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Am 13. Dezember 2023 hat der S?chsische Landtag die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung eines integrierten Bachelorgrades für Studierende der Rechtswissenschaft in Sachsen geschaffen. Vorausgegangen war eine Grundsatzentscheidung des Rektorats der Universit?t Leipzig. Das Justizministerium wird nun in Abstimmung mit der Juristenfakult?t die erforderliche Rechtsverordnung erarbeiten, auf deren Grundlage ab dem 1. Januar 2025 die Erteilung des Bachelor of Laws (LL.B.) bei der Juristenfakult?t beantragt werden kann.

Mit dem Bachelor of Laws (LL.B.) k?nnen Studierende der Rechtswissenschaft mit ihren regul?ren, w?hrend des Examensstudiums erbrachten Prüfungsleistungen einen anerkannten akademischen Abschluss erwerben, der ihnen nicht nur ein nachfolgendes Masterstudium, sondern auch berufliche Perspektiven au?erhalb der staatsexamensabh?ngigen ?klassischen“ juristischen Berufe er?ffnet.

Studierende, die nach regelm??ig langer Studiendauer die Erste Juristische Prüfung (vormals ?erstes Staatsexamen“) nicht bestehen oder im Verlaufe des Studiums entscheiden, diese nicht mehr anzustreben, erhalten damit die M?glichkeit, einen anerkannten akademischen Abschluss zu erlangen. Viele Studierende dürften dies als eine Entlastung im Studium wahrnehmen.

Dazu Studiendekan Prof. Dr. Justus Meyer: ?Der Bachelor im Studiengang Rechtswissenschaft er?ffnet neue Perspektiven für viele Berufe und Master-Studieng?nge. Ich hoffe natürlich, dass die gro?e Mehrzahl unserer Studierenden die Staatsexamina ablegen, schon wegen der gro?artigen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen. Aber auch dann ist der Bachelor ein wichtiger Etappensieg, der einigen psychischen Druck aus der Examensvorbereitung und den Prüfungen nimmt.“

Einen Anspruch auf den Bachelorgrad haben alle Studierenden, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllen und die universit?re Schwerpunktbereichsprüfung bestehen. Antr?ge k?nnen ab dem 1. Januar 2025 an die Juristenfakult?t der Universit?t Leipzig gerichtet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung gemeinsam mit der Juristenfakult?t der Universit?t Leipzig eine Rechtsverordnung erarbeiten, die Einzelheiten zur Verleihung des Bachelorgrades regelt.