Die Ombudskommission steht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unserer Universit?t zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung.

Ombudsverfahren an der Universit?t Leipzig

  • Die Universit?t Leipzig geht jedem konkreten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten ohne Ansehen der Person nach.
  • Die Ombudspersonen, die Mitglieder der St?ndigen Kommission sowie die Mitarbeitenden der Gesch?ftsstelle sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Sie arbeiten unabh?ngig, unparteiisch und weisungsungebunden.
  • Ohne die Sicherung absoluter Vertraulichkeit sind Ombudsverfahren nicht m?glich, weil eine Vermittlung in Konfliktf?llen nur unter dieser Bedingung eine Chance auf eine bestenfalls einvernehmliche und faire L?sung erh?lt. Die Gew?hrleistung der Vertraulichkeit dient dem Schutz aller in ein Verfahren involvierter Personen und sie gilt auch über den Abschluss eines Falls hinaus. Um diesen Schutz zu gew?hrleisten, wird die Wahrung der Vertraulichkeit zu Beginn von allen Beteiligten eingefordert. Die Ombudspersonen, Mitglieder der St?ndigen Kommission und Mitarbeitenden der Gesch?ftsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Satzung der Universit?t Leipzig zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis regelt den besonderen Schutz aller Personen, die in Vorg?nge wissenschaftlichen Fehlverhaltens verwickelt sind, im Hinblick auf ihre pers?nliche und wissenschaftliche Integrit?t. Ein Bruch dieser Vertraulichkeit wird als Versto? gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis angesehen.
  • Die Er?ffnung eines Verfahrens ist freiwillig. Ein Ombudsverfahren, das hei?t eine Untersuchung Ihres Verdachts, findet grunds?tzlich nur dann statt, wenn Sie Ihre Zustimmung dazu erteilt haben. Aufgrund einer pers?nlichen Risikoabw?gung k?nnen Sie als informierende Person auf eine weitergehende Untersuchung verzichten, auch wenn Ihr Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten gut begründet ist.
  • Ein weiteres Prinzip in der Bearbeitung von Konfliktf?llen ist die Fairness. Das hei?t, es wird erst das Einverst?ndnis dafür erbeten, eine Stellungnahme bei der Gegenseite einholen zu dürfen, bevor eine Einsch?tzung der Sachlage vorgenommen wird.

Das Ombudsverfahren an unserer Universit?t ist in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis geregelt. Bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis und für Hinweise auf m?gliches wissenschaftliches Fehlverhalten stehen Ihnen die Ombudspersonen und die Mitarbeitenden der Gesch?ftsstelle als vertrauliche Ansprechpersonen zur Verfügung. Das Verfahren beginnt mit der Kontaktaufnahme und durchl?uft mehrere Stufen:

 

