IB) Freier Tr?ger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. (IB). Darüber hinaus bietet das MEFALE-Programm in der ersten und fünften Woche der Sommerferien eine Kinderbetreuung für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren und in der ersten Woche der Winterferien ein Feriencamp auf dem Campus der Medizinischen Fakult?t an.
 

Babysitter-Dienste

Für eine individuelle Betreuung, vor allem in den Abendstunden, bleibt oft nur die M?glichkeit, einen Babysitter zu engagieren. Aufgrund positiver Rückmeldungen k?nnen wir z.B. Hummelbienchen und die Agentur Mittagskind empfehlen.

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Foto: ein Kind, das mit der Schere etwas ausschneidet
zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Foto: ein Clown der Kinder unterh?lt
zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Foto: Bufett im H?rsaalgeb?ude von oben fotografiert
zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Foto: Frühstücksbufett
zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Foto: ein Mann der etwas auf ein Luftballon schreibt
zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Foto: eine Frau die Kinder schminkt
zur Vergr??erungsansicht des Bildes: makz - mobile Spielkoffer und mobiles Kinderzimmer, Foto: Christian Hüller

Angebote für Studierende mit Kind

Für ein erfolgreiches Studium mit Kind bieten wir regelm??ig ein Familienfrühstück für Studierende mit Kind sowie Kinderbetreuung in den Ferien an. Mit "makz", den mobilen Spielkoffern oder dem mobilen Kinderzimmer, erm?glichen wir flexible Betreuungsm?glichkeit, egal ob in Seminaren, Konferenzen oder Tagungen.

Zweimal im Jahr bieten wir Ihnen mit dem Familienfrühstück die Gelegenheit, andere studentischen Eltern und  Ansprechpartner:innen verschiedener Organisationen und Einrichtungen in lockerer Atmosph?re kennenzulernen. Das Frühstück bietet Eltern untereinander eine gute Gelegenheit, sich zu Fragen und Problemen auszutauschen, die ein Studium mit Kind mit sich bringt.

Neben einem gesunden Frühstücksbuffet stehen vielf?ltige Angebote für Gro? und Klein auf dem Programm, wie beispielsweise ein Flohmarkt für Kindersachen und -spielzeug. Die Kleinen erwartet ein buntes Kinderprogramm mit Luftballonanimation, Mal- und Basteltisch sowie Kinderschminken.

Die Sozialberaterinnen des Studentenwerks geben praktische Tipps zur Studienorganisation und Finanzierung eines Studiums mit Kind und vermitteln hilfreiche Kontakte. Weitere Beratungen geben die Gleichstellungsbeauftragten und Studierendenr?te der Leipziger Hochschulen sowie Mitarbeitenden des Familieninfobüros der Stadt Leipzig.

Das n?chste Familienfrühstück findet am 1. Juli 2023 von 9:00-11:00 Uhr in der Mensa am Park statt.

Das Familienfrühstück ist für Studierende und ihre Kinder kostenlos, als Nachweis dient der Studienausweis. 

  • Der n?chste FerienCampus findet in der 2. und erstmalig auch in der 5. Woche der Sommerferien 2024 statt!

Unser FerienCampus bietet Kindern im Alter zwischen 6 und 12 Jahren ein vielf?ltiges Ferienprogramm.

Termine

Schulferien bedeuten nicht immer auch freie Tage für die Eltern. Die Betreuung findet regelm??ig in der ersten Winterferienwoche sowie in der zweiten Sommerferienwoche statt.

Teilnahmebetrag

Der Teilnahmebeitrag umfasst die Kosten für Betreuung, Verpflegung sowie Eintritte und ist wie folgt gestaffelt:

für Kinder von Studierenden:  90 Euro je Kind
für Kinder von Mitarbeitenden:100 Euro je Kind
für Kinder von G?sten oder Externen:nur auf Anfrage m?glich
ggf. zzgl. Ferienpass*:
 
10 Euro je Kind
 
Geschwisterrabatt:5 Euro je Kind

* Der Besitz eines Ferienpasses ist für die Teilnahme erforderlich. Besitzer:innen eines Leipzig-Passes erhalten den Ferienpass in den Bürger?mtern zum erm??igten Preis (Sommer: 5 Euro, Winter: 2,50 Euro).

ANMELDUNG ZUM FERIENCAMPUS

Wichtige Informationen

  • Zeitraum
    Die Betreuung findet regelm??ig in der ersten Winterferienwoche sowie in der zweiten Sommerferienwoche statt. Die Betreuung ist t?glich zwischen 8:00 und 16:00 m?glich.
  • Ort
    Treff- und Abholpunkt: Erziehungswissenschaftliche Fakult?t
  • Betreuung
    Die professionelle Betreuung w?hrend des Programms wird über eine externe Agentur sichergestellt, die p?dagogisch versierte und geschulte Betreuer:innen stellt.
  • Ablauf
    Nach best?tigter Anmeldung erhalten Sie sp?testens zwei Wochen vor Beginn des FerienCampus detaillierte Informationen zum geplanten Programm. Dieses besteht aus altersgerechten Angeboten an unserer Universit?t (beispielsweise in den Museen und Sammlungen oder als Angebote der Fakult?ten) sowie über das Ferienpass-Programm der Stadt Leipzig. Daher ist der Erwerb des Ferienpasses zwingend notwendig. Sofern dieser noch nicht über die Schule oder den Hort bestellt wurde, kann er bei der Anmeldung über die Stabsstelle CDF geordert werden.
  • Teilnahmebeitrag
    Der Teilnahmebeitrag umfasst die Kosten für die Betreuung, Mittagessen, Eintritte sowie Materialkosten.
  • Teilnahmebedingungen
    Mit der Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen des FerienCampus an.
  • Rücktritt
    Die Anmeldung zum ?FerienCampus“ ist verbindlich. Eine Erstattung von bereits entrichteten Teilnahmebeitr?gen ist bis zwei Wochen vor Beginn der Ferienprogrammwoche m?glich. Danach fallen bis Programmstart Ausfallgebühren in H?he von 50 % des Teilnahmebeitrags an, sofern der Platz nicht neu besetzt werden kann. Mit Beginn der Ferienwoche ist der volle Beitrag zu entrichten.

Für kurze und spontane Betreuungsphasen gibt es an verschiedenen Standorten der Universit?t Leipzig mobile Spielkoffer, die insbesondere bei Betreuungsausf?llen oder spontanen Terminen eine flexible Kinderbetreuung an unserer Universit?t erm?glichen. Die Rollkoffer enthalten verschiedene Spielsachen und Bücher für Kinder im Alter zwischen 6 Monaten und etwa 7 Jahren. Als Angeh?rige:r unserer Universit?t k?nnen Sie makz kostenfrei an verschiedenen Standorten ausleihen.

Standorte

Bitte fragen Sie die Ausleihe am jeweiligen Standort an:

Mobiles Kinderzimmer "makz"

Das mobile Kinderzimmer "makz" (Mobiles, ausleihbares Kinderzimmer) ist ein rollbarer Schrank, der mit einem Handgriff zu Maltisch und Spielzeugregal wird. Neben Stiften, Bastelmaterial, Büchern und Kinderspielen finden sich auch Wickelutensilien sowie eine Krabbeldecke und Matten für die Mittagsruhe darin. Als Mitglieder unserer Universit?t k?nnen Sie makz kostenfrei ausleihen.

Nutzungsbedingungen
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