Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Beginn Ihres Auslandsaufenthalts! Wir hoffen, dass Sie eine sch?ne Zeit haben. Damit Ihr Auslandsaufenthalt nach Ihrer Rückkehr an die Universit?t Leipzig gut abgerundet wird, gibt es noch einige organisatorische Dinge zu beachten.

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Studentin Estelle in Australien im Hintergrund Meer und Berge, sie steht inmitten von Grün
Studentin Estelle w?hrend ihres Auslandsaufenthalts in Australien, Foto: Estelle Bruckner

Zu Beginn des Aufenthalts

Zun?chst lassen Sie sich die Immatrikulationsbescheinigung von Ihrer Gasthochschule ausfüllen. Diese wird nach Ihrer Immatrikulation dort ausgestellt und zeigt den voraussichtlichen Aufenthaltszeitraum auf den Tag genau. Senden Sie bitte innerhalb von vier Wochen einen Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.

Sie erhalten die gesamte Summe der finanziellen Unterstützung (inklusive Sonderf?rderung) abzüglich eines F?rdermonatssatzes (inklusive Sonderf?rderung).

Falls Sie die Sonderf?rderung ?Grünes Reisen” beantragt haben, bekommen Sie diese nach Ende des Auslandsaufenthaltes ausgezahlt, sobald Sie die entsprechenden Nachweise eingereicht haben.

Vor dem Erasmus+ Aufenthalt haben Sie eine Studienvereinbarung (Learning Agreement) erstellt.

Sollte sich w?hrend Ihres Auslandsaufenthalts etwas an den gew?hlten Kursen ?ndern, tragen Sie die ?nderungen bitte innerhalb von vier Wochen nach Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes in die Tabelle A2 ein. Passen Sie, nach Rücksprache mit dem Fach, auch die Tabelle B2 an. Anschlie?end unterschreiben Sie, Ihre Erasmus+ Fachkoordinierenden der Gasthochschule und unserer Universit?t das Dokument. 

Senden Sie das Dokument als Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.

Schauen Sie dazu auch gern in unseren Anerkennungsleitfaden.

Und wenn ich meinen Erasmus+ Studienaufenthalt in Europa verl?ngern m?chte?

Bitte zeigen Sie eine Verl?ngerung innerhalb des laufenden Auslandssemesters über das zur Verfügung gestellte Online-Formular an. Den Link dazu erhalten Sie per E-Mail von der Stabsstelle Internationales. Ihre Anzeige sollte bis maximal 30 Tage vor geplantem Ende erfolgen.
Voraussetzungen sind, dass das neue Aufenthaltsende vor dem 31. Juli des Auslandsstudienjahres und noch im ersten Prüfungszeitraum Ihrer Gasthochschule liegt. Eine zus?tzliche finanzielle Unterstützung ist zudem nur m?glich, wenn Ihr Erasmus+ Mobilit?tskontingent noch nicht ausgesch?pft ist und wenn der Universit?t Leipzig ausreichend Erasmus+ Mittel zur Verfügung stehen.

Ihr Aufenthaltsende weisen Sie sp?ter mit der Datenabschrift oder der Bescheinigung über das Ende des Auslandsaufenthalts nach. Bitte senden Sie uns das zutreffende Dokument unmittelbar nach Erhalt zu.

Bitte zeigen Sie eine Verl?ngerung um ein weiteres Semester über das zur Verfügung gestellte Online-Formular an. Den Link dazu erhalten Sie per E-Mail von der Stabsstelle Internationales. Ihre Anzeige sollte bis maximal 30 Tage vor dem geplanten Ende erfolgen. Der Verl?ngerungsantrag muss vollst?ndig ausgefüllt und unterschrieben fristgerecht im Online-Formular hochgeladen werden.

Voraussetzungen sind, dass das neue Aufenthaltsende vor dem 31. Juli des Auslandsstudienjahres und noch im ersten Prüfungszeitraum der Gasthochschule liegt. Eine zus?tzliche finanzielle Unterstützung ist nur m?glich, wenn Ihr Erasmus+ Mobilit?tskontingent noch nicht ausgesch?pft ist und wenn der Universit?t Leipzig ausreichend Erasmus+ Mittel zur Verfügung stehen.

Bitte reichen Sie den Verl?ngerungsantrag (PDF bitte hochladen) sowie das Learning Agreement (per E-Mail) und die Nominierungsbest?tigung (per E-Mail) Ihrer Erasmus+ Fachkoordinierenden für das weitere Auslandssemester fristgerecht ein.

Ihr Aufenthaltsende weisen Sie sp?ter mit der Datenabschrift oder der Bescheinigung über das Ende des Auslandsaufenthaltes nach. Bitte senden Sie uns das zutreffende Dokument unmittelbar nach Erhalt zu.

Bitte zeigen Sie eine Verkürzung um mehr als 5 Tage über das zur Verfügung gestellte Online-Formular an. Den Link dazu erhalten Sie per E-Mail von der Stabsstelle Internationales. Ihre Anzeige sollte bis maximal 30 Tage vor geplantem Ende erfolgen. Gegebenenfalls kann sich das auf die Anzahl der gew?hrten F?rdermonatss?tze und damit die finanzielle Erasmus+ Unterstützung auswirken, so dass die 2. Rate entweder entf?llt oder ein Teil der 1. Rate zurückgefordert werden k?nnte.

Unterschreiten Sie die Mindestaufenthaltsdauer von zwei Monaten, muss die gesamte finanziellen Erasmus+ Unterstützung zurückgezahlt werden. Zur Rückzahlung erhalten Sie eine gesonderte schriftliche Aufforderung.

Zum Ende des Aufenthalts

Für die sp?tere Anerkennung Ihres Aufenthalts, stellt Ihnen Ihre Gasthochschule eine Datenabschrift (Transcript of Records) aus. Dafür k?nnen Sie entweder unser Dokument "Datenabschrift" oder Formulare Ihrer Gasthochschule nutzen.

Erkundigen Sie sich, wohin Ihre Gasthochschule die Datenabschrift im Original versendet. Senden Sie die Datenabschrift ebenso an Ihr Institut, zur Regelung der Anerkennung, und als Scan an die Stabsstelle Internationales.

Bitte lassen Sie sich von Ihrer Gasthochschule die Bescheinigung über das Ende des Auslandsaufenthalts ausfüllen. Senden Sie anschlie?end das ausgefüllte Dokument binnen vier Wochen nach der Exmatrikulation als Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.

Das k?nnte Sie auch interessieren

Praktikum im Ausland

mehr erfahren

Vor dem Aufenthalt

mehr erfahren

Nach dem Auslandsstudium

mehr erfahren