  • 1. Kontaktaufnahme
    Wenn Sie einen Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten haben, wenden Sie sich an die Gesch?ftsstelle. Sie nimmt Verdachtsmeldungen vertraulich entgegen und prüft in einem ersten Gespr?ch, ob die Meldung einen Bezug zu wissenschaftlichem Fehlverhalten aufweist. Sie bietet eine Erstberatung an, bei der über m?gliche Verfahrensschritte aufgekl?rt wird. Nur wenn Sie damit einverstanden sind, wird der Kontakt zu einer zust?ndigen Ombudsperson oder weiteren Beratungseinrichtungen der Universit?t hergestellt. Es steht Ihnen frei, sich mit Ihrem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten auch direkt an eine der Ombudspersonen zu wenden. Verdachtsf?lle wissenschaftlichen Fehlverhaltens k?nnen Sie auch anonym bei der Gesch?ftsstelle zur Anzeige bringen.
  • 2. Ombudspersonen
    Der Senat bestellt auf Vorschlag des Rektorats in Lehre und Forschung erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit nationalen und internationalen Kontakten als Ombudspersonen. Sie werden vom Senat für eine Amtszeit von fünf  Jahren benannt und geh?ren unterschiedlichen Fakult?ten an. Aufgabe der Ombudspersonen ist es, Personen, die einen Verdacht melden oder unverschuldet in Vorg?nge wissenschaftlichen Fehlverhaltens verstrickt sind, vertraulich zu beraten und an sie herangetragenen Verdachtsf?lle auf ihre Plausibilit?t hin zu überprüfen (Vorprüfungsverfahren). Die Arbeit der Ombudspersonen ist von dem Ziel getragen, zwischen den Parteien eines Konflikts zu vermitteln und Auseinandersetzungen beizulegen, soweit dies im Einklang mit den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis m?glich ist.
  • 3. Hinweise auf einen Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens
    Die Aufnahme eines Ombudsverfahren, also die Untersuchung eines Verdachtsfalls, beginnt mit der Formulierung konkreter Hinweise durch die informierende Person. Diese Hinweise sollen schriftlich unter Nennung der belastenden Tatsachen und Beweismittel entweder an die Gesch?ftsstelle oder an die Ombudsperson geschickt werden.
  • 4. Vorprüfungsverfahren
    Die für den Vorgang zust?ndige Ombudsperson prüft – mit dem Einverst?ndnis der informierenden Person – die Vorwürfe unter Plausibilit?tsgesichtspunkten auf Korrektheit und Bedeutung. Dies erfolgt unter Anh?rung der informierenden und der beschuldigten Personen. Dabei wird geprüft, ob die Vorwürfe auszur?umen sind bzw. eine gütliche Einigung zwischen den Parteien erreicht werden kann. Gelingt der Ombudsperson dies, stellt sie das Vorprüfungsverfahren ein und informiert die beschuldigten und informierenden Personen. Kann die für den Vorgang zust?ndige Ombudsperson die Vorwürfe nicht ausr?umen, übermittelt sie die Entscheidung und die Unterlagen einschlie?lich der Verdachtsanzeige an die St?ndige Kommission. Sind informierende Personen mit der Entscheidung der zust?ndigen Ombudsperson im Vorprüfungsverfahren nicht einverstanden, k?nnen sie die St?ndige Kommission anrufen.
  • 5. St?ndige Kommission
    Die St?ndige Kommission untersucht die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Hierzu entscheidet Sie über die Einstellung oder Weiterführung des Vorprüfungsverfahrens und führt das f?rmliche Untersuchungsverfahren durch. Sie kann ein Verfahren einstellen oder Vorschl?ge machen, in welcher Weise ein festgestelltes Fehlverhalten sanktioniert werden soll. Die St?ndige Kommission empfiehlt gegebenenfalls strukturelle Konsequenzen zur Vermeidung einer Wiederholung wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
    Die St?ndige Kommission setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:
    • Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (kraft Amts),
    • Vertrauensdozentin bzw. Vertrauensdozent der DFG (kraft Amts),
    • drei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, von denen einer die Bef?higung zum Richteramt haben muss,
    • eine akademische Mitarbeiterin bzw. ein akademischer Mitarbeiter,
    • eine Studentin bzw. ein Student und
    • eine Doktorandin bzw. ein Doktorand
  • 6. F?rmliches Untersuchungsverfahren
    Die St?ndige Kommission leitet das f?rmliche Untersuchungsverfahren ein, indem sie den beschuldigten Personen das Ergebnis der Vorprüfung mitteilt. Die St?ndige Kommission ermittelt sowohl die belastenden als auch die entlastenden Umst?nde. Sie kann die beschuldigte und die informierende Person zu erg?nzenden Angaben auffordern. Sie prüft in freier Beweiswürdigung, ob ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt. H?lt die St?ndige Kommission ein wissenschaftliches Fehlverhalten nicht für erwiesen oder sieht es als nicht schwerwiegend an, stellt sie das Verfahren ein. H?lt die St?ndige Kommission ein wissenschaftliches Fehlverhalten für erwiesen, berichtet sie der Rektorin schriftlich über das Ergebnis ihrer Untersuchungen und schl?gt vor, in welcher Weise das Verfahren fortgesetzt werden soll.
  • Prof. Dr. Daniel Huster
    Medizinische Fakult?t
    E-Mail schreiben
  • Prof. Dr. Berthold Kersting
    Fakult?t für Chemie und Mineralogie
    E-Mail schreiben
  • Prof. Dr. Holger Kohlmann
    Fakult?t für Chemie und Mineralogie
    E-MAIL SCHREIBEN
  • Prof. Dr. Jowita Kramer
    Fakult?t für Geschichte, Kunst und Orientwissenschaften
    E-MAIL SCHREIBEN
  • Prof. Dr. Johannes Lemke
    Medizinische Fakult?t
    E-Mail schreiben
  • Prof. Dr. Katrin Liebers
    Erziehungswissenschaftliche Fakult?t
    E-Mail schreiben
  • Juniorprof. Dr. Mira Schedensack
    Fakult?t für Mathematik und Informatik
    E-Mail schreiben
  • Prof. Dr. Jürgen Vollmer
    Fakult?t für Physik und Geowissenschaften
    E-Mail schreiben
  • Prof. Dr. Ansgar Zerfa?
    Fakult?t für Sozialwissenschaften und Philosophie
    E-Mail schreiben

