Sie m?chten sich zu den zahlreichen M?glichkeiten der F?rderung von Forschungsvorhaben oder den verschiedenen Mittelgebern informieren? Sie suchen Rat zur F?rderf?higkeit eines Vorhabens oder ben?tigen Unterstützung bei der Antragserstellung? Hier finden Sie Informationen zu den M?glichkeiten der Drittmittelakquise sowie zu den entsprechenden Ansprechpartnern an der Universit?t Leipzig.

zur Vergr??erungsansicht des Bildes: Farbfoto: Ein junger Mann sitzt frontal zur Kamera an einem Schreibtisch und schaut in ein Notizbuch. Die rechte Hand h?lt einen Stift und ist an sein Kinn gelehnt. Er wirkt nachdenklich.
Viele Fragen? Wir helfen Ihnen weiter. Foto: Colourbox

Drittmitteleinwerbung

Die Drittmittelordnung der Universit?t Leipzig legt fest, dass die Einwerbung von Drittmitteln laut Drittmittelordnung der Universit?t Leipzig nicht nur erwünscht ist, sondern zu den Dienstaufgaben des hauptberuflich t?tigen wissenschaftlichen Personals der Universit?t geh?rt. Dabei regelt das S?chsische Hochschulfreiheitsgesetz in Paragraph 46 und Paragraph 49, dass Besch?ftigte in der Forschung, die mindestens zu einem Viertel der regelm??igen Arbeitszeit an der Universit?t Leipzig besch?ftigt sind, Forschungsvorhaben an der Universit?t durchführen dürfen.

Der Status als Hochschulmitglied und die damit verbundene Berechtigung zur Einwerbung von Drittmitteln endet grunds?tzlich mit dem Ausscheiden aus der Universit?t, insbesondere aus Altersgründen. Professorinnen und Professoren, die sich bereits im Ruhestand befinden, k?nnen auf Antrag an die Fakult?t und mit Zustimmung des Rektorats im Einzelfall mitgliedschaftliche Rechte gew?hrt werden, damit Sie ein Drittmittelprojekt einwerben und betreuen k?nnen.

Das Dezernat 1 für Forschung und Transfer ber?t zu den zahlreichen F?rderm?glichkeiten verschiedener Mittelgeber. Wir informieren Sie in einem pers?nlichen Gespr?ch zu den F?rderprogrammen und Richtlinien und unterstützen Sie bei der Antragserstellung (u. a. bei der Budgeterstellung und bei inhaltlichen Fragen).

 

Das Team des Dezernats 1 für Forschung und Transfer bietet regelm??ig Informationsveranstaltungen zu den Themen Forschungsf?rderung, Drittmittelverwaltung und Antragsberatung an. Darüber hinaus bieten die Teams DFG und EU in Kooperation mit der Graduiertenakademie Leipzig Workshops zum Antragsschreiben an. Termine zu den Veranstaltungen finden Sie im Weiterbildungsprogramm der Universit?t Leipzig.

Informationen zu F?rderm?glichkeiten

Wir versenden regelm??ig einen Newsletter mit der Zusammenstellung aktueller Ausschreibungen an alle Fakult?ten und Abonnenten. Hier k?nnen Sie den Newsletter abonnieren.

Viele Mittelgeber informieren auf ihren Webseiten über ihre F?rderprogramme. H?ufig gibt es die M?glichkeit, einen Newsletter zu abonnieren. Für die Eigenrecherche empfiehlt sich die Nutzung der F?rderdatenbank ELFI. Auf diese k?nnen Sie kostenlos aus dem Universit?tsnetz zugreifen und einen eigenen Account anlegen. Liegt bereits ein Account vor, k?nnen Sie auch au?erhalb des Universit?tsnetzes auf die F?rderdatenbank zugreifen. Weitere F?rderdatenbanken und Recherchetools führen wir hier auf. Viele F?rderer, z. B. DFG, BMBF und Volkswagen Stiftung offerieren zudem ein Newsletter-Abonnement.

