Für Studierende mit einer gesundheitlichen Beeintr?chtigung stellt die Universit?t Leipzig umfangreiche Unterstützungsangebote und Informationen zu Nachteilsausgleichen und der Studienorganisation zur Verfügung.

Aktuelles/Veranstaltungshinweise

  • In eigener Sache:
    • Jeden Donnerstag, 10:30 – 12:00 Uhr im Leibnizladen im Campusinnenhof
      Offen Sprechstunde mit dem Team der Senatsbeauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankung. Fragen k?nnen Sie uns vorab per E-Mail schicken.
  • Regelm??ige Termine:
    • Jeden Donnerstag, 17:30 – 19:00 Uhr an der HTWK Leipzig (Geutebrück-Bau)
      geist:reich Selbsthilfegruppe für Studierende mit psychischer Beeintr?chtigung. Anmeldung per E-Mail und zur Absprache des Treffpunktes gewünscht.
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  • Weitere Termine:
    • Austauschgruppe für Studierende mit Long-/Post-Covid und ME/CFS in Planung
      Die Gruppe soll eine Plattform bieten, sich untereinander zu verknüpfen und Erfahrungen auszutauschen. Bei Interesse und zur Kl?rung von Bedarfen, um eine m?glichst barrierearme Umgebung für ein solches Treffen zu gestalten, so dass alle teilnehmen k?nnen: Anmeldung unter sozialberatung@studentenwerk-leipzig.de. Die Anmeldungen werden vertraulich behandelt.
    • Bewerbung für den Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Leipzig bis 31.08.24 m?glich
      Zur (Selbst-)Vertretung des Bereichs Studium und Behinderung sind Studierende eingeladen sich auch zu bewerben.
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Newsletter!

Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen ver?ffentlicht ab Herbst 2023 zwei Mal j?hrlich einen Newsletter. Senden Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff "Anmeldung NL" und wir nehmen Sie gern in den Verteiler auf!

  • Die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse wird nur zur Versendung des Newsletters verwendet. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Sie k?nnen der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit widersprechen. Die Erhebung der Daten erfolgt freiwillig, die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 a DS-GVO. Alle weiteren Angaben, die sich aus den Informationspflichten der Universit?t Leipzig ergeben, finden Sie in der Datenschutzerkl?rung der Universit?t.
  • Sie k?nnen die Anmeldung vom Newsletter widerrufen, in dem Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff "Abmeldung NL" senden.

FAQ – unsere Antworten auf h?ufig gestellte Fragen

Die Aufgabe der:des Senatsbeauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ist es, die betreffenden Studierenden dabei zu unterstützen, ihr Recht auf ein chancengleiches Studium wahrzunehmen. Dies betrifft gem?? Paragraph 56 Absatz 8 S?chsHSG:

  • Beratung der Hochschule
  • Hinwirkung, dass den besonderen Bedürfnissen von Student:innnen, Studienbewerber:innen sowie Doktorant:innen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten Rechnung getragen wird, insbesondere bei der Organisation der Studienbedingungen, der Studienberatung sowie in Fragen des Nachteilsausgleichs und der Barrierefreiheit.
  • Sie oder er unterbreitet Vorschl?ge und kann Stellung zu allen die Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben berührenden Angelegenheiten nehmen.

Das Büro arbeitet dazu zu folgenden Bereichen:

  • Unterstützung bei der Umsetzung des Hochschulaktionsplans Inklusion an der Universit?t Leipzig
  • Unterstützung bei der Einrichtung barrierefreier Studieng?nge
  • Interessenvertretung von Studierenden mit Beeintr?chtigungen
  • Durchführung und Organisation universit?tsinterner Fortbildungen, etwa im Bereich Nachteilsausgleich
  • ?ffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel bei universit?ren Aktionstagen)
  • Durchführung von Vernetzungstreffen für Akteur:innen zum Thema barrierefreies Studium an der Uni Leipzig
  • Beratung von universit?ren Einrichtungen, etwa zu H?rtefallantr?gen oder Nachteilsausgleichen
  • Hilfestellung von Studieninteressierten und Studierenden mit Beeintr?chtigung bei Problemf?llen im Studium und bei Prüfungen