Wenn Sie eine Beratung zur guten wissenschaftlichen Praxis wünschen und/oder konkrete Hinweise auf einen Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens haben, k?nnen Sie sich entweder an die Gesch?ftsstelle oder direkt an eine Ombudsperson wenden. Konkrete Hinweise auf einen Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens k?nnen auch anonym bei der Gesch?ftsstelle angezeigt werden.

Gute wissenschaftliche Praxis

Archivierung von Forschungsdaten

Das Universit?tsrechenzentrum bietet eine institutionelle L?sung zur Archivierung von Forschungsdaten. Der Service ?Forschungsdatenarchivierung”unterstützt die 亚洲通_亚洲通官网¥娱乐网址 im Bestreben nach guter Forschung direkt mit der M?glichkeit der dauerhaften Archivierung von Forschungsdaten im angebundenen Langzeitrepositorium OpARA. Hier k?nnen Forschungsdaten publiziert, archiviert und nachgenutzt werden.

Forschungsdatenmanagement

Die sachgerechte Handhabung von Forschungsdaten ist ein wichtiges Qualit?tsmerkmal für wissenschaftliche Arbeiten. Die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und Richtlinien der F?rderorganisationen erfordern einen systematischen und nachhaltigen Umgang mit Forschungsdaten.

Als Richtschnur k?nnen die vier FAIR Data Principles gelten:

  • Findable (auffindbar)
  • Accessible (zug?nglich)
  • Interoperable (interoperabel)
  • Reusable (wiederverwendbar)

Das Team Forschungsdaten bietet individuelle Beratungen sowie Informationsveranstaltungen und Workshops zum Thema an.

Open Science Office

Das Open Science Office an der Universit?tsbibliothek Leipzig bietet forschungsunterstützende Dienstleistungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universit?t Leipzig. Darunter: 

Nachwuchswissenschaftler:innen im Betreuungsverh?ltnis

Die Rechte von Nachwuchswissenschaftler:innen im Betreuungsverh?ltnis wurden in der aktuellen Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gest?rkt. Nachwuchswissenschaftler:innen haben einen Anspruch auf regelm??ige Betreuung, Beratung und Unterstützung. Die Satzung konkretisiert in diesem Zusammenhang die Leitungsverantwortung. Wissenschaftler:innen in Leitungs- und/oder Betreuungsfunktion sind verantwortlich dafür, dass eine Gruppe als Ganze ihre Aufgaben erfüllen kann, die n?tige Zusammenarbeit und Koordination erfolgt und allen Mitgliedern ihre Rollen, Rechte und Pflichten bewusst sind. Dazu geh?rt neben einem regelm??igen Austausch auch ein der Karrierestufe angemessenes Verh?ltnis von Unterstützung und Eigenverantwortung.

Im Zusammenhang einer phasenübergreifenden Qualit?tssicherung legt die Satzung die Verhinderung von Machtmissbrauch und das Ausnutzen von Abh?ngigkeitsverh?ltnissen sowohl auf der Ebene der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheit als auch auf der Ebene der Leitung fest.

Betreuungsvereinbarung

Für die verbindliche Definition der individuellen Rahmenbedingungen sowie der Rechte und Pflichten von Betreuer:innen und Doktorand:innen soll eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Satzung normiert, dass die Promotionsordnungen einen Passus enthalten, der alle Beteiligten auf die Einhaltung dieser Vereinbarung verpflichtet. Betreuungsvereinbarungen sind eigenst?ndige Vertr?ge zwischen Promovierenden und Betreuenden. Sie gehen über eine blo?e Gef?lligkeitsbeziehung hinaus und begründen vertragliche Pflichten für beide Parteien im Zusammenhang mit der Promotion.

