Wann wird gew?hlt?

Die letzte Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung am Hochschulbereich der Universit?t Leipzig und fand am 23. Mai 2023 statt.


Wer darf w?hlen?

Alle Besch?ftigten im Hochschulbereich der Universit?t Leipzig, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden.
 
Wer darf gew?hlt werden?

Alle Besch?ftigten im Hochschulbereich der Universit?t Leipzig, welche sich in einer beruflichen Ausbildung befinden sowie alle Arbeitnehmer:innen, die am Wahltag das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mindestens seit 6 Monaten besch?ftigt sind.


Wie lange dauert die Amtsperiode der Jugend- und Auszubildendenvertretung?

Regul?r 2 Jahre - derzeit also bis 31.5.2025.

Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV)

Trotz Nachfrist wurden keine ausreichenden Wahlvorschl?ge eingereicht, daher findet die Wahl der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) nicht statt.

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