Das Informationsportal für Studieninteressierte, Studierende und Mitarbeitende informiert zur Anerkennung von H?rtef?llen und der Gew?hrung des Nachteilsausgleichs an der Universit?t Leipzig aufgrund von Behinderung, chronischer Erkrankung, Schwangerschaft, Geburt, Stillzeit oder Familienaufgaben.

Unsere Universit?t erfasst elektronisch keine Daten zu gesundheitlichen Beeintr?chtigungen von Studierenden. Daher ist nicht bekannt, wie viele Studierende an unserer Universit?t gesundheitlich beeintr?chtigt sind. Ob Sie über die H?rtefallquote Ihr Studium aufgenommen haben oder ob Sie Nachteilsausgleiche im Studium oder in Prüfungen in Anspruch nehmen, wird im System nicht vermerkt. Weder auf Ihrem Abschlusszeugnis noch auf Ihrem Transcript of records finden die in Anspruch genommenen Nachteilsausgleiche Erw?hnung.

Beratungen sind streng vertraulich. Es besteht Schweigepflicht. Diese kann nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung durch eine Schweigepflichtentbindung gegenüber bestimmten Institutionen aufgehoben werden.

Individueller Studienplan

Bei vielen Studieng?ngen gibt es feste Vorgaben in Bezug auf den Studienverlauf. Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen ben?tigen mehr Spielraum für eine individuelle Gestaltung ihres Studiums.

Ein individueller Studienplan sollte mit dem zust?ndigen Prüfungsamt abgesprochen und schriftlich festgehalten werden. Wichtig ist, zu prüfen, dass sich Lehrinhalte sinnvoll erg?nzen und in der geplanten Reihenfolge auch wirklich belegt werden k?nnen. Sollte es aufgrund der Behinderung oder chronischen Erkrankung zu erneuten Verz?gerungen im Studium kommen, sollte dies schnellstm?glich besprochen werden. Der individuelle Studienplan kann dann angepasst werden. Ein weiterer Vorteil des individuellen Studienplans im Vergleich zum regul?ren Teilzeitstudium ist die M?glichkeit der weiterhin bestehenden BAf?G-F?rderung.

Teilzeitstudium

Es ist m?glich, bestimmte Studieng?nge aufgrund von Behinderung und chronischen Erkrankungen in Teilzeit zu absolvieren. Die Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium sind in der ?Fakult?tsübergreifenden Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universit?t Leipzig“ geregelt. Bitte beachten Sie au?erdem die Regelungen der Studienordnung Ihres Studiengangs. Darin muss die Option des Teilzeitstudiums explizit aufgeführt sein. Die Regelstudienzeit wird dadurch verl?ngert. Ein Wechsel von einer Form in die andere ist m?glich, sollte aber mit dem Studentensekretariat abgesprochen werden. Ein Teilzeitstudium bietet sich zum Beispiel nach einer l?ngeren Krankheitsphase an, um wieder in den Studienalltag zu finden. Der Vorteil gegenüber einem individuellen Sonderstudienplan ist die meist unkompliziertere Organisation des Studiums. Allerdings kann auf die individuelle Arbeitsf?higkeit der Person nicht so konkret eingegangen werden wie im Rahmen des Sonderstudienplans.

Programm t.e.a.m. ability

Das Programm bietet eine aktive Begleitung für ein erfolgreiches Studium und den anstehenden ?bergang in den Beruf. Nutzen Sie Workshops, die sich an Ihrem Bedarf orientieren, bauen Sie wichtige Netzwerke auf und gestalten Sie gemeinsam mit anderen Studentinnen und Mentor:innen Ihren weiteren (Studien-)Weg. Ziel von t.e.a.m. ability ist es, die Teilnehmerinnen aktiv auf ihrem universit?ren Weg zu begleiten und die ?bergangsphase in das Berufsleben, vom Wissenschafts- bis zum Wirtschaftsbetrieb, erfolgreich zu gestalten.

