Auf dieser Seite fassen wir in Leichter Sprache zusammen,
welche Nachteils-Ausgleiche es gibt.
Und was man machen muss, um sie zu bekommen.

Diese Seite in Leichter Sprache ist für alle,?
die Leichte Sprache brauchen oder lesen wollen.
Das k?nnen zum Beispiel Student:innen sein,
die gerade Deutsch lernen.

Es gibt diese Informationen auch in ?schwerer“ Sprache.
Da finden Sie noch mehr Informationen, zum Beispiel?
für Mitarbeiter:innen der Uni.

Der Text in Leichter Sprache soll Sie informieren.
Er ist ein zus?tzliches Angebot.
Rechtlich gilt nur der schwere Text.

?ber die Sprache auf dieser Seite

Bei Leichter Sprache ist es sehr wichtig,
dass viele Menschen den Text gut lesen k?nnen.
Der ganze Text soll so verst?ndlich wie m?glich sein.

Frauen, M?nner und weitere Geschlechter

Wir benutzen auf dieser Seite die Schreib-Weise mit einem Doppelpunkt, zum Beispiel: Student:innen.
Das bedeutet: Studentinnen, Studenten und andere Geschlechter.

Denn es gibt mehr Geschlechter als Mann oder Frau.
Es gibt Menschen, die dazwischen sind.
Für diese Menschen ist dieses Zeichen: :

Manchmal ist die Schreibung mit dem Doppelpunkt kompliziert.
Zum Beispiel bei den Worten Arzt und ?rztin.
Dann schreiben wir die m?nnliche und weibliche Form hin.

Diese Seite ist für alle Menschen und alle Geschlechter,
die Leichte Sprache lesen wollen.

Nachteilsausgleich erkl?rt (Untertitel, deutsche Geb?rdensprache)

Nachteilsausgleich erkl?rt (Untertitel, deutsche Geb?rdensprache)

Kurz erkl?rt: Worum geht es auf dieser Seite?

Viele Student:innen haben eine Behinderung
oder chronische Krankheit.
Chronisch bedeutet: lange.
Wir sagen in diesem Heft:
Sie haben eine Beeintr?chtigung.

Manche Studentinnen sind schwanger.
Sie bekommen ein Baby.
Oder sie haben ein kleines Baby, das gestillt wird.

All das kann Nachteile bringen.
Zum Beispiel:

  • Man braucht vielleicht mehr Zeit fürs Studium.
  • Man muss auf seine Gesundheit achten.
  • Oder man muss sein Baby regelm??ig stillen.

Alle Menschen an der Uni sollen gleich gut studieren k?nnen.
Das gilt auch für:

  • Student:innen mit Beeintr?chtigung
  • schwangere Studentinnen
  • Student:innen mit Baby

Sie sollen keine Nachteile haben.
Das steht im Gesetz.
Dafür gibt es Regeln und Vorschl?ge.
Man nennt sie auch: Nachteils-Ausgleich.

Auf dieser Seite erkl?ren wir:
Was ist ein Nachteils-Ausgleich für schwangere Studentinnen
und Studentinnen mit Baby?
Wie kann man einen Nachteils-Ausgleich beantragen?
Welche Regeln gelten?

Haben Sie Fragen zum Nachteils-Ausgleich?
Dann k?nnen Sie Mitarbeiter:innen der Uni fragen.
Die Telefon-Nummer ist: 0341 - 97 300 90.
Die E-Mail-Adresse ist: chancengleichheit(at)uni-leipzig.de.

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Zeichnung: Viele Menschen stehen im Paulinum und zeigen stolz ihr Zertifikat.
Ein Nachteilsausgleich sorgt für faire Bedingungen für alle Menschen. So haben alle die M?glichkeit ihr ganzes Potential zu zeigen. Abbildung: Stabsstelle Chancengleichheit, Diversit?t und Familie

Nachteils-Ausgleich für Studentinnen, die schwanger sind oder ihr Baby stillen

Für schwangere Studentinnen gilt der Mutter-Schutz.
Er gilt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.
In dieser Zeit brauchen Sie nicht studieren und
keine Prüfungen machen.

