Der Zyklus des Qualit?tsmanagements (QM) aller Bachelor- und Masterstudieng?nge an der Universit?t Leipzig (UL) schlie?t idealtypisch nach acht Jahren mit der Internen Akkreditierung ab. Dabei gehen alle wesentlichen Befunde vorgelagerter QM-Prozesse – insbesondere jene der Externen Begutachtung – in die Bewertung der Akkreditierbarkeit eines Studiengangs ein. Nach durchlaufener Akkreditierung tritt ein Studiengang in den n?chsten QM-Zyklus ein, womit die Bachelor- und Masterstudieng?nge der UL kontinuierlich und systematisch einer empirisch validierten Qualit?tsentwicklung unterliegen.

Ablauf des Verfahrens der Internen Akkreditierung

Die Er?ffnung des Verfahrens der Internen Akkreditierung setzt i.d.R. voraus, dass der zu akkreditierende Studiengang den kompletten QM-Zyklus jeweils vollst?ndig durchlaufen hat. Dieser QM-Zyklus besteht aus einer abgeschlossenen Einrichtung des Studiengangs, der turnusm??igen Durchführung von Lehrveranstaltungs- und Studiengangsevaluationen, der Teilnahme am Lehrberichtsverfahren sowie dem Abschluss der jeweils aktuellen Externen Begutachtung.

Die Er?ffnung des Verfahrens auf Interne Akkreditierung erfolgt auf (formlosen) Antrag durch die:den Studiengangverantwortliche:n unter Kenntnisnahme der Fakult?tsleitung an den Prorektor für Talententwicklung. Dem Antrag sind beizufügen:

  • das finale Gutachten der Externen Begutachtung inklusive der Tabelle der Monita und Empfehlungen und der von den Gutachter:innen ausgefüllten Checkliste Zentraler Kriterienkatalog,
  • der von der Studienkommission und vom Fakult?tsrat autorisierte Ma?nahmenkatalog sowie
  • eine ?bersicht zum aktuellen Umsetzungsstand der abgeleiteten Ma?nahmen.

Im Auftrag des Rektorats prüft und bewertet die Stabsstelle Qualit?tsentwicklung in Lehre und Studium (StQE) die Antragsdokumente, ggf. unter Einbeziehung weiterer zentraler QM-Akteure wie dem Dezernat 2 Akademische Verwaltung (D2) und der Stabsstelle Internationales (SI).

Auf Grundlage der Antragsdokumentation erstellt die StQE einen strukturierten Akkreditierungsbericht, der i.d.R. auch eine Akkreditierungsempfehlung an die Rektoratskommission Lehre, Studium, Prüfungen (LSP) enth?lt. Ma?geblich für die Erarbeitung des Akkreditierungsberichtes durch die StQE ist, inwieweit der zu akkreditierende Studiengang

  • die formalen Kriterien (ZKK) erfüllt,
  • den fachlich-inhaltlichen Kriterien gem?? S?chsischer Studienakkreditierungsverordnung entspricht (Gutachten der Externen Begutachtung) und
  • das QM-System der UL vollst?ndig durchlaufen und mit etwaigen Auff?lligkeiten einen plausiblen Umgang gefunden hat.

Der Akkreditierungsbericht geht i.d.R. zwei Wochen vor der LSP-Befassung sowohl den LSP-Mitgliedern als auch dem Fach und der Fakult?tsleitung zu, für die die Option besteht, eine schriftliche Stellungnahme zu den Aussagen im Bericht zu verfassen.

Bezüglich der Internen Akkreditierung von Studieng?ngen an der UL trifft die Kommission LSP eine weisungsunabh?ngige Entscheidung. Die LSP prüft die Qualit?t des Studiengangs auf Grundlage des Akkreditierungsberichts, des Gutachtens der Externen Begutachtung, des vom Fakult?tsrat beschlossenen Ma?nahmenkatalogs sowie der Darstellung des Umsetzungsstandes der abgeleiteten Ma?nahmen. Die LSP kann die Fakult?t darüber hinaus bitten, weitere Dokumente zur Beurteilung des Studiengangs zur Verfügung zu stellen. Fachvertreter:innen nehmen an Akkreditierungssitzungen der LSP i.d.R. nicht teil.

Der LSP stehen für die Akkreditierungsentscheidung drei Optionen offen:

  • Akkreditierung ohne Auflage(n)
  • Akkreditierung mit Auflage(n)
  • Versagen der Akkreditierung

Grunds?tzlich wird jede Akkreditierungsentscheidung der LSP dokumentiert, universit?tsintern und über die Studiengangdatenbank der UL sowie die Akkreditierungsdatenbank des Akkreditierungsrats (ELIAS) ?ffentlich bekannt gegeben.

Es besteht für die Fakult?t die M?glichkeit, gegen ein Akkreditierungsverfahren und/oder die Akkreditierungsentscheidung Einspruch zu erheben. Dieser Einspruch muss begründet werden und schriftlich durch die:den Dekan:in an den Prorektor für Talententwicklung erfolgen.

Die LSP-Befassung zum Einspruch findet unter Beteiligung von Fachvertreter:innen statt. Im Anschluss an die Anh?rung der Fachvertreter:innen best?tigt die LSP entweder die vorangehende Akkreditierungsentscheidung, modifiziert diese oder hebt sie auf und trifft eine neue Entscheidung.

Wird der Einspruch von der:dem Dekan:in nach der erneuten Akkreditierungsentscheidung aufrechterhalten, wird das Verfahren inklusive der gesamten Verfahrensdokumentation dem Senat zur Stellungnahme vorgelegt. Dabei obliegt es dem Senat, die Angemessenheit und Nachvollziehbarkeit des Akkreditierungsvorgangs und der Akkreditierungsentscheidung zu überprüfen.

Der Senat kann die Angemessenheit und Nachvollziehbarkeit feststellen und damit die Best?tigung der Akkreditierungsentscheidung der LSP aussprechen. Der Senat kann jedoch auch Teilaspekte des Akkreditierungsvorgangs bzw. der Akkreditierungsentscheidung (z.B. Auflagen betreffend) oder die Akkreditierungsentscheidung in G?nze verwerfen. In beiden F?llen gibt der Senat den Akkreditierungsvorgang an die LSP zur Revision zurück. Die LSP befasst sich erneut mit dem Studiengang und trifft eine Akkreditierungsentscheidung, die (theoretisch) auch zum selben, im ersten Verfahren getroffenen Ergebnis führen kann.