Antragstellung

Die Anforderungen der Drittmittelgeber an die Antragstellung unterscheiden sich. Einige Mittelgeber, wie zum Beispiel das Bundesministerium für Bildung und Forschung, verlangen, dass der Antrag von der Universit?t gestellt wird, weshalb die rechtsverbindliche Unterschrift der Universit?tsleitung erforderlich ist. Dies gilt auch bei Antr?gen, bei denen eine Kofinanzierung aus zentralen Mitteln der Universit?t erforderlich ist (2.2.4 Drittmittelordnung der Universit?t Leipzig). Das Dezernat 1 für Forschung und Transfer leitet die entsprechenden Antr?ge nach der Prüfung an die Kanzlerin zur Unterzeichnung weiter. Die Projektleitung ist an der Universit?t Leipzig nicht zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung solcher Antr?ge berechtigt. Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig mit Ihrem zust?ndigen Team der nationalen F?rderung und internationalen F?rderung in Verbindung.

Für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden (inklusive Juniorprofessuren mit befristeter Anstellung) besteht die M?glichkeit, Mittel aus dem ?Leipzig Flexible Funds“ unserer Universit?t zu beantragen, um eigene, drittmittelfinanzierte Forschungsvorhaben zu entwickeln und die eigene wissenschaftliche Karriere zu bef?rdern. Ziel des Leipzig Flexible Funds ist es, vorbereitende Aktivit?ten für die Entwicklung von Antr?gen zu unterstützen (zum Beispiel Zuschüsse für Recherchen, Konferenzbesuche, Hilfskr?fte, Interviewtrainings, Reisekosten). Ausführliche Informationen zu den Zielen, der Beantragung von Mitteln aus dem Leipzig Flexible Fund sowie den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern finden Sie in der Richtlinie für die Gew?hrung von Mitteln aus dem Leipzig Flexible Funds der Universit?t Leipzig.

Weitere M?glichkeiten der Unterstützung für DFG-Verbundprojekte bietet der Leipzig Seed Fund sowie der Leipzig Review Fund. Details und Ihre Ansprechpartnerinnen finden Sie auf unserer Intranetseite.

Für die Beantragung eines Koordinierten Programmes (Sonderforschungsbereich und Graduiertenkolleg) bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist der Leitfaden zum Verfahrensablauf für die Beantragung von DFG-Verbundprojekten zu beachten und einzuhalten.

Ein wesentlicher Teil jedes Drittmittelantrags ist der Finanzierungsplan. Da sich die Regularien der Mittelgeber unterscheiden, empfehlen wir für die Kalkulation des Budgets, die Unterstützung der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der nationalen F?rderung und internationalen F?rderung in Anspruch zu nehmen.

Insbesondere zu folgenden Aspekten bitten wir Sie, sich beraten zu lassen:

Personalkosten

Die Vorgaben der Mittelgeber zur Kalkulation der Personalkosten sind sehr unterschiedlich. Einige Mittelgeber arbeiten mit Pauschals?tzen, andere erwarten eine m?glichst realistische Prognose der Personalausgaben. Bei einigen Mittelgebern ist die Kalkulation mit j?hrlichen Gehaltssteigerungen m?glich, bei anderen nicht.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer falschen Kalkulation Finanzierungslücken in der sp?teren Projektabwicklung riskieren.

Gemeinkostenpauschale/Overhead

In jedem Drittmittelprojekt kommt auch die staatlich finanzierte Grundausstattung der Universit?t Leipzig etwa in Form von R?umen, Ger?ten und Personal zum Einsatz. Viele Mittelgeber sind bereit, auch hierfür eine Finanzierung in Form einer Gemeinkosten- oder auch Overheadpauschale zur Verfügung zu stellen. Die Drittmittelordnung verpflichtet Antragstellende, bei Drittmittelantr?gen sicherzustellen, dass der m?gliche Overhead des jeweiligen Drittmittelgebers bzw. der jeweiligen F?rderinstitution immer in vollem Umfang beantragt wird.

 

Mit Einreichung des Drittmittelantrags beim Mittelgeber müssen Sie die Leitung der Universit?t Leipzig ausführlich über Ihr Vorhaben informieren. Dazu reichen Sie eine sogenannte Drittmittelanzeige beim Dezernat 1 für Forschung und Transfer ein. Im Formular für die Drittmittelanzeige wird im Wesentlichen die Anbindung der Projektleiterin bzw. des Projektleiters an die Universit?t Leipzig abgefragt. Zudem muss belegt werden, dass die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens gegeben sind. Drittmittelprojekte an der Medizinischen Fakult?t müssen im dortigen Referat Forschung angezeigt werden.