Es geht vor allem um die Gesundheit von Mutter und Kind.
Schwangere brauchen Zeit, um sich auszuruhen.

Melden Sie Ihre Schwangerschaft dem Studien-Büro.
Füllen Sie dazu das Formular zur Mitteilung einer Schwangerschaft aus.

Arbeits-Zeiten

Mutter-Schutz an der Uni bedeutet:

  • keine Lehr-Veranstaltungen besuchen zwischen
    20.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens.
  • an Sonn- und Feier-Tagen.

Vielleicht gibt es in dieser Zeit aber sehr wichtige Veranstaltungen,
an denen Sie unbedingt teilnehmen wollen.
Weil es für Ihr Studium wichtig ist.
Dann k?nnen Sie das auf dem Formular
?Meldung Schwangerschaft“ angeben.

Dann dürfen Sie:

  • Lehr-Veranstaltungen an Sonn- und Feier-Tagen besuchen.
    Danach muss es eine Ruhe-Zeit von 11 Stunden geben.
  • zwischen 20 und 22 Uhr Lehr-Veranstaltungen besuchen.
    Im Mutter-Schutz dürfen Sie keine Lehr-Veranstaltungen
    nach 22 Uhr besuchen.
  • Die Schwangere und das Kind müssen sicher sein.
    Die Schwangere darf zum Beispiel nicht allein
    in einem Labor arbeiten.

Gef?hrliche Arbeiten

In manchen Studien-F?chern gibt es gef?hrliche Arbeiten.
Zum Beispiel durch:

  • Bakterien, Viren und anderes im Labor,
  • chemische Stoffe oder Strahlen,
  • Hitze, K?lte, L?rm, schweres Heben.

Diese Arbeiten k?nnen der Schwangeren und dem Kind schaden.

Für alle Studien-F?cher und Inhalte muss es einen Plan geben.
Darin steht, welche Arbeiten für Schwangere gef?hrlich sein k?nnen.
Sie dürfen diese Arbeiten nicht machen.
Oder es muss Schutz-Ma?nahmen geben.

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Zeichnung: Eine Person ruft einer anderen zu: "Viel Erfolg bei der Nachprüfung!"
Die Verl?ngerung von Fristen für Module oder Studienabschnitte kann einen Nachteilsausgleich darstellen.

Sie k?nnen wegen der Schwangerschaft oder Still-Zeit
einen Nachteils-Ausgleich beantragen.
Zum Beispiel wenn Sie:

  • bestimmte Lehr-Veranstaltungen nicht besuchen dürfen,
  • der Arzt Ihnen das Studieren verboten hat,
  • sich das Studium sehr verl?ngert hat.
    Zum Beispiel weil manche Prüfungen
    nur einmal im Jahr stattfinden.

Nachteils-Ausgleich bedeutet:
Die Regeln für das Studium werden angepasst.
Es soll keine Nachteile durch eine Schwangerschaft mehr geben.
Es soll keine Nachteile mehr geben, weil Sie ein Baby stillen müssen.

Für jede Studentin wird geschaut:
Welche Nachteile gibt es?
Wie k?nnen die beseitigt werden?

Nur die Regeln für das Studium werden ge?ndert,
nicht die Inhalte.
Sie bleiben gleich.

Beispiele

Zum Beispiel:

  • Sie bekommen mehr Pausen, um eine Prüfung zu schreiben.
  • Sie bekommen einen anderen Raum,
    zum Beispiel um Ihr Baby zu stillen.

Der Nachteils-Ausgleich darf keine Vorteile bringen
gegenüber anderen Student:innen.
Er sorgt nur für gleiche Chancen.

Student:innen haben ein Recht auf Nachteils-Ausgleich.

