Auf der Grundlage des S?chsischen Hochschulfreiheitsgesetzes und der S?chsischen Landesstipendienverordnung werden an unserer Universit?t Stipendien für die Promotionsf?rderung vergeben.

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Ein Stempel mit dem Wort F?rderung
Foto: Colourbox

F?rderung von Promotionsvorhaben

Der Freistaat Sachsen vergibt F?rderungen für Promotionsvorhaben im Rahmen eines Graduiertenstudiums:

  • H?chstf?rderdauer: drei Jahre, in begründeten F?llen bis zu einem Jahr verl?ngerbar
  • F?rderh?he: Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten ein monatliches Grundstipendium in H?he von 1.350 Euro und gegebenenfalls einen monatlichen Familienzuschlag in H?he von 100 Euro pro Kind
  • Sachmittel: Für Anschaffungen, die über den normalen Studienbetrieb hinausgehen und für die Promotion erforderlich sind sowie für Reisen und Auslandsaufenthalte k?nnen besondere Zuwendungen gew?hrt werden. Sie sollen w?hrend der Regelf?rderungsdauer insgesamt 1500 Euro nicht überschreiten.
  • Aufnahmebedingung: Antragsberechtigt sind angehende Promovierende aller Fachbereiche der Universit?t Leipzig mit einem überdurchschnittlich bewerteten Abschluss des berufsqualifizierenden Studiums.
  • Aufnahmeverfahren: ?ber die Antr?ge entscheidet die Graduiertenkommission unter Berücksichtigung einer von den Fakult?ten eingeholten Stellungnahme.
  • Entscheidungskriterien: Qualifikation des Bewerbers, Qualit?t des Promotionsvorhabens, Einhaltung der Regelstudienzeit
  • Ausschlussgründe für die Stipendienvergabe: Das Promotionsvorhaben wird bereits auf andere Weise mit ?ffentlichen Mitteln finanziert. Bei Erhalt des Stipendiums ist die Ausübung einer entgeltlichen Nebent?tigkeit bis zu einem Umfang von durchschnittlich 5 Stunden je Woche zul?ssig.

Einzureichende Bewerbungsunterlagen

Für eine Bewerbung reichen Sie bitte beide unten genannten Antr?ge nebst Anlagen bis zum Bewerbungsfristende (30. Juli des Jahres für einen Stipendienbeginn am 1. Oktober des Jahres) ein. 

Alle Unterlagen k?nnen vollst?ndig elektronisch als PDF-Dokument per E-Mail an stipendien[at]uni-leipzig.de gesendet werden (bitte beachten Sie, dass Gef?hrdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter bei einer Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail nicht ausgeschlossen werden k?nnen; weitere Hinweise finden Sie in den Antr?gen).

Die Vergabe des Stipendiums ist an die Aufnahme in das Graduiertenstudium der Universit?t gebunden. Beide Antr?ge werden zeitgleich begutachtet.

Den Ablauf regeln die Studienordnungen für das Graduiertenstudium der einzelnen Fakult?ten. Diese sehen beispielsweise die regelm??ige Teilnahme an Lehrveranstaltungen nach Angebot der Fakult?t vor. Mit dieser ?bernahme von Lehrverpflichtungen erhalten Sie die M?glichkeit, Ihre erworbenen Kenntnisse weiterzugeben.

Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Aufnahme in das Graduiertenstudium der Universit?t Leipzig
  • Antrag auf erstmalige Gew?hrung eines Landesstipendiums (Bitte reichen Sie diesen Antrag, wie auf Seite 3 im Antragsformular beschrieben, au?erdem postalisch im Studentenwerk ein.)
  • Lebenslauf (tabellarisch) inklusive Bericht über die bisherige wissenschaftliche Ausbildung
  • ein Gutachten der betreuenden Hochschullehrerin beziehungsweise des betreuenden Hochschullehrers
  • Beschreibung des Promotionsvorhabens (maximal 10 Seiten)
  • Zeit- und Arbeitsplan für die gesamte erforderliche Promotionszeit
  • Zeugnisse des Hochschulabschlusses
    obligatorisch: Abschlusszeugnis, das zur Promotion bef?higt (Sollte dieses nicht vorliegen, muss bei Einsendeschluss zumindest ein vorl?ufiges, bewertbares Zeugnis vorliegen.)
  • Referenzen k?nnen beigefügt werden
  • Wenn erforderlich: Antrag auf gesonderte Zuwendungen für den Fall einer Stipendiengew?hrung (kann auch noch w?hrend des F?rderungszeitraumes gestellt werden)
  • Im Falle der Bewilligung eines Landesgraduiertenstipendiums ist für den Nachweis der Aufnahme ins Graduiertenstudium der Universit?t Leipzig zudem eine Immatrikulationsbescheinigung nachzureichen.

Für eine Weitergew?hrung reichen Sie bitte die untenstehend genannten Unterlagen bis sp?testens 26. Februar (für eine Weitergew?hr ab 1. April des Jahres) beziehungsweise 30. Juli (für eine Weitergew?hr ab 1. Oktober des Jahres) des Jahres ein.

Bitte senden Sie die Unterlagen elektronisch als PDF-Dokument per E-Mail an stipendien[at]uni-leipzig.de. (Bitte beachten Sie, dass Gef?hrdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter bei einer Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail nicht ausgeschlossen werden k?nnen. Alternativ k?nnen die Unterlagen postalisch an: Universit?t Leipzig, Dezernat 2/SG Akademische Angelegenheiten, Goethestra?e 3-5, 04109 Leipzig gesendet werden).

Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Weitergew?hrung eines Landesstipendiums (Bitte reichen Sie diesen Antrag, wie auf Seite 3 und 4 im Antragsformular beschrieben, au?erdem postalisch im Studentenwerk ein.)
  • Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers
  • Zwischenbericht zum Stand des Promotionsvorhabens mit Zeitplan und kurzer Begründung des Antrags (Umfang: 3 bis 4 Seiten)
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

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