Mobbing ist leider immer wieder ein aktuelles Thema, auch an unserer Universit?t. Darum haben wir hier ein paar Informationen für Sie über dieses Thema und zur Konfliktl?sung zusammengestellt.
Mobbing – ein ernst zu nehmendes Problem
Bereits im November 2001 hat unser Personalrat Hochschulbereich im Universit?tsjournal 5/2001 darüber berichtet:
"Mobbing - nur ein Modewort?"
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Auch dieser Artikel aus dem Jahr 2009 befasste sich mit dieser Problematik:
"Mobbing - gibt es auch an unsere Universit?t"
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Und das Thema ist auch heute noch immer aktuell. Scheuen Sie sich daher nicht uns anzusprechen, wenn Sie Hilfe ben?tigen. Wir sind bemüht, Sie als Betroffene zu unterstützen.
Informationen des Hauptpersonalrates
Auch der Hauptpersonalrat beim S?chsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kunst und Tourismus stellt Informationen zum Thema Konfliktl?sung (Mobbing) zur Verfügung. Informieren Sie sich bitte hier:
- Dienstvereinbarung zur Konfliktl?sung am Arbeitsplatz
zwischen dem Hauptpersonalrat (HPR) und dem SMWK, auch gültigt an der Universit?t Leipzig - Informationsblatt
zu dieser Dienstvereinbarung
Mobbing am Arbeitsplatz - Verletzung des Pers?nlichkeitsrechts, Berufungsurteil des LAG Thüringen vom 10.04.2001, 5 Sa 403/2000
Auch von Interesse in diesem Zusammenhang ist ein vom Landesarbeitsgericht (LAG) in Erfurt am 10.4.2001 gef?lltes Grundsatzurteil mit 14 Leits?tzen (Aktenzeichen 5 Sa 403/00 - zu den Fundstellen), welches den Schutz von Arbeitnehmern vor Mobbing beispielgebend st?rkt. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass es bislang keine vergleichbare Entscheidung gegeben hat, auch nicht von Seiten des Bundesarbeitsgerichtes. "Jeder Arbeitnehmer hat einen Unterlassungsanspruch gegen jegliches Mobbing", so Richter Wickel w?rtlich. Und vom Gericht wurde systematischer Psychoterror als schwerer Eingriff in das Pers?nlichkeitsrecht und die Gesundheit des Arbeitnehmers gewertet. Der h?ufig schwer zu korrigierenden Beweisnot der Opfer wird begegnet durch Einführung einer Anh?rung der Opfer vor Gericht als Partei.
Allen, die sich bisher mit der Beilegung von Mobbing-Konflikten und um Schadensbegrenzung gegenüber den Opfern bemüht haben, nicht zuletzt den Personalr?ten, noch viel mehr unmittelbar Betroffenen, ist dieses Urteil wertvolle Hilfe. Dank dieses Grundsatzurteils besteht somit die M?glichkeit, sich aktiv und erfolgstr?chtig mit Hilfe des Gerichts gegen Mobbing zur Wehr setzen zu k?nnen.