Die Anerkennung von H?rtef?llen und die Gew?hrung des Nachteilsausgleichs bei Behinderung oder chronischer Erkrankung sorgen für gleiche Chancen beim Zugang und der Zulassung zum Studium. Bachelor- und andere grundst?ndige Studieng?nge sowie Master-Studieng?nge unterscheiden sich in den Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen sowie der M?glichkeit Sonderantr?ge zu stellen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den zust?ndigen (Fach-)Beratungsstellen.

Individuelle Beratung

Ob Beantragung eines H?rtefalls, eines Nachteilsausgleichs oder weitere Fragen: Hier finden Sie eine ?bersicht zu Anlaufstellen, die eine individuelle Beratung anbieten.

Zugang und Zulassung zum Studium

Die zentrale Studienberatung ber?t unter anderem zu allgemeinen Fragen zur Bewerbung, den Zugangsvoraussetzungen, Eignungsprüfungen und Zulassungsverfahren. Das Studierendensekretariat ber?t zu allen verwaltungsorganisatorischen Angelegenheiten für die Zulassung zum Studium, unter anderem zur Beantragung eines H?rtefalls oder Nachteilsausgleichs und den erforderlichen Nachweisen.

Prüfungen und Studienbedingungen

Die Studienbüros der Fakult?ten sind Anlaufpunkte für Studierende und Lehrende bei Fragen zur Studienorganisation. Sie beraten unter anderem zum Nachteilsausgleich und dessen Beantragung für das Studium oder Prüfungen.

Konflikte und L?sungen

Die:der Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen unterstützt Studierende bei der Gew?hrung des Nachteilsausgleichs ausschlie?lich in Konfliktf?llen. Allgemeine und individuelle Beratung und Unterstützung bei der Beantragung eines Nachteilsausgleichs bietet das jeweilige Studienbüro, das Studierendensekretariat oder die zentrale Studienberatung.

 

Fortbildungen

Regelm??ig Fortbildungen für Mitarbeitende der Prüfungsausschüsse und Studienbüros, des Studierendensekretariats oder der zentralen Studienberatung zum Nachteilsausgleich organisiert die:der Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen. Weitere Informationen finden Sie in der Fortbildungsdatenbank.

Konflikte und L?sungen

Unterstützung erhalten Mitarbeitende bei der Umsetzung in schwierigen Einzelf?llen und Studierende ausschlie?lich in Konfliktf?llen von der:dem Senatsbeauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen.

Eignungsfeststellungsprüfung

Für Ihren angestrebten Studiengang ist eine Eignungsfeststellungsprüfung vorgesehen? Auch für diese Prüfungen kann ein Anspruch auf Nachteilsausgleich bestehen. Voraussetzung ist, dass Sie durch die Folgen Ihrer Beeintr?chtigung in der Durchführung der Eignungsprüfung gegenüber Ihren Mitbewerber:innen benachteiligt sind. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Prüfung bei der jeweiligen Fakult?t über M?glichkeiten des Ausgleichs.

H?rtefallantrag

Zwei Prozent der Studienpl?tze werden Bewerber:innen vorbehalten, deren Ablehnung des Antrags auf Zulassung zum Studium eine au?ergew?hnliche H?rte darstellen würde. Ein H?rtefall liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder famili?re Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums beziehungsweise einen Studienortwechsel zwingend erfordern.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonders schwerwiegenden pers?nlichen Ausnahmesituation bezogen auf gegenw?rtige oder künftige Umst?nde. Die Berücksichtigung von H?rtef?llen hat gravierende Auswirkungen auf die Vergabe der zur Verfügung stehenden Studienpl?tze. Deshalb wird ein besonders strenger Ma?stab angelegt. Unsere Universit?t orientiert sich an den Kriterien der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de). Für ausl?ndische Staatsangeh?rige und Staatenlose, soweit sie nicht Deutschen gleichgestellt sind, gelten h?ufig andere Vorabquoten. In dem Fall kann kein H?rtefall geltend gemacht werden.

  • Eine besonders schwerwiegende pers?nliche Ausnahmesituation führt nicht automatisch zum Erhalt eines Studienplatzes!
    ?bersteigt die Zahl der Antragstellenden die zur Verfügung stehenden H?rtefallpl?tze, entscheidet der Grad der au?ergew?hnlichen H?rte.

