Als Gasth?rer:in k?nnen Sie Lehrveranstaltungen an unserer Universit?t belegen, ohne einen Abschluss zu erzielen. Eine solche Gasth?rerschaft ist für all diejenigen geeignet, die sich vor, w?hrend oder nach der Berufslaufbahn individuell weiterbilden m?chten. Eine Gasth?rerschaft ist auch ohne eine Hochschulzugangsberechtigung m?glich. Erfahren Sie, wie Sie Gasth?rer:in an unserer Universit?t werden k?nnen und welche Angebote Ihnen zur Verfügung stehen.

Gasth?rer:in werden

Als Gasth?rer:in k?nnen Sie in Eigeninitiative und ohne jegliche Verpflichtungen Lehrveranstaltungen der Universit?t Leipzig besuchen. Sie sind nicht berechtigt, eine Prüfung abzulegen, k?nnen aber Leistungsnachweise für einzelne Veranstaltungen erwerben (nach Absprache mit dem jeweiligen Lehrenden) und sich diese in einem sp?teren Studium anrechnen lassen.

Gasth?rerschaft für Geflüchtete

Geflüchtete und Asylsuchende k?nnen mit der Gasth?rerschaft kostenlos Vorlesungen und Lehrveranstaltungen der Universit?t Leipzig besuchen. Prüfungen k?nnen nicht abgelegt werden. Eine Anmeldung ist über den Antrag auf Gasth?rerschaft für Geflüchtete m?glich. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren FAQ zum Studium für Geflüchtete oder per E-Mail. Der Verein Hilfe für ausl?ndische Studierende in Leipzig e.V. unterstützt Sie darüber hinaus gerne in allen Fragen rund um Ihren Lebens- und Studienalltag.

Bitte beachten Sie:
Sie erlangen als Gasth?rer:in nicht den Status eines immatrikulierten Studierenden – so k?nnen Sie beispielsweise das Semesterticket nicht nutzen.

Auch der Besuch von Sprachkursen an der Universit?t Leipzig ist über eine Gasth?rerschaft nicht m?glich. Bitte informieren Sie sich hierzu auf den Seiten des Sprachenzentrums bzw. des Spracheninstituts.

Für eine Gasth?rerschaft müssen Sie keine spezifischen Voraussetzungen erfüllen. Sie k?nnen sogar ohne Hochschulzugangsberechtigung Gasth?rer:in werden. Sie dürfen jedoch nicht als Studierende:r an der Universit?t Leipzig eingeschrieben sein. Eine Gasth?rerschaft ist für folgende Personengruppen m?glich:

  • Schüler:innen
  • Studierende anderer Hochschulen
  • Arbeitssuchende
  • Geflüchtete
  • Eltern in Eltern- und Erziehungszeit
  • Berufst?tige
  • Senior:innen

Um Gasth?rer:in zu werden, w?hlen Sie aus dem Vorlesungsverzeichnis der Universit?t Leipzig die gewünschten Veranstaltungen aus und stellen einen

Antrag auf Gasth?rerschaft
PDF 2 MB

Haben Sie Veranstaltungen verschiedener Institute gew?hlt, ben?tigen Sie für jedes Institut einen gesonderten Antrag. Den ausgefüllten Antrag k?nnen Sie bis Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters bei uns pers?nlich abgeben oder ans uns per Post, Fax oder E-Mail senden.

Die Gebühr für eine Gasth?rerschaft an der Universit?t Leipzig betr?gt 80 Euro pro Semester.

Die Gebühr wird auf 45 Euro erm??igt, für Bürgerinnen und Bürger mit:

  • Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Leistungsbezug nach Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld)
  • Leipzig-Pass

Die Erm??igung muss jedes Semester neu beantragt werden. Bitte reichen Sie mit Ihrem Antrag auf Gasth?rerschaft einen entsprechenden Nachweis ein.

Für Studierende anderer Hochschulen, für Schüler:innen sowie für Geflüchtete ist die Gasth?rerschaft nach Vorlage einer aktuellen gültigen Bescheinigung kostenfrei.

Universit?tsbund Halle – Jena – Leipzig

Sie studieren in Leipzig, Halle oder Jena und wollen Lehrveranstaltungen an einer der beiden anderen Universit?ten besuchen? Im Rahmen des Universit?tsbunds Halle – Jena – Leipzig k?nnen Sie über eine Gasth?rerschaft Lehrveranstaltungen an einer der anderen Universit?ten besuchen und so Ihren Studieninhalt individuell erweitern. Wie es funktioniert, erfahren Sie hier.

Der Universit?tsbund Halle – Jena – Leipzig erm?glicht es den Studierenden der drei Universit?ten ihr Studium individuell zu gestalten und bietet folgende M?glichkeiten:

  • Besuch von Lehrveranstaltungen
  • Erwerb von Studienleistungen
  • Nutzung der Bibliotheken und anderer universit?rer Einrichtungen
  • Anrechnung von Studien- und Prüfungsvorleistungen nach Feststellung der Gleichwertigkeit durch das zust?ndige Prüfungsamt der Heimatuniversit?t

Damit die erworbene Studienleistung an Ihrer Heimatuniversit?t anerkannt wird, kl?ren Sie bitte vor Antragstellung mit dem für Sie zust?ndigen Prüfungsamt, ob eine Anrechnung der Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise gem?? der Studien- und Prüfungsordnung Ihrer Universit?t m?glich ist.

Informationen zu den angebotenen Lehrveranstaltungen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Universit?t:

Martin-Luther-Universit?t Halle-Wittenberg

Friedrich-Schiller-Universit?t Jena

Universit?t Leipzig

Für Beratung und Information sowie die Ausstellung Ihres Gasth?rerausweises wenden Sie sich bitte an:

Universit?t Leipzig

 Heidrun Eger

Heidrun Eger

Wissenschaftliche Weiterbildung / Fernstudium

Verwaltungsgeb?ude
Goethestra?e 3-5, Raum 1.04
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 30050
Telefax: +49 341 97 - 31130050

An den Partneruniversit?ten Halle und Jena stehen Ihnen folgende Einrichtungen zur Verfügung:

Martin-Luther-Universit?t Halle-Wittenberg

Abteilung 1 Studium und Lehre
Referat 1.3 Wissenschaftliche Weiterbildung, Studiengebühren, Stipendien und Wahlen
Barfü?erstra?e 17 (Hinterhaus)
06108 Halle (Saale)

Jana F?hling
Tel.: 0345 5521321
Fax: 0345 5527608

E-Mail schreiben

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Friedrich-Schiller-Universit?t Jena

Dezernat für akademische und studentische Angelegenheiten
Studierenden-Service-Zentrum (SSZ)
Universit?tshauptgeb?ude
Am Fürstengraben 1
07743 Jena

Telefon: +49 3641 93-1111
Telefax: +49 3641 93-1112

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