Das Arbeitszeitgesetz regelt, wann insbesondere nicht gearbeitet werden darf und gibt zeitliche H?chstgrenzen für abh?ngig Besch?ftigte vor, zum Beispiel maximal 10 Stunden je Arbeitstag. Der unseren Arbeitsvertr?gen zugrunde liegende Tarifvertrag für den ?ffentlichen Dienst der L?nder (TV-L) normiert bei Vollbesch?ftigung 40 Wochenstunden Arbeitsleitung, regelm??ig zu erbringen von Montag bis Freitag.
M?glichkeiten zu Arbeitszeitregelungen
Im TV-L und in Ihren Arbeitsvertr?gen selbst sind keine Arbeitszeiten vereinbart. Beginn und Ende der Arbeitszeiten bzw. Vereinbarungen über einen Arbeitszeitrahmen, der sich auf alle bestehenden Besch?ftigungsverh?ltnisse insbesondere des nichtwissenschaftlichen Personals auswirkt, ist eine der Aufgaben der Personalvertretung. Nachfolgende Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit erg?nzen verbindlich Ihre Arbeitsvertr?ge.
Feste Arbeitszeit
Mit der Dienstvereinbarung über die feststehende Arbeitszeit an der Universit?t Leipzig wurde die Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeitregelung im Hochschulbereich der Universit?t Leipzig vom 26. M?rz 1991 abgel?st.
Dienstvereinbarung über die feststehende Arbeitszeit an der Universit?t Leipzig
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Flexible Arbeitszeit
Zur Flexibilisierung der Arbeitszeit gibt es seit vielen Jahren die Gleitzeitdienstvereinbarung der Universit?t Leipzig (gültig für den Hochschulbereich), welche schon mehrfach angepasst wurde. Aufgrund stetiger Anfragen m?chten wir noch einmal darauf hinweisen, dass jedem Besch?ftigten im Geltungsbereich die Teilnahme an der GLeitzeit offen steht. Ein entsprechender formloser Antrag muss über die/den jeweiligen Dienstvorgesetzten an das Dezernat 3 (Personal) gestellt werden. Zur Erleichterung stellen wir Ihnen an dieser Stelle einen
Musterantrag
zur Verfügung, dessen Nutzung Ihnen frei steht. Selbstverst?ndlich k?nnen Sie auch einen anderweitigen Antrag, auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten, verfassen oder den Musterantrag entsprechend ab?ndern.
Mobile Arbeit
Am 02. April 2019 haben das S?chsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) und der Hauptpersonalrat beim SMWK eine Musterdienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit abgeschlossen, unter der Ma?gabe, dass binnen 1 Jahr nach Unterzeichnung auf Grundlage dieses Musters die Hochschulen eigene Dienstvereinbarungen zur Mobilen Arbeit abschlie?en. Mit Wirkung ab 1. November 2020 trat am Hochschulbereich der Universit?t Leipzig nachfolgende Dienstvereinbarung über Mobile Arbeit in Kraft, Laufzeit bis 31. Oktober 2022:
Dienstvereinbarung Mobile Arbeit an der Universit?t Leipzig gültig ab 1.11.2022
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Anlagen ab 1.11.2022:
Muster der individuellen Vereinbarung zur Durchführung von Mobiler Arbeit
1 MB
Merkblatt zur Arbeitszeit
433 KB
Merkblatt zur Arbeitsplatzgestaltung
724 KB
Merkblatt zu Informations- und Datenschutz
2 MB
Muster der Zusatzvereinbarung
821 KB
Muster der Verl?ngerungsvereinbarung
808 KB
Tabelle zur Dokumentation der Arbeitsleistung bei Mobiler Arbeit
IT-Sicherheitsvorgaben bei Ausübung von Mobiler Arbeit
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