Durch die Habilitation wird die qualifizierte Bef?higung zu selbst?ndiger Forschung und Lehre in einem Fachgebiet f?rmlich festgestellt und die Lehrbef?higung erlangt. In vielen Disziplinen ist sie immer noch der entscheidende Weg zur Professur.
Die Fakult?ten regeln Voraussetzungen, Zulassung, Durchführung und finale Prüfung in ihren jeweiligen Habilitationsordnungen.
In der Regel müssen Sie für Ihre Habilitation folgende Leistungen erbringen:
- Habilitationsschrift oder Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen (beispielsweise Leitung einer Nachwuchsgruppe, Juniorprofessur)
- Nachweis über durchgeführte Lehrveranstaltungen
- Habilitationsvortrag mit Kolloquium und Lehrprobe
Nach erfolgreicher Habilitation dürfen Sie Ihren Doktorgrad um den Zusatz ?habil.“ (Doctor habilitatus) erg?nzen.
?blicherweise befinden sich Habilitierende in einem befristeten Besch?ftigungsverh?ltnis an einer Hochschule. Wir unterstützen daher ausdrücklich Ihre Bestrebungen, eine Habilitation oder Habilitations?quivalenz durch die erfolgreiche Einwerbung bei Nachwuchsgruppen-Programmen zu finanzieren. All diese extern gef?rderten Programme haben eine sehr hohe Reputation, sodass Sie Ihre Chancen auf eine dauerhafte Professur durch die Einwerbung deutlich erh?hen. Bei Interesse kontaktieren Sie unseren Forschungsservice, der Sie bei der Antragstellung unterstützt.
Promovierte Wissenschaftlerinnen, die nach einer qualifizierten beruflichen T?tigkeit au?erhalb der Wissenschaft ihre wissenschaftliche Arbeit an der Universit?t Leipzig wieder aufnehmen wollen, k?nnen sich für ein Wiedereinstiegsstipendium zur Vorbereitung ihrer Habilitation bewerben.
Die F?rdermittel beinhalten ein monatliches Stipendium von 1.285 Euro plus 100 Euro Familienzuschlag pro Kind für eine Dauer von maximal sechs Monaten.
Voraussetzungen sind:
- Promotion mindestens mit der Gesamtnote ?magna cum laude“
- Unterbrechung der wissenschaftlichen T?tigkeit wegen qualifizierter Berufst?tigkeit au?erhalb des Hochschulbereichs über mindestens drei Jahre
- Wiedereinstieg mit einem Forschungsprojekt mit dem Ziel der Habilitation
- H?chstalter 40. Lebensjahr bei Antragstellung
Bitte reichen Sie für eine Bewerbung folgende Unterlagen ein:
- ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- formloser Antrag mit Begründung der Antragstellung und konkreter Darlegung der zur Absicherung des Vorhabens beabsichtigten Ma?nahmen (Beantragung von weiteren Drittmitteln)
- tabellarischer Lebenslauf
- Darstellung des bisherigen beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs einschlie?lich des Stands und der Ergebnisse bisheriger Forschungsarbeiten, Publikationsliste, Lehrt?tigkeit
- Zeugnisse über den Hochschulabschluss und Promotionsurkunde
- Konzept des wissenschaftlichen Vorhabens inklusive Zeit- und Arbeitsplan für den beantragten F?rderzeitraum (bis maximal zehn Seiten)
- Stellungnahme zweier Hochschullehrenden zu den bereits vorliegenden Forschungsergebnissen und zum geplanten Vorhaben
- Stellungnahme des Gleichstellungsbeauftragten der Universit?t
- Best?tigung der Fakult?t, dass sich das beabsichtigte Vorhaben in das Forschungsprofil der Universit?t einfügt und für diese von besonderem wissenschaftlichen Interesse ist
- Best?tigung der Fakult?t, dass für den beantragten F?rderzeitraum die für die Durchführung der Vorbereitungsma?nahmen erforderliche Grundausstattung zur Verfügung gestellt wird
Die Form der Bewerbung und die Stelle, bei der Sie einzureichen ist, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Die Antr?ge sind bis sp?testens 31. M?rz für eine F?rderung im laufenden Jahr beziehungsweise bis sp?testens 30. September für eine F?rderung im darauffolgenden Kalenderjahr einzureichen.
Bei Interesse an einer Beratung kontaktieren Sie gerne Verena Jochmann.
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zur Wahrnehmung famili?rer Aufgaben ihre wissenschaftliche Qualifizierung an Universit?ten des Freistaats Sachsen in einem bereits fortgeschrittenen Arbeitsstand unterbrochen hatten, k?nnen sich auf ein Stipendium zum Abschluss ihres Habilitationsvorhabens bewerben.
Die F?rdermittel sind ein monatliches Stipendium von 1.285 Euro plus 100 Euro Familienzuschlag pro Kind für eine Dauer von maximal zw?lf Monaten.
Voraussetzungen sind:
- Promotion mindestens mit der Gesamtnote ?magna cum laude“
- Unterbrechung der wissenschaftlichen T?tigkeit aufgrund famili?rer Verpflichtungen für mindestens neun Monate
- H?chstalter 42. Lebensjahr bei Antragstellung
Bitte reichen Sie für eine Bewerbung folgende Unterlagen ein:
- ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- formloser Antrag mit Begründung der Antragstellung
- tabellarischer Lebenslauf/Bericht über die bisherige wissenschaftliche Ausbildung (Forschungsarbeiten, Publikationsliste, Lehrt?tigkeit)
- Zeugnisse über den Hochschulabschluss und Promotionsurkunde
- Projektbeschreibung inklusive Zeit- und Arbeitsplan (bis max. 10 Seiten)
- Stellungnahme der wissenschaftlichen Betreuenden
- Stellungnahme des Gleichstellungsbeauftragten der Universit?t
- Best?tigung der Fakult?t, dass sich das beabsichtigte Vorhaben in das Forschungsprofil der Universit?t einfügt und für dieses von besonderem wissenschaftlichem Interesse ist
Die Form der Bewerbung und die Stelle, bei der Sie einzureichen ist, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Die Antr?ge sind bis sp?testens 31. M?rz für eine F?rderung im laufenden Jahr beziehungsweise bis sp?testens 30. September für eine F?rderung im darauffolgenden Kalenderjahr einzureichen.
Bei Interesse an einer Beratung kontaktieren Sie gerne Verena Jochmann.
Bei organisatorischen Fragen zur Habilitation und zum laufenden Habilitationsverfahren an der Medizinischen Fakult?t an der Universit?t Leipzig wenden Sie sich bitte an Martin Bisse.