Bitte unterschreiben Sie das ausgefüllte Exemplar und lassen Sie sich danach von Ihrer Fakult?t oder Ihrer Einrichtungsleitung best?tigen, dass die personellen und materiellen Voraussetzungen für die Bearbeitung des beabsichtigten Drittmittelprojekts gegeben sind. Reichen Sie im Anschluss die Drittmittelanzeige zusammen mit dem beim F?rderer eingereichten Antrag/Angebot beim Dezernat1 für Forschung und Transfer ein.

Auftragsforschung und wiss. Dienstleistungen

Unter Auftragsforschung wird grunds?tzlich das wissenschaftliche Forschen im Auftrag eines privaten oder ?ffentlich-rechtlichen Mittelgebers (= Auftraggeber) verstanden. Das Ziel des Forschungsvorhabens wird hierbei vom Auftraggeber vorgegeben und die Rechte an den Forschungsergebnissen sind im Regelfall dem Auftraggeber vorbehalten. Darüber hinaus werden die Inhalte des Auftrages in einem Forschungs- und Entwicklungsvertrag festgehalten, der zwischen dem Auftraggeber und der Universit?t Leipzig geschlossen wird. Die Auftragsforschung ist in der Regel vollkosten- und umsatzsteuerpflichtig. Für weitere Informationen steht Ihnen für Auftragsforschung und wissenschaftliche Dienstleistungen Herr Dr. Dirk Wilken zur Verfügung.

Die Universit?t erbringt neben nicht-wirtschaftlichen Leistungen auch wirtschaftliche Leistungen (zum Beispiel Auftragsforschung). Die Universit?t trennt diese beiden Bereiche bezüglich Kosten und Finanzierung voneinander, um nachzuweisen, dass keine Quersubventionierung erfolgt.

Die Budgetkalkulation für Projekte im wirtschaftlichen Bereich hat somit auch eine wettbewerbsrechtliche Bedeutung. Der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur F?rderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27.06.2014 (2014/C 198/01) schreibt vor, dass die Auftragsvergütung mindestens die der Universit?t entstehenden (direkten und indirekten) Kosten deckt und eine angemessene Gewinnspanne enth?lt. Anderenfalls würde ein privatwirtschaftlicher Anbieter mit der gleichen Forschungsleistung regelm??ig gegen die Universit?t unterliegen und k?nnte wegen eines Wettbewerbsversto?es gegen die Universit?t vorgehen. In der Folge müssen für Forschungsvertr?ge und forschungsnahe Dienstleistungen die tats?chlichen Kosten einschlie?lich Gemeinkosten und Gewinn sowie Umsatzsteuer kalkuliert werden (sog. vollkostenkalkuliertes Angebot). Die Kalkulation kann durch IVMC-WEB, welches auch weiterführende Hinweise vorh?lt, erfolgen. Auch hier empfehlen wir für die Kalkulation des Budgets auf die Unterstützung des Forschungsservice zurückzugreifen.

 

Projektverwaltung

Für die Anlage eines Projektkontos muss eine schriftliche Zusage (Post, Fax oder E-Mail) des Drittmittelgebers in Form eines Zuwendungsbescheides vorliegen. Sofern ein Drittmittelgeber nicht durch einen Bescheid handelt, ist der Abschluss eines Forschungsvertrages (Finanzhilfevereinbarung, Zuwendungsvertrag, Kooperationsvertrag, Forschungs- und Entwicklungsauftrag oder Vertr?ge über wissenschaftliche Dienstleistungen, siehe auch diese FAQ) erforderlich. Aus der Zusage oder dem vom  Dezernat für Forschung und Transfer geprüften Vertrag müssen mindestens Art, Umfang und Dauer, die Bedingungen der F?rderung sowie die Projektleitung hervorgehen.

Sobald eine verbindliche Finanzierungszusage (Zuwendungsbescheid, Vertrag, sonstige verbindliche Zusage) und eine Drittmittelanzeige vorliegen, richtet das Dezernat 1 für Forschung und Transfer ein Projektkonto ein. ?ber das Projektkonto werden s?mtliche Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Projekts verwaltet. Sie erhalten vom Dezernat 1 für Forschung und Transfer eine Mitteilung über die Projektkontoer?ffnung, in der wir Ihnen wichtige Projektdaten mitteilen, insbesondere eine universit?tsinterne Projektnummer, unter der Ihr Projekt bearbeitet wird. Bitte benutzen Sie zur Kennzeichnung in der Korrespondenz dann stets diese Projektnummer. Der Mitteilung entnehmen Sie auch die für Sie und Ihr Projekt zust?ndige Sachbearbeiterin im Drittmittelservice, die Ihnen von nun an für alle Fragen zur finanziellen Abwicklung Ihres Projekts zur Verfügung steht.

