Umzug, Namens?nderung oder neue Versicherung – im Laufe Ihres Studiums kann sich einiges ?ndern. Bitte aktualisieren Sie stets Ihre pers?nlichen Daten und Angaben, damit Sie für uns erreichbar bleiben.

Neue Adresse

Wenn Sie umgezogen sind, ?ndern Sie Ihre Anschrift bitte selbstst?ndig in Ihrem AlmaWeb-Portal:

  • Loggen Sie sich im AlmaWeb-Portal ein.
  • Klicken Sie auf den Button ?Benutzerkonto“ und dort in der linken Spalte auf ?Kontaktdaten ?ndern“.
  • Klicken Sie unter der ?berschrift ?Korrespondenzanschrift“ auf den Link ??ndern“. 
  • Hinterlegen Sie Ihre neue Anschrift.
zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Studentin arbeitet an Laptop
Ver?nderungsmeldung über AlmaWeb, Foto: Christian Hüller

Namens?nderung

Wenn Sie Ihren Namen aktualisieren m?chten, k?nnen Sie dies per E-Mail tun. Bitte schreiben Sie Ihrer zust?ndigen Ansprechperson eine E-Mail und h?ngen Sie das amtliche Dokument über die Namens?nderung (Heirats- oder Namens?nderungsurkunde) an. Sofern Sie Ihren zweiten oder dritten Vornamen eintragen lassen m?chten, genügt eine E-Mail mit Ihrer Geburtsurkunde oder einem Scan Ihres Ausweises.
Natürlich k?nnen Sie die ?nderungen auch pers?nlich zu unseren ?ffnungszeiten im Studierenden-Service-Zentrum vornehmen lassen.

Krankenkassenwechsel

Für Ihr Studium an unserer Universit?t müssen Sie nachweisen, dass Sie krankenversichert oder von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind.

Bei Zahlungsrückst?nden oder bei der Beendigung von Mitgliedschaften werden wir von den Krankenkassen informiert. Wir sind dann verpflichtet, Ihre Rückmeldung zum Folgesemester zu sperren. Sie k?nnen vorhandene Rückmeldesperren jederzeit einsehen. Bitte gehen Sie folgenderma?en vor:

  • Loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort in Ihrem AlmaWeb-Account ein.
  • Klicken Sie auf den Button ?Studium”.
  • In der linken Spalte finden Sie in der Rubrik ?Rückmeldung” den Link ?Rückmeldesperren”. 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu direkt an das Studierendensekretariat.

Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Rückmeldesperre zur Exmatrikulation führen kann (gem?? Paragraf 19, Absatz 2, Nummer 3 und Paragraf 22, Absatz 3, Nummer 1 des S?chsischen Hochschulgesetzes).

  • Wechseln Sie w?hrend Ihres Studiums die Krankenkasse, bitten Sie Ihre neue Krankenkasse, Ihren Versicherungsstatus elektronisch an uns zu übermitteln.
  • Wenn Sie privat krankenversichert sind, wenden Sie sich bitte an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse und bitten Sie diese, Ihren Versicherungsstatus elektronisch an uns zu übermitteln.

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