Sie k?nnen auch ein Urlaubs-Semester nehmen.
Aber Sie k?nnen trotzdem einen Nachteils-Ausgleich beantragen.
Jeder Antrag muss einzeln entschieden werden.
Die Mitarbeiter:innen der Uni sollten versuchen,
die beste L?sung zu finden.

Besonderheit: Praktikum oder Studium im Ausland

Vielleicht machen Sie gerade ein Pflicht-Praktikum im Ausland.
Oder Sie müssen ein Semester an einer Uni im Ausland studieren.
Dann ist die Uni vor Ort für den Nachteils-Ausgleich verantwortlich.

Wenn es Ihr weiteres Studium betrifft,
kann auch die Uni Leipzig zust?ndig sein.

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Zeichnung: Ein Student liegt in einem Krankenbett und verfolgt auf dem Laptop eine Lehrveranstaltung.
Ausleihbare Technik erm?glicht an der Uni Leipzig das Live-Streaming von Lehrveranstaltungen oder deren Aufzeichnung. So k?nnen die Vorlesungsinhalte auch Studierenden zug?nglich gemacht werden, die aufgrund ihrer…

Beratung für Student:innen

Student:innen k?nnen sich in ihrem Studien-Büro beraten lassen.
Die Mitarbeiter:innen helfen Ihnen auch beim Antrag.

Beratung für Mitarbeiter:innen

Mitarbeiter:innen k?nnen sich von der Stelle für Umwelt-Schutz und Arbeits-Sicherheit beraten lassen.

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Zeichnung: Eine schwangere Person er?rtert an der Tafel eine Skizze vor zwei Prüfer:innen.
Ein Nachteilsausgleich kann in der Verlegung eines Prüftermins liegen.

Nachteils-Ausgleich beantragen

Für den Nachteils-Ausgleich müssen Sie einen Antrag stellen.
Zust?ndig ist der Prüfung-Ausschuss für Ihr Studien-Fach.
Wenn Sie mehrere F?cher studieren,
müssen Sie mehrere Antr?ge stellen.

Stellen Sie den Antrag so früh wie m?glich.
Geht es um eine Prüfung?
Dann sollten Sie den Antrag
mindestens 4 Wochen vor dem Termin abgeben.

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Zeichnung eines Kalenders worin der Termin zum Stellen des Antrags auf Nachteilsausgleich sowie der Prüftermin vermerkt sind.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist vor der Prüfung zu stellen. Ein Antrag nach einer Prüfung ist nicht m?glich.

Sie müssen für jede Prüfung einen Antrag abgeben.

Sie k?nnen den Antrag nur vor der Prüfung stellen,
nicht danach.

Die Uni hat Beispiel-Regeln für den
Nachteils-Ausgleich aufgeschrieben.
Sie stehen in der: Muster-Prüfungs- und Muster-Studien-Ordnung.
Vielleicht hat Ihr Studien-Fach diese Regeln schon übernommen.
Vielleicht auch nicht.

Jedes Studien-Fach hat ein Studien-Büro.
Fragen Sie dort nach, welche Regeln für Ihr Studien-Fach gelten.

Lassen Sie sich im Studien-Büro beraten.
Die Beratung ist vertraulich.
Die Mitarbeiter:innen unterstützen Sie beim Antrag.

Am besten benutzen Sie das Antrags-Formular.
Sie finden es auf der Internet-Seite der Uni Leipzig.
Der Bereich hei?t: Studieren mit Beeintr?chtigung.

Sie k?nnen den Antrag auch einfach aufschreiben.

Diese Sachen müssen im Antrag stehen:

  • Name und Vorname
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Studien-Fach (Studien-Gang)
  • Matrikel-Nummer
    Das ist eine Nummer, die alle Student:innen
    von der Uni bekommen.

Schreiben Sie im Antrag auf:

  • Wie sollten die Regeln für die Prüfung ge?ndert werden,
    damit Sie keinen Nachteil haben?
  • Sie müssen keinen Nachweis
    über die Schwangerschaft mitschicken.
    Wenn Sie die Schwangerschaft schon
    im Studien-Büro gemeldet haben.
zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Liste mit den drei Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs: Gesundheitliche Beeintr?chtigung, konkreter Nachteil und keine inhaltliche Prüfungsrelevanz.
Alle Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs müssen erfüllt sein.