Für eine Abwicklung von 亚洲通_亚洲通官网¥娱乐网址n hat das Dezernat 1 für Forschung und Transfer Mustervertr?ge erstellt, deren Inhalt jedoch zwischen dem jeweiligen Geldgeber und der Universit?t bzw. zwischen den Kooperationspartnern grunds?tzlich verhandelbar ist. Bitte prüfen Sie, inwieweit Sie eines der Muster für Ihre Zwecke verwenden k?nnen. Falls der Vertragspartner Ihnen einen abweichenden Vertragsentwurf zusendet oder ?nderungen an den Mustervertr?gen einfordert, wenden Sie sich bitte zur Prüfung frühzeitig an den Forschungsservice oder an die Juristin Ulrike Augustin im Dezernat für Forschung und Transfer.

Für die Weiterleitung von Projektgeldern ist ein Weiterleitungsvertrag erforderlich. Bitte setzen Sie sich dafür rechtzeitig mit dem Forschungsservice in Verbindung.

Vor Unterzeichnung des Vertrags (beispielsweise Kooperationsvertrag, Forschungs- und Entwicklungsauftrag oder Vertr?ge über wissenschaftliche Dienstleistungen) ist die Aufstellung eines Finanzierungsplans/einer Kostenkalkulation erforderlich. Der Forschungsservice prüft diese. Nach erfolgter Abstimmung des Vertragstexts (zwischen den Kooperationspartnern bzw. Auftraggeber und dem Dezernat 1 für Forschung und Transfer) und Gegenzeichnung der Projektleitung wird der Vertrag der Kanzlerin zur Unterschrift vorgelegt. Der Projektleiter bzw. die Projektleiterin ist in der Universit?t Leipzig nicht zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung derartiger Vertr?ge berechtigt.
Sp?testens nach der Unterzeichnung des Vertrags muss für die Einrichtung des Projektkontos eine Drittmittelanzeige (siehe auch diese FAQ) im Dezernat für Forschung und Transfer eingereicht werden.

Die Verwaltung Ihrer Drittmittelprojekte erfolgt im Dezernat für Forschung und Transfer, Drittmittelservice Sachgebiet 12, in drei Teams, die nach Mittelgebern strukturiert sind:

DFG

Philin Hagemann Anja Radon Sylke Tr?ger

Für alle Fakult?ten

  • Sonderforschungsbereiche (SFB)
  • Graduiertenkollegs (GRK)

Für die Fakult?t für Chemie und Mineralogie alle Zuwendungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft - DFG.

Für die Theologische Fakult?t, Juristenfakult?t, Fakult?t für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften, Philologische Fakult?t, Erziehungswissenschaftliche Fakult?t, Fakult?t für Sozialwissenschaften und Philosophie, Wirtschaftswissenschaftliche Fakult?t, Sportwissenschaftliche Fakult?t, Fakult?t für Mathematik und Informatik, Fakult?t für Physik und Geowissenschaften

  • Au?er SFB und GRK

Für die Fakult?t für Lebenswissenschaften, Veterin?rmedizinische Fakult?t, und zentrale Einrichtungen:

  • Au?er SFB und GRK

 

Bundesministerien und Zuwendungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Anke P?tzsch Kerstin Hirsch

Zuwendungen für Theologische Fakult?t, Juristenfakult?t, Fakult?t für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften, Sportwissenschaftliche Fakult?t, Fakult?t für Mathematik und Informatik, Fakult?t für Chemie und Mineralogie, Veterin?rmedizinische Fakult?t, zentrale Einrichtungen (URZ, UB und iDiv)

Zuwendungen für Philologische Fakult?t, Erziehungswissenschaftliche Fakult?t, Wirtschaftswissenschaftliche Fakult?t, Fakult?t für Lebenswissenschaften, Fakult?t für Physik und Geowissenschaften, fakult?tsübergreifende Forschungseinrichtungen