Die Graduiertenakademie Leipzig stellt eine Vorlage für eine Betreuungsvereinbarung zur Verfügung. Diese orientiert sich an den Empfehlungen der DFG zur Erstellung von Betreuungsvereinbarungen.

Plagiatsüberprüfung an der Universit?t Leipzig – ein Pilotprojekt (2023 bis 2025)

Die Universit?t Leipzig (UL) setzt sich für die F?rderung einer redlichen wissenschaftlichen Haltung in der Forschung, akademischen Lehre und wissenschaftlichen Ausbildung ein. In Wahrnehmung dieser Verantwortung befasste sich das Rektorat am 15. Dezember 2022 auf Empfehlung der Forschungs- und Transferkommission mit dem Thema Plagiarismusabwehr und der Frage, welche Vorkehrungen im Kontext der Qualit?tssicherung gegen wissenschaftliches Fehlverhalten getroffen werden k?nnen. Der herbeigeführte Beschluss stützt sich auf die Satzung der UL zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 22. September 2022 sowie die Publikationsrichtlinie der UL in der Fassung der amtlichen Bekanntmachung vom 18. M?rz 2022 und beinhaltet u.a. ein dreij?hriges Pilotprojekt zur Nutzung der Plagiatsüberprüfungssoftware Turnitin iThenticate für Texte (z.B. Dissertationen). Es werden Ressourcen zur Verfügung gestellt, um Fehlverhalten, das auf Nachl?ssigkeit bzw. mangelnde Sorgfalt oder auf einen gezielten und bewussten Regelversto? zurückzuführen ist, frühzeitig zu erkennen.

Das Pilotprojekt ist im Prorektorat für Exzellenzentwicklung angesiedelt, versteht sich als Angebot und kann in allen Fakult?ten und Zentralen Einrichtungen mit Lehrbezug durchgeführt werden. Der Einsatz von Turnitin iThenticate sollte in der Pilotphase auf Einzelfallprüfungen, vorzugsweise in Promotionsverfahren, zum Kennenlernen der Software und zum Absch?tzen des Bedarfs begrenzt werden. Die Software darf prinzipiell von allen Besch?ftigten der UL genutzt werden. Geeignet ist sie für Prüfer:innen. W?hrend der Testphase sind pro Fakult?t oder Zentraler Einrichtung mit Lehrbezug bis zu zwei Zug?nge m?glich, jeweils zu beantragen in den Dekanaten bzw. Büros der Direktor:innen.

Das Projekt wird technisch vom Team 亚洲通_亚洲通官网¥娱乐网址 des Universit?tsrechenzentrums betreut. Die ?Handreichung zur ?berprüfung von m?glichen Plagiaten an der UL“, eine Anleitung zur Nutzung der Software und weitere Informationen sind hier zu finden: https://kb.urz.uni-leipzig.de/plagiatspruefung.

Für die Ausarbeitung der Rahmenbedingungen, die fachlichen Begleitung und die Evaluation des Pilotprojektes wurde eine Arbeitsgruppe mandatiert. Gemeinsam mit dem Rektorat wird die Arbeitsgruppe das Projekt eng begleiten und die Ergebnisse auswerten. Auf dieser Grundlage wird über eine Programmverstetigung entschieden.

Wenn Sie Interesse haben am Testbetrieb mitzuwirken, nehmen Sie gerne Kontakt auf:

Team 亚洲通_亚洲通官网¥娱乐网址: Universit?tsrechenzentrum, Augustusplatz 10, 04109 Leipzig, Telefon: +49 341 97-33333, E-Mail: elearning(at)uni-leipzig.de

Weitere Anlaufstellen

Neben der Ombudskommission stehen Ihnen an unserer Universit?t weitere Anlaufstellen zur Verfügung, die Sie zu forschungsethischen Fragestellungen beraten und zu Themen wie Diskriminierung, sexuelle Bel?stigung und Konfliktmanagement informieren. Zus?tzlich k?nnen Sie sich an überregionale, universit?tsunabh?ngige Ansprechpersonen wenden.