Aus wichtigen Gründen kann ein Studium auf Antrag offiziell unterbrochen werden. In Ihrem Antrag muss ein Beurlaubungsgrund genannt und gegebenenfalls nachgewiesen werden. Urlaubssemester werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Diese Semester gelten somit als Hochschulsemester, nicht als Fachsemester. W?hrend des Urlaubssemesters soll die Universit?t den Studierenden erm?glichen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Die Universit?t ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Sprechen Sie daher im Voraus mit Ihrem Prüfungsamt m?gliche Leistungen ab.

ACHTUNG: Sollten Sie w?hrend des Urlaubssemesters ALG II beziehen, dürfen Sie keine Leistungen erbringen und müssen Ihre Studienaktivit?ten komplett einstellen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie w?hrend des Urlaubssemesters keinen Anspruch auf BAf?G haben.

Sie ben?tigen für Prüfungen, die nicht von der Universit?t Leipzig organisiert werden, einen Nachteilsausgleich? Diesen müssen Sie bei der staatlichen Prüfungsbeh?rde beantragen. Hierzu z?hlen Prüfungen auf Landesebene der folgenden Studieng?nge:

Lehramt | Rechtswissenschaft | Medizin | Zahnmedizin | Veterin?rmedizin | Pharmazie

Diese Antr?ge müssen rechtzeitig bei der zust?ndigen, nichtuniversit?ren Prüfungsbeh?rde gestellt werden. Ihre Bearbeitung dauert meist l?nger als an der Universit?t. Eventuell ben?tigen Sie auch noch Zeit, um in Widerspruch gehen zu k?nnen.

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit einer Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankung im Alltag unterstützen. Ihre Ausbildung dauert circa zwei Jahre. Danach k?nnen diese Hunde ihre:n Besitzer:in rund um die Uhr begleiten. Assistenzhunde gelten gesetzlich als Hilfsmittel und dürfen deshalb grunds?tzlich in allen ?ffentlichen Geb?uden mitgeführt werden. Seit dem 1. Juli 2021 ist dies rechtlich im Behindertengleichstellungsgesetz § 12e Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde verankert und n?her geregelt. Der Zutritt mit Assistenzhund kann nur verwehrt werden, wenn dies eine unverh?ltnism??ige oder unbillige Belastung darstellen würde.

Eine umfangreiche Sammlung von Fragen zu den Regelungen im BGG zu Assistenzhunden finden sich auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Career Service

Der Career Service ist zentrale Anlaufstelle, wenn es um die Themen Berufseinstieg und Berufsorientierung an unserer Universit?t geht. Das Angebot des Career Service beinhaltet verschiedene Veranstaltungen (Workshops, Exkursionen, Vortr?ge), individuelle Beratungsm?glichkeiten sowie Zugang zu einem Jobportal.

Die chancengleiche Teilhabe aller Studierenden an Prüfungen und am Studium
ist [...] ein zentraler Anspruch der Universit?t Leipzig.

aus der Handreichung: Nachteile ausgleichen

Individuelle Beratung

Viele Studien- und Prüfungsordnungen strukturieren den Studienverlauf eng vor. Aufgrund einer gesundheitlichen Beeintr?chtigung kann es vorkommen, dass Sie zeitliche und formale Vorgaben nicht einhalten k?nnen. Um diese Benachteiligungen auszugleichen, haben Sie Anspruch auf individuelle Nachteilsausgleiche, die Ihnen ein chancengleiches Studium erm?glichen sollen. 