 

EU, ESF/EFRE/SMWK, Auftragsforschung, Stiftungen, DAAD, Ministerien anderer Bundesl?nder, sonstige Mittelgeber (z. B. Vereine)

Christiane Wellner Peggy Zieger Birgit Hünniger
  • Auftragsforschung
  • Stiftungen
  • Ministerien anderer Bundesl?nder
  • EU-Projekte
  • ESF
  • EFRE
  • SMWK-Projekte
  • SMWA-Projekte (SAB)

  • DAAD-Projekte (ohne die der Stabsstelle Internationales)
  • sonstige Mittelgeber

 

Die Projektleitung hat die Pflicht, alle projektrelevanten Vorg?nge zu dokumentieren. Sie sollten Originale von eingeholten Vergleichsangeboten für Waren, Werke oder Dienstleistungen und daraus resultierende Vergabevermerke, Schriftverkehr mit dem Mittelgeber oder Ihr Exemplar eines Originalvertrags (beispielsweise eines Kooperationsvertrags) für eine Frist von 10 Jahren bzw. bei EU-Projekten von 25 Jahren aufbewahren, da diese bei Vor-Ort-Prüfungen durch Mittelgeber (Audits) regelm??ig vorzulegen sind.

Die Projektleitung von Drittmittelprojekten und von Ihnen autorisierte Personen erhalten einen Zugriff auf die Finanzdaten ihres Drittmittelprojektes über das IVMC-Web (Intranet) und verfügen damit über Informationen zum Stand der Einnahmen und Ausgaben (Einzelbuchungen) und der daraus resultierenden noch verfügbaren Mittel (Kontenst?nde).
Einen Zugang zu IVMC-Web k?nnen Sie über das dafür vorgesehene Formular beantragen. Voraussetzung für die Nutzung von IVMC-Web sind ein PC im Uni-Netz und ein Uni-Login.

Einige Mittelgeber beziehungsweise F?rderformate erlauben die Abrechnung bewilligter Mittel nur nach Haushaltsjahren. In diesem Fall werden Restmittel eines Jahres nicht automatisch in das n?chste Haushaltsjahr übertragen. Auskunft hierzu erteilen in der Regel die Verwendungsrichtlinien der jeweiligen Mittelgeber. Sollte das Budget eines Haushaltsjahres nicht ausgesch?pft werden k?nnen und die M?glichkeit der Mittelübertragung in das Folgejahr besteht, setzen Sie sich bitte rechtzeitig (im Regelfall bis Ende Oktober) mit der für Ihr betreffendes Projekt zust?ndigen Sachbearbeiterin im Drittmittelservice in Verbindung.

Auf welche Weise die bewilligten Mittel abgerufen werden müssen, h?ngt vom jeweiligen Mittelgeber ab. Informationen dazu werden in der Regel in den Verwendungsrichtlinien des Mittelgebers und/oder dem Zuwendungsbescheid bereitgestellt. Fragen hierzu k?nnen Sie gern an die für Ihr Projekt zust?ndige Sachbearbeiterin im Drittmittelservice richten. Im Folgenden finden Sie Hinweise zu den wichtigsten Mittelgebern.

Mittelgeber DFG, Bund und Stiftungen

Für die Mittelgeber DFG, Bund (BMBF etc.) und Stiftungen gilt im Allgemeinen, dass die Mittel bei Bedarf bzw. in einem bestimmten Turnus jeweils für einen festgelegten Zeitraum im Voraus mittels eines auf den Seiten der F?rdermittelgeber erh?ltlichen Vordrucks abgerufen werden k?nnen (Mittelgeber DFG: Mittelabruf, Mittelgeber Bund: Zahlungsanforderung, Mittelgeber Stiftungen: Handhabung des Abrufs unterschiedlich). Mittel dürfen erst dann angefordert werden, wenn sie für f?llige Zahlungen innerhalb des Projektes ben?tigt werden. Soweit diese in absehbarer Zeit nicht zweckentsprechend ben?tigt werden, sind die Mittel umgehend an den Mittelgeber zurück zu überweisen, da dieser sonst Zinsen für die Zeit von der Auszahlung der Mittel bis zur zweckentsprechenden Verwendung der Mittel verlangen kann (beispielsweise bei DFG-Projekten innerhalb von drei Monaten, bei Projekten mit Bundesf?rderung Mittelverwendung innerhalb von sechs Wochen nach Geldeingang).
Ihre zust?ndige Sachbearbeiterin im Drittmittelservice nimmt in Abstimmung mit der Projektleitung den Mittelabruf vor, bei Bundes- bzw. Stiftungsprojekten wird zum Teil ein Abrufplan für das gesamte Haushaltsjahr erstellt. Die ?berweisung der Mittel erfolgt für die Universit?t Leipzig auf das Konto der Hauptkasse des Freistaates Sachsen bei der Deutschen Bundesbank. Fragen hierzu k?nnen Sie gern an die für Ihr betreffendes Projekt zust?ndige Drittmittelsachbearbeiterin richten.