Beispiele

Das Vorliegen eines H?rtefalls kann in der Regel angenommen werden bei:

  • besonderen gesundheitlichen Umst?nden, die die sofortige Zulassung erfordern,
  • Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden k?nnen,
  • Beschr?nkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund k?rperlicher Behinderung; das angestrebte Studium l?sst eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten,
  • k?rperlicher Behinderung, die jeder anderen zumutbaren T?tigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege steht,
  • Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen sowie
  • früherer Zulassung für den genannten Studiengang und Unm?glichkeit der Inanspruchnahme aus nicht selbst zu vertretenden zwingenden Gründen, insbesondere Krankheit (Nachweis über den zwingenden Grund, der die Einschreibung verhindert hat und früherer Zulassungsbescheid).

Folgende Situationen begründen in der Regel keine au?ergew?hnliche H?rte:

  • die:der Studieninteressent:in hat kranke oder schwerbehinderte Eltern(teile),
  • die:der Studieninteressent:in ist verheiratet,
  • die:der Studieninteressent:in hat ein Kind oder mehrere Kinder,
  • die:der Studieninteressent:in hat einen Teilstudienplatz oder
  • die:der Studieninteressent:in m?chte in Leipzig promovieren.

Nachweis

Ihr H?rtefall muss durch die beigefügten Belege so deutlich dargestellt sein, dass eine au?enstehende Person den vorliegenden Sachverhalt anhand der Unterlagen nachvollziehen kann. Die geltend gemachten Umst?nde müssen in Ihrer Person liegen und nicht von Ihnen zu vertreten sein!

Bei gesundheitlichen Beeintr?chtigungen (beispielsweise Behinderung oder chronischer Erkrankung) kann ein Nachweis in Form einer aktuellen fach?rztlichen Stellungnahme oder eines fach?rztlichen Gutachtens erforderlich sein. Der Nachweis muss eine hinreichende Stellungnahme zu den einzelnen, im H?rtefallantrag geltend gemachten Kriterien enthalten. Der Nachweis Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsm?glichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Es soll auch für medizinische Laien – ohne profunde medizinische Fachkenntnisse – nachvollziehbar sein. Als zus?tzliche Nachweise sind beispielsweise der Schwerbehindertenausweis oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes geeignet. Alle Unterlagen müssen in amtlich beglaubigter Kopie vorliegen.

Antrag stellen

Um einen Antrag zu stellen, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt ?Anerkennung von Sonderantr?gen" an. Im n?chsten Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, aussagekr?ftige Nachweise für Ihren gestellten Antrag sowie eine Begründung hochzuladen. Fügen Sie dazu die ben?tigten Nachweise im Anschluss der ausgedruckten Bewerbung bei, welche Sie der Universit?t Leipzig zusenden.

Video: H?rtefall erkl?rt (Untertitel, deutsche Geb?rdensprache)

Video: H?rtefall erkl?rt (Untertitel, deutsche Geb?rdensprache)

Verbesserung der Durchschnittsnote

Besondere Umst?nde k?nnen das Erreichen einer besseren Durchschnittsnote beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verhindern. Dann k?nnen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote stellen. Dabei werden die Leistungen in der Oberstufe betrachtet und nicht die Abiturprüfung selbst.

Voraussetzung

Voraussetzung sind besondere Umst?nde und daraus resultierende Leistungsbeeintr?chtigungen, welche den:die Bewerber:in am Erreichen einer besseren Durchschnittsnote beziehungsweise Punktzahl im Rahmen der Hochschulzugangsberechtigung (beispielsweise Abitur) gehindert haben. Unsere Universit?t orientiert sich bei Regelungen zum H?rtefall- oder Nachteilsausgleich an den Vorgaben der Stiftung für Hochschulzulassung zur Vergabe von Studienpl?tzen.

Beispiele

M?gliche Gründe und Nachweise k?nnen beispielsweise sein:

  • l?ngere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht w?hrend der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (fach?rztliches Gutachten),
  • l?ngere schwere Behinderung oder Krankheit (fach?rztliches Gutachten) sowie
  • sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Umst?nde (fach?rztliches Gutachten).

Unbegründete Antr?ge

Der Vollst?ndigkeit halber finden Sie im Folgenden auch eine Auflistung von F?llen oder Gründen, aus denen grunds?tzlich kein auszugleichender Nachteil hervorgeht. Ein entsprechend ausgerichteter oder begründeter Antrag ist also gemeinhin aussichtslos. Bitte widmen Sie sich der Aufz?hlung also mit hoher Aufmerksamkeit:

