Pressemitteilung 2024/086 vom

Schwere Verst??e Israels gegen das V?lkerrecht sind nach Einsch?tzung der Juristin Lisa Wiese von der Universit?t Leipzig ?naheliegend“. Im Interview mit dem Leipziger Universit?tsmagazin begründete die V?lkerrechtlerin dies unter anderem mit der Tatsache, dass der Gazastreifen für die Zulieferung von Hilfsgütern abgeriegelt sei. Zudem gebe es keinen sicheren Ort mehr, an dem die Zivilbev?lkerung Schutz finden kann, wie auch der jüngste Angriff auf das Lager in Rafah zeigt, welches vom israelischen Milit?r als sichere Schutzzone ausgewiesen war. Von einer ?inflation?ren oder überzogenen Verwendung des V?lkermordbegriffs in diesem Zusammenhang“ würde sie angesichts des Umfangs an Berichten, dokumentierten Handlungen und seri?sen Einsch?tzungen nicht mehr sprechen.

Angesichts der hohen Opferzahlen von 35.000 toten Menschen in Gaza, darunter eine sehr hohe Zahl Kinder und Frauen sowie die gezielte Zerst?rung von Krankenh?usern, Bildungs- und Kultureinrichtungen und ziviler Infrastruktur, liegen nach Ansicht Wieses Verst??e gegen die Grunds?tze des humanit?ren V?lkerrechts nahe. ?Letztlich h?ngt die finale Bewertung aber vom spezifischen Einzelfall ab“, erkl?rte die Expertin. Aber von einem Genozid werde nur gesprochen, wenn der T?ter die Absicht hat, eine nationale, ethnische, rassische oder religi?se Gruppe ganz oder teilweise auszul?schen. Die Zerst?rungsabsicht, also das subjektive Element, sei in der Regel sehr schwer nachweisbar.

Wiese h?lt es nach eigenen Worten für ?sehr wahrscheinlich“, dass der Haftbefehl gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ausgestellt wird, weil sehr viele Beweise vorl?gen. ?Allerdings geht es hier nicht um den Vorwurf des Genozids, sondern um andere V?lkerstraftaten: Kriegsverbrechen wie das Aushungern der Zivilbev?lkerung als Mittel der Kriegsführung, vors?tzliche T?tungen und grausame Behandlungen, vors?tzliche Angriffe auf die Zivilbev?lkerung sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, betonte die Expertin. Sollte der Internationale Strafgerichtshof den Haftbefehl erlassen, seien aus rechtlicher Sicht alle 124 Staaten, die sich dessen Gerichtsbarkeit unterworfen haben – darunter Deutschland – daran gebunden. ?Das bedeutet, dass Deutschland den Premier festnehmen und nach Den Haag, dem Sitz des IStGH, ausliefern müsste, wenn er nach Deutschland reist“, erl?uterte die V?lkerrechtlerin.

Das ausführliche Interview mit Lisa Wiese ist im Leipziger Universit?tsmagazin nachzulesen.