Ethikbeirat

Fragen zu den ethischen Aspekten Ihrer Forschungsvorhaben richten Sie bitte an den Ethikbeirat. Der Ethikbeirat prüft und gibt gegebenenfalls eine Stellungnahme zu ethischen Aspekten geplanter Forschungsvorhaben mit Menschen ab.

Ethik-Kommission der Medizinischen Fakult?t

Die Ethik-Kommission sichert die Beachtung ethischer und rechtlicher Standards sowie die wissenschaftliche Integrit?t von Forschungsvorhaben am und mit Menschen.

Gleichstellungsbüro

Das Gleichstellungsbüro bietet Beratungen zu Themen wie Frauenf?rderung, Familienfreundlichkeit, Diskriminierung, sexuelle Bel?stigung und Homophobie an. Es setzt sich aktiv für Chancengerechtigkeit unter Frauen und M?nnern an der Universit?t Leipzig ein. Die Entwicklung familienfreundlicher Strukturen an der Universit?t Leipzig bildet den dritten Schwerpunkt der Arbeit.

Personalrat Hochschulbereich

Der Personalrat achtet auf die Einhaltung der für Besch?ftigte wichtigen Rechtsvorschriften. Dazu geh?ren vor allem die Tarifvertr?ge, aber auch Dienstvereinbarungen und Gesetze. Entsprechend Paragraf 5 Absatz 1 der Dienstvereinbarung zur Konfliktl?sung am Arbeitsplatz (DV Konfliktl?sung) wurde ein Ansprechpartner für den Bereich Konfliktl?sung und Mobbing bestellt.

Ombudsman für die Wissenschaft

Neben den Ombudspersonen unserer Universit?t gibt es die überregionale Einrichtung Ombudsman für die Wissenschaft. Diese steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unmittelbar und unabh?ngig von einem Bezug zur DFG zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung. Eine parallele Anrufung beider Ombudsstellen ist nicht m?glich.

Vertrauensdozenten der DFG

Alle Hochschulen, die Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind, bestimmen aus ihrem Kreis eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer als Vertrauensdozenten der DFG. Der Vertrauensdozent bzw. die Vertrauensdozentin nimmt die Funktion einer Ansprechperson vor Ort für Antragstellerinnen und Antragsteller bei der DFG wahr.

LISTE DER VERTRAUENSDOZENTINNEN UND -DOZENTEN 

W?hrend der Promotion oder in der Phase als Postdoc kann es aus den unterschiedlichsten Gründen zu Konflikten zwischen Promovierenden, Postdocs, Betreuenden und weiteren Beteiligten kommen.

M?gliche Szenarien solcher Konflikte sind zum Beispiel zwischenmenschliche Konflikte, zeitliche Ausbeutung oder Verst??e gegen die Betreuungsvereinbarung. Auch F?lle von Machtmissbrauch, Beleidigungen und Demütigungen k?nnen w?hrend der wissenschaftlichen Qualifizierung in unterschiedlicher Schwere auftreten. Sollten Sie diese nicht selber l?sen k?nnen, gibt es die M?glichkeit, sich vertraulich an eine Schlichterin bzw. einen Schlichter der Universit?t zu wenden. Sie stehen als neutrale Anlaufstelle für Promovierende, Postdocs und (betreuende) Hochschullehrende zur Verfügung.

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Missionstatement

"Das Netzwerk hat zum Ziel, Bewusstsein für das Thema ?Machtmissbrauch in der Wissenschaft“ zu schaffen und Betroffenen eine von Organisationen unabh?ngige Beratung zu bieten. Es versteht sich darüber hinaus als Ansprechpartner für Ombudspersonen, die mit F?llen von Machtmissbrauch konfrontiert sind, und für Institutionen, die Machtmissbrauch pr?ventiv begegnen wollen."

Meldungen über wissenschaftliches, aber auch anderes Fehlverhalten mit DFG-Bezug gehen bisher über die Kan?le E-Mail, Telefon, Telefax oder Briefpost in der DFG-Gesch?ftsstelle ein. Ab sofort werden diese Kan?le durch das elektronische Hinweissystem der DFG erg?nzt – eine webbasierte Plattform, die über Internetbrowser auf Rechnern, Tablets und Smartphones gleicherma?en genutzt werden kann.

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