Mittelgeber EU

Projekte, die von der EU finanziert werden, ben?tigen keine Mittelabrufe. Die Mittel werden auf Basis des Vertrags als Pre-Financing (Vorfinanzierung) beziehungsweise mit jedem Finanzreport überwiesen (bis max. 85 Prozent des Budgets). Die verbleibenden 15 Prozent werden im Normalfall mit dem Final Payment nach Abschluss des Projektes ausbezahlt.
Die für Ihr betreffendes Projekt zust?ndige Referentin bzw. zust?ndiger Referenten erstellt nach den Vorgaben des Mittelgebers in Abstimmung mit der Projektleitung den Financial Report und übermitteln ihn elektronisch über das Teilnehmerportal.

Mit wenigen Ausnahmen erfolgt die Mittelbereitstellung durch die Mittelgeber mit Projektbeginn bzw. auf der Grundlage der turnusgem??en Mittelabrufe. Sollte es in Ausnahmef?llen einen Zahlungsverzug oder gar eine Zahlungsverweigerung (beispielsweise bei nicht eingehaltener Berichtspflicht seitens der Projektleitung) geben und Drittmittelprojekte somit kurzzeitig keine finanzielle Deckung mehr aufweisen, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Projekt zust?ndige Sachbearbeiterin im Drittmittelservice, um das weitere Vorgehen abzukl?ren.

Ergibt sich bei der Projektdurchführung die Notwendigkeit, die Mittel anders einzusetzen als im Bewilligungsschreiben des Mittelgebers vorgesehen, ist es – soweit die Bewilligungsbedingungen nichts anderes vorsehen – erforderlich, einen Antrag auf Umwidmung zu stellen.
Beraten Sie bitte die beabsichtigte Umwidmung vorab mit der für Ihr Projekt zust?ndigen Sachbearbeiterin im Drittmittelservice oder bei Horizont 2020-Projekten mit der zust?ndigen Referentin bzw. zust?ndigen Referenten. Anschlie?end stellen Sie – sofern erforderlich – einen Umwidmungsantrag an den Mittelgeber. Bitte informieren Sie die für Ihr Projekt zust?ndige Drittmittelsachbearbeiterin oder Referentin bzw. Referenten über das Ergebnis des gestellten Antrags auf Mittelumwidmung, sobald Ihnen dieses schriftlich vorliegt.

Ergibt sich bei der Projektdurchführung ein Mehrbedarf an Projektmitteln (beispielsweise wenn das Projektpersonal mit einer hohen Erfahrungsstufe eingestellt wurde), ist es abh?ngig vom Mittelgeber m?glich, einen Aufstockungsantrag zu stellen.
Besprechen Sie die beabsichtigte Aufstockung vorab mit der für Ihr Projekt zust?ndigen Forschungsreferentin bzw. Forschungsreferenten. Anschlie?end stellen Sie mit Hilfe des Dezernats für Forschungs- und Transferservice einen Aufstockungsantrag an den Mittelgeber. Bitte beachten Sie, dass die Unterschriftsbefugnisse für Aufstockungsantr?ge so geregelt sind, wie beim ursprünglichen F?rderantrag. Bitte informieren Sie die für Ihr Projekt zust?ndige Sachbearbeiterin im Drittmittelservice über das Ergebnis des Antrags auf Mittelumwidmung, sobald Ihnen dieses schriftlich vorliegt. Diese ?nderungen sind Bestandteil der Projektakte und Grundlage für Budget?nderungen im Buchungssystem.