Zugang und Zulassung zum Studium

Die zentrale Studienberatung ber?t unter anderem zu allgemeinen Fragen zur Bewerbung, den Zugangsvoraussetzungen, Eignungsprüfungen und Zulassungsverfahren. Das Studierendensekretariat ber?t zu allen verwaltungsorganisatorischen Angelegenheiten für die Zulassung zum Studium, unter anderem zur Beantragung eines H?rtefalls oder Nachteilsausgleichs und den erforderlichen Nachweisen.

Prüfungen und Studienbedingungen

Die Studienbüros der Fakult?ten sind die ersten Anlaufpunkte für Studierende und Lehrende bei Fragen zur Studienorganisation. Sie beraten unter anderem zum Nachteilsausgleich und dessen Beantragung für das Studium oder Prüfungen.

Konflikte und L?sungen

Allgemeine und individuelle Beratung und Unterstützung bei der Beantragung eines Nachteilsausgleichs bietet das jeweilige Studienbüro, das Studierendensekretariat oder die zentrale Studienberatung. Die:der Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen unterstützt Studierende bei der Gew?hrung des Nachteilsausgleichs ausschlie?lich in Konfliktf?llen.

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Der Hintergrund des Bildes ist wei?. Auf dem Bild steht Nutze dein Recht und eine Faust kommt von unten in das Bild hineingestreckt. Statt dem ?E“ in ?Recht“ als Buchstabe wird es mit einem ?E“ aus dem Deutschen Fingeralphabet ersetzt (Bild einer Hand statt dem Buchstaben selbst). Das "E" aus dem Deutschen Fingeralphabetsieht folgenderma?en aus: Die Handfl?che der rechten Hand (für Rechtsh?nder_innen) zeigt nach vorne. Der Daumen ist zur Handfl?che hin waagerecht abgeknickt. Die restlichen vier Finger sind nach vorne zur Handfl?che geknickt und liegen auf dem Daumen auf.
Grafik: Jan Tschatschulla

Heterogen und oft unsichtbar
11 Prozent aller Studierenden haben eine studienerschwerende gesundheitliche Beeintr?chtigung. Das entspricht 3245 Studierenden an der Uni Leipzig. 62 Prozent dieser Studierenden sind durch eine psychische Erkrankung beeintr?chtigt. 13 Prozent haben eine k?rperliche Erkrankung. Nur bei 1,9 Prozent der Studierenden ist die studienerschwerende Beeintr?chtigung sofort ersichtlich. Quelle: Interne Sonderauswertung der best2-Studie

Rechtliche Grundlagen

Schon aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland leitet sich der Anspruch eines chancengleichen Studiums für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung ab.

?Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. [...] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Artikel 3 GG)

?Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ (Artikel 20 GG)

Deutschland hat sich im Jahr 2009 zur Umsetzung der Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. In Artikel 24 dieser Konvention wird der Anspruch auf inklusive Bildung und das Recht auf lebenslanges Lernen für alle Menschen, also auch für Menschen mit Beeintr?chtigung, genannt. Dies gilt auch für die Hochschulbildung. 

Das Hochschulrahmengesetz bildet die Grundlage des Hochschulrechts in Deutschland. Laut Paragraph 2 Absatz 4 haben Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen nicht benachteiligt werden. In Paragraph 16 Satz 4 ist auch geregelt, dass die Prüfungsordnungen die Belange von Studierenden mit Behinderungen berücksichtigen müssen.

Das S?chsisches Hochschulgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Hochschulen auf Landesebene. Gem?? Paragraph 5 Absatz 2 Nummer 14 treffen Hochschulen die erforderlichen Ma?nahmen zur Inklusion ihrer Mitglieder, Angeh?rigen sowie Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, damit diese die Angebote der Hochschule selbst?ndig und barrierefrei in Anspruch nehmen k?nnen, und tragen dafür Sorge, dass Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in ihrem Studium nicht benachteiligt werden.
Prüfungsordnungen müssen gem?? Paragraph 35 Absatz 4 Regelungen gegen die Benachteiligung von Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten treffen.

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