Die Universit?t Leipzig vergibt Wiedereinstiegsstipendien, um den Abschluss der Promotion oder Habilitation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu f?rdern, die ihre wissenschaftliche T?tigkeit zur Wahrnehmung famili?rer Aufgaben unterbrochen haben.

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Junger Mann schaut mit einem Kleinkind auf dem Scho? in ein Bilderbuch
Nach der Elternzeit oder einer anderweitig begründeten Unterbrechung seine Promotion oder Habilitation fortzusetzen – das ist m?glich mit dem Wiedereinstiegsstipendium, Foto: Unsplash

Was gibt es zu beachten?

Grundlage für die Vergabe ist die F?rderrichtlinie für das Wiedereinstiegsstipendium.

Antragsberechtigt sind Promovierende und Habilitierende an Universit?ten des Freistaats Sachsen, die nach Unterbrechung des Promotions- beziehungsweise Habilitationsvorhabens infolge Wahrnehmung famili?rer Aufgaben ihre wissenschaftliche Qualifizierung mit dem Ziel des Abschlusses wieder aufnehmen m?chten.

Voraussetzungen:

  • Promotionsstipendium: überdurchschnittlicher Hochschulabschluss (mindestens Gesamtnote ?gut“)
  • Habilitationsstipendium: ?magna cum laude“ in der vorangegangenen Promotion
  • Unterbrechung der wissenschaftlichen T?tigkeit wegen famili?rer Aufgaben (wie z.B. Kindererbetreuung) für mindestens neun Monate
  • Wiedereinstieg wegen Arbeit an einem Forschungsprojekt mit dem Ziel der Promotion bzw. Habilitation
  • Promovierende dürfen bei Antragstellung das 37., Habilitierende das 42. Lebensjahr nicht überschritten haben.

F?rderungsdauer:

  • 1 Jahr (eine halbj?hrige Verl?ngerung ist unter bestimmten Voraussetzungen m?glich)

H?he des monatlichen Stipendiums:

  • 985 Euro bei Promotionsvorhaben
  • 1.285 Euro bei Habilitationsvorhaben
  • + 100 Euro Familienzuschlag pro Kind

Antragsunterlagen

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • formloser Antrag mit Begründung der Antragstellung
  • tabellarischer Lebenslauf/Bericht über die bisherige wissenschaftliche Ausbildung
  • Zeugnis(se) über den Hochschulabschluss u.?.
  • Projektbeschreibung sowie Zeit- und Arbeitsplan (bis max. 10 Seiten)
  • Stellungnahme des wissenschaftlich Betreuenden
  • Stellungnahme der bzw. des Gleichstellungsbeauftragten der Fakult?t
  • Best?tigung der Fakult?t, dass das Vorhaben im Rahmen der Forschungsschwerpunkte der Universit?t von besonderem wissenschaftlichem Interesse ist.

Die Form der Bewerbung und die Stelle, bei der Sie einzureichen ist, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Für ein Wiedereinstiegsstipendium für promovierte Frauen zur Habilitationsvorbereitung reichen Sie bitte das betreffende Antragsformular nebst der darin genannten Anlagen ein.

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Die Antr?ge sind einzureichen bis sp?testens

  • 31. M?rz für eine F?rderung im laufenden Jahr beziehungsweise
  • 30. September für eine F?rderung im darauf folgenden Kalenderjahr

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