Der Prüfungs-Ausschuss entscheidet über den Nachteils-Ausgleich.
In der Prüfungs-Ordnung vom Studien-Fach stehen die Regeln,
nach denen entschieden wird.

Der Ausschuss schreibt Ihnen, dass der Antrag angekommen ist.
Ob noch Unterlagen fehlen oder ob es Fehler im Antrag gibt.
Vielleicht spricht der Ausschuss mit Ihnen oder mit Ihren Prüfer:innen.

Die Entscheidung erfahren Sie sp?testens eine Woche vor der Prüfung.
Oder eine Woche vor dem Tag, an dem der Nachteils-Ausgleich beginnen soll.

Die Entscheidung ist schriftlich.
In dem Brief steht, welchen Nachteils-Ausgleich Sie
bekommen oder nicht.
Und wie es weitergeht.
Die Entscheidung wird begründet.

Auch die Dozent:innen werden informiert, falls es notwendig ist.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, erfahren Sie warum.

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Zeichnung: Auf einem Tisch liegt ein Schreiben mit der Aufschrift Mitteilung.
Studierende müssen sich rechtzeitig über ihre Rechte und Pflichten informieren, um einen Nachteilsausgleich zu erhalten.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, k?nnen Sie Widerspruch einlegen.
Das hei?t:
Sie schreiben dem Ausschuss, dass Sie mit der Entscheidung
nicht einverstanden sind.
Dafür haben Sie einen Monat Zeit.
Dann muss der Ausschuss seine Entscheidung überprüfen.

Wird der Antrag wieder abgelehnt, k?nnen Sie klagen.
Ein Gericht prüft dann die Entscheidung.
Das kann lange dauern.

Vielleicht wurde Ihr Antrag genehmigt.
Aber der Nachteils-Ausgleich wird nicht beachtet.
Sie bekommen zum Beispiel in der Prüfung nicht mehr Zeit.
Dann müssen Sie sofort Bescheid sagen.
Das nennt man auch: Rüge-Pflicht.

Die Uni muss die Umsetzung des Nachteils-Ausgleichs organisieren,
nicht die Student:innen.

Der Prüfungs-Ausschuss informiert alle
notwendigen Personen und Stellen.

Sie informiert über den Nachteils-Ausgleich
und gibt keine pers?nlichen Informationen weiter.

Die Prüfer:innen müssen sich an den Nachteils-Ausgleich halten.

Es geht um sehr pers?nliche Informationen.
Deshalb müssen sich alle Mitarbeiter:innen
der Uni an Daten-Schutz und Schweige-Pflicht halten.

Zum Beispiel dürfen die Prüfer:innen
nur über den Nachteils-Ausgleich informiert werden.
Sie dürfen nicht erfahren, warum Sie ihn bekommen haben.

Es dürfen nur Informationen aufgeschrieben werden,
die für den Antrag wichtig sind.
Vielleicht stehen auf den Kopien der Dokumente Infos,
die für den Antrag nicht wichtig sind.
Dann dürfen Sie diese mit einem Stift schwarz und unleserlich machen.

Nur die Entscheidung über den Nachteils-Ausgleich kommt in Ihre Prüfungs- oder Student:innen-Akte.

Ihr Nachteils-Ausgleich darf nicht in Ihrem Zeugnis, Abschluss
oder ?hnlichen Dokumenten stehen.

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Zeichnung: Eine Mutter stillt ihr Baby zwischen Palmen am Strand und vor ihr liegt Lernmaterial ausgebreitet.
Eine Erh?hung der Fehlzeitquoten oder die Bereitstellung von Alternativen zu Pr?senzveranstaltungen, wie beispielsweise zug?ngliche Videoaufzeichnungen, k?nnen einen Nachteilsausgleich darstellen.