Sie arbeiten, betreuen Ihre Kinder oder pflegen Angeh?rige und m?chten nebenbei studieren? Ein Teilzeitstudium erm?glicht Ihnen eine freiere Zeiteinteilung als ein Vollzeitstudium und kann deshalb eine sinnvolle Alternative sein.
Studienzeit verl?ngern
Wenn wichtige Gründe Sie an einem Vollzeitstudium hindern, k?nnen Sie ein Teilzeitstudium beantragen. Informationen zu den Voraussetzungen, zu m?glichen Gründen und zur Ausgestaltung finden Sie in unserer ?Fakult?tsübergreifenden Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universit?t Leipzig“.
- Bitte informieren Sie sich vor der Beantragung eines Teilzeitstudiums bei der Zentralen Studienberatung über die allgemeinen Bedingungen.
- In Fragen der Studienfinanzierung mit BAf?G ber?t Sie das Amt für Ausbildungsf?rderung (BAf?G-Amt) des Studentenwerks.
- Mit Fragen zu weiteren Finanzierungsm?glichkeiten wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung des Studentenwerks Leipzig.
Wenn Sie in Teilzeit studieren, haben Sie grunds?tzlich den gleichen Status wie Vollzeitstudierende. Die Studien- und Prüfungsordnungen gelten auch für Sie.
Wenn Sie im Doppelstudium an unserer Universit?t studieren, k?nnen Sie kein Teilzeitstudium beantragen. Doppelstudium und Teilzeitstudium schlie?en sich aus.
Antrag auf Teilzeitstudium
Bitte reichen Sie einen schriftlichen Antrag auf Genehmigung des Teilzeitstudiums bei Ihrem zust?ndigen Prüfungsausschuss ein. Ihr Antrag enth?lt:
- Das vorausgefüllte ?Formular über die Genehmigung des Teilzeitstudiums“
Dieses Formular müssen Sie nach der Genehmigung an das Studierendensekretariat weiterleiten. - Eine Begründung, weshalb Sie ein Teilzeitstudium beantragen und gegebenenfalls Nachweise, aus denen sich die Notwendigkeit ergibt.
- Eine Mitteilung darüber, in welchem Umfang und für welche Dauer Sie Ihr Teilzeitstudium betreiben m?chten. Informationen dazu finden Sie Paragraf 4 der fakult?tsübergreifenden Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universit?t Leipzig
Nachdem wir das vom Prüfungsausschuss gegengezeichnete Formular über die Genehmigung des Teilzeitstudiums erhalten haben, k?nnen wir dieses verbuchen und Ihnen die aktuelle Studienbescheinigungen in Ihren AlmaWeb-Account laden. Das Teilzeitstudium wird dort auf dem Stammdatenblatt und der Bescheinigung nach Paragraf 9 des Bundesausbildungsf?rderungsgesetzes (BAf?G) ausgewiesen.
Zur Ausstellung der Studienbescheinigungen müssen Sie für das entsprechende Semester rückgemeldet sein.
Antragsfristen
Beginn des Teilzeitstudiums | Frist zur Einreichung des Teilzeitstudiums | |
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beim Prüfungsausschuss | beim Studierendensekretariat | |
Wintersemester | 15.09. | 30.09. |
Sommersemester | 15.03. | 31.03. |