  • Mitarbeit w?hrend der Schulzeit im elterlichen Haushalt, Gesch?ft oder Betrieb, ohne dass eine Notlage hierzu gezwungen hat
  • Krankheit der Eltern
  • Umzug der Eltern innerhalb letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
  • Behauptete Benachteiligung wegen des Besuchs eines Gymnasiums eines bestimmten Typs oder der Ablegung einer Nichtschülerreifeprüfung
  • Behauptete Benachteiligung wegen der Ablegung des Abiturs in einem Land mit Zentralabitur
  • Besuch einer Schule, in der schlechte r?umliche Verh?ltnisse oder Lehrermangel herrschten
  • Behauptung, durch ungerechte Beurteilung benachteiligt worden zu sein
  • Krankheit in der Abiturprüfung
  • Weiter und zeitraubender Schulweg
  • Teilnahme an einem Austauschprogramm
  • Mitarbeit in der Schülerverwaltung

Nachweis

Haben besondere Umst?nde zu einer Leistungsbeeintr?chtigung geführt (beispielsweise ein monatelanger Krankenhausaufenthalt, Schwangerschaft), reicht deren alleiniger Nachweis für die Begründung eines Antrags nicht aus. Zus?tzlich muss nachgewiesen werden, wie sich die Umst?nde auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben.

Zum Nachweis des Leistungsabfalls müssen Sie beglaubigte Kopien Ihrer Schulzeugnisse beifügen. Als weiteren Nachweis für Ihren Leistungsabfall ben?tigen Sie in der Regel ein Gutachten Ihrer Schule (nicht der Lehrer:in!). Aus diesem muss hervorgehen, in welchem Umfang sich Ihre schulischen Leistungen verschlechtert haben. Eine Einsch?tzung muss für jedes relevante Fach einzeln erfolgen. Aus dieser Einsch?tzung ergibt sich eine neue Durchschnittsnote, mit der Sie am Vergabeverfahren teilnehmen.

Auf ein Schulgutachten kann nur verzichtet werden, wenn die Schule nicht in der Lage ist, es zu erstellen. Beispiel: Sie haben die Schule nur kurze Zeit besucht und die Schule ist au?erstande, die Auswirkungen des Antragsgrundes zu beurteilen. Allerdings muss dann eine entsprechende Stellungnahme der Schule eingereicht werden, warum sie kein Gutachten erstellen kann. In solch einem Fall kommt das Gutachten einer sowohl p?dagogisch als auch psychologisch ausgebildeten sachverst?ndigen Person in Betracht, das Sie sich auf eigene Kosten beschaffen müssen.

Antrag stellen

Um einen Antrag zu stellen, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt ?Anerkennung von Sonderantr?gen" an. Im n?chsten Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, aussagekr?ftige Nachweise für Ihren gestellten Antrag sowie eine Begründung hochzuladen. Fügen Sie dazu die ben?tigten Nachweise im Anschluss der ausgedruckten Bewerbung bei, welche Sie der Universit?t Leipzig zusenden.

Verbesserung der Wartezeit

Hat sich der Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung durch besondere Umst?nde verz?gert, k?nnen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit stellen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie aufgrund besonderer Umst?nde ein Schuljahr wiederholen mussten. 

Voraussetzung

Die Wartezeit berechnet sich ab dem Zeitpunkt des Erwerbs Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Es k?nnen jedoch besondere Umst?nde vorliegen, die den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verz?gert haben. Bewerber:innen haben dann weniger Wartezeit vorzuweisen. Unsere Universit?t orientiert sich bei Regelungen zum H?rtefall- oder Nachteilsausgleich an den Vorgaben der Stiftung für Hochschulzulassung zur Vergabe von Studienpl?tzen.

Beispiele

M?gliche Gründe und Nachweise k?nnen sein:

  • l?ngere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht (fach?rztliches Gutachten),
  • Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent (Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes und beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises),
  • l?ngere schwere Behinderung oder Krankheit (fach?rztliches Gutachten) sowie
  • sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Umst?nde (fach?rztliches Gutachten).

Nachweis

Der Nachweis eines besonderen Umstands reicht für eine Anerkennung des Antrags allein nicht aus. Sie müssen zus?tzlich nachweisen, dass sich durch den belastenden Umstand der Erwerb der Studienberechtigung verz?gert hat. Diesen Nachweis k?nnen Sie durch eine Bescheinigung Ihrer Schule über Grund und Dauer der Verz?gerung beim Erwerb der Studienberechtigung sowie sonstige zum Nachweis des Verz?gerungsgrunds geeignete Belege erbringen.

Antrag stellen

Um einen Antrag zu stellen, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt ?Anerkennung von Sonderantr?gen" an. Im n?chsten Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, aussagekr?ftige Nachweise für Ihren gestellten Antrag sowie eine Begründung hochzuladen. Fügen Sie dazu die ben?tigten Nachweise im Anschluss der ausgedruckten Bewerbung bei, welche Sie der Universit?t Leipzig zusenden.

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