Alle Bachelor- und Master-Studieng?nge der Universit?t Leipzig werden seit 2015 in regelm??igem Abstand von externen Gutachterinnen und Gutachtern evaluiert. Die Begutachtung findet auf der Grundlage einer Selbstdokumentation und einer Digitalen Begehung der betreffenden Studieng?nge statt und mündet schlie?lich in einem Gutachten. Das Gutachten ist eine der Voraussetzungen für die?Interne Akkreditierung, welche unsere Universit?t als systemakkreditierte Hochschule selbst durchführt.?

Prinzipien der externen Begutachtung

Im Zentrum der Externen Begutachtung stehen der Studiengang und seine Entwicklungspotentiale. Gemeinsam mit den Gutachterinnen und Gutachtern diskutiert das Fach auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme des Status quo etwaige M?glichkeiten der Weiterentwicklung des Studienganges. Dabei ist der datengestützte Blick zurück ebenso essentiell wie die Erfahrungen und Expertisen der Kommissionsmitglieder. Die Autorschaft über den Umgang mit den Rückmeldungen der Gutachterinnen und Gutachter und damit über die Weiterentwicklung des Studiengangs verbleibt dabei selbstverst?ndlich bei der Fakult?t.

Zusammensetzung der Kommission

Jede Kommission umfasst dabei mindestens vier Mitglieder: Zwei Fachpeers, wovon eine Person den Vorsitz der Kommission übernimmt, eine Person aus der Berufspraxis und natürlich eine Studentin bzw. ein Student einer anderen Hochschule. Die Zahl der Gutachter:innen kann variieren und wird bei gr??eren Bündeln, also bei der gemeinsamen Begutachtung mehrerer Studieng?nge, entsprechend angepasst. 

Die konkrete Zusammensetzung der Kommission beruht auf einem Vorschlag des Studiengangbündels, das sich der Begutachtung stellt. Entsprechend der üblichen Standards wie Unbefangenheit, Unabh?ngigkeit und Eignung unterbreitet das Fach konkrete Vorschl?ge für Gutachterinnen und Gutachter. Die Vorschl?ge werden geprüft und so sie den Standards entsprechen, bestellt die Universit?tsleitung die Gutachterinnen und Gutachter. Dieser kollegiale Ansatz und der vertrauensvolle Umgang miteinander haben zu der hohen Akzeptanz des Verfahrens und der Relevanz seiner Ergebnisse ma?geblich beigetragen.

Begutachtungspraxis

Auftakt zur Externen Begutachtung

Der Zeitpunkt einer Externen Begutachtung eines Studiengangs ist in der Rahmenplanung zur Evaluation der anbietenden Fakult?t festgelegt. Etwa ein Jahr vor der Begehung signalisiert der betreffende Studiengang bei der Hochschulleitung durch einen formlosen Antrag, dass die Begehung im kommenden Jahr stattfinden soll und etwaige konsolidierende Vorbereitungen innerhalb eines Jahres zu bew?ltigen sind. Nach positiver Rückmeldung durch das für Lehre & Studium zust?ndige Rektoratsmitglied wird in einem Auftaktgespr?ch zwischen der Stabstelle Qualit?tsentwicklung und dem Studiengang das Begutachtungsverfahren geplant und im Detail besprochen.

Selbstdokumentation und Digitale Begehung

Die Selbstdokumentation der zu begutachtenden Studieng?nge besteht aus dem Konzeptpapier, das dem Studiengang zu Grunde liegt, und dem Studiengangsbericht. Dieser reflektiert die wesentlichen Entwicklungen im Studiengang vor dem Hintergrund des Konzepts und ist regul?rer Bestandteil im Lehrberichtsverfahren. Au?erdem enth?lt die Selbstdokumentation die Studiendokumente und Informationsmaterial des Studienganges sowie Qualit?tsziele und Leitbild der Fakult?t. 

Die Digitale Begehung findet in der Regel im Sommersemester statt, wobei die Gutachterinnen und Gutachter mit Vertreterinnen und Vertretern des Studienganges, mit Studierenden und mit der Universit?tsleitung Gespr?che per Videokonferenz führen. 

Gutachten und Follow Up

Als Ergebnis verfasst die Kommission ein Gutachten. Dieses umfasst die üblichen Themen, welche im Vorfeld im Gutachterinnenauftrag vertraglich fixiert werden. Adressat des Gutachtens ist der Studiengang, der entscheidet, wie mit den Empfehlungen und Kritikpunkten der Kommission umzugehen ist.

Die Besonderheit an dem Begutachtungsverfahren unserer Universit?t ist, dass die Gutachterinnen und Gutachter im Wintersemester erneut per Videokonferenz mit den Studieng?ngen ins Gespr?ch kommen und die Entwicklungen und Ma?nahmen, die auf das Gutachten zurückzuführen sind, gemeinsam mit den Studierenden und Vertreterinnen und Vertretern des Studiengangs besprechen. Der Schwerpunkt dieses Termins besteht dabei je nach Bedarf des Studiengangs entweder in der Auswertung und Diskussion des Gutachtens und der getroffenen Ableitungen oder aber insbesondere in der Studiengangsentwicklung. Die bisherigen Erfahrungen untermauern, wie wertvoll ein zweiter Termin für alle Beteiligten ist. 

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