Wenn es ein besonderes ?ffentliches Interesse an der Qualit?t bestimmter Ausbildungen gibt, werden die Abschlussprüfungen staatlich geregelt. Dann spricht man von Staatsexamen.

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Studierende der Zahnmedizin an der Universit?t Leipzig
Foto: Christian Hüller

Folgende Studieng?nge an der Uni Leipzig schlie?en mit dem Staatsexamen ab:

Kennzeichnend für diese Studieng?nge ist die praxisnahe Phase zwischen erstem und zweitem Staatsexamen.

Im Fach Rechtswissenschaft spricht man seit der Europ?ischen Studienreform 2003 von der ?Ersten Juristischen Prüfung“ oder auch einfach nur vom ?ersten Examen“. Den wirklich berufsqualifizierenden Abschluss hat man jedoch erst nach erfolgreichem Bestehen des zweiten Staatsexamens. Eine T?tigkeit als Anwalt, Richter oder Staatsanwalt kann nur von Volljuristen mit Zweiter Juristischer Staatsprüfung ausgeführt werden.

Die Regelstudienzeit der einzelnen Staatsexamen-Studieng?nge unterscheidet sich von Studiengang zu Studiengang. Genaueres zu den Studieng?ngen erfahren Sie in unserer Studiengangdatenbank.

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