Bleiben am Ende des Abrechnungszeitraumes Mittel in Ihrem Projekt übrig, so kann abh?ngig vom Mittelgeber eine kostenneutrale Projektverl?ngerung bei diesem beantragt werden. Zur Antragsstellung informiert Sie die für Ihr Projekt zust?ndige Forschungsreferentin bzw. Forschungsreferenten. Ist keine kostenneutrale Projektverl?ngerung m?glich, werden die Mittel in der Regel durch die Universit?t an den Mittelgeber zurückgeführt.

?nderungen im Projekt

Ergibt sich bei der Projektdurchführung eine notwendige ?nderung in der Projektlaufzeit, ist es ggf. erforderlich, einen Antrag auf kostenneutrale Verl?ngerung zu stellen oder die Verl?ngerung zu vereinbaren. Bitte senden Sie den an den Mittelgeber gestellten Verl?ngerungsantrag an den für den ursprünglichen Antrag zust?ndigen Forschungsservice und beachten Sie, dass die Unterschriftsbefugnisse für Verl?ngerungsantr?ge ebenso geregelt sind wie beim ursprünglichen F?rderantrag. Sobald Ihnen das Ergebnis des gestellten Verl?ngerungsantrags schriftlich vorliegt, informieren Sie die zust?ndige Drittmittelsachbearbeiterin, welche die ?nderungen der Projektakte und der Projektstammdaten vornimmt.
?ndert sich die Laufzeit Ihres Projekts müssen Sie je nach Verwendungsrichtlinien der Projekttr?ger/Mittelgeber im Projektbericht Stellung nehmen. H?ufig sind Berichtspflichten mit Zahlungsterminen verknüpft, sodass bei nicht eingehaltener Berichtspflicht ggf. Zahlungen durch den Mittelgeber nicht erfolgen. Beantragen Sie gegebenenfalls zeitlichen Aufschub.

Wenn Sie an eine andere Universit?t oder Forschungseinrichtung wechseln und Ihr Drittmittelprojekt dort fortführen m?chten, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zu Ihrer zust?ndigen Forschungsreferentin bzw. Forschungsreferenten auf.
Sollten Sie aus Altersgründen aus der Universit?t ausscheiden oder sich bereits im Ruhestand befinden, k?nnen Ihnen auf Antrag und mit Zustimmung des Rektorats im Einzelfall mitgliedschaftliche Rechte gew?hrt werden. Sollte ein solcher Antrag nicht erfolgen oder Sie aus sonstigen Gründen aus der Universit?t ausscheiden, so muss das Projekt auf eine andere Projektleitung übertragen werden.

Abschluss des Projekts

Die Verwendung der Drittmittel ist für jedes Forschungsprojekt unter Angabe des jeweiligen F?rderkennzeichens gegenüber dem Mittelgeber nachzuweisen. Art und Weise sowie Zeitpunkt der Finanzberichte h?ngen vom Mittelgeber ab. Auskunft hierzu erteilen die Verwendungsrichtlinien des Mittelgebers. Die Erstellung der j?hrlichen und der abschlie?enden Verwendungsnachweise obliegt der Projektleitung, wobei Sie sich bei Fragen gern an die für Ihr Projekt zust?ndige Sachbearbeiterin im Drittmittelservice wenden k?nnen. Nach rechtsverbindlicher Unterschrift versendet die zust?ndige Drittmittelsachbearbeiterin den Nachweis an den betreffenden Mittelgeber.

Bei bevorstehendem Projektende müssen alle noch ausstehenden Rechnungen innerhalb der Projektlaufzeit über den zentralen Rechnungseingang an das Dezernat für Forschungs- und Transferservice, Sachgebiet 12, zur Bearbeitung weitergeleitet werden. Darüber hinaus ist ein Statusbericht zu erstellen (Muster im IVMC-Web).
Die Schlussabrechnung fertigt das Dezernat 1 für Forschung und Transfer in Zusammenarbeit mit der Projektleitung an. Nach gegebenenfalls erforderlicher Prüfung durch die Innenrevision und rechtsverbindlicher Unterzeichnung durch die Kanzlerin erfolgt die ?bersendung an den Mittelgeber durch die zust?ndige Sachbearbeiterin im Drittmittelservice des Dezernats 1 für Forschung und Transfer. Die Schlussabrechnung für wirtschaftliche Projekte erfolgt im Dezernat Finanzen, Sachgebiet